Vaterschaft anerkennen lassen

  • Bei der VA kann man meines Wissen noch keine Namenserklärung machen.

    Man kann zwar Namenserklärung bei der DBM machen:


    Allgemeines - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    .. aber es steht nichts dabei, ob das auch schon bei der Schwangerschaft (als bei der VA) möglich ist.

    Zudem ist offenbar das deutsche Standesamt federführend, sodass mE das ganze besser hier in D nach Einreise gemacht wird als über die DBM.


  • selbst wenn die phils in den nächsten 7 monaten aufmachen sollten, ist bis dahin die UP für die VA und die anschliessende austellung eines visums zur einreise auf die phils zeitlich nicht machbar.


    und du brauchst von der DBM nicht das AAP sondern ein "Declaration of Consent" von der mutter. hier sind die erforderlichen unterlagen anders.

  • Das AAP dient doch nur der Vaterschaftsanerkennung für die behörden der Philippinen insbesondere DFA and PSA.

    Mit den Deutschen Behörden hat es nichts zu tun.


    Die 7 Monate ist so gedacht das durch Eheschließung der Vorgang für das AAP bei der Philippinen Botschaft entfällt.


    Die UP für die deutsche VA wird doch schon vor der Geburt gestartet oder nicht?


  • einfach mal die seite der DBM richtig lesen:



    Zitat

    Acknowledgment of Paternity

    If your main residence is in the Philippines, the German Embassy in Manila may notarize an acknowledgement of paternity according to German law. The main requirement for such a notarization is that the case demonstrates a certain reference to Germany. This is usually the case if one of the parties involved is a German national.


    das AAP kann nur jemand veranlassen, dessen hauptwohnsitz auf den philippinen ist.

    es ist eine VA nach deutschem recht und nicht für die philippinischen behörden gedacht.


    nach erfolgreicher VA kann er sich in die geburtsurkunde als vater eintragen lassen.

    das ist dann verbindlich für die philppinischen behörden.

  • Du verstehst nicht.


    Mit AAP ist der Vorgang zu Erkennung der Vaterschaft und das Nachnamen nach Philippines Law gemeint, der vorgang ist separat und hat nichts mit dem VA der deutschen Seite zu tun.


    Die Zustimmungserklärung für die Deutsche VA wird zusammen mit dem Bogen und anderen Dokumenten bei der Botschaft abgegeben. Hat aber auch nichts mit der PH AAP zu tun.

  • Du verstehst nicht.


    Mit AAP ist der Vorgang zu Erkennung der Vaterschaft und das Nachnamen nach Philippines Law gemeint, der vorgang ist separat und hat nichts mit dem VA der deutschen Seite zu tun.


    Die Zustimmungserklärung für die Deutsche VA wird zusammen mit dem Bogen und anderen Dokumenten bei der Botschaft abgegeben. Hat aber auch nichts mit der PH AAP zu tun.


    nee, du verstehst nicht.

    eine AAP bei der DBM kann nur ein deutscher machen, der auf den philippinen lebt.

  • Ich denke du verwechselst das AAP der Deutschen Seite mit der PH.


    AAP Deutsch:


    VA wird beim Standesamt aufgegeben und beurkundet, der Prozess wird dann mit der Zustimmungserklärung + notwendigen Dokumente bei der DBM eingereicht.

    Dieser Prozess startet bereits bald und wird unabhängig vom Ehestand verfolgt


    AAP PH:


    Nach der Geburt gibt der Vater eine Affidavit bei dem Konsulat der PH auf und erkennt die Vaterschaft nach PH Recht an, dies ersetzt die Unterschrift Vorort die er aufgrund von den Covid Beschränkungen nicht vollziehen kann.

    Dieser Prozess würde entfallen wenn er es vor der Geburt schaffen würde auf den PH zu heiraten.


    Die beiden Vorgänge sind unabhängig voreinander. das AAP der PH kann wohl auch später in Deutschland durchgeführt werden.


    Es geht bei der PH AAP lediglich um folgendes Dokument:


    ss.jpg



    Quote PH embassy;


    Thank you for your email.


    With regard to your inquiry, please note that the Affidavit of Acknowledgement Paternity (AAP) should only be accomplished/applied for after the birth of the child as there are details in the affidavit that will only be available after the fact (birth of the child). Additionally, all these details should be consistent with the information that is being provided in the birth certificate.


    Please note Republic Act No. 9255 (An Act

    Allowing Illegitimate Children to Use the Surname of Their Father, Amending for the Purpose,

    Article 176 of Executive Order No. 209, otherwise known as the Family Code of the

    Philippines) series of 2004.


    Please note that you can file the application for AAP via post/mail as long as the affidavit has been notarized by German Notar and has the seal/stamp of the Landgericht.

  • das kann man ja auch nur verwechseln:


    in deinem post #32 und #34 war noch von der deutschen botschaft die rede.


    die weiteren antworten darauf beziehen sich auch alle auf die DBM.

  • Wie ist es allerdings mit dem Nachnamen nach deutschem Recht? Kann das Kind diesen annehmen wenn keine Ehe besteht? Muss dies bei der VA schon geklärt werden?

    Nein, nach deutschem Recht hat das Kind zunächst den Nachnamen der Mutter. Auf der philipp. Geburtsurkunde kann man zwar den Nachnamen des Vaters als Familienname annehmen, das ist aber dann nicht für D relevant.

    Man kann ( am besten nach Einreise) eine Namenserklärung für das Kind beim StA abgeben.


    Bei der VA kann man meines Wissen noch keine Namenserklärung machen.

    Bei Geburt im Ausland sollte die Namenserklärung zusammen mit dem Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Personenstandsregister und Antrag auf den Pass gemacht werden. Der Pass wird dann gleich auf den richtigen Namen ausgestellt.


    Die 7 Monate ist so gedacht das durch Eheschließung der Vorgang für das AAP bei der Philippinen Botschaft entfällt.

    Wenn das Kind in Deutschland leben soll und nicht als Stammperson für einen Aufenthalt des Vater auf den Philippinen gebraucht wird, ist das mit dem AAP bei der Botschaft der Philippinen überflüssig. Seine Vaterschaft kann der Vater später im Zweifelsfall mit der mehrsprachigen deutschen Geburtsurkunde (Formule A) nachweisen.

  • Bei Geburt im Ausland sollte die Namenserklärung zusammen mit dem Antrag auf Beurkundung der Geburt im deutschen Personenstandsregister und Antrag auf den Pass gemacht werden. Der Pass wird dann gleich auf den richtigen Namen ausgestellt.

    Wir sollten hier 2 Situationen unterscheiden:


    1 ) Die vorgeburtliche VA.. : eine Namenserklärung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich

    2 ) Die VA nach der Geburt; eine Namenserklärung auf der Botschaft ist möglich

    jedoch steht auch dort:


    Zitat

    Sie können die Namenserklärung bei der Deutschen Botschaft Manila abgeben. Die Namenserklärung wird jedoch erst wirksam, wenn sie dem für Sie zuständigen Standesamt in Deutschland zugeht.

    Das scheint mir verwaltungstechnisch recht komplex.. wenn eh das deutsche Standesamt abzuwarten ist, dann wäre mE dies einfacher nach der Einreise zu erledigen. Der Nachteil wäre allerdings der, dass die DBM erst einen Pass mir dem Namen der Mutter ausstellt und in D dann erst nach der Namenserklärung der Pass auf den Familienname des Vaters ausgestellt werden kann. (wenn man dann überhaupt einen Reisepass für das Kind dringend braucht).

  • Die Mutter muss nach der Geburt sowieso zur Botschaft um Pass für das Kind und Visum für sich zu beantragen, da kann sie auch gleich Beurkundung beantragen und Namenserklärung abgeben. Bei meinem ältesten Kind lief das genau so und völlig einfach. Irgendwann kam dann die Nachricht, dass der Pass abgeholt werden kann.


    Eventuell ist die Namenserklärung sogar Voraussetzung für die Ausstellung des Pass, nämlich dann, wenn mit der Vaterschaftsanerkennung auch die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht gemacht wurde und es noch keine anderen gemeinsamen Kinder gibt.


    Unsere AV in den USA schreibt dazu z. B.:


    Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich nach deutschem Recht, unabhängig von der Eintragung in einer ausländischen Geburtsurkunde. Aus diesem Grund kann eine Namenserklärung erforderlich sein, bevor Ihrem Kind ein deutscher Reisepass ausgestellt werden kann.

    ...

    Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, aber gemeinsam sorgeberechtigt, so ist in der Regel eine Namenserklärung erforderlich. Für die gemeinsame Sorgeberechtigung ist eine für den deutschen Rechtsbereich wirksame Vaterschaftsanerkennung erforderlich.



    Und unsere AV in Bulgarien:


    Sofern ein Kind für den deutschen Rechtsbereich nicht aufgrund einer Gesetzesautomatik (Ehename

    der verheirateten Eltern oder bei im Zeitpunkt der Geburt lediger, alleinsorgeberechtigter Mutter)

    einen Geburtsnamen erwirbt, muss vor der erstmaligen Ausstellung eines deutschen Ausweispapiers

    für dieses Kind zunächst dessen Geburtsname bestimmt werden.

  • mal fragen, welche gesetzliche Grundlage es für diese 12 Wochen gibt.

    https://bangkok.diplo.de/blob/…haftsanerkennung-data.pdf


    https://phnom-penh.diplo.de/bl…nung---merkblatt-data.pdf



    Zitat

    12. SSW: Dein Baby kriegt Schluckauf – und das erste Drittel ist fast geschafft

    Erstes Trimester

    Das erste Trimester neigt sich dem Ende zu – und das Fehlgeburtsrisiko ist in den letzten Wochen immer minimaler geworden.

    https://www.familie.de/schwang…erschaftskalender/12-ssw/

    https://opus.bsz-bw.de/hsf/fro…+Julia+-+Diplomarbeit.pdf

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Mutter muss nach der Geburt sowieso zur Botschaft um Pass für das Kind und Visum für sich zu beantragen, da kann sie auch gleich Beurkundung beantragen und Namenserklärung abgeben.

    .. das könnte schon rein technisch daran scheitern, dass für Pass und für Termine separate Terminsysteme zuständig sind.


    Laut DBM:

    Zitat

    Sollte der deutsche Elternteil sich nicht auf den Philippinen aufhalten, ist es unter Umständen möglich, dass der philippinische Elternteil die Namenserklärung zunächst bei der Deutschen Botschaft Manila abgibt und der deutsche Elternteil danach beim zuständigen Standesamt in Deutschland. Bitte klären Sie in diesen Fällen vorab, ob der zuständige Standesbeamte in Deutschland mit diesem Verfahren einverstanden ist.


    Aufgrund der Komplexität des deutschen Namensrechts nehmen Sie in Zweifelsfällen unbedingt vorab mit der Botschaft Kontakt auf, um zu klären, ob in Ihrem Fall eine Namenserklärung notwendig oder der gewünschte Nachname möglich ist.


    Eine Namenserklärung bei der DBM wird sicherlich möglich sein. Aber im Standardfall wird bei unverheirateten Paaren trotz VA der Familienname der Mutter genommen. Sodass mE nicht immer eine Namensklärung vor Ausstellung des Passes erfolgen muss.

    Ob der AUSF bei der DBM berücksichtigt wird, ist unklar. Ein Vorposter meinte, dass sei der Fall.. ist also offen.


    Laut den o.a. Ausführungen der DBM scheint mir immer noch das Verfahren, die Namenserklärung bei der DBM vorzunehmen etwas schwieriger als dies in Ruhe nach Einreise zu machen.. Aber es ist wohl "Geschmackssache" :)

  • update:


    Die Botschaft hat trotz spät registrierter Geburtsurkunde die VA/Zustimmungserklärung durchgeführt bzw akzeptiert.

    Normalerweise wäre wohl eine UP vorgeschalten gewesen darauf wurde jedoch verzichtet.


    Ist die UP jetzt ganz vom Tisch oder kann/wird diese bei einem FMZ Visa dann gefordert?