Folgen einer unbedachten Urlaubsbekanntschaft

  • Ein deutscher Mann erhält von einer früheren Urlaubsbekanntschaft die Nachricht, dass sie schöne Erinnerungen an die gemeinsame Zeit habe, und dass die schönste Erinnerung jetzt 5 Jahre alt ist.

    Die Reisedaten und das Geburtsdatum des Kindes würden für seine Vaterschaft zusammenpassen.

    Erkennt er das Kind an, so wird er für das Kind unterhaltspflichtig, Kindergeld bekommt das Kind aber nicht, da es im außereuropäischen Ausland lebt.


    Holt er das Kind über den Familiennachzug zu sich, und damit auch die Mutter, bekommt das Kind Kindergeld, und der Mann ist unterhaltspflichtig für beide, bis das Kind 18 ist, bzw. bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat.


    Angenommen es zeigt sich, dass der Mann und sein von ihm anerkanntes Kind dauerhaft keinen Draht zueinander finden, bleibt auch bei einer Trennung seine Zahlungsverpflichtung für beide. Die Möglichkeit den Familiennachzug rückgängig zu machen, so dass die Mutter mit ihrem Kind wieder in ihr Heimatland zurückkehrt, und er zumindest für die Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen muss, gibt es nicht?


    Selbst wenn er dann über einen Vaterschaftstest feststellen sollte und beweisen könnte, dass er gar nicht der Vater ist, käme er aus der Rolle Vaterschaft = Unterhaltsverpflichrung nicht mehr heraus?

  • warum sollte der angebliche vater das kind überhaupt anerkennen?


    wenn die mutter das kind 5 jahre lang verschweigt, kann die bindung ja nicht sehr innig sein. das sind denkbar schlechte voraussetzungen für einen familiennachzug.


    wenn er sich dennoch moralisch verpflichtet fühlt, kann er finanzielle unterstützung auch ohne irgendeine anerkennung leisten.

  • Bekannter von mir hat vor etwa 20 Jahren Urlaub in TH gemacht. Auch er hatte dort eine Urlaubsbekanntschaft. Ca 2 Jahre später bekam er Nachricht von einem Thailändischen RA der seine Urlaubsbek. vertritt. Er solle rückwirkend bis zum Tag der Geburt Unterhalt nachzahlen. Was er aber ablehnte. Dann bekam er den Vorschlag von ihrem "RA" eine einmalige Summe zu bezahlen,und er wäre dann raus. Das lehnte er auch ab. Er schaltete seinen RA ein der der Gegenseite bewies das sein Mandant nicht der Vater sein kann da er zeugungsunfähig ist.

    Zu der Zeit gab es in TH oft solche Fälle.

    Die "Damen" hatten die Adressen von den Hotelrezeptionen die mit ihnen zusammenarbeitete.


    Ich würde nicht mehr darauf antworten,oder einen RA beauftragen der das klärt und einen DNA Test machen lässt.

    Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben, an denen du nichts ändern kann: gestern und morgen. (Dalai Lama)

  • Ich würde mal P fragen, der kennt sich damit am besten aus.

    https://trennungsfaq.com/forum/index.php

    Meiner Meinung nach, kommst du aus der Nummer nie wieder raus.

    Kinder machen heute keine Ausbildung, sondern studieren, das kann ewig dauern, bei Mädchen noch länger.

    Papa zahlt, so ist das halt.

    Gruß Mangojo


    -------------------------------------------------------

    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Mal eine andere Frage, ist sichergestellt, dass die Urlaubsbekanntschaft nicht verheiratet war/ist?

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Die Frage war, kommt er aus seiner Unterhalts-Verpflichtung gegenüber dem Kind und der Mutter jemals wieder raus?
    Die vorherige Vaterschaftsanerkennung beruhte auf Treu und Glauben.

    Der spätere DNA-Tests beweist seine Nicht-Vaterschaft.

    Also gat er die Vaterschaft anerkannt. Warum? Und dann auch noch ohne Vaterschaftstest?

    Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben, an denen du nichts ändern kann: gestern und morgen. (Dalai Lama)

  • Also gat er die Vaterschaft anerkannt. Warum? Und dann auch noch ohne Vaterschaftstest?

    Es ist wie es ist. Es macht keinen Sinn, darüber zu brüten, was passiert ist.


    Daher bitte bei der Themenfrage bleiben - und die ist, ob man in dieser Situation wieder aus der Vaterschaft rauskommt.

  • Die Frage war, kommt er aus seiner Unterhalts-Verpflichtung gegenüber dem Kind und der Mutter jemals wieder raus?
    Die vorherige Vaterschaftsanerkennung beruhte auf Treu und Glauben.

    Der spätere DNA-Tests beweist seine Nicht-Vaterschaft.

    Nein, wenn er rechtliche Vaterschaft anerkannt hat kommt er da nicht mehr raus. Wer sollte denn jetzt bezahlen? Der Steuerzahler? Dumm gelaufen und wird teuer. Sollte man sich sehr genau überlegen

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Die Frage war, kommt er aus seiner Unterhalts-Verpflichtung gegenüber dem Kind und der Mutter jemals wieder raus?
    Die vorherige Vaterschaftsanerkennung beruhte auf Treu und Glauben.

    Der spätere DNA-Tests beweist seine Nicht-Vaterschaft.

    Nein, wenn er rechtliche Vaterschaft anerkannt hat kommt er da nicht mehr raus. Wer sollte denn jetzt bezahlen? Der Steuerzahler? Dumm gelaufen und wird teuer. Sollte man sich sehr genau überlegen

    es ist keine gute hilfe, hier plumpe falschinformationen ohne belege abzuliefern.


    sofern er die 2 jahres frist einhält, ist das gesetz nun mal auf seiner seite!

  • es ist keine gute hilfe, hier plumpe falschinformationen ohne belege abzuliefern.


    sofern er die 2 jahres frist einhält, ist das gesetz nun mal auf seiner seite!

    Vorsichtig...lies den Ausgangstext. Goose hat Recht



    Angenommen es zeigt sich, dass der Mann und sein von ihm anerkanntes Kind dauerhaft keinen Draht zueinander finden, bleibt auch bei einer Trennung seine Zahlungsverpflichtung für beide. Die Möglichkeit den Familiennachzug rückgängig zu machen, so dass die Mutter mit ihrem Kind wieder in ihr Heimatland zurückkehrt, und er zumindest für die Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen muss, gibt es nicht?

    Er sagt, dass er nur keinen Draht zum Kind bekommt...nicht das er nicht der Vater ist! Er möchte sich vor Zahlungen drücken und Mutter & Kind abschieben...das wird nicht funktionieren, denn er ist rechtlicher Vater


    Holt er das Kind über den Familiennachzug zu sich, und damit auch die Mutter, bekommt das Kind Kindergeld, und der Mann ist unterhaltspflichtig für beide, bis das Kind 18 ist, bzw. bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat.

    Er hat das Kind als seinen angenommen, dadurch erst ist das Kind Deutscher geworden. So einfach wird man dem jetzt deutschen Kind seinen deutschen Pass nicht wieder abnehmen können und ihn abschieben.


    Deine Aussage beziehen sich nicht auf solch einen speziellen Fall! Das hätte er besser per DNA Test vor der Anerkennung machen sollen

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • lies du doch mal den gesamten text!


    er sagt, dass ein dna test negativ ist. er ist also defintiv nicht der leibliche vater!

    deine unterstellung, er will sich um irgendwas drücken, ist eine absolute frechheit!


    und es geht hier um die frage der unterhaltspflicht und nicht um eine aberkennung der staatsangehörigkeit.

    ohne vaterschaft gibt es auch keine familienzusammenführung: das visum und die aufenthaltserlaubnis wurden unter falschen angaben erteilt und sind somit unwirksam.

  • und es geht hier um die frage der unterhaltspflicht und nicht um eine aberkennung der staatsangehörigkeit.

    ohne vaterschaft gibt es auch keine familienzusammenführung: das visum und die aufenthaltserlaubnis wurden unter falschen angaben erteilt und sind somit unwirksam.

    Falsch...das Kind ist ja erst durch die Vaterschaftsanerkennung Deutsch geworden und damit konnte es Visumsfrei einreisen und seine Mutter, als FZV, mitnehmen. Dafür dürfte der TE auch noch eine VE abgegeben haben.

    Ohne die Vaterschaftsanerkennung hätte das Kind keinen deutschen Pass bekommen und die Mutter & Kind wären nie nach Deutschland gekommen...also ist hier der TE, durch Vaterschaftsanerkennung per SE schuld an daran dass das Kind einen deutschen Pass hat!


    Erkennt er das Kind an, so wird er für das Kind unterhaltspflichtig, Kindergeld bekommt das Kind aber nicht, da es im außereuropäischen Ausland lebt.


    Holt er das Kind über den Familiennachzug zu sich, und damit auch die Mutter, bekommt das Kind Kindergeld, und der Mann ist unterhaltspflichtig für beide, bis das Kind 18 ist, bzw. bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat.


    Der Anfangsthread ist etwas unübersichtlich, weil hier nicht wirklich klar hervorgeht, ob das Kind bereits in Deutschland, als Deutscher ist! Der TE sollte hier keine hypothetischen Aussagen machen, sondern "Butter bei die Fische" wenn er klare Antworten haben will!


    Also wann wurde das Kind anerkannt?

    Gibt es bereits einen deutschen Pass für das Kind?...sonst geht ja kein Familiennachzug mit Mutter

    Wie lange sind Frau & Kind schon in Deutschland?

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • So wie ich das rauslese, hat er die Vaterschaft anerkannt und im Nachhinein stellt sich heraus, dass er nicht der Vater ist (das geht nicht aus dem ersten Posting hervor, sondern danach).

    Auch hier wären Fristen und Zeiten wichtig...dazu die Frage ob das Kind inzwischen aufgrund der VA Deutsch ist....denn dann dürfte es ziemlich kompliziert werden.

    Ist er dann nämlich nicht mehr der Vater, ist das Kind auch nicht mehr Deutsch und damit erlischt Aufenthalt...das wird sehr schwer

    :cheers Live is short, play it hard :cheers