Ein deutscher Mann erhält von einer früheren Urlaubsbekanntschaft die Nachricht, dass sie schöne Erinnerungen an die gemeinsame Zeit habe, und dass die schönste Erinnerung jetzt 5 Jahre alt ist.
Die Reisedaten und das Geburtsdatum des Kindes würden für seine Vaterschaft zusammenpassen.
Erkennt er das Kind an, so wird er für das Kind unterhaltspflichtig, Kindergeld bekommt das Kind aber nicht, da es im außereuropäischen Ausland lebt.
Holt er das Kind über den Familiennachzug zu sich, und damit auch die Mutter, bekommt das Kind Kindergeld, und der Mann ist unterhaltspflichtig für beide, bis das Kind 18 ist, bzw. bis es seine Ausbildung abgeschlossen hat.
Angenommen es zeigt sich, dass der Mann und sein von ihm anerkanntes Kind dauerhaft keinen Draht zueinander finden, bleibt auch bei einer Trennung seine Zahlungsverpflichtung für beide. Die Möglichkeit den Familiennachzug rückgängig zu machen, so dass die Mutter mit ihrem Kind wieder in ihr Heimatland zurückkehrt, und er zumindest für die Mutter keinen Unterhalt mehr zahlen muss, gibt es nicht?
Selbst wenn er dann über einen Vaterschaftstest feststellen sollte und beweisen könnte, dass er gar nicht der Vater ist, käme er aus der Rolle Vaterschaft = Unterhaltsverpflichrung nicht mehr heraus?