Krankenversicherung in DE für Ehefrau - Tipps?

  • Als Angestellter oder Selbsständiger geht man natürlich das Risiko ein, dass man irgendwann die stetig steigenden Beiträge nicht mehr zahlen kann. Wenn ich heute die Wahl nochmal hätte wäre ich nicht in die PKV gewechselt.

    Ganz genau. Auch ich rate heute fast davon ab.

    Als nicht Beamter (also keine Beihilfe) sind die Beiträge sehr hoch mittlerweile. Die letzten 15 Jahre hat sich das bei mir ca. verdoppelt.

    Zahle mittlerweile nur für mich schon 550€. Solange man arbeitet geht das noch, aber als Rentner hinterher ist das eine große Summe.

    Zumal die Beiträge auch die nächsten Jahrzehnte sicher weiter steigen werden. Von der Rente dann Phil Ehefrau und sich selber privat versichert zu tragen (falls Sie nicht arbeiten sollte) ist dann ohne Ersparnisse kaum machbar. Würde das, daher auch wohl nicht nochmal machen.


    Dem Grunde nach reicht eine Putzstelle die mehr als 450€ zahlt.

    Ja, irgendein 450€ Job reicht. 2 Tage/Woche Putzen oder McDonalds oder ähnliches.

    Oder aber das Model Haushaltshilfe wie oben genannt.

    Habe vorhin mal ein wenig geschaut, selbst die Tochter darf als Haushaltshilfe mit Arbeitsvertrag / KV etc. beschäftigt werden wenn Sie nicht mehr im selben Haushalt wohnt. Dann müsste es ja eigentlich auch gehen, dass meine Eltern meine Ehefrau als Haushaltshilfe einstellen.

    Werde mich da mal versuchen schlau zu machen.

    Das Model 2 Tage irgendwo arbeiten wäre auch gut. Aber ist halt unklar ob es sofort klappt eine Stelle zu finden.

  • Es muss schon über 450 € sein. Ich habe eine Zeitarbeitsfirma hier, die nehmen mir jeden ab der Freigänger ist. Auch ohne jede Kenntnisse der Deutschen Sprache. Gerne per PM


    Wenn ich da jemanden hin schicke kann der meist am gleichen Abend anfangen. Und nach einem Jahr ALG I berechtigt. Mittlerweile zahlt die Agentur für Arbeit für jeden noch so problematischen Fall Unsummen an Fort- und Ausbildungskosten.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Genau gesagt musses mindestens es ein 450,- + 1,- Euro Job sein, denn erst über 450,- Euro setzt die Dozialversicherungspflicht ein.

    Auch im sog. „Minijob“ (bis 450,- Euro) muss, zumindest ein gewerblicher Arbeitgeber, 13 Prozent an die Krankenkasse bezahlen, jedoch erhält der Arbeitnehmer aufgrund dieser als „Solidarbeitrag“ titulierten Abgabe keinen Versicherungsschutz. Bei Minijobs im Privathaushalt fällt glaube ich kein KV-Beitrag an. Ist aber ja egal, da ein „Minijob“ das Problem in keinem Fall löst.


    Ach ja, einem Wermutstropfen hat das 450,- + 1,- Modell dann doch noch. Wenn Ihr gemeinsam zur EKSt veranlagt seid, musst Du am Ende des Jahres vermutlich noch einen Schnaps ESt zusätzlich entrichten.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Vielen Dank an alle hier. hat mir auf jeden Fall schon weiter geholfen.


    Miks, komme dann ggf später auf dich zu per PM.


    Plan A wäre bei mir direkt eine Stelle zu finden wo sie 2 Tage die Woche arbeiten kann und den Rest der Zeit dann Zeit hat für Deutsch lernen, Integrationskurs etc.


    Plan B dann PM an Miks :D

  • Vielen Dank auch von mir. Das sind echt wertvolle Tipps auf die man alleine nicht gleich kommt.


    Immer wieder schön zu sehen dass das Forum helfen kann und dann genau die Member mit denen man sich sonst nur fetzt wenn es um andere Themen geht.


    So soll es sein:D:clapping

    Wer sich nicht lebt, wehrt sich verkehrt!

  • Ich hatte meine Frau erst privat versichert...Kosten 365 € / Monat...jetzt arbeitet sie und ist selbst versichert in der GKV

    Falls ich keine andere Lösung finde vorher (sofortige Beschäftigung wenn Aufenthaltstitel da ist), werde ich das wohl auch so machen. Freiwillig GKV ist bei mir raus wenn 50% meines Einkommens als Basis genommen werden. Kann man die private KV auch kurzfristig dann kündigen bzw. /wechseln zur GKV ?

    Also z.B. auch nur 6-8 Wochen private KV und dann fängt Sie an zu arbeiten und wechselt in GKV, oder gibt es da üblicherweise Mindestfristen (damit sich das für die private KV überhaupt lohnt) ?




    Eine andere Frage noch die auch mit Einfluß auf die Planung hat. Man schliesst ja für das Hochzeitsvisum eine 3-monatige Schengen KV ab.

    Weiss hier jemand ob die automatisch mit Erteilung des Aufenthaltstitels endet, also ggf vor Ablauf der 3 Monate ?

    Oder ist die dennoch die vollen 3 Monate gültig ?

    Die Idee der Versicherung ist ja die maximal 3 Monate Visa abzudecken, mit der Erteilung des Aufenthaltstitel hat die Verlobte bzw. dann Ehefrau ja einen anderen Status....

  • Falls ich keine andere Lösung finde vorher (sofortige Beschäftigung wenn Aufenthaltstitel da ist), werde ich das wohl auch so machen. Freiwillig GKV ist bei mir raus wenn 50% meines Einkommens als Basis genommen werden. Kann man die private KV auch kurzfristig dann kündigen bzw. /wechseln zur GKV ?

    Also z.B. auch nur 6-8 Wochen private KV und dann fängt Sie an zu arbeiten und wechselt in GKV, oder gibt es da üblicherweise Mindestfristen (damit sich das für die private KV überhaupt lohnt) ?

    Ja, war bei mir ähnlich. Meine Frau war ca. 9 Monate in der PKV, danach in die GKV gewechselt...von Fristen habe ich nichts gelesen!

    Eine andere Frage noch die auch mit Einfluß auf die Planung hat. Man schliesst ja für das Hochzeitsvisum eine 3-monatige Schengen KV ab.

    Weiss hier jemand ob die automatisch mit Erteilung des Aufenthaltstitels endet, also ggf vor Ablauf der 3 Monate ?

    Nein, die "Income - Versicherung" erlischt i.d.R. mit der Wohnsitznahme...also der amtlichen Anmeldung innerhalb der 14 Tage nach Einreise

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Immer wieder schön zu sehen dass das Forum helfen kann und dann genau die Member mit denen man sich sonst nur fetzt wenn es um andere Themen geht.


    So soll es sein :D

    Ich glaube auch, dass die meisten Leute aus dem Philforum im realen Leben wahrscheinlich (hoffentlich) viel umgänglicher sind als es hier bei den "Aufregerthemen" oft den Anschein hat. Ich glaube, dass die wenigsten hier im Forum A-Löcher sind. Gilt für "beide Seiten" ...

  • Nein, die "Income - Versicherung" erlischt i.d.R. mit der Wohnsitznahme...also der amtlichen Anmeldung innerhalb der 14 Tage nach Einreise

    Danke für die Info. Dann werde ich mich da leider früher drum kümmern müssen als bisher gedacht. Werde dann mal als erstes meine private KV kontaktieren, was es bei der kosten würde.


    Wobei das dann insgesamt ein ziemlich unsinniges Konzept ist mit der 3 Monate Schengen KV. Wofür braucht man 3 Monate Versicherung zum Visaantrag, wenn man sich verpflichtend nach 14 Tagen anmelden muss und ab da sowieso eine andere KV braucht ? Und der Starttermin der Versicherung im nachinein an den Einreisetag angepasst wird...

  • Wobei das dann insgesamt ein ziemlich unsinniges Konzept ist mit der 3 Monate Schengen KV. Wofür braucht man 3 Monate Versicherung zum Visaantrag, wenn man sich verpflichtend nach 14 Tagen anmelden muss und ab da sowieso eine andere KV braucht ?

    Muss man ja nicht...wer "touristisch" einreist, darf ja bis 90 Tage als Tourist bleiben und sich nicht anmelden...nur wer plant seinen Wohnsitz zu nehmen (Hochzeit) muss sich innerhalb von 14 Tagen anmelden

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Muss man ja nicht...wer "touristisch" einreist, darf ja bis 90 Tage als Tourist bleiben und sich nicht anmelden...nur wer plant seinen Wohnsitz zu nehmen (Hochzeit) muss sich innerhalb von 14 Tagen anmelden

    Ok verstehe, im allgemeinen macht es dann schon Sinn.

    Bei mir ist es Hochzeitsvisum, da werde ich Sie innerhalb von 14 Tagen anmelden müssen und mich dann jetzt wohl besser schonmal um die private KV kümmern.


    Ist ja dann völlig unmöglich schon direkt eine Beschäftigung für Sie aufzunehmen wenn die income Versicherung erlischt :(

    Bei der Anmeldung innerhalb von 14 Tagen, hat Sie ja noch gar keinen Aufenthaltstitel und darf daher noch gar nicht anfangen zu arbeiten.

  • Ich habe noch eine Information zu den Kosten freiwillige GKV abhängig vom Einkommen des Ehepartners.


    Habe heute mit meiner ehemaligen GKV dazu telefoniert.


    Es ist nicht so, dass 50% des Gehaltes des Ehepartners als Basis genommen werden und dann davon der volle Satz der GKV (für Arbeitnehmer + Arbeitgeber).

    Der Satz wird so kalkuliert, dass mit dem vollen Gehalt des Ehepartners gerechnet wird, aber dann nur 50% des Beitragssatzes (nur für den Arbeitnehmer.


    Falls man ein Gehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hat spielt es keine Rolle, da kommt bei beiden Berechnungen der gleiche Betrag raus.

    Liegt man aber oberhalt der Beitragsbemessungsgrenze, dann ist das ein großer Unterschied. Dann zahlt man im ersten Fall bis zu ca. 740€ im Monat, während im zweiten Fall der Betrag bei max ca. 370€ im Monat gedeckelt ist. Man zahlt also nie mehr als den Arbeitnehmeranteil bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


    Damit stellt sich für mich die Frage ob PKV oder GKV doch wieder. Die Kosten sind vergleichbar. Ob PKV 370€ allerdings nur Basisversorgung vergleichbar GKV ist, oder schon typische bessere Versicherung der PKV kann ich noch nicht sagen. Werde aber jetzt auch noch meine PKV kontaktieren um in Erfahrung zu bringen wie genau da die Kosten sind.

  • Seit ihr euch wirklich sicher dass die inckming Versicherung mit Wohnsitzname endet? Konnte in der Bedingungen nichts finden. Das wäre ja sehr gefährlich falls was passieren sollte falls man nicht plant innerhalb 2 Wochen zu heiraten fallls sie in die GKV soll.


    Dann mache ich zur Sicherheit für Wohnsitzanmeldung Termin weit in der Zukunft 😅 Termin vereinbart gilt als rechtzeitig angemeldet steht da .

  • Seit ihr euch wirklich sicher dass die inckming Versicherung mit Wohnsitzname endet? Konnte in der Bedingungen nichts finden. Das wäre ja sehr gefährlich falls was passieren sollte falls man nicht plant innerhalb 2 Wochen zu heiraten fallls sie in die GKV soll.

    Also bei uns war es damals so und die spätere KV lief dann rückwirkend ab dem Tag der Wohnsitznahme...kann sich aber inzwischen geändert haben.


    Zitat

    Versicherbar sind Personen mit ständigem Wohnsitz im Ausland.

    • mit ausländischer Staatsangehörigkeit
    • mit deutscher Staatsangehörigkeit, wenn sie seit mehr als zwei Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

    https://www.adac.de/produkte/v…incomingversicherung/faq/

    Zitat

    Dann mache ich zur Sicherheit für Wohnsitzanmeldung Termin weit in der Zukunft 😅 Termin vereinbart gilt als rechtzeitig angemeldet steht da .


    Ohne wohnsitzanmeldung geht auch alles andere nicht...Steuernummer / AE / Konto usw. Deshalb würde ich das möglichst schnell machen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Muss Ihr

    Gast während seines vorübergehenden Aufenthaltes im versicherten Geltungsbereich melderechtliche Vorschriften

    erfüllen, so begründet er damit keinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.


    Das würde ich so interpretieren sie kann Wohnsitz anmelden und nach Hochzeit ist sie ja in der GKV mitversichert. Denn in dem Moment wo wir noch nicht verheiratet sind ist der Aufenthalt ja "vorübergehend" da das Visum ja abläuft.


    Danke euch werde morgen versuchen direkt Wohnsitz anzumelden.

    • Hilfreich

    Muss Ihr

    Gast während seines vorübergehenden Aufenthaltes im versicherten Geltungsbereich melderechtliche Vorschriften

    erfüllen, so begründet er damit keinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.

    Nein, sie strebt ja keinen vorübergehenden Aufenthalt, sondern einen permanenten in Deutschland an. Also Wohnsitznahme! Vorsicht, wir hatten damals ein Problem mit der Incomingversicherung, weil wir es auch so sahen wie du...blauäugig!

    Mit der Einreise FZV / Hochzeitsvisum wird kein vorübergehender Aufenthalt angestrebt...

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Haben spontan Termin bekommen und heute direkt den Wohnsitz angemeldet. Aber noch nicht geheiratet . Was ist jetzt wenn ein Unfall etc passiert ??? Dann ist sie ja jetzt nicht krankenversichert ? Irgendwie unlogisch oder was kann ich jetzt machen ?


    Danke euch


    Edit:klingt vllt übertrieben aber so traue ich mich ja fast gar nicht mit ihr raus zu gehen .. gibt ja nicht umsonst eig eine Versicherungspflicht aber wie soll ich die jetzt erfüllen ?!