Todesfall einer Filipina in Deutschland - Sohn als einziger Angehöriger auf den Philippinen

  • Hallo zusammmen


    Am 21.12.21 ist eine philippinische Staatsangehörige mit Deutschem Pass in Waldshut auf tragischer und myteriöser Weise ums Leben gekommen . Sie war vermögend . Nun sollte der alleinige Erbe der Sohn der in Albay lebt nach Deutschland kommen um die Formalitäten zu erledigen . Der Todesfall und das Vermögen usw. wird durch eine amtliche Betreuerin ( Rechtsanwältin ) gemanagt .


    Wie kommt nun der Sohn der verstorbenen nach Deutschland , resp. kann die amtliche Betreuerin ein Visum bantragen ( Wie lange gilt das Visum und wie nennt sich das ? ) das der Sohn die administrativen Sachen erledigen kann .

    Oder was gibt es da für Möglichkeiten , keine weiteren Verwandten und Bekannte in Europa , Ich bin die alleinige Kontaktperson für den Sohn , bin aber aufgrund des Datenschutz Gesetzes von allen Infos über den Tod , Todesursache ferngehalten .


    Kommende Woche werde ich bei der Kripo in Waldsgut-Tiengen eine Untersuchung des Falls versuchen zu beantragen mit dem Antrag auf Sturz mit Todesfolgen durch Fremdeinwirkung .


    Was kann man da tun bezüglich des Visums , resp was muss die Anwältin tun ?


    Es muss ja auch schnell gehen da die sterblichen Überreste auf die Philipinen überführt werden können .


    Bitte um Rat


    Vielen Dank Grüsse


    Jüge

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Nun, ich bin weiß Gott kein Rechtsexperte,

    mich in deine Position versetzend würde erstmal annehehmen, daß die "amtliche Betreuerin" in der Regel eine Rechtsanwältin sein wird.

    Das sagt nun lange nicht aus, daß sie auch mit "internationalem Recht oder Visumrecht" bestens vertraut ist.


    Zuerst würde ich mir an deiner Stelle Jüge eine art "Vollmacht" seitens des Sohnes geben lassen.

    Ohne diese wirst du wohl kaum irgendwo die von dir ins Auge gefassten Schritte einleiten können.

    Zudem würde ich dann damit an die "amtliche Beteuerin" herantreten und um Hinzuziehung eines versierten Fachanwaltes in Sachen

    Visa, Einreise, Sonderfallregelung , Eilantrag bitten. Denn es ist sicher nicht vorauszusetzen, daß´ diese Betreuerin versiert genug ist die anstehenden Handlungen schnell und versiert ( Eil-Visum, An/Einreise, Überführung / Beerdigung etc ) zu regeln imstande ist.


    Hier stünde also die dringliche Hinzuziehung von Kompetenz notwendig m.E.


    Aber wir haben ja auch Experten wie HG oder Tandu hier, die sicher weitere Ratschläge erteilen können !

    „Wir wissen sie lügen

    sie wissen sie lügen

    sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    wir wissen, daß sie wissen, daß wir wissen, sie lügen

    und trotzdem lügen sie weiter ! „

    Alexander Solschenizyn

  • Ich habe hier aufgeräumt. Bitte sachlich und konstruktiv bei der Fragestellung bleiben. Entweder man hat sachdienliche Ratschläge oder nicht. Aber wenn man keine hat, muss man auch nichts posten.

  • Wie kommt nun der Sohn der verstorbenen nach Deutschland , resp. kann die amtliche Betreuerin ein Visum bantragen ( Wie lange gilt das Visum und wie nennt sich das ? ) das der Sohn die administrativen Sachen erledigen kann .

    Oder was gibt es da für Möglichkeiten , keine weiteren Verwandten und Bekannte in Europa , Ich bin die alleinige Kontaktperson für den Sohn , bin aber aufgrund des Datenschutz Gesetzes von allen Infos über den Tod , Todesursache ferngehalten .

    Das Visum muss der Sohn selbst beantragen. Ein ganz normales Schengenvisum (C-Visum) über VFS Global auf den Philippinen beantragen.

    https://visa.vfsglobal.com/phl/en/deu

    Als Reisegrund einfach angeben, dass die Mutter in Deutschland verstorben ist. Vermutlich macht es Sinn, wenn die amtliche Betreuerin ein Schreiben verfasst, in dem sie den Fall bestätigt.


    Zuvor macht es sicherlich Sinn, wenn der Sohn mit der amtlichen Betreuerin Kontakt aufnimmt. Ich würde an seiner Stelle einmal ein E-Mail schreiben mit Ausweis und Geburtsurkunde, wo ersichtlich ist, dass er tatsächlich der Sohn der Verstorbenen ist. Dann müsste es möglich sein, das gesamte Verfahren normal abzuwickeln. Man muss ja als nächster Verwandter bzw. als Erbe nicht vor Ort sein.


    Wenn es um ein größeres Erbe geht, könnte der Sohn auch mit Vollmacht einen kompetenten deutschen Anwalt engagieren, der die Erbschaft in seinem Sinne abwickelt. So ein Anwalt ist zwar nicht ganz billig, kann bei größeren Vermögen aber dafür sorgen, dass die Sache schnell und unkompliziert erledigt wird. Falls weitere Erben auftauchen und Anspruch erheben ist es natürlich nicht schnell und unkompliziert, aber auch dann ist man mit Anwalt besser dran.

  • trivial

    Hat den Titel des Themas von „Todesfall in Waldshut am 21.12.21 wie kann der philippinische Sohn ein Visum bekommen ? Amtliche Betreuerin Rechtsanwätin in Bad Säckingen ?“ zu „Todesfall einer Filipina in Deutschland - Sohn als einziger Angehöriger auf den Philippinen“ geändert.
  • Visa, Einreise, Sonderfallregelung , Eilantrag bitten. Denn es ist sicher nicht vorauszusetzen, daß´ diese Betreuerin versiert genug ist die anstehenden Handlungen schnell und versiert ( Eil-Visum, An/Einreise, Überführung / Beerdigung etc ) zu regeln imstande ist.

    Wenn eine schnelle Einreise erforderlich ist, dann von der Betreuerin eine Begründung aufsetzen lassen und diese zur DBM schicken, mit der Frage, wie am schnellsten ein VisaAntrag genehmigt werden kann. Denn das normale Verfahren über VFS ist nicht für eine schnelle Vergabe geeignet.

    Bei der VisaVergabe sehe ich kein Problem.

    Darauf achten, dass er bei der Ausreise alle diesbezüglichen Dokumente, die das Erbe betreffen dabei hat, denn sonst droht dann in letzter Sekunde noch off-loading durch die philipp. immigration.


    PS: Eine andere Frage:

    Wie alt ist der Sohn denn eigentlich?

  • Also mal den "üblichen" Weg bei solch einer Geschichte...


    Es gibt ja eine RA, die den letzten Willen vollstrecken soll! Bei solchen Geschichten mit Auslandsbezug wird die RA, wenn denn das Testament es fordert, den Sohn auf den Philippinen kontaktieren. Normalerweise sollte die "Mutter" ja eine Adresse im Testament hinterlassen haben.

    Das dauert 6 - 12 Wochen mindestens mit Auslandsbezug!


    Nun gibt es 2 Möglichkeiten


    1. Der Sohn kommt zur Vollstreckung nach Deutschland. Dann wird ihm die RA alle Daten zur Verfügung stellen, damit er eine Schengenvisum beantragen kann. Problematisch kann es werden, wenn er "arm" ist, denn die RA wird keine VE unterschreiben


    2. Der Sohn lässt das die Anwälte regeln und muss dafür nicht reisen


    Nach Abzug von Gebühren, Beerdigung, Haushaltsauflösung, Verträgen und Steuern wird ihm dann der Rest ausbezahlt



    Kommende Woche werde ich bei der Kripo in Waldsgut-Tiengen eine Untersuchung des Falls versuchen zu beantragen mit dem Antrag auf Sturz mit Todesfolgen durch Fremdeinwirkung

    Todesermittlung sind "Offizialdelikte", wenn es da Ansätze gibt, wird sich die Kripo von allein einschalten! Ich würde empfehlen sich rauszuhalten!

    Es muss ja auch schnell gehen da die sterblichen Überreste auf die Philipinen überführt werden können .

    Wenn der Leichnam freigegeben ist, muss ein Beerdigungsintitut dieses managen....dafür braucht man jemanden der die Firma damit beauftragt und die Kosten dafür trägt!




    PS: Ein Forum wie unseres kann da überhaupt nicht helfen....dazu dauert so etwas sehr lange, also Geduld.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Mir ist die Rolle des "Betreuers" hier nicht ganz klar:


    a ) Er ist Betreuer des minderjährigen Sohnes ? und/oder

    b ) Der Betreuer kümmert sich nur um die Erbangelegenheiten?


    Zudem ist bei dieser Sachlage nicht unbedingt direkt einzusehen, warum der Sohn unbedingt (schnell) nach D reisen muss. Der Grund "Beerdigung" fällt ja weg, da eine Beisetzung auf den Philippinen geplant ist. Die kann auch ohne Präsenz des Sohnes in D arrangiert werden; wenn der Sohn miderjährig ist, wird seine Unterschrift ohnehin nicht benötigt.

  • Mir ist die Rolle des "Betreuers" hier nicht ganz klar:

    Ich entnehme dem Post mal, dass damit die RA als Testamentsvollstreckerin gemeint ist!

    Zudem ist bei dieser Sachlage nicht unbedingt direkt einzusehen, warum der Sohn unbedingt (schnell) nach D reisen muss.

    Er muss überhaupt nicht nach Deutschland, wenn er nicht will. Schnell schon überhaupt nicht! Entweder er überlässt alles der Anwältin und wartet ab, was er bekommt oder er beauftragt einen weiteren Anwalt der die Angaben in seinem Sinne überprüft


    Hier kommt es natürlich auch darauf an, was hier nun als vermögend angesehen wird? Ab 6- stelligem Eurobetrag würde ich das entsprechend überprüfen, denn auch hier sind Anwälte nicht immer "Engel"


    Sollte der Sohn unter 18 sein, wofür ich bisher keinen anlass sehen, wird es ungleich komplizierter. einreise nach deutschland wir kompliziert, wenn der Sohn nicht auch vermögend ist. Denn wie schon gesagt, eine VE wird eher schlecht...dazu muss er ja auch die Flugkosten tragen, den Bestatter bezahlen usw. Möglicherweise lange bevor Geld aus dem Testament fließt. Also Vorsicht...speziell wenn man die Kripo einschaltet, da wird das Geld schnell auf Jahre eingefroren


    Wie schon gesagt werden ja auch Kosten (Transport Leiche*), Testamentsvollstrecker, Erbschaftssteuern usw. entstehen, die jemand bezahlen muss.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich entnehme dem Post mal, dass damit die RA als Testamentsvollstreckerin gemeint ist!


    der TS schreibt von einer amtlichen Betreuerin. damit kann dann nur ein nachlasspfleger oder nachlassverwalter gemeint sein.


    ob es überhaupt ein testament gibt, wurde offen gelassen.

    es ist aber schon gewagt zu behaupten, dass der sohn der einzige erbe ist, ohne den genauen inhalt eines testaments überhaupt zu kennen.

    das testament könnte auch eine beisetzung auf den philippinen ausschliessen.

    bisher also alles nur heisse luft ohne jegliche substanz!

  • Mir ist die Rolle des "Betreuers" hier nicht ganz klar:

    Ja, eine Begriffsklärung seitens des TS wäre sinnvoll. War schon zu Lebzeiten eine gesetzliche Betreuerin eingesetzt (Jüge schreibt "amtliche Betreuerin")? Dann wäre zu klären, in welchem Umfang. Die RA hätte dann vermutlich fürs Erste die Daumen auf den Geldern.

    Für eine schnelle Einreise sehe ich auch keinen triftigen Grund. Wenn der Erbe nicht sonderlich wohlhabend ist, wie soll er seinen Aufenthalt in D finanzieren?

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

    • Hilfreich

    Das ist nicht ganz vollständig. Wenn es ein Testament gibt und wenn der Sohn in diesem Testament erwähnt wird, dann wird er sicherlich vom Nachlassgericht kontaktiert. Wenn es kein Testament gibt oder der Sohn im Testament nicht genannt ist, ist er trotzdem erbberechtigt (zumindest mit Pflichtteil). Dazu muss sich der Sohn aber selbst an das Nachlassgericht wenden, um als Erbe berücksichtigt zu werden.


    Unabhängig davon lässt sich der Prozess deutlich beschleunigen, wenn er sich selbst an das Nachlassgericht wendet.

  • Herzlichen Dank für alle Infos .


    Der Sohn ist volljährig , verheiratet und hat zwei kleine Kinder .


    Es bestehen Konten auf den Philippinen die der Mutter gehören , der Sohn aber keinen Zugriff hatt .


    Ich habe Heute mit der Kripo kommuniziert ; der Fall sei abgeschlossen und der abschliessende Bericht sei an die Philippinische Botschaft in Berlin versendet worden .


    Ich werde zu gegebener Zeit auch einen Abschluss hier einstellen wenn ich mehr erreichen und erfahren konnte .


    Nochmals herzlichen Dank für die vielen nützlichen Infos


    Für Langnase : Die amtliche Betreuerin wurde eingesetzt durch die Staatsanwaltschaft aufgrund des Vorfalls vom 21.12.21 wovon Niemand etwas weiss oder sagen darf , die Frau jedenfalls ist seit da an nicht mehr erreichbar . War aber vor dem 21.12. mehrmals wöchentlich in Kontakt mit ihrem Sohn auf den Philippinen .


    Krass das ganze

    "Du musst die Dinge mit dem Auge in deinem Herzen ansehen, nicht mit dem Auge in deinem Kopf.”


    – Lame Deer , Mineconju-Lakota-Sioux -

  • Der Sohn ist volljährig , verheiratet und hat zwei kleine Kinder .


    dann ist der sohn ja schon mal nicht der einzige erbe wie oben noch behauptet.


    und die beauftragte betreuerin hat auch nichts mit einem möglichen testament zu tun.

    es ist also noch völlig offen, welche personen alle erbberechtigt sind und wie die bestattung durchgeführt werden soll.

  • Der Sohn ist volljährig , verheiratet und hat zwei kleine Kinder .


    dann ist der sohn ja schon mal nicht der einzige erbe wie oben noch behauptet.

    Nein, wenn der Sohn lebt sind dessen Kinder nicht automatisch erbberechtigt.

    "Gesetzliche Erben der ersten Ordnung, also Kinder, Enkel, Urenkel, erben folgendermaßen: Der Nachlass geht zu gleichen Teilen an die Kinder. Ist eines der Kinder bereits vor dem Erblasser verstorben, geht dessen Erbteil wiederum zu gleichen Teilen auf dessen Kinder (also Enkel des Erblassers) über."


    Hier ist das recht gut beschrieben:

    https://deutsches-erbenzentrum…e/erbfolge-ohne-testament

    https://www.sparkasse.de/theme…gesetzliche-erbfolge.html


    Ganz allgemein stimmt es, dass noch einige Fragen offen sind, die aktuell nur der Sohn direkt mit dem Nachlassgericht klären kann. Zunächst ist zu klären, ob es ein Testament gibt und dann wird man sehen, ob sich noch weitere Erben melden. Das entscheidet natürlich über den weiteren Verlauf des Verfahrens.

    und die beauftragte betreuerin hat auch nichts mit einem möglichen testament zu tun.

    es ist also noch völlig offen, welche personen alle erbberechtigt sind und wie die bestattung durchgeführt werden soll.

    Ich weiß nicht, welche Funktion die "Beauftragte Betreuerin" tatsächlich hat. Wenn sie das Nachlassgericht vertritt dann ist es selbstverständlich ihre Aufgabe abzufragen, ob ein notarielles Testtament bei Gericht hinterlegt ist, festzustellen wer erbberechtigt ist (wobei sie nicht detektivisch tätig wird, darum müssen sich potentielle Erben schon selbst melden) und dann das Nachlassverfahren in die Wege zu leiten.

  • Wenn sie das Nachlassgericht vertritt dann ist es selbstverständlich ihre Aufgabe abzufragen, ob ein notarielles Testtament bei Gericht hinterlegt ist, festzustellen wer erbberechtigt ist (wobei sie nicht detektivisch tätig wird, darum müssen sich potentielle Erben schon selbst melden) und dann das Nachlassverfahren in die Wege zu leiten.

    Ja das ist die Aufgabe dieses RAs.. Ich habe einen sehr guten Bekannten (RA) der auf das Thema Erbe spezialisiert ist. Ich werde mich da mal erkundigen. Jedenfalls ist damit das Thema "schnelle einreise" vom Tisch.. denn solche Sachen sind idR sehr langsam.

  • Für Langnase : Die amtliche Betreuerin wurde eingesetzt durch die Staatsanwaltschaft aufgrund des Vorfalls vom 21.12.21 wovon Niemand etwas weiss oder sagen darf , die Frau jedenfalls ist seit da an nicht mehr erreichbar . War aber vor dem 21.12. mehrmals wöchentlich in Kontakt mit ihrem Sohn auf den Philippinen .

    Frage: gemeint ist Waldshut-Tiengen, Deutschland?


    In der BRD werden gesetzliche Betreuer nur von Betreuungsgerichten eingesetzt. Nicht von Staatsanwaltschaften.


    Oder ist hier eine Rechtsanwältin als Nachlasspflegerin eingesetzt worden?


    Eine korrekte Bezeichnung würde viele Spekulationen erübrigen.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Ich bin ganz neu hier und habe gerade den Beitrag aber nicht alle Antworten gelesen, so dass meine Aussage dazu hier schon angesprochen sein könnte.

    Also

    es gibt doch in Berlin eine Philippinische Botschaft die doch für Fil. Staatsbürger zuständig ist. OK Sie hat einen Deutschen Pass, aber der Sohn ist Phil. ich glaube dennoch!

    würde auf jeden Fall mit der Botschaft Kontakt aufnehmen und fragen ob sie da helfen kann. (Oder ist die genauso wie die Deutsche Botschaft in Manila?)

    Sollte man sich nicht erst einmal dahin wenden?

    Ich kenne viele Anwälte die erst einmal Ihre Interessen vertreten und wenige die die Interessen Ihrer Mandanten im Sinne haben. Wenn richtig Vermögen da

    ist, wird dieser Weg teuer.

    Auch stelle ich mir die Frage, ob es zwingend ist, das der Sohn nach Deutschland kommen muß.

  • Ich habe mich mal erkundigt:


    Ausgangslage:


    verstorben: ehemalige Filipina ; deutsche Staatsangehörigkeit ; letzter Wohnsitz in D; vermögend

    Sohn: Filipino, volljährig, Wohnsitz auf den Philippinen.


    Das Gericht wird einen sogenannten "Nachlasspfleger" einsetzen. (keinen Betreuer, das wäre der Fall wenn der Sohn nicht geschäftsfähig wäre).


    Der Nachlasspfleger hat folgende Aufgaben:


    Feststellung und Sicherung des Vermögens (Konten, Bargeld, andere Vermögensgegenstände)

    Auflösung Verträge (Miete, Versicherungen ...)

    Suche nach einem eventuellen Testament

    Ermittlung aller möglichen Erben



    Der Sohn sollte die DBM anschreiben und nach vorzulegenden Dokumenten fragen, falls er erbberechtigt ist. Der Nachlasspfleger sollte ihm das mitteilen. Den Erbschein muss der Sohn über die DBM anfordern.


    Eine Einreise des Sohnes nach D ist dazu nicht nötig!