Bolat/Interview DBM für Hochzeitsvisum - Keine ausreichenden Deutschkenntnisse

  • Finde das Verhalten zumindest unkulant wenn nicht schlimmer.

    Das widerspiegelt soweit meine Erfahrungen mit dieser Behörde, wohlgemerkt als Deutscher! Ich würde es auch kooperativ versuchen. Es gibt Leute, die bei jeder Email-Kommunikation die Beschwerdestelle des AA in CC setzen, kann sicher ab einem bestimmten Punkt nicht schaden. Bei mir wäre der ungefähr jetzt.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Meine Erfahrungen mit der DBM habe ich vor langer Zeit erzählt, Das kann sich ändern, die Leitung gibt den Ton an. Sie haben bestimmt auch teilw. schlechtes Klientel, besser gesagt früher gehabt. Jetzt dürften sie sehr wenig zu tun haben, da sollte man jetzt gerade mit Corona usw nicht so unkulant sein.

  • Habt ihr Erfahrungswerte wie lange es dauert bis der Leiter der Visumsstelle antwortet? Bis jetzt kam keine Antwort.

    Ich bin überrascht, dass da keine Antwort kommt.


    In der letzte Zeit hat die Botschaft sehr oft am selben Tag geantwortet.

    Vielleicht nochmal höflich nachfragen...

    Das stimmt. Ich empfehle, dass Kontaktformular auf der DBM Website zu nutzen. Beide Male als ich darüber die DBM kontaktiert hatte, kam am selben Tag noch Antwort.

  • Hallo zusammen,


    gegen Mittag kam dann doch noch eine Antwort. Ich habe diese entsprechend anonymisiert. Ich hoffe es ist ok, wenn ich diese hier poste. Falls nicht, bitte Bescheid geben.


    Meine Mail:



    Antwort DBM:


    Es war natürlich sehr suboptimal, dass meine Verlobte gesagt hat, sie hätte ihre Deutschkenntnisse vergessen. Auch wenn das in diesem Moment und in dieser Situation vll. so wahr.


    Ich habe mit meiner Verlobten gesprochen und wir tendieren dazu das Angebot mit dem Interview anzunehmen. A1 nochmal machen ist aktuell einfach sehr schwierig und würde uns sehr viel Zeit kosten.


    Was sagt ihr dazu?

  • Ich habe mit meiner Verlobten gesprochen und wir tendieren dazu das Angebot mit dem Interview anzunehmen. A1 nochmal machen ist aktuell einfach sehr schwierig und würde uns sehr viel Zeit kosten.


    Was sagt ihr dazu?


    Naja, zu verlieren habt ihr ja nicht wirklich was. Entweder ihr kommt damit durch, oder ihr müsst den Weg gehen, den ihr sonst gleich gehen müsst.


    Was mich allerdings massiv an der Sache stört, ist eben der Umstand, dass in der Vergangenheit stillschweigend davon ausgegangen wurde, dass bei einer bestandenen A1-Prüfung nach einem zertifizierten Standard innerhalb der letzten 12 Monate von ausreichend Deutschkenntnissen ausgegangen wurde, ohne dass eine weitere Überprüfung notwendig ist.

    Von daher würde ich hier schon noch mal nachfragen, wie es sich mit dem Punkt von hge verhält (Anwendungshinweis 30.1.2.3.4.3)

    Zwar ist hier explizit keine Zeitdauer genannt, aber wieso man jetzt auf einmal davon ausgeht, dass bei einer ca. 6 Monaten zurück liegenden Prüfung man die Sprachfähigkeiten prüfen muss, finde ich schon merkwürdig, nachdem es zuvor ja scheinbar 12 Monate war.

    Hat die DBM Langeweile, oder bekommt sie Provision von den Sprachschulen???

  • Ich habe mit meiner Verlobten gesprochen und wir tendieren dazu das Angebot mit dem Interview anzunehmen.

    Das ist ja schon ein gewisser Fortschritt und ein Entgegenkommen, dass die DBM einfach nochmal ein Interview (sogar telefonisch) machen will.

    Zwar ist hier explizit keine Zeitdauer genannt, aber wieso man jetzt auf einmal davon ausgeht, dass bei einer ca. 6 Monaten zurück liegenden Prüfung man die Sprachfähigkeiten prüfen muss, finde ich schon merkwürdig, nachdem es zuvor ja scheinbar 12 Monate war.

    Es ist schon richtig, dass die Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Erteilung vorhanden sein sollen.

    Daher kann man diesen Satz des Botschaftsmitarbeiters erst mal nicht beanstanden.

    Allerdings steht er im Widerspruch zu den Anwendungshinweisen, die erst eine Überprüfung nach 12 Monaten vorsehen. Anwendungshinweise sind kein Gesetz, daher kann man sich nicht drauf berufen.

    Man könnte höchsten den Bürgerservice des AA darauf ansprechen und auf den Widerspruch zu den Anwendungshinweisen ansprechen. Ich fürchte aber, die werden dem Botschaftsmitarbeiter nicht in den Rücken fallen. Die Aussage der Verlobten belegt ja eindeutig, dass sie den Sprachstand A1 nicht hatte.

  • Das ist ja schon ein gewisser Fortschritt und ein Entgegenkommen, dass die DBM einfach nochmal ein Interview (sogar telefonisch) machen will.

    Es ist schon richtig, dass die Deutschkenntnisse zum Zeitpunkt der Erteilung vorhanden sein sollen.

    Daher kann man diesen Satz des Botschaftsmitarbeiters erst mal nicht beanstanden.

    Allerdings steht er im Widerspruch zu den Anwendungshinweisen, die erst eine Überprüfung nach 12 Monaten vorsehen. Anwendungshinweise sind kein Gesetz, daher kann man sich nicht drauf berufen.

    Man könnte höchsten den Bürgerservice des AA darauf ansprechen und auf den Widerspruch zu den Anwendungshinweisen ansprechen. Ich fürchte aber, die werden dem Botschaftsmitarbeiter nicht in den Rücken fallen.

    Ja es ist wie immer auch noch interpretierbar formuliert: Nach 12 Monaten soll überprüft werden, was ja schon noch die Möglichkeit offen lässt, dass man auch vor 12 Monaten prüfen kann und dies unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit machen soll. Und wenn dabei raus kommt, dass nichts an Kenntnissen mehr da ist, wird es auch mit der Verhältnismäßigkeit schwierig.

    Dennoch finde ich es mehr als fragwürdig, wieso man es jetzt so handhaben tut, ohne dass sich an der Rechtslage oder Anwendungshinweisen etwas änderte. Es ist damit schon eine gewisse Ungleichbehandlung von Visaantragsstellern. Das der DBM-Mitarbeiter sich ja dann noch als kulant und entgegenkommend präsentiert und darstellt, hat schon irgendwo etwas von zynisch mit diesem Background der früheren Handhabe. Es hat seinen Grund, wieso ich diesen Laden gefressen habe und jedes Mal dankbar sein werde, wenn ich mit denen nichts mehr zu tun haben muss.

    Leider kann man dagegen wohl nichts machen, außer das Spiel mitzuspielen und seine Partnerin entsprechend neu teachen mit A1, sei es mit Selbststudium oder durch Kurs. Zumindest wird alles andere mit Klageweg deutlich länger, deutlich teuer und deutlich ungewisser sein.

  • Natürlich, sie hat ja A1 Kenntnisse nach deinen Angaben. Also einfach nochmal bisschen Review machen die Basics und dann in ein paar Wochen Telefoninterview, sollte dann zu machen sein denke ich. So würde ich es zumindest machen, alternativ, wenn sie eine baldige Prüfung irgendwo ablegen kann, dann das, dann kann sie das Interview vermeiden, auch nicht schlecht.


    Ich denke, der Konsul ist durchaus kooperativ, euch da einige Möglichkeiten zu zeigen, denn es ist wohl leider tatsächlich so, dass wenn offensichtlich ist, dass der Sprachstand bei Vorsprache in der Botschaft nicht vorhanden war, das Visum nicht gegeben werden muss.

  • Was regelmäßig von den Botschaften ignoriert wird, ist der 2. Teil der Anwendungshinweise:


    Es gibt also auch die Möglichkeit, die Sprachstand nach Einreise zu verbessern. Und das soll gerade dann in Betracht kommen, wenn es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten ist. mE wäre jetzt in Corona-Zeiten solch ein Grund für die Verhältnismäßigkeit gegeben. aber..ich bin nicht die Botschaft :)

  • Es war natürlich sehr suboptimal, dass meine Verlobte gesagt hat, sie hätte ihre Deutschkenntnisse vergessen. Auch wenn das in diesem Moment und in dieser Situation vll. so wahr.

    Das war zwar ehrlich, aber "dumm"...hiermit macht der Botschaftsmitarbeiter alles richtig!

    Allerdings steht er im Widerspruch zu den Anwendungshinweisen, die erst eine Überprüfung nach 12 Monaten vorsehen. Anwendungshinweise sind kein Gesetz, daher kann man sich nicht drauf berufen.

    Man könnte höchsten den Bürgerservice des AA darauf ansprechen und auf den Widerspruch zu den Anwendungshinweisen ansprechen. Ich fürchte aber, die werden dem Botschaftsmitarbeiter nicht in den Rücken fallen. Die Aussage der Verlobten belegt ja eindeutig, dass sie den Sprachstand A1 nicht hatte.

    So ist es und damit auch nicht zu beanstanden! Man hat vermutlich auswendig gelernt für die Prüfung und danch nie wieder Deutsch gesprochen oder in die Bücher geschaut! Also "dumm" gelaufen

    Dennoch finde ich es mehr als fragwürdig, wieso man es jetzt so handhaben tut, ohne dass sich an der Rechtslage oder Anwendungshinweisen etwas änderte. Es ist damit schon eine gewisse Ungleichbehandlung von Visaantragsstellern

    Nein, schon 2013 wurde meine Frau auf Deutsch befragt bei der Beantragung des Visums...

    Das der DBM-Mitarbeiter sich ja dann noch als kulant und entgegenkommend präsentiert und darstellt, hat schon irgendwo etwas von zynisch mit diesem Background der früheren Handhabe

    Nein, hier war er kulant...denn die Sprachkenntnisse sind eben nicht vorhanden bei Antrag! Das sollte sich jeder für zukünftige Hochzeiten merken und entsprechend vorbereiten.

    Natürlich, sie hat ja A1 Kenntnisse nach deinen Angaben

    eben nicht, sonst hätte sie ja wenigstens eine frage beantworten können. Sie hat lediglich ein Zertifikat, aber keine Kenntnisse

    Es gibt also auch die Möglichkeit, die Sprachstand nach Einreise zu verbessern. Und das soll gerade dann in Betracht kommen, wenn es aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten ist. mE wäre jetzt in Corona-Zeiten solch ein Grund für die Verhältnismäßigkeit gegeben.

    kann man auch andersherum sehen. In Coronazeiten und Lockdowns hat man viel mehr Zeit zum lernen und wiederholen der Prüfungsfragen, wenn man denn will

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich bin froh das meine bald Frau von dieser Sprachschikane verschont bleibt.

    Ich verstehe nicht warum Deutschland seine eigenen Steuerzahler so schikaniert.


    Ich würde aber eine ergänzende Frage stellen: Ist dieses Finale Interview auch notwendig wenn er bereits auf den Phillipinen geheiratet hätte?

  • Blöd gefragt: Hast du eigentlich die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Die DBM verweist auf §30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG: "Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn ..."

    .. in §28 (1) AufenthG wird auf diesen Paragrafen 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG verwiesen...

    Und §28 ist für deutsche Staatsangehörige.


    Die Juristen mögen es kompliziert :)

  • Dennoch finde ich es mehr als fragwürdig, wieso man es jetzt so handhaben tut, ohne dass sich an der Rechtslage oder Anwendungshinweisen etwas änderte. Es ist damit schon eine gewisse Ungleichbehandlung von Visaantragsstellern

    Nein, schon 2013 wurde meine Frau auf Deutsch befragt bei der Beantragung des Visums...

    Unter vergleichbaren Umständen wie hier:

    - Sprachprüfung im anerkannten Standard in den letzten 12 Monaten

    - Befragung nicht auf freiwilliger Wahl basierend?

  • Vielen Dank für euer zahlreiches Feedback.


    Ich kann die Position des MA ein stückweit nachvollziehen. Die MA sollen dafür Sorge tragen, dass wenigstens Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Meine Verlobte und ich haben mit einer Überprüfung des Sprachstands nicht gerechnet und deswegen war sie nicht vorbereitet. Wäre sie vorbereitet gewesen, hätte sie das hinbekommen. Davon bin ich überzeugt. Das Wissen ist da, war eben nur nicht präsent.


    Was ich allerdings merkwürdig finde ist, dass die zusätzliche Möglichkeit des Telefoninterviews erst nach meiner Rückfrage eingeräumt wurde. Das Angebot an sich finde ich aber sehr fair.


    Wir werden das Angebot der DBM annehmen und darum bitten, dass meine Verlobte in 3-4 Wochen nochmals interviewt wird. Das sollte als Vorbereitungszeit locker reichen. Sie wiederholt schon fleißig :)


    Die A1 Prüfung nochmal zu machen ist aktuell leider nicht praktikabel. Das wird zeitlich am Ende einfach zu knapp.


    Blöd gefragt: Hast du eigentlich die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Die DBM verweist auf §30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG: "Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn ..."

    Ja, ich bin deutscher Staatsbürger.



    TanduayIce:

    Ja, die Aussage meiner Verlobten, dass sie ihr Deutsch vergessen hat war nicht klug. Das hat dann, denke ich, auch den Ausschlag gegeben. Auf der anderen Seite wurde vor ihr wohl auch schon eine andere Dame abgelehnt, weil ihm die A1 Kenntnisse nicht gereicht haben.


    Ich kann hier jedem nur raten, dessen Partnerin diesen Termin noch vor sich hat, sich auch auf eine Prüfung des Sprachstands vorzubereiten. Macht nicht den gleichen Fehler wie wir.


    Ich werde berichten wie die Geschichte ausgeht. Drückt uns die Daumen :)

  • Unter vergleichbaren Umständen wie hier:

    - Sprachprüfung im anerkannten Standard in den letzten 12 Monaten

    - Befragung nicht auf freiwilliger Wahl basierend?

    A1 Prüfung ca. 7 Monate vor Interview im GI Manila und B1 Prüfung in Manila 1 Woche vor Interview...Befragung natürlich nicht freiwillig! Der Mitarbeiter stellte einfach einige Fragen. wie viele weiß ich nicht mehr. Ist lange her

    Ich kann hier jedem nur raten, dessen Partnerin diesen Termin noch vor sich hat, sich auch auf eine Prüfung des Sprachstands vorzubereiten. Macht nicht den gleichen Fehler wie wir.

    :thumb:thumb:thumb

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi