Thorsten343/Ausländerbehörde - Hilfe (absolute Katastrophe)

  • Wohnraumnachweis m2 - Was nimmt man da als bestes bei selbstgenutztem Haus ? Habe ja kein Mietvertrag mit m2 Angabe.

    Ist nicht im Prinzip nicht nötig, aber wenn du es hast, dann leg es einfach vor. Warum ein Fass aufmachen, was nichts bringt.

    Und noch unbedingt eine persönlich abzugebende Unterschrift, wobei ich bis jetzt noch nicht weis was ich noch unbedingt persönlich unterschreiben soll

    Hast du noch einen Bauplan? Wenn ja dann Scan ihn und erkläre dass du das a)alleine b)zusammen mit x weiteren Personen bewohnst und markier den Bereich der dir zur Verfügung steht incl. Gemeinschaftraum. Wenn nein, dann zeichne dir einen Plan von deinem Haus. Meldebescheinigung haben sie ja sicherlich schon verlangt.


    Das scheint eine ABH zu sein, die sich das Leben selbst schwerer macht als es sich für die Behörde darstellt. Bei einem Grundbuchauszug ist nicht auszuschließen dass die noch kommen, bitte belegen sie, dass sie das Haus nicht oder nicht überwiegend vermietet haben.

  • Ist nicht im Prinzip nicht nötig, aber wenn du es hast, dann leg es einfach vor. Warum ein Fass aufmachen, was nichts bringt.

    Hast du noch einen Bauplan? Wenn ja dann Scan ihn und erkläre dass du das a)alleine b)zusammen mit x weiteren Personen bewohnst und markier den Bereich der dir zur Verfügung steht incl. Gemeinschaftraum. Wenn nein, dann zeichne dir einen Plan von deinem Haus. Meldebescheinigung haben sie ja sicherlich schon verlangt.


    Das scheint eine ABH zu sein, die sich das Leben selbst schwerer macht als es sich für die Behörde darstellt. Bei einem Grundbuchauszug ist nicht auszuschließen dass die noch kommen, bitte belegen sie, dass sie das Haus nicht oder nicht überwiegend vermietet haben.

    Falls gekauft ist auch Kaufvertrag ausreichend denke ich. Wenn selbst erbaut, dann ja Grundrisse am besten und vllt Grundsteuerbescheid das könnte schon ausreichen. Vllt bestehen sie aber auch auf Grundbuchauszug, das ist wieder mal unterschiedlich überall…


    Ich musste da eh so einen Wohnungsbelegungsformuöar ausfüllen, dort würde dann auffallen wenn da alle möglichen Personen eingetragen werden. Aber nun ich weiß ja nicht ob andere ABHs auch solche Formulare nutzen, aber ich denke mal schon. Ist zwar gesetzlich nicht nötig das Ganze wie hge ja schon sagte bei Zuzug zu Deutschem, aber ABHs machen halt erstmal was sie für richtig halten und du bist defacto halt in der Position des Bittstellers wenn du nicht lange Prozesse führen willst.
    Was Thorsten vllt noch probieren könnte ist, irgendwie zu überreden diese Formalitäten einfach per eingescannten Formularen und Email abzuwickeln, wäre doch für beide Parteien einfacher und ist ganz sicher zumindest in der Theorie möglich, da ich das zweimal so durchexerziert habe. Aber wie gesagt, ABH sitzt halt erstmal am längeren Hebel leider

  • Die Verlängerung des 121 Dokumentes geht über das Standesamt. Die machen das mit dem OLG. Kostet jedesmal Gebühren und

    immer ein neues CECOMAR derFrau, plus Übersetzung ins deutsche.

    Wohnraumnachweis bei Eigentum wurde bei mir der komplette Grundbuchauszug verlangt.

    Und...vesuche nie eine Logik hinter dem ganzen Prozess zu finden sonst wirst du bekloppt.

  • zur Info:

    Bereite dich schon mal darauf vor, dass das CFO ein übersetztes Scheidungsurteil sehen will.

    (es sei denn man verschweigt deinen Familienstand);

    Also Übersetzung (muss mE kein vereidigter Übersetzer sein) als Scan bereithalten, sodass es beim Cfo dann nur hochgeladen werden kann.

    Danke für den Input. Ich habe sicherheitshalber von einem vereidigten Übersetzter übersetzten lassen.


    Ist nicht im Prinzip nicht nötig, aber wenn du es hast, dann leg es einfach vor. Warum ein Fass aufmachen, was nichts bringt.

    Ja ist nervig, aber habe jetzt gerade die Frage gestellt was die haben wollen. Fass aufmachen werde ich aber definitiv nicht, selbst wenn die Anforderungen auch dafür wieder krass sind. Letzendlich sitze ich da am kürzeren Hebel. Also bleibe ich freundlich auch wenn ich mir denke WtF


    Ist normal nur beim FZ-Visum üblich. Ist die letzte Möglichkeit bei schon Verheirateten, den Zuzug nach D zu verhindern.. das macht bei Hochzeitsvisum keinen Sinn. Denn dann würde man eben nicht heiraten wollen und die ABH würde die Zustimmung verweigern, oder sie müsste "unverrichteter Dinge" wieder ausreisen.

    Habe heute die Info bekommen worum es geht. Ich soll unterschreiben das ich keine Unterhaltsschulden habe und meine Kinder keine Sozialhilfe bezogen haben für die ich haftbar gemacht werden könnte. Die Idee dahinter wird sein Risiken ausschließen zu wollen, dass ich durch aus der Richtung kommende Forderungen Zahlungen machen müsste die dazu führen , dass ich meine phil Ehefrau nicht mehr finanzieren könnte.

    Finde ich an sich schon paranoid, aber vielleicht noch irgendwie nachvollziehbar.

    Aber das krasseste ist das ich die Unterschrift zwingend im Beisein des Sachbearbeiters abgeben muss ???

    WtF, wo gibt es im deutschen Recht irgendwas, wo es bei einer Unterschrift einen Unterschied macht, ob ich das so machen würde und schicke oder vor Ort unter den Augen des Sachbearbeiters unterschreibe?


    Der Scheiß kostet mich Nerven und auch mehrere tausende Euro alleine durch Ehegattensplitting das ich für 2021 dadurch nicht mehr bekomme.

    Dazu noch den Aufwand und Kosten für die Verschiebung von der geplanten Hochzeit... und ob Freunde die aus Süddeutschland anreisen wollten soäter überhaupt können ist auch unklar. Alles wegen so einem Mist...

  • Was Thorsten vllt noch probieren könnte ist, irgendwie zu überreden diese Formalitäten einfach per eingescannten Formularen und Email abzuwickeln, wäre doch für beide Parteien einfacher und ist ganz sicher zumindest in der Theorie möglich, da ich das zweimal so durchexerziert habe. Aber wie gesagt, ABH sitzt halt erstmal am längeren Hebel leider

    Leider wird auf persönliche Unterschrift im Beisein des Sachbearbeiters bestanden :mauer:mauer:mauer



    Das scheint eine ABH zu sein, die sich das Leben selbst schwerer macht als es sich für die Behörde darstellt. Bei einem Grundbuchauszug ist nicht auszuschließen dass die noch kommen, bitte belegen sie, dass sie das Haus nicht oder nicht überwiegend vermietet haben.

    Ja habe das große Los gezogen mit der ABH. Siehe oben die Info mit der Unterschrift im Beisein des Sachbearbeiters.


    Kein Wunder das die völlig terminlich überlastet sind. Wenn die so einen Scheiß verlangen ist die Bearbeítung jedes Falles mit mehr als dem doppelten Aufwand wie in anderen ABHs verbunden.


    Die Verlängerung des 121 Dokumentes geht über das Standesamt. Die machen das mit dem OLG. Kostet jedesmal Gebühren und

    immer ein neues CECOMAR derFrau, plus Übersetzung ins deutsche.

    Wohnraumnachweis bei Eigentum wurde bei mir der komplette Grundbuchauszug verlangt.

    Und...vesuche nie eine Logik hinter dem ganzen Prozess zu finden sonst wirst du bekloppt.

    Der komplett gleiche Satz wie beim ersten mal ?

    Das ist bei meinem Gehalt leider auch schon eine nette Summe.

    Die Kosten sind extrem Gehaltsabhängig, ich zahle deutlich mehr als das 5 fache für OLG als Durchschnittsverdiener.

    Gut im Vergleich zu den tausenden von Euro Ehegattensplitting und für Verschiebung Hochzeit trotzdem kein wirkliches Problem.

  • Habe heute die Info bekommen worum es geht. Ich soll unterschreiben das ich keine Unterhaltsschulden habe und meine Kinder keine Sozialhilfe bezogen haben für die ich haftbar gemacht werden könnte. Die Idee dahinter wird sein Risiken ausschließen zu wollen, dass ich durch aus der Richtung kommende Forderungen Zahlungen machen müsste die dazu führen , dass ich meine phil Ehefrau nicht mehr finanzieren könnte.

    Diese Unterschrift ist im Prinzip in Ordnung. Wobei es mE darum geht, dass die bisher Unterhaltenden nicht der Sozialhilfe zum Opfer fallen, nicht ob du deine Ehefrau nicht mehr finanzieren könntest. Aber egal..

    Warum diese Unterschrift im Beisein des Sachb stattfinden muss, weiß ich auch nicht. Vermutlich geht es darum, dass der Sachb den Sachverhalt nochmals genauestens erklären will, damit man später nicht behaupten kann, man hätte es nicht verstanden. (Ich habe sowas nur bei der Einbürgerung meiner Frau erlebt, wo sie unterschreiben musste, dass sie mit den Grundsätzen des deutschen Staates übereinstimmt).


    Zitat

    Der komplett gleiche Satz wie beim ersten mal ?

    Das ist bei meinem Gehalt leider auch schon eine nette Summe.

    I

    idR werden nur einzelne Dokumente nachgefordert. meist das Cenomar (um sicher zu gehen, dass sie nicht in der langen Zwischenzeit geheiratet hat :) )

    Es ist mir nicht bekannt, dass dann ein 2. mal Gebühren für das OLG anfallen.

  • Diese Unterschrift ist im Prinzip in Ordnung. Wobei es mE darum geht, dass die bisher Unterhaltenden nicht der Sozialhilfe zum Opfer fallen, nicht ob du deine Ehefrau nicht mehr finanzieren könntest. Aber egal..

    Das mit der Sicherstellung dass die bisher Unterhaltenden nicht der Sozialhilfe zum Opfer fallen ist bei meiner ABH ein Punkt. Aber ein zweiter ist, dass die Einreise grundsätzlich verweigert wird, wenn die bei der VE errechneten Nettowerte und die sich daraus nach Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltszahlungen, von den tatsächlichen Unterhaltszahlungen abweichen. Denkweise ist wohl, dass dann theoretisch die Kindesmutter einen Unterhaltstitel mit Zwangsvollstreckung anstrengen könnte. Und man grundsätzlich keine Einreise genehmigt solange sowas nicht geklärt ist. Bei mir gibt es Abweichungen, die aber Ihre Gründe haben. Ob die Erklärungen aber reichen, oder die auf jeden Pfenning schauen der nicht passt und alles anzweifeln, keine Ahnung. Auf jeden Fall extrem nervig sowas. Und vor allem Irsinn bei mir, das Risiko würde nie eintreten bei meinem Gehalt und Rücklagen. Das interessiert die ABH aber nicht, der Punkt muss komplett sauber sein, egal ob dabei potentiell auftretende Problem easy mit für mich Kleingeld zu lösen wären. Muss passen oder Visa wird nicht genehmigt.


    idR werden nur einzelne Dokumente nachgefordert. meist das Cenomar (um sicher zu gehen, dass sie nicht in der langen Zwischenzeit geheiratet hat :) )

    Es ist mir nicht bekannt, dass dann ein 2. mal Gebühren für das OLG anfallen.

    Danke für die Info. Das wäre ja noch überschaubar. Cenomar bekommt Sie ja kurzfristig jeder Zeit.


    Wenn die Philippinen offen wären wäre es ja auch kein Aufwand auf den Philippinen zu heiraten. Ich würde ja jederzeit ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt bekommen und dann ist glaube ich nicht mehr viel offen was benötigt wird. Scheidungsurkunde English mit Beglaubigung / Apostille oder so ähnlich. Und das wars glaube ich schon. Aber bis Phil wieder offen ist , dann kann eh noch dauern.


    Hoffe ich bekomme das irgendwie noch gelöst mit der ABH, damit ich mir nicht über so ein Backup Plan Gedanken machen muss.

  • Aber ein zweiter ist, dass die Einreise grundsätzlich verweigert wird, wenn die bei der VE errechneten Nettowerte und die sich daraus nach Düsseldorfer Tabelle ergebenden Unterhaltszahlungen, von den tatsächlichen Unterhaltszahlungen abweichen.

    Du schreibst doch oben, dass du die VE bereits abgegeben hast. Dann ist das doch durch...

    Überdies ist das doch sachlich verfehlt, da die Düsseldorfer Tabelle lediglich ein Richtwert ist, ...Könnte ja sein, dass das Kind anrechenbare eigene Einkünfte hat.

  • Das gute Vorweg, zumindest beim Termin gibt es Bewegung.

    Nachdem die ABH verstanden hat, dass die DBM in Manila schon viel geklärt hat muss ich nicht mehr 2,5 Monaten warten bis zum Gespräch, sondern habe jetzt einen Termin kurz vor Weihnachten :yupi


    Der Sachbearbeiter der meinen Fall bearbeitet ist sehr nett. Er hat halt die Vorgaben meiner lokalen ABH und da muss er sich natürlich dran halten.

    Ist für mich natürlich super nervig, aber der Sachbearbeiter selbst ist super.

    Immer freundlich, sagt präzise was er braucht und Antwortet vor allem immer sehr schnell direkt am nächsten Tag.


    Du schreibst doch oben, dass du die VE bereits abgegeben hast. Dann ist das doch durch...

    Schön wäre es. Habe vorher auch gedacht die ABH interessiert nur ob man zahlungsfähig ist. Aber meiner ABH reicht das nicht.


    VE habe ich durch und ich habe ein eher hohes Gehalt und auch hohe Ersparnisse.

    Von meinen Ersparnissen könnte ich 18 Jahre lang Unterhalt der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen.

    Es ist also völlig klar das nie ein Problem auftreten kann.


    Aber die Anforderung meiner ABH ist. Unterhaltszahlungen müssen korrekt sein sonst kein Visa. Egal ob man alles zahlen könnte wenn es zu Nachforderungen der ExFrau / Kindesmutter kommt.


    Überdies ist das doch sachlich verfehlt, da die Düsseldorfer Tabelle lediglich ein Richtwert ist, ...Könnte ja sein, dass das Kind anrechenbare eigene Einkünfte hat.

    Genau Düsseldorfer Tabelle kann nur ein Richtwert sein. Allerdings liege ich mit meinen Zahlungen ca. 3 Stufen unter dem was das nach VE Netto nach Düssel Tabelle zahlen müsste auf den ersten Blick.


    3 Stufen = ich zahle eine Summe die auf den Blick zu einem Nettoeinkommen von 800-1200 € weniger passen würde.

    Das das erstmal erklärungsbedürftig ist verstehe ich auch.


    Ist aber korrekt das ich die Summe zahle die ich zahle. Ist eine Summe verschiedener Einzelaspekte die dazu führt, dass sich die Abweichung akkumuliert.


    Von Dingen die der Sachbearbeiter kennen müsste aber vielleicht nicht täglich hat ( Ich liege mit meinem Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze und da darf man für alles was drüber liegt freiwillige Altersvorsorge machen und die Beiträge vom Nettoeinkommen das für Unterhalt rangezogen wird abziehen)


    Dann Dinge wo meine Ex-frau und ich es einfach einfach haben wollen. Kinder sind privat versichert, ich zahle die KV für beide Kinder, für die volljährige müsste meine Frau die Hälfte zahlen. Damit Sie mir nichts überweisen muss ziehen wir ihren Beitrag einfach ab von meinen Unterhaltszahlungen (was die eben kleiner erscheinen lässt).


    Und dann noch zwei weitere Gründe die ich hier nicht zum besten geben möchte.


    In dem sowieso nötigen Vorort Termin kurz vor Weihnachten bekomme ich das hoffentlich noch geklärt.

  • VE habe ich durch und ich habe ein eher hohes Gehalt und auch hohe Ersparnisse.

    Von meinen Ersparnissen könnte ich 18 Jahre lang Unterhalt der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen.

    Es ist also völlig klar das nie ein Problem auftreten kann.

    Für den Fall, dass es Probleme beim Einkommen geben sollte: letztendlich könnte die ABH nur die Zustimmung zum Hochzeitsvisum verweigern. Sobald aber die Ehe im Ausland geschlossen würde, dürfte die Einreise nicht mehr verhindert werden, auch wenn die Unterhaltszahlungen darunter leiden würden.


    denn das steht in den Anweisungen:



    .. es wird kein Gericht wollen , dass der TS seine familiäre Gemeinschaft ins Heimatland der Philippinin verlagern muss, denn dann würden ja die Unterhaltszahlungen vermutlich gänzlich ausbleiben.

    Außerdem gibt es bis dato keinen Fall, wo gerichtlich die Möglichkeit der familiären Gemeinschaft im Ausland bestätigt worden wäre (info4alien). Weder doppelte Staatsbürgerschaft noch langer Aufenthalt auf den Philippinen liegen vermutlich vor. Daher ist ganze nur ein "Scheingefecht der ABH".

  • VE habe ich durch und ich habe ein eher hohes Gehalt und auch hohe Ersparnisse.

    Von meinen Ersparnissen könnte ich 18 Jahre lang Unterhalt der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zahlen

    Theoretisch könntest du aber dein Vermögen auch morgen in Las Vegas auf den Kopf hauen, oder mit der neuen LAG verbraten...es weiß eben niemand

    Aber die Anforderung meiner ABH ist. Unterhaltszahlungen müssen korrekt sein sonst kein Visa. Egal ob man alles zahlen könnte wenn es zu Nachforderungen der ExFrau / Kindesmutter kommt.

    So steht es in den AVV zur Gesetz


    Absehen von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Fällen des Angewiesenseins auf
    Leistungen nach dem SGB II oder XII
    27.3.1 Selbst wenn die Voraussetzungen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vorliegen, kann dieser im Ermessenswege versagt werden, wenn
    die Person, zu der der Nachzug stattfindet, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit für den
    Unterhalt
    – von mindestens einem ausländischen oder
    deutschen Familienangehörigen, selbst
    wenn diese nicht im selben Haushalt leben,
    oder
    – von mindestens einem anderen Haushaltsangehörigen, unabhängig von dessen
    Staatsangehörigkeit oder dessen familienrechtlicher Stellung gegenüber der Person,
    zu der ein Nachzug stattfinden soll,
    auf Leistungen nach dem SGB II oder XII angewiesen ist. Ob tatsächlich Leistungen nach
    dem SGB II oder XII bezogen werden oder beantragt worden sind, ist unerheblich; es kommt
    nur darauf an, ob ein Anspruch besteht. Im Fall
    der Erwerbstätigkeit sind bei der Berechnung
    des verfügbaren Einkommens die so genannten
    Erwerbstätigenfreibeträge nach § 11 i. V. m.
    § 30 SGB II abzuziehen, da diese sozialhilferechtlich nicht zur Deckung des Bedarfs herangezogen werden dürfen. Durch den Zuzug
    von Familienangehörigen soll die Sicherung des
    Lebensunterhalts auch für die Personen nicht in
    Frage gestellt werden, denen der Unterhaltsverpflichtete, zu dem der Familiennachzug
    stattfindet, bisher Unterhalt geleistet hat. Dies
    gilt z. B., soweit beim Nachzug von Familienangehörigen aus einer späteren Ehe die aus einer
    früheren Ehe unterhaltsberechtigten Personen
    nicht mehr ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder XII mit ausreichendem Unterhalt rechnen können, weil der
    Unterhalt vorrangig den hinzukommenden Familienangehörigen gewährt wird

    gibt es denn wirklich keine einheitlichen Vorschriften für diese VE?

    Bei mir wollten sie nur 3 Gehaltsabrechnungen und Kopie Mietvertrag.

    doch die AVV zum Gesetz

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Verständlich was du machst, jedoch im rechtlichen Bereich ein Problem.


    Bei volljährigen Kindern hat das volljährige Kind i.d.R. den Anspruch auf den Unterhalt und ist nur schwer verrechenbar, .... Klingt blöd, ist aber problematisch.


    Das mit der PKV dürfte so nicht greifen, denn die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss über den Barunterhalt, glaube nicht, dass die PKV zum Barunterhalt zählt. denke auch nicht zu anrechnungsfähigen Sachleistungen. Doch das sind dann schon wieder Feinheiten, wo ein guter! Fachanwalt her muss.


    Hälftiges Kindergeld kannst immer anrechnen, doch denke das weisst du auch.



    Würde dies dann halt auch aufgliedern in einer schönen Tabelle. Bruttogehalt/Einnahmen - Vorsorgeaufwendungen (anrechnungsfähig) - Werbungskosten - sonst. Kosten, ..... (bei den sonstigen Kosten dürften deine PKV Beiträge für die Kids dein Unterhaltsrelevantes Einkommen (Verteilungsfähiges Einkommen) schon reduzieren)


    Dann Zahlung für Kind x an Frau ... zzgl. 1/2 Kindergeldanteil = Zahlbetrag

    Zahlung für Kind y an Frau ... zzgl. 1/" Kindergeldanteil = Zahlbetrag

    Zahlungsanspruch an Frau für Kind z (volljährig) verrechnet, .... (Kindergeld??) und Transfer an gemeinsames Kind z, somit anteiliger Zahlbetrag incl. 1/2 Kindergeld (falls noch gezahlt)



    Die AVV aus dem Jahr 2009 sind gerade in dem Bereich in sehr vielen Fällen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung modifiziert.



  • also zusammengefasst wie hge schon gesagt hat falls sie schon verheiratet wären hat die ABH praktisch keine Chance die Zustimmung zu verweigern, nur beim Heiratsvisum jetzt quasi schon richtig?


    Goose danke für den Hinweis mit der AVV, aber ich finde dort keinen Hinweis bzgl. dem Thema das die ABH's von Stadt zu Stadt ganz verschiedene Unterlagen verlangen können oder wie das zu prüfen ist, würde mich freuen wenn Du mir sagen könntest wo ich das finde. Danke Dir :)

  • also zusammengefasst wie hge schon gesagt hat falls sie schon verheiratet wären hat die ABH praktisch keine Chance die Zustimmung zu verweigern, nur beim Heiratsvisum jetzt quasi schon richtig?

    Auch da geht es unter diesen Umständen...wir hatten mal einen solchen Fall hier, wenn ich mich recht erinnere. Aber vor einem Gericht wird man da meist gewinnen...es dauert nur und kostet Geld


    Goose danke für den Hinweis mit der AVV, aber ich finde dort keinen Hinweis bzgl. dem Thema das die ABH's von Stadt zu Stadt ganz verschiedene Unterlagen verlangen können oder wie das zu prüfen ist, würde mich freuen wenn Du mir sagen könntest wo ich das finde. Danke Dir :)

    Ja, das ist richtig. Jede ABH prüft das anders...dafür gibt es keine Regeln. Am Ende muss die ABH den Zuzug ja auch verantworten, gegenüber dem "Leistungserbringer" Gemende

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Zitat

    So steht es in den AVV zur Gesetz

    aber bezüglich der Frage des TE: ich verstehe die AVV so - selbst wenn er keinerlei Unterhalt zahlen würde (z.B. weil einvernehmlich so geregelt etc), wäre für die Zustimmung eben der theoretisch zu zahlende Unterhalt in der Berechnung zu berücksichtigen. Das kann der TE ja locker zahlen wie beschrieben, daher verstehe ich das Problem der ABH hier nicht oder sehe ich was falsch?!


    das kann man ja ausrechnen und scheint hier ja wohl nicht der Fall zu sein. Nur was hat das damit zu tun welche Unterhaltszahlungen tatsächlich geleistet werden?!

  • Danke Goose !


    Jetzt weiß ich zumindest wo prinzipiell diese Fragen nach Unterhalt überhaupt herkommen.


    Das mit der PKV dürfte so nicht greifen, denn die Düsseldorfer Tabelle gibt Aufschluss über den Barunterhalt, glaube nicht, dass die PKV zum Barunterhalt zählt. denke auch nicht zu anrechnungsfähigen Sachleistungen. Doch das sind dann schon wieder Feinheiten, wo ein guter! Fachanwalt her muss.


    Es geht bei der privaten Krankenversicherung für das Kind gar nicht um Anrechnung auf Unterhalt sondern schlichtweg um die Faulheit hin und her Geld zu überweisen. Volljähriges Kind hat meine Ex-Frau die Pflicht die Hälfte der KV zu zahlen, heist Sie müsste mir die Summe X jeden Monat überweisen.

    Statt das ich Ihr Unterhalt Y überweise und Sie mir Ihren Anteil X an der KV überweise ich einfach Y-X.

    Habe mir da nie Gedanken drüber gemacht da ich ja ein insgesamt entspanntes Verhältnis mit meiner Ex-Frau habe.

    Aber jetzt ist das natürlich ein Problem, da formal auf den monatlichen Unterhaltszahlungen nur Y-X und nicht Y steht.


    Eine andere Frage wäre. Wenn ich das aufkläre, über diesen Fakt die ABH informiere...

    ist das dann gut weil es einen Teil der Abweichung erklärt, oder bekomme ich dann sogar noch Probleme wegen Falschangaben bei der VE ?

    Weil ich eigentlich hätte eine höheren Unterhalt hätte angeben müssen ?

    Ich habe ja als Unterhalt Y-X angegeben und nicht den wirklichen Unterhalt Y (habe da überhaupt nicht dran gedacht in dem Moment).

    Absicht wird mir da wohl keiner unterstellen, da mein Gehalt sowieso immer ausgereicht hätte, aber ist ja trotzdem eine falsche Angabe...


    aber bezüglich der Frage des TE: ich verstehe die AVV so - selbst wenn er keinerlei Unterhalt zahlen würde (z.B. weil einvernehmlich so geregelt etc), wäre für die Zustimmung eben der theoretisch zu zahlende Unterhalt in der Berechnung zu berücksichtigen. Das kann der TE ja locker zahlen wie beschrieben, daher verstehe ich das Problem der ABH hier nicht oder sehe ich was falsch?!

    Problem ist glaube ich folgendes: Für ein Minderjähriges Kind kann (die Kindesmutter) komplett für die gesamten Jahre in der Vergangenheit die Nachzahlung verlangen falls zuwenig gezahlt wurde. Und das per Unterhaltstitel auch sofort Zwangsvollstrecken lassen, so dass direkt Gehalt Zwangsgepfändet würde.

    Wenn ich also wie Goose schon gesagt hat mein ganzes Vermögen auf den Kopf hauen würde und so eine Zwangsvollstreckung eintreten würde, dann könnte ich meine eingereiste Ehefrau nicht mehr finanzieren und der Staat müsste für Sozialhilfe aufkommen.


    Ist in meinem Fall komplett Unsinn. Aber theoretisch halt denkbar. Bin nicht 100% sicher,glaube aber, dass dies das Problem ist.

    Habe 2 Kinder und bei meinem volljährigen Kind interessiert, dass z.B. überhaupt nicht. Da muss ich nur die 3 letzten monatlichen Überweisungen mitbringen und wenn die dem Betrag entsprechen den ich bei der VE angegeben habe ist das Thema erledigt.

    Für mich ein Zeichen, dass es um die oben genannte theoretisch mögliche Zwangsvollstreckung alter Unterhaltsschulden geht. Unterhaltstitel sind bis Volljährigkeit auch für Altschulden vollstreckbar. Bei Volljährigkeit ist das Thema durch, Unterhaltstitel läuft mit Volljährigkeit ab. Meine Volljährige Tochter könnte daher nichts nachfordern, auch wenn ich zuwenig gezahlt hätte.

  • 1. Du bist wie wir alle hier kein einschlägig juristisch Vorgebildeter. Da ist eine Falschdarstellung einfach ein Fehler, ... insbesondere wenn er sich so wie bei dir erklären lässt. Im Grunde geht es ja nur um ein anderes Berechnungsschema mit Verrechnungsmodalitäten. Macht jeder normale Mensch, juristisch, da ein erwachsenes Kind einen anderen Rechtsstatus hat und Unterhalt teils ja dem Kind zusteht, teils der Kindesmutter, .... formal ein bisschen komplizierter. Doch das wird sicherlich kein ernstzunehmender Stolperstein, wenn du dies einfach aufdröselst, Wenn dann halt mit den Zahlungen für die beiden Kinder.


    2. Im Grunde kann jeder auch seinen unbefristeten Job verlieren und was dann? Er könnte - sofern keine Hapftpflichtvers. vorhanden - in Regress genommen werden, ..... Vermögen sollte schon beachtlich sein, .... Wenn ich es richtig verstanden habe liebt dein Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze und da sollte das Ganze kein ernsthaftes Problem werden.


    3. Viel wahrscheinlicher ist, dass die ihren Einheitslaufzettel haben und aus behördlichen Vereinfachungsgründen einfach in fast allen Fällen, fast alles wollen, dann kann dem Sachbearbeiter niemand was bei einer Überprüfung. Die Bürger können sich ja ggf. wehren und der Behörde darlegen, dass sie falsch liegen. Das ist schon häufiger ein Verhaltensmuster. Teilweise bedarf es auch nur eines Personalwechsels und dann gehen viele Dinge viel anders. Darauf hast du kurzfristig keinen Einfluss.


    Positiv ist, dass die Behörde ja reagiert hat und dir einen zeitigeren Termin gegeben hat.

  • Viel wahrscheinlicher ist, dass die ihren Einheitslaufzettel haben und aus behördlichen Vereinfachungsgründen einfach in fast allen Fällen, fast alles wollen, dann kann dem Sachbearbeiter niemand was bei einer Überprüfung.

    Da mein Sachbearbeiter an sich sehr kooperativ ist denke ich das auch. Habe das Gefühl, dass er meinen Aussagen grundsätzlich erstmal glaubt , aber eben seine Vorgaben hat und sich daher auch absichern will.


    Das aktuelle Angebot meines Sachbearbeiters ist, dass es ihm ausreicht wenn meine Ex-Frau / Kindesmutter mir formlos bescheinigt, dass die von mir bei der VE angegeben Unterhaltszahlung mit Ihr so abgesprochen / vereinbart ist.


    Wenn Sie mir sowas bestätigt, dann sei keine weitere Überprüfung notwendig ob die Höhe des Unterhalt angemessen sei.


    Mal sehen ob meine Ex-Frau bereit ist mir sowas auszustellen. Wir haben bisher alles immer nur mündlich abgesprochen, deswegen wird Sie sich wundern wenn ich jetzt auf einmal was schriftliches will. Aber versuchen werde ich es. Habe zum Glück ein entspanntes und ganz gutes Verhältnis mit meiner Ex-Frau. Wahrscheinlich bin ich Ende nächster Woche sowieso bei Ihr um Kekse ,Adventskalendar etc. für die Kids vorbeizubringen. Da wird die Atmosphäre positiv und entspannt sein, da werde ich Sie dann darauf ansprechen.