Steuerwohnsitz auf den Philippinen

  • Hallo,

    bin kein Steuerrechtler aber soweit mir bekannt ist gibt es keinen wirklichen "Steuerwohnsitz"!

    Vielleicht kann man im Volksmund von Steuerwohnsitz reden, wenn man z.B. mehr als 1/2 Jahr sich nachweislich in Singapur/Panama aufhaelt, um u.U. (auch Steuern zu sparen bzw. dort jeweils versteuert zu werden!).


    Es gibt auch keinen weiteren Wohnsitz als den Hauptwohnsitz, der entweder in Deutschland oder im Ausland ist (nach dem Melderecht gelten keine weiteren/Zweitwohnsitze).


    Steuerlich ist wohl der Wohnsitz wo man sich laenger als ein 1/2 Jahr aufgehalten hat.


    Steuerlich gilt ab 2015 auf den Philippien das Deutsch-Philippinische Doppelbesteuerungsabkommen bei dem z.B. Betriebsrenten nicht mehr in dem deutschen Einkommenssteuerantrag fuer die Deutsche Steuer aufgefuehrt werden muessen. Die muessten dann (theoretisch) auf den Philiipinen versteuert werden.


    Solange es (auch) mit den Philippinen nicht (wie mit Singapur meines Wissens schon laeuft) bzw. keinen genauen Austausch aller Einkuenfte vorgenommen werden interessiert das wohl Niemand!

    mfG.

    Wol23

  • soweit mir bekannt ist gibt es keinen wirklichen "Steuerwohnsitz"!

    Natuerlich gibt des den "Steuerwohnsitz Philippinen"!


    Wenn ja, wie? Wenn ja, was zieht das mit sich?

    Wie man seine TIN beantragen kann steht hier: www.bir.gov.ph

    Das ist eine recht unkomplizierte Formalitaet.


    Danach kriegt man einen Zettel wo draufsteht wer man ist, wo man wohnt und was seine Taxpayer Identification Number ist - das kann man dann zur Vorlage verwenden wenn irgend eine Institution danach fragt (bei mir .at und .hk).


    Das geht uebrigens auch ohne 13a-Visum!

    Steuerlich ist wohl der Wohnsitz wo man sich laenger als ein 1/2 Jahr aufgehalten hat.

    Der gefluegelte Begriff "Lebensmittelpunkt" ist hier das Stichwort.

    In meinem Fall sind mein Lebensmittelpunkt die Philippinen, ich habe aber bisher nicht zwangslauefig ein halbes Jahr oder mehr per Steuerjahr dort verbracht.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun


  • GENAU DAS! Danke dir vielmals ... mal wieder ... 😄


    Genau für solche Dinge benötigt man teils den Nachweis des Steuerwohnsitzes: z.B. beim eröffnen von Accounts, Banken, Behörde, etc.

    Weißt du zufällig ob mit Anmeldung der TIN auch automatisch irgend etwas lästiges anfällt, wie z.B. dem jährlichen einreichen seiner Steuererklärung (obwohl man nichts zu melden hat) ?

  • Genau für solche Dinge benötigt man teils den Nachweis des Steuerwohnsitzes: z.B. beim eröffnen von Accounts, Banken, Behörde, etc.

    Jo, bei mir wollte die Bank in .at das wissen obwohl ich jahrelang dort schon nicht mehr gemeldet bin und nichtmal mehr ein Konto bei denen habe - Buerokratie eben, wenn sie's unbedingt wissen wollen, warum nicht.

    Und die HK-Bank natuerlich fuer ihre records, weil ich dort mein Geschaeft habe.


    Weißt du zufällig ob mit Anmeldung der TIN auch automatisch irgend etwas lästiges anfällt, wie z.B. dem jährlichen einreichen seiner Steuererklärung (obwohl man nichts zu melden hat) ?

    Garnix!

    Die geben dir den Zettel und das wars. :D


    Falls du Einkuenfte hast die auf den Phils generiert werden musst du diese natuerlich versteuern.

    Dass sich "niemand dafuer interessiert" wuerde ich nicht sagen, denn auch wenn die (das BIR) zwar nicht an deine Tuer klopfen sind die Strafen fuer Steuerhinterziehung auch hierzulande sehr empfindlich - insbesondere fuer Auslaender wie ich mir vorstellen kann.

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Es hilft, zum Nachweis des Lebensmittelpunktes im Ursprungsland abgemeldet zu sein. Man ist sonst erst mal prinzipiell mit dem Welteinkommen in D steuerpflichtig. Es gilt dann immer noch die Aufenthaltstage etc. die definitiv immer eingehalten werden müssen, aber das ist nicht der einzige Punkt. Es ist alles nicht ganz einfach.


    Dass es Nachweislücken gibt mag im Einzelfall helfen, es ist aber nicht "technically correct".


    Das ist eine recht unkomplizierte Formalitaet.

    Man muss nur noch rausfinden was auf einen zutrifft ;)

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Vielleicht kann ich als "Steuerrechtler" mit Schwerpunkt Internationales StR etwas zur Aufhellung beitragen:


    Entscheidend für die sog. "steuerliche Ansässigkeit" des TS ist zunächst der Wohnsitz; aber offenbar existieren hier 2 Wohnsitze sowohl tun D wie auf den Phils? In diesem Fall ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) immer der sog. Lebensmittelpunkt entscheidend. Dieser richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall und befindet sich dort, wo die engeren persönlichen (Familie, Kinder) und wirtschaftlichen Beziehungen (Immobilien, Vermögen) bestehen. In Praxis verlangt das deutsche Finanzamt eine sog. Ansässigkeitbescheinigung aus den Philippinen, um den deutschen Steuerpflichtigen als beschränkt Steuerpflichtigen einzustufen.


    Fazit: es können als durchaus mehre (auch > 2) steuerliche Wohnsitze bestehen, aber es gibt nur einen möglichen Lebensmittelpunkt. Der Lebensmittelpunkt wird dann im DBA-Recht als sog. Ansässigkeitsstaat bezeichnet, der andere Staat als Quellenstaat. Ich gehe mal davon aus, dass der TS seinen Lebensmittelpunkt in den Phils und einen evtl. weiteren Wohnsitz in D (z.B. möglicher Vorteil für KV etc.) hat. Die Verteilung des Besteuerungsrechte für passive Einkünfte zwischen dem Ansässigkeitsstaat (Philippinen) und Quellenstaat (Deutschland) wäre dann nach dem DBA mit den Phils grundsätzlich wie folgt:

    • Renten (incl. Betriebsrenten) -> Phils
    • Beamtenpensionen -> D (Kassenstaat-Prinzip)
    • Einkünfte aus deutschen Immobilen -> D
    • Kapitaleinkünfte (incl. Speku-Gewinne) -> Phils

    Nach diesem "Schweinsgalopp" durch das IntStR wäre für die konkrete Durchführung der Besteuerung möglicherweise ein Steuerberater von Vorteil, denn bei Existenz eines deutschen WS ist natürlich weiterhin eine deutsche StE erforderlich (man gilt ja weiterhin als "unbeschränkt" Steuerplichtiger) und in den Phils sind z.B. die möglichen steuerlichen Vorteile eines Retirement-Visums zu prüfen; wonach dann auf legaler Basis deutsches Quelleneinkommen steuerberfeit wäre.

  • Großartig, hier einen Profi an Bord zu haben! Prof
    😃


    Um kurz die wichtigsten Eckpunkte abzudecken: Nein, es gibt keinen zweiten Wohnsitz in Deutschland mehr.

    Es ging mir darum, wenn irgend eine Einrichtung (Bank etc. pp) nach einem Nachweis für den steuerlichen Wohnsitz nachfragt, wie das dann abläuft und ob ich dann hier mir einfach einen auf den Philippinen ausstellen lassen kann.

  • Es hilft, zum Nachweis des Lebensmittelpunktes im Ursprungsland abgemeldet zu sein. Man ist sonst erst mal prinzipiell mit dem Welteinkommen in D steuerpflichtig.

    So ist es - das ist demnach sogar sehr wichtig!!


    Ich weiss nicht wie es in .de ist, aber in .at reicht es sogar aus irgendwelchen Besitz wie z.B. ein Haus oder ein Auto oder ein Bankkonto dort zu haben um weiterhin steuerpflichtig zu sein ("Welteinkommen").


    Zumindest liess ich mir das von einem Steuerberater mal so sagen...


    Man muss nur noch rausfinden was auf einen zutrifft ;)

    Das sagen einem die Leute vom BIR wenn man ihnen die persoenliche Situation/Umstaende erklaert.


    Die Verteilung des Besteuerungsrechte für passive Einkünfte zwischen dem Ansässigkeitsstaat (Philippinen) und Quellenstaat (Deutschland) wäre dann nach dem DBA mit den Phils grundsätzlich wie folgt:

    (...)

    Super Info von dir!!

    Es scheint mir als sei das in .de "lockerer" als in .at (aber das betrifft den TS nun nicht)


    Top-Beitrag Prof :thumb

    Meditieren ist immernoch besser als rumsitzen und nichts tun

  • Der gefluegelte Begriff "Lebensmittelpunkt" ist hier das Stichwort.

    In meinem Fall sind mein Lebensmittelpunkt die Philippinen, ich habe aber bisher nicht zwangslauefig ein halbes Jahr oder mehr per Steuerjahr dort verbracht.

    Spezifisch für die Schweiz gilt, soweit ich weis:

    Ich muss mindestens das halbe Jahr in der Schweizer Wohnsitzgemeinde abgemeldet sein um in der Schweiz nicht Steuerpflichtig zu werden.

    ( Der Lebensmittelpunkt ist dann entscheidend, wenn es in der Schweiz darum geht, welcher Kanton die Steuern erheben kann. )

    In den Phils ist dann nur auch dort generiertes Einkommen steuerpflichtig.

  • Ich glaube du zahlst aber am Ende in der Schweiz die geringsten Steuern im Vergleich mit DE, AT und PH. 15%-22%?

  • philpat ; um welche konkrete Einkunftsart geht es denn bei Dir, wahrscheinlich DRV Rente ?

    Willst Du denn das deutscher Bankkonto hier weiterführen? Klar braucht die Bank dann einen Status von Dir.

    Aktuell nichts konkret. Ich habe aber gelesen, dass man danach gefragt werden kann, wenn man z.B. bei manchen Banken ein Konto eröffnet. Da ich bisher nie über das Thema gelesen habe. Wollte ich mich nun hier im Forum informieren, wie das denn ablaufen würde. Danke für deine Hilfestellung!

  • Ich glaube du zahlst aber am Ende in der Schweiz die geringsten Steuern im Vergleich mit DE, AT und PH. 15%-22%?

    Noch günstiger wären mit 0% z.B. Andorra, britische Kanalinseln, Monaco, Bahamas, Seychellen etc. :D

    Aber auch Philippinen wären mit einem speziellen retirement Visum (welches wegen der Kaution aber mind 10k USD kostet) günstig, da sämtliches Auslandseinkommen steuerbefreit wird und im Zusammenspiel mit dem DBA ggfs. auch D nicht besteuert - sofern keine abkommenrechliche Rückfallklausel greift :denken

  • Prof

    ich erhalte in Deutschland eine Frimenpension und so wie ich das gelesen habe und meine Firma mir mitgeteilt hat, muss ich einen Steuerbescheid meines ausländischen Wohnsitzstaates (in Zukunft Philippinen) nachweisen. (ich denke nicht dass die TIN reicht)


    Kann man auf den Philippinen einen Steuerausgleich machen, auch wenn man nur ausländisches Einkommen hat welches ja eigentlich nicht besteuert wird ?

    Was könnte ich machen wenn das nicht möglich ist.

    Investieren um eine Einkunft zu erzielen die ich versteuern muss ? Aktien und Dividenden sind endbesteuert habe ich gesehen und werden im Steuerausgleich nicht angegeben. daher müsste es was anders sein .....


    Danke für dien Info

    :clapping:clapping:clapping

  • Wie Du das mit Deiner Firma regeln kannst weiss ich nicht. Grundsätzlich sind Pensionen

    aus dem Ausland hier steuerfrei.

    Ich bin in D nicht mehr gemeldet also fällt da auch nichts an.


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Hallo NewLife22,

    ich bin zwar kein Steuerexperte - aber vielleicht könntest Du ja einmal die Hauptstelle des BIR (nahe Quezon Circle) fragen!?


    MfG.

    Wol23

    Anfrage schon gestellt per Email ...... werde auch noch anrufen. Aber oft ist das mit den English nicht so leicht und eine schriftliche Auskunft wäre sowieso besser.


    Wie Du das mit Deiner Firma regeln kannst weiss ich nicht. Grundsätzlich sind Pensionen

    aus dem Ausland hier steuerfrei.

    Ich bin in D nicht mehr gemeldet also fällt da auch nichts an.


    Gruss

    Mein Firma will ein Formular und eine ausländische Steuer ID. Die TIN sollte ja kein Problem sein.

    Auf dem Formular steht allerdings dass zum Nachweis dass man sein Einkommen auch gemeldet hat ein ausländischer Steuerbescheid nachgewiesen werden muss. Daher benötige so was.





    Frage:

    Hat jemand einen philippinschen Steuerberater den er mir empfehlen könnte.

    :clapping:clapping:clapping