Das wäre die einfachste Lösung und dann einfach auch, eine Art Niederschrift, wie ihr das so stillschweigend verrechnet habt, ggf. als weitere Option falls es doch Rückfragen geben sollte.
Insbesondere geht es im Wesentlichen um den Umstand, dass die Allgemeinheit nicht unnötig zahlungspflichtig wird.
Wenn weder die Ex, noch die Kinder wegen der neuen Heirat aufenthaltsrechtlich schädliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen (Harz IV, Grundsicherung, .... ) dann gibt es kaum Optionen dies ernsthaft zu blockieren. Selbst dann, .... wird es auf Dauer schwierig. Es geht hier ja um den Familiennachzug zum Deutschen Stammberechtigten.
Gut Ding braucht Weil.!