Krankenversicherung in DE für Ehefrau - Tipps?

  • Hallo liebe Spezialisten,


    nachdem mein GM ja jetzt hier in DE weilt und wir seid gestern verheiratet sind stellt sich die Frage einer dauerhaften Krankenversicherung bevor Sie durch Arbeit eine gesetzliche KV bekommen kann.


    Da ich möchte dass sie erst einmal einen Integrationskurs abschließt wird es mit Arbeit im nächsten Jahr wahrscheinlich nichts werden.


    Ich bin aber privat versichert und kann weder Sie noch Ihren Sohn mit 15 Jahren in meine KV nehmen. So muss ich sie freiwillig versichern.


    Hat mir hier jemand einen Tipp welche Versicherung hier ok ist und was das in etwa monatlich kosten könnte??(

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Zunächst mal Glückwunsch zur Hochzeit!


    Zu Deiner Frage: Prinzipiell bezahlen alle GKVen medizinisch notwendige Leistungen voll. Kleine Unterschiede gibt es in der Kostenübernahme z.B. bei alternativen Heilmethoden, Übernahme von Impfkosten bei Auslandsreisen, Vorsorge, Bonussystemen usw.

    Örtliche Nähe einer Filialstelle kann auch mal vorteilhaft sein.


    Hier gibts eine von vielen Vergleichstabellen.

    Eine erwachsene freiwillig versicherte Person wird so um die 170 Euro/Monat bezahlen.


  • Für 2021 und 2022 beträgt die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte rund 1.097 Euro. Ist Dein tatsächliches Einkommen geringer, stuft Dich die Kran­ken­kas­se so ein, als würdest Du 1.096,67 Euro pro Monat verdienen. Das ergibt bei einem Beitragssatz von 14,6 Prozent mit Krankengeldanspruch einen Monatsbeitrag von rund 160 Euro. Hinzu kommt aber noch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse und der Beitrag für die Pfle­ge­ver­si­che­rung.


    aus : https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

    „Wir wissen sie lügen

    sie wissen sie lügen

    sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    wir wissen, daß sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    und trotzdem lügen sie weiter ! „

    Alexander Solschenizyn

  • Danke euch zwei. Wisst Ihr ob ich den Sohn damit automatisch mitversichern kann?

    Das hier habe ich dazu gefunden :



    aus : https://www.aok.de/pk/uni/inhalt/familienversicherung/


    Das mußt du unbedingt in einem Gespräch bei einer ges. Krankenversicherung klären

    „Wir wissen sie lügen

    sie wissen sie lügen

    sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    wir wissen, daß sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    und trotzdem lügen sie weiter ! „

    Alexander Solschenizyn

  • Nein, als privat Versicherter kann man weder Frau noch Kinder kostenlos mitversichern.

    Es gibt nur 2 Möglichkeiten. Entweder privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

    Aber Achtung, wenn man sein Kind oder Frau privat versichert können diese nur zurück in die GKV wechseln, wenn sie einen sozialversicherungspflichtigen Job haben.

    Gruß,

    Dirk

  • Hallo, ich stehe bald vor der gleichen Entscheidung. Bin selber privat versichert und muss daher meine zukünftige philippinische Ehefrau auch zunächst freiwillig versichern, bis Sie eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt.


    Eine Frage:

    Ist es so das viele GKV freiwillige Versicherung auch für aus dem Ausland zugereiste anbieten die vorher nie in Deutschland versichert waren ?


    Frage deswegen weil ich letztes Wochenende bei der TK nachgeschaut habe, war dort versichert bevor ich zur privaten gewechselt bin, dort habe ich auf der Webseite die folgende Info gefunden:

    "Freiwillige Versicherung ohne vorherige gesetzliche Versicherung

    Ohne vorherige gesetzliche Versicherung können sich nur versichern

    • Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 5.362,50 Euro (2021) verdienen.
    • Kunden, deren Mitgliedschaft aufgrund einer Auslandsbeschäftigung endete und die innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Rückkehr eine Beschäftigung mit mehr als 5.362,50 Euro (2021) monatlichem regelmäßigen Arbeitsentgelt beginnen.
    • Personen, die aus dem Ausland zurückkehren oder neu nach Deutschland kommen, wenn sie gesetzliche Vorversicherungszeiten aus dem Ausland nachweisen können.
    • Ehemalige Soldaten auf Zeit nach Ende der Dienstzeit "


    Das hört sich für mich so an als ob es ohne vorherige gesetzliche Versicherung keine Möglichkeit in der GKV gibt (zumindest nicht bei der Techniker KK).

  • Thorsten4343

    Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bestätigen, dass es geht. Am besten mit der gewünschten Versicherung Kontakt aufnehmen. Wenn man gut verdient ist die freiwillige gesetzliche Versicherung natürlich sehr teuer, da für die Ehefrau 50% der Einkünfte als Basis für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt werden.

    Gruß,

    Dirk

  • Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bestätigen, dass es geht. Am besten mit der gewünschten Versicherung Kontakt aufnehmen. Wenn man gut verdient ist die freiwillige gesetzliche Versicherung natürlich sehr teuer, da für die Ehefrau 50% der Einkünfte als Basis für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt werden.

    Gruß,

    Dirk

    "Aus eigener Erfahrung kann ich Dir bestätigen, dass es geht."

    Könntest du mir die Versicherung nennen bei der es bei Dir geklappt hat ?

    Falls nicht so gerne hier, dann ggf als PN.


    "da für die Ehefrau 50% der Einkünfte als Basis für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt werden."

    Ouch, dachte solange Sie noch nichts verdient, wäre das eher der Minimalsatz von um die 160-170€/Monat.

    Wenn als Bemessungsgrundlage 50% meines Gehaltes angenommen werden, ist es wahrscheinlich nicht mehr günstiger als private KV.


    Wobei wenn Sie dann selber arbeitet, dann zählt nur noch Ihr Gehalt oder ?

    Falls ich Sie zunächst privat versichern würde, dann könnte Sie auch immernoch in die gesetzliche wechseln wenn Sie dann anfängt zu arbeiten, oder ?


    Werde auf jeden Fall auch parallel die Techniker kontaktieren und nachfragen...

  • Thorsten4343

    Natürlich, die DAK hat sie damals versichert.

    Ein Mitglied eines anderen Philippinenforums (Angestellter bei der DAK) hat mir damals geholfen. Ich weiß nicht, ob es auch ohne ihn geklappt hätte.

    Ja, wenn sie arbeitet (sozialversicherungspflichtig) ist sie dann ganz normal versichert und kann natürlich auch von der PKV in die GKV wechseln. Falls es Probleme gibt würde ich eventuell den Kontakt per PN weitergeben. Bezüglich der Beiträge kann man natürlich nichts machen.

    Gruß,

    Dirk

  • Wir haben das wie folgt gelöst:


    Da ich selber privatversichert bin und wir meine Frau in der GKV versichern lassen wollten, hat sie - auch deshalb - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als Haushaltshilfe bei einer guten Bekannten angenommen.


    Bei einem Monatslohn von 460,- Euro kommen arbeitgeberseitig noch einmal ca. 80,- für die AG-Beiträge zur RV und KV hinzu. So dass die Kosten der Beschäftigung aus Arbeitgebersicht ca. 540,- Euro pro Monat betragen. Bei meiner Frau fall für LSt, AV, RV, KV und PV pro Monat Abzüge von etwa 95,- Euro an. Dafür ist sie in der GKV krankenversichert, hat eine Arbeitslosenversicherung und zahlt (in bescheidenenem Umfang - ca. 65,- Euro pro Monat, wenn man den AG und AN Anteil zusammenzählt) in die gesetzliche Rentenversicherung ein.


    Selbst wenn man sämtliche monatlichen Abzüge/Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite zusammenzählt, kommt man nur auf knapp über 170,- Euro, mithin den Betrag, der in der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV als Mindestbeitrag anfällt. Das Modell hat darüber hinaus den Charm, dass anders als bei der freiwilligen Versicherung kein fiktives hälftiges Haushaltseinkommen als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Vielen dank Euch beiden.


    Muss mir mal anschauen ob es irgendwelche Ausschlußkriterien gibt für die Beschäftigung als Haushaltshilfe.

    Z.B. ob das theoretisch auch innerhalb der Familie geht, also meine Eltern Sie als Haushaltshilfe beschäftigen könnten, dass wäre der einfachste Weg.


    Die Variante mit freiwillg GKV und 50% meines Einkommens als Bemessungsgrundlage macht bei mir keinen Sinn. Habe gerade mal kurz überschlagen, auch bei 50% bin ich deutlich teurer als jede PKV.

  • Bei der Variante freiwillige GKV wird das rechnerisch hälftige Haushaltseinkommen allerdings soweit ich weiß bei der hälftigen Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, also irgendwo bei 2100,- Euro oder so.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ich bin Beamter auf Lebenszeit.


    Ich darf berichten, das mit unserer Heirat in der BRD meine Gattin Beihilfeberechtigte (70%) wurde. Sie war zunächst nicht Berufstätig. Dem zur Folge habe ich sie in der Private KV (DEBEKA), mit Gesundheitsprüfung, zu 30% mitversichert.


    Der Krankenkassenbeitrag in der Privaten KV ist Einkommens unabhängig, wenn man erst einmal versichert ist.


    Nach dem die Kinder größer waren hat meine Frau, auf eigenen Wunsch Sozialversicherungpflichtig gearbeitet und wurde Mitglied bei der BKK Wirtschaft & Finanzen. In der Privaten KV habe ich in dieser Zeit einen "Ruhenden Beitrag" (keine 20€ mtl.) gezahlt damit sie später ohne Gesundheitsprüfung zurück konnte. Nach dem sie ihren Ausflug in die Welt der Arbeitnehmer beendete, ist sie wieder in die Private KV (30%) zurückgekehrt.


    Der größte Vorteil ist das die PKV, auch im Ausland, z.B. die Philippinen, Kosten der Ärztlichen Leistung abdeckt. Allerdings müssen ein paar Regeln beachtet werden.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Miks

    Als Beamter ist das Risiko in die PKV zu gehen auch überschaubar. Als Angestellter oder Selbsständiger geht man natürlich das Risiko ein, dass man irgendwann die stetig steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann. Wenn ich heute die Wahl nochmal hätte wäre ich nicht in die PKV gewechselt. Das heißt nicht, dass ich bei mir heute oder in Zukunft finanzielle Probleme erwarte. Aber ich würde es niemandem raten.
    Gruss,

    Dirk

  • Miks

    Als Beamter ist das Risiko in die PKV zu gehen auch überschaubar. Als Angestellter oder Selbsständiger geht man natürlich das Risiko ein, dass man irgendwann die stetig steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann. Wenn ich heute die Wahl nochmal hätte wäre ich nicht in die PKV gewechselt. Das heißt nicht, dass ich bei mir heute oder in Zukunft finanzielle Probleme erwarte. Aber ich würde es niemandem raten.
    Gruss,

    Dirk

    Ganz genau. Auch ich rate heute fast davon ab. Habe ich vor 20 Jahren gerade 300€ für vier Personen (mit allen Zusatzversicherungen) in der PKV gezahlt so bin ich heute für Inday und mich bei 530€. Das ist als Pensionist (dann 460 €) schon ein Brett.


    Meine Idee wäre, beschäftige doch deine Ehefrau bei dir als im Minijob als Haushaltshilfe auf 450 Euro Basis, dann wäre krankenversichert zu einem niedrigen Beitrag.

    Ich weiß nicht ob das geht. Frage einfach mal nach unter http://www.minijob-zentrale.de

    Leider nein. Muss schon über 450€ ein, also sozialversicherungspflichtig.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Krankenversicherung ohne Einkommen (krankenkasseninfo.de)

    Das mit dem Minijob geht leider nicht, deshalb dieser Link als Info

    Ich habe schon ein paar mal dabei geholfen jemanden legal der GKV zuzuführen.


    Beispiel: Sobald der Aufenthalt legalisiert war und die Arbeitserlaubnis erteilt war habe ich die Betroffene in einem (meiner) Vereine mit einem Einkommen von 490.-€ eingestellt, (vorübergehende Beschäftigung/ Vorstand hat zugestimmt). Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es kein "Wunsch- und Wahlrecht". Will heißen, wenn die Person einen Antrag auf Mitgliedschaft stellt darf dieser nicht von der KK abgelehnt werden. Ich habe früher als AG immer die BKK Wirtschaft& Finanzen gewählt bzw. vorgeschlagen und die Anmeldung durchgeführt. Die BKK Wirtschaft& Finanzen hatte früher keinen Zusatzbeitrag.


    Die Kosten die entstanden (Lohn/ AG Beiträge, U1+U2 Abgaben) wurden vom Ehepartner dem Verein erstattet. Der Verin hat keine Spendenquittung ausgestellt sondern die Einnahmen als solche ausgewiesen. Das Arbeitsverhältnis war immer auf drei Monate angelegt und diente dem erlernen der Sprache und dem kennenlernen der Deutschen Arbeitswelt.


    Dem Grunde nach reicht eine Putzstelle die mehr als 450€ zahlt. Schon ist sie sozialversicherungspflichtig. Und der Arbeitnehmer ist dann in der KK seiner Wahl. Ganz wichtig, gesetzliche Krankenkassen dürfen Versicherungswillige nicht ablehnen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.