Vaterschaft anerkennen lassen

  • Bezieht sich die Aussage nicht unbedingt schlechter auf public or private hospitals?


    Gibt es hier Erfahrungen?

  • Der Prozess ist eingeleitet steht jetzt aber vor dem Problem das die Botschaft in Manila angegeben hat das englische Dokumente nicht übersetzt werden müssen, das Standesamt verlangt aber das volle Paket, übersetzte Geburtsurkunde, Mutterpass und Adressennachweis.

  • Der Prozess ist eingeleitet steht jetzt aber vor dem Problem das die Botschaft in Manila angegeben hat das englische Dokumente nicht übersetzt werden müssen, das Standesamt verlangt aber das volle Paket, übersetzte Geburtsurkunde, Mutterpass und Adressennachweis.


    die DBM ist nur für die zustimmungserklärung der mutter zuständig. dafür werden keine übersetzungen auf deutsch benötigt.


    die DBM kann aber nicht bestimmen, welche unterlagen das standesamt in DE zur beurkundung verlangt.

    eine beglaubigte übersetzung der unterlagen ist hierbei völlig normal.

  • Die Amtssprache in DK oder B ist nicht englisch, diese Dokumente können jedoch auf Englisch vorgelegt werden.


    Die Botschaft hat zuvor explizit davon abgeraten eine Übersetzung anzufertigen da englische Dokumente akzeptiert werden. Offensichtlich unwissend das ein STA Übersetzungen anfordern wird.


    Es zieht sich jetzt wieder wegen unfähiger DE Bürokratie in die Länge was ärgerlich ist.

    Ein einheitliches vorgehen Fehlanzeige.


    Das Jugendamt verlangt nur eine Passkopie + Stempel. Alle anderen Dokumente sollen per Mail an die Botschaft geschickt werden.


    Allerdings gibt es hier lange Wartezeiten für einen Termin.


  • nochmal:


    die deutsche botschaft hat mit dem standesamt überhaupt nichts zu tun!

    die arbeiten völlig unabhängig voneinander.


    und was andere länder akzeptieren ist den deutschen ämtern schon mal völlig egal.


    wir leben nicht in einer wunschwelt: du kannst akzeptieren, was die behörden von dir verlangen oder du lässt es einfach bleiben.


    und falls dir die behörden zu kompliziert sind, kannst du immer noch einen notar aufsuchen. der hat bestimmt einen termin frei!

  • Diese kann ich so nicht bestätigen:


    In der Mail vom Standesamt steht:


    Wir brauchen auch die Daten der Mutter (Kopie eines Reisepasses; Adresse; Familienstand; Mutterpass und die Geburtsurkunde der Mutter)

    Dann aber können wir eine Vaterschaftsanerkennung von Ihnen beurkunden.

    Und das würden wir dann nach Manila schicken. Sie benötigen nichts an die Botschaft schicken.


    Das Standesamt übernimmt hier den nächsten Schritt, es handelt sich dabei um eine Beurkundung.

    In Manila müsste dann nur die Zustimmung/Consent mit dem Formular abgegeben werden.


    Das Jugendamt hingegen würde nur den Schriftsatz selber aufsetzen, dieser muss dann mit den von der Botschaft verlangten Dokumenten an deren Adresse vorab gemailt werden, bevor man dort erscheint und etwas unterzeichnet.


    Das vorgehen vom Jugendamt ist wohl eher der Standard und entspricht dem Infoblatt der Botschaft, trotzdem werden wir es über das Standesamt machen da bis auf das Ärztliche Attest bereits alles in Übersetzung vorliegt.


    Zwei Behörden mit verschiedenen Vorgehensweisen und anscheinend viel Raum für Auslegung.







  • ja, und der notar macht es nochmal anders, und das amtsgericht auch.

    einen standard gibt es nicht!

    die beurkundung der vaterschaft und die zustimmungserklärung der mutter sind zwei eigenständige vorgänge, die zeitlich und örtlich getrennt ablaufen (können).

    es gibt daher keine vorschriften, wie diese beiden koordiniert werden.

  • Zwei Behörden mit verschiedenen Vorgehensweisen und anscheinend viel Raum für Auslegung.

    .. das ist normal ..


    ( oft ist es sogar so, dass Sachbearbeiter auf dem selben Amt unterschiedliche Anforderungen stellen..... ist uns bei der Einbürgerung passiert... erster Sachb forderte Staatsbürgerschaftnachweis, zweiter Sachb sagte "quatsch, nicht nötig")

  • Zwei Behörden mit verschiedenen Vorgehensweisen und anscheinend viel Raum für Auslegung.

    .. das ist normal ..


    ( oft ist es sogar so, dass Sachbearbeiter auf dem selben Amt unterschiedliche Anforderungen stellen..... ist uns bei der Einbürgerung passiert... erster Sachb forderte Staatsbürgerschaftnachweis, zweiter Sachb sagte "quatsch, nicht nötig")

    Wird die UP gestartet erst nach der Geburt oder jetzt noch dem Antrag schon?

  • Wird die UP gestartet erst nach der Geburt oder jetzt noch dem Antrag schon?

    Jede beteiligte Behörde hat das Recht, eine UP anzustoßen. Daher kann man nicht generell sagen, welche Behörde die UP anstoßen wird.

    Ein Standesamt kennt das Prozedere, ein Jugendamt hat aber damit idR nichts zu tun.

    Daher wird beim Jugendamt meist die DBM die UP verlangen.. beim StA könnte es auch das StA sein.


    Meist wird die DBM vor Bestätigung der VA eine UP ansetzen. Denn es macht ja keinen Sinn, die VA schon mal zu bestätigen, um dann erst zu prüfen ob die Mutter eventuell Vorehen hat.

  • Es haben sich inzwischen weitere Fragen ergeben:


    Der Kollege hat Online folgende Information erhalten:


    Original-Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung vor Geburt des Kindes ärztliches Attest über
    die Schwangerschaft in englischer Sprache, Vaterschaftsanerkennungen sind erst ab der 12.
    Schwangerschaftswoche mgl.)


    Allerdings handelt es sich hier um die Deutsche Botschaft in Kambodscha.

    Die selbe Regelung gilt vermutlich aber auch für die Philippinen?


    Das Standesamt hat keinen konkreten Zeitpunkt genannt.


    Falls es im Falle einer Familienzusammenführung ein Visa gibt also für das Kind und die Mutter (ohne A1 Sprachtest), es aber kurz vor der Zusammenführung auf den Philippinen oder kurz danach in der EU zu einer Eheschließung kommt:


    Gilt die Ehe dann in Deutschland als anerkannt? (Namens rechtlich, Steuerrechtlich) und vor allem Versicherungstechnisch? (Familienversicherung).

  • Original-Geburtsurkunde des Kindes (bei Anerkennung vor Geburt des Kindes ärztliches Attest über
    die Schwangerschaft in englischer Sprache, Vaterschaftsanerkennungen sind erst ab der 12.
    Schwangerschaftswoche mgl.)

    Laut §1594 (4) gibt es keine Frist:


    § 1594 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    mal fragen, welche gesetzliche Grundlage es für diese 12 Wochen gibt.

    Falls es im Falle einer Familienzusammenführung ein Visa gibt also für das Kind und die Mutter (ohne A1 Sprachtest), es aber kurz vor der Zusammenführung auf den Philippinen oder kurz danach in der EU zu einer Eheschließung kommt:


    Gilt die Ehe dann in Deutschland als anerkannt? (Namens rechtlich, Steuerrechtlich) und vor allem Versicherungstechnisch? (Familienversicherung).

    Ja klar; jede Eheschließung ist international gültig sofern sie nach lokalem Recht gültig geschlossen wurde.

    Eine Registrierung der Ehe in D ist nicht nötig.

  • Vielen Dank das BGB wird angeführt falls so etwas verlangt wird.


    Bisher wurde es noch nicht angebracht.


    Hier kam die info:


    https://phnom-penh.diplo.de/bl…nung---merkblatt-data.pdf

  • Zitat

    mal fragen, welche gesetzliche Grundlage es für diese 12 Wochen gibt


    die fraglichen 12 wochen sind nach erfolgter UP eh längst rum. ist also völlig irrelevant.


    Zitat

    Ja klar; jede Eheschließung ist international gültig sofern sie nach lokalem Recht gültig geschlossen wurde.


    und was ist mit der namensänderung im reisepass?

    das visum wurde auf den namen vor der blitzhochzeit ausgestellt.

  • Keine Ahnung, wo die Botschaft in Kambodscha diese 12 Wochen Frist hernimmt.


    Die DBM erwähnt es jedenfalls nicht:

    Familienangelegenheiten - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    uns was für die DBM gilt, sollte auch die die deutsche Botschaft in Kambodscha gelten.


    um pragmatisch zu sein:

    Ist denn diese Frist in deinem Fall überhaupt ausschlaggebend? Wieviel Wochen müsste sie denn warten?


    Auch bedenken: die Botschaft in Kambodscha kann bezüglich ihres Cenomars und Geb-Urkunde Amtshilfe bei der DBM zur Überprüfung der Urkunden anfordern; dann wird es ohnehin nicht so schnell gehen.

  • Der alte Reisepass würde zum Fliegen reichen, dieser ist als Reisedokument gültig bis er abläuft, so hat die Botschaft es kommuniziert.


    Falls es zu keiner Hochzeit kommt wird die Vaterschaftsanerkennung über die Philippinische Botschaft gemacht, auch der Nachname des Kindes wird dann entsprechend geändert.


    Wie ist es allerdings mit dem Nachnamen nach deutschem Recht? Kann das Kind diesen annehmen wenn keine Ehe besteht? Muss dies bei der VA schon geklärt werden?


    Edit: Ich bin mir nicht sicher jedoch sollten Ende Januar 12 Wochen mit Sicherheit erreicht sein.

  • Wie ist es allerdings mit dem Nachnamen nach deutschem Recht? Kann das Kind diesen annehmen wenn keine Ehe besteht? Muss dies bei der VA schon geklärt werden?

    Nein, nach deutschem Recht hat das Kind zunächst den Nachnamen der Mutter. Auf der philipp. Geburtsurkunde kann man zwar den Nachnamen des Vaters als Familienname annehmen, das ist aber dann nicht für D relevant.

    Man kann ( am besten nach Einreise) eine Namenserklärung für das Kind beim StA abgeben.


    Bei der VA kann man meines Wissen noch keine Namenserklärung machen.


  • wie soll es zu einer hochzeit kommen, wenn der vater in DE und die werdende mutter auf den phils sitzt?


    die vaterschaftsanerkennung kann nur in DE gemacht werden.

    die DBM regelt dabei nur die zustimmungserklärung der mutter.


  • Davon ausgegangen das in den nächsten 7 Monaten eine Einreise auf die Philippinen möglich ist.

    Ich persönlich gehe nicht davon aus allerdings ist dies nicht mein Fall.


    Die Botschaft verlangt jedoch alle Dokumente die für eine VA notwendig sind, nicht nur für für Zustimmungserklärung.


    Das AAP ist nach dem PH recht erst nach der Geburt möglich allerdings wird dann der Nachname des Vaters übernommen.


    Könnte es zu Problemen kommen wenn das Kind einen DE Passport mit dem Namen der Mutter und einen PH mit dem Namen des Vaters bei der Ausreise hat ?


    Quote PH embassy;


    Thank you for your email.


    With regard to your inquiry, please note that the Affidavit of Acknowledgement Paternity (AAP) should only be accomplished/applied for after the birth of the child as there are details in the affidavit that will only be available after the fact (birth of the child). Additionally, all these details should be consistent with the information that is being provided in the birth certificate.


    Please note Republic Act No. 9255 (An Act

    Allowing Illegitimate Children to Use the Surname of Their Father, Amending for the Purpose,

    Article 176 of Executive Order No. 209, otherwise known as the Family Code of the

    Philippines) series of 2004.


    Please note that you can file the application for AAP via post/mail as long as the affidavit has been notarized by German Notar and has the seal/stamp of the Landgericht.