QuoteDass Du gerne die Kosten vom Integrationskurs teilerstattet bekommen würdest kann ich ja verstehen aber wenn der Integrationskurs nicht angeordnet wird (worüber sich viele andere gefreut hätten), gibt es halt keinen Anspruch.
Der Integrationskurs wird erst verordnet wenn die richtige At kommt. Hat heute meine ABH mir auch so erklärt . Auch der Deutsch Kurs wird erst dann verlangt. Hab heute auch Fiktionsbescheinigung bekommen, da ihr Pass im April abläuft und ich sonst doppelt zahlen würde für die AT.
lg
Also bei uns wurde seinerzeit (inzwischen acht Jahre her) der Besuch des Integrationskurs im selben Termin angeordnet wie die Beantragung des AT mit Erteilung einer Fiktionsbescheinigung.