Impfpflicht bei Besuch von Mutter eigenen Kindes.

  • Kurze Frage:


    Wenn meine Freundin mich mit meinem Sohn (Deutscher Staatsbürger) in Deutschland besuchen möchte braucht sie da derzeit eine Impfung?

    In den Bestimmungen steht unter Ausnahmen „Familiennachzug‘


    Fällt ein derartiger Besuch darunter? Ich frage weil sie ja nicht dauerhaft nachziehen möchte, sondern mich nur mit meinem Sohn besuchen.



    LG Carabao

  • Wenn meine Freundin mich mit meinem Sohn (Deutscher Staatsbürger) in Deutschland besuchen möchte braucht sie da derzeit eine Impfung?

    Die Frage würde ich an die DBM oder an den Bürgerservice des AA stellen.


    Als Mutter und Begleitperson eines minderjährigen Deutschen hat sie ja einen Anspruch auf Einreise .. aber ob dies dann als "notwendige Reise nach D" mit nicht notwendiger Impfung gewertet wird, weiß ich nicht.

  • Also meiner Meinung nach benötigt sie eine Impfung

    Hm, ich verstehe die Tabelle anders:

    aus Hochrisikogebiet kommend und ungeimpft braucht man die digitale Einreiseanmeldung, einen negativen Test und 10 Tage Q-Jail.

    Als Geimpfter braucht man die letzteren beiden Dinge nicht.


    Ich wuesste nicht dass wir schon soweit sind dass man nurnoch mit Corona-Impfung nach D einreisen darf, aber da darf man mich natuerlich gerne eines Besseren belehren! :dontknow

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Könntest Recht haben...:thumb

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Ich wuesste nicht dass wir schon soweit sind dass man nurnoch mit Corona-Impfung nach D einreisen darf, aber da darf man mich natuerlich gerne eines Besseren belehren!

    Irgendwie sind die Infos irreführend. Das steht aktuell noch auf der Seite der DBM:


    Zitat

    Lockerung der Einreisebeschränkungen nach Deutschland für geimpfte Personen ab 25.06.2021

    Ab dem 25.06.2021 werden Einreisen für vollständig mit durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Personen aus den Philippinen nach Deutschland möglich sein. Vollständig geimpfte Personen können dann auch zu Besuchs- und touristischen Zwecken wieder nach Deutschland einreisen. Ab sofort können hierzu von entsprechend vollständig Geimpften bei der Botschaft Manila auch erforderliche Visa wieder beantragt werden.

    Visa und Einreise - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    Sind diese Infos veraltet?

  • Wenn das Kind in Deutschland wäre dann kann sie einreisen:

    https://www.bmi.bund.de/Shared…B528F450053641DF.2_cid364


    Zitat

    Kurzfristige Einreisen von Drittstaatsangehörigen der "Kernfamilie"

    Drittstaatsangehörige Familienangehörige der sog. "Kernfamilie" (d.h. Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder oder die Eltern minderjähriger Kinder) von Deutschen, EU-Bürgern oder Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens, der Schweiz oder von Drittstaatsangehörigen mit einem bestehenden Aufenthaltsrecht in Deutschland dürfen zu vorübergehenden familiären Besuchsreisen einreisen. Dies gilt unabhängig davon, ob die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen gemeinsam mit der Bezugsperson einreisen oder allein.

    Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner von Deutschen, EU-Bürgern oder Staatsangehörigen Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz können unabhängig davon einreisen, ob die Bezugsperson ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland oder im Ausland hat. Eines zwingenden familiären Grundes zur Einreise bedarf es in diesen Fällen nicht mehr. Dabei ist unerheblich, ob die Bezugsperson außerdem noch die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzt.

    Zum Nachweis der Zugehörigkeit zur Kernfamilie kommen (je nach Art der familiären Beziehung) folgende Urkunden in Betracht:

    • Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde;
    • Geburtsurkunde;
    • Beglaubigter Auszug aus dem Familienbuch oder dem Personenstandsregister.

    Also besuch der Eltern von minderjährigen Kindern ist möglich. Aber sie reist ja mit dem Kind ein und "besucht" es nicht.


    So habe ich erst gedacht, aber eig. ist es viel einfacher: Das minderj. Kind darf zum Vater reisen und die Mutter

    würde ich zur Sicherheit mit der "unmarried couple" ausnahme das Visum beantragen.


    Impfung würde sie nur benötigen wenn sie unter keiner Ausnahme fällt z.B. sie möchte einfach eine Rundreise durch Europa machen.

  • Wenn meine Freundin mich mit meinem Sohn (Deutscher Staatsbürger) in Deutschland besuchen möchte braucht sie da derzeit eine Impfung?

    Vor dem Antworten: Frage lesen, dann verstehen und dann antworten!

    Also besuch der Eltern von minderjährigen Kindern ist möglich. Aber sie reist ja mit dem Kind ein und "besucht" es nicht.

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  • Ich würde trotzdem die Frage an die DBM stellen.


    Kind ist Deutsch .. also kann es jederzeit einreisen.

    Mutter ist Filipina, hat Anspruch darauf das Kind zu begleiten; wird aber wegen des kurzen Aufenthaltes nur ein SchengenVisum beantragen..


    Die DBM soll sagen, ob sie Impfung braucht.. dann hat man es verbindlich!