MANILADRIVER55/UP bereits beantragt, Heirat in der Zwischenzeit in DK

  • Hallo Gemeinde,


    hat jemand Erfahrung was mit der UP passiert, wenn diese bereits beim Standesamt eingeleitet wurde für ein Heiratsvisum, aber man zwischenzeitlich in DK heiratet?


    Meine Verlobte und ich haben im Oktober die Dokumente beim Standesamt abgegben und somit die UP in die Wege geleitet.

    Meine Verlobte ist zu Besuch und wir haben uns überlegt in DK zu heiraten.


    Danach möchten wir ein Visum zur FZ beantragen. Muss dann noch mal eine neu UP angestoßen werden oder kann dieser Prozess der UP parallel weiterlaufen?


    Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation?


    VG

    der Driver

  • Ich kann es Dir nicht verbindlich sagen, würde aber vermuten, dass die UP auch für ein FUV verwendet werden kann, es sind ja letztendlich dieselben Urkunden.


    In diesem Zusammenhang: Dass auch bei Heirat in DK das FZV dann im Regelfall von den Philippinen aus beantragt werden muss, ist Euch bekannt oder?

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Danach möchten wir ein Visum zur FZ beantragen. Muss dann noch mal eine neu UP angestoßen werden oder kann dieser Prozess der UP parallel weiterlaufen?

    Ich gehe davon aus, dass sie nach der Heirat in DK wieder ausreisen wird und dann ein FZ-Visum für D beantragen wird.


    Die UP wird dann nicht mehr angestoßen; das macht ja keinen Sinn. Wenn keine Fälschungsmerkmale an GU bzw. Cenomar festgestellt wurden, würde auch ein erneute Prüfung nicht Neues bringen. Das Sta muss euch die geprüften Papiere wieder aushändigen...


    Obwohl das Vorgehen legal ist, könnte es bei der DBM dazu führen, dass die bisherige kulante Praxis in Bezug auf Schengen Visa wieder überdacht wird. Aber das ist leider immer der Gang der Dinge ;)

  • .. und was würdet ihr euch dadurch ersparen?

    1. Eure ABH könnte euch erlauben das Schengen Visa in einen AT umzuwandeln, ist aber sehr unwahrscheinlich dass das klappen wird = Ausreise erforderlich

    2. Für das FzF Visum muss keine VE abgegeben werden = wenn Gehalt ausreichend vorhanden kein Problem.


    Daher: Was ist der Vorteil den ihr euch erhofft in Dänemark zu heiraten? Dass die UP schon läuft ist doch gut.

  • Moin, meines Erachtens das sind zwei verschiedene Prozesse, die miteinander nichts zu tun haben. Euer eingeleitete UP ist somit hinüber und Heirat in DK hat einen anderen Weg.

    Ob da eine UP stattfindet, ist 50/50, kann, muss aber nicht..

  • der TE hatte doch geschrieben im Oktober die Dokumente für die UP in "die Wege geleitet zu haben"..

    ... und hat sich hier nicht mehr gemeldet also wird es vorrl. geklappt haben ist mein Meinung.


    Also was ist die Frage??

  • Hallo zusammen,


    meine Freundin und ich haben jetzt einen sehr langen und steinigen Weg hinter uns. Haben uns dank Corona 2 Jahre nicht gesehen. Anfang April kommt sie jetzt mit Besuchs-Visum (Schengen) endlich !! nach DE. Heirat dann im Mai in DK. A1 Kurs hat sie schon Ende 2020 online gemacht, nur Prüfung fehlt noch.


    Scheinbar wird für die Eheschließung in DK weder die GU noch ein Cenomar verlangt.

    Wir lassen die HU dann in CPH mit Apostille ausstatten.


    Was kommt danach? ROM?

    Was ist da das sinnvolle Vorgehen?


    Etwas Unklarheit gibt es aktuell noch über den weiteren Prozess. V. a. im Bezug auf die formalen Anforderungen für das FZ.

    VE ist kein Problem, aber verlangen die u. U. tatsächlich dann trotzdem noch eine UP?

    Hierzu gibt es scheinbar widersprüchliche Aussagen.


    Für die Anerkennung der Eheschließung vor dem Deutschen Standesamt brauchen wir ja angeblich zumindest eine Apostille auf ihrer GU?

    Das ganze fühlt sich immer nach "2 Schritte vor - 1 Schritt zurück" an. :(

  • VE ist kein Problem, aber verlangen die u. U. tatsächlich dann trotzdem noch eine UP?

    Ve brauchst du nicht, weil verheiratet, aber UP kommt weil ja die Identität überprüft wird und nicht die Hochzeit. Deshalb würde ich auch eher empfehlen ein Hochzeitsvisum gleich mit UP zu beantragen und in D zu heiraten. Warum einen 3. Rechtskreis involvieren, gibt nur mehr Probleme und bringt nichts

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Scheinbar wird für die Eheschließung in DK weder die GU noch ein Cenomar verlangt.

    Ich bin kein Experte für DK; ich kann mir aber nicht vorstellen, dass eine Ledigkeitsbescheinigung irgendwelcher Art verzichtet wird. Auch ohne GU wäre sehr ungewöhnlich... (nur affidavits?). dabei wollten die Dänen die Hürden etwas anziehen .

    Was kommt danach? ROM?

    Was ist da das sinnvolle Vorgehen?

    Falls ihr das in DK durchziehen wollt:


    ROM muss und kann nur in der philipp. Botschaft in Kopenhagen gemacht werden.

    Soviel ich weiß ist dort persönliches Erscheinen gefordert. Das mag sich ändern, aber bei einem Fall vor einigen Monaten konnte es nicht postalisch geregelt werden.


    Ich würde aber auch von einer Heirat in DK abraten .. aber möglich ist es...

  • Nur Mal zur Info. Für das heiraten ist das Cenomar und die Meldebescheinigung in DK Pflicht. Ohne diese bekommt man Ehefähigkeitszeugnis. Alles andere sollte man haben wie gemeinsame Bilder. Chatverlauf oder Telefonate. Damit wird dann festgestellt wie lange man sich schon kennt. Desweiteren Passkopien und eine persönliche Erklärung. Das war es schon. Das Ausfüllen des Antrages dauert so etwa einen halben Tag. Scanner und Drucker, sowie jede Menge Papier sind Pflicht.

  • wie ist denn der Stand der UP , sind ja bereits mehr als 5 Monate vergangen.

  • So meine lieben Freunde, nach einiger Zeit mal wieder ein update von uns.

    Aber erstmal noch eine kurze Zusammenfassung:


    Oktober/November 2021: Ich war beim örtliche Standesamt und habe die nötigen Dokumente eingereicht. Ursprünglich für das Visum zur Eheschließung.


    Wir haben uns dann aber überlegt einfach in Dänemark zu heiraten, da es a) schneller geht und b) Copenhagen ein nettes Städtchen ist.


    Januar 2022: meine Frau kam mit einem Touristen Visum nach Deutschland, wir haben die Hochzeit in DK geplant und haben unseren Termin dann bekommen für den 19.03. An diesem Tag haben wir dann auch geheiratet.


    Meine Frau war dann noch bis Ende April 2022 hier in Deutschland. Dann ist sie nach Hause gegangen, ich musste noch für 4 Wochen auf Geschäftsreise und bin dann auch auch die Philippinen/Thailand (Urlaub) geflogen bis Ende Juni


    Sie hat dann einen Termin bei der DBM gemacht für den 13.06 für eine FZR Visum. In der Zwischenzeit hab ich niemals was vom Standesamt, der ABH oder sonstwem wegen der UP gehört.


    Naja wie auch immer, Termin bei der DBM lief gut, Pass abgegeben und ca. 3 Wochen später kam der Pass inkl. Visum zurück.

    Wie gesagt, ich hab keine Ahnung ob oder wie die UP stattgefunden hat, oder ob die ABH was gemacht hat, aber werde mich jetzt auch nicht mehr bemühen es rauszufinden, das Visum ist ja erteilt.


    Also hat alles gut und recht flott geklappt. Theoretisch wäre es noch etwas schneller gegangen, aber wir wollten erstmal Urlaub machen und ich hatte keinen Nerv mich mit ABH etc. rumzuschlagen.


    Beste Grüße,


    der Driver

  • Welche Staatsbürgerschaft hast du? Auf A1 wurde auch verzichtet?

  • Ich habe die dt. Staatsbürgerschaft. A1 Zertifikat hatte sie schon irgendwann 2021 gemacht