Patrick_NRW/Jetzt Heiratsvisum / vorher Schengen Visa in Istanbul beantragen

  • Hallo zusammen,


    bin jetzt neu hier und habe auch schon die Suchfunktion genutzt bin aber nicht wirklich weitergekommen.


    Meine Freundin (44) wohnt seit 2. Jahren in Istanbul und ich (45) besuche sie nun nun alle 4 Wochen. Da wir das jetzt nun schon einige viele Monate machen und auch schon gemeinsame Urlaube in der Türkei verbracht haben dachten wir uns das es nun an der Zeit ist das sie mich besucht und dachten an ein normales Schengen Visa für 3 Monate und wollten dann im Juni/Juli für 4 Wochen auf die Philippinen fliegen.


    Ich bin jetzt gerade gestern nach 17 Tagen Urlaub wieder zurückgekommen und waren in Istanbul bei iData (Servicepartner des Konsulats). Diese haben uns erklärt das dort nur Anträge bearbeitet werden, entweder von einheimischen oder von jenen die eine Permanente Aufenthaltsgenehmigung haben.


    Also haben wir versucht per Mail Kontakt mit dem Deutschen Konsulat in Istanbul aufzunehmen. Bin dort aber noch nicht so weitergekommen. Außer das diese jetzt gerne die Aufenthaltsgenehmigung als pdf gerne hätten.


    Da ich wirklich null Ahnung habe was zu machen ist, außer welche Sachen von mir benötigt werden, stehe ich ganz schön auf dem Schlauch.


    Der aktuelle Stand stellt sich so da:

    Finanzielle Mittel sind vorhanden

    Sie hat eine Wohnung in Istanbul

    Bürgschaft ist kein Problem

    Darstellung der Beziehung (Flugtickets, Fotos, Mailverkehr, gemeinsame Buchungen) sollte genügen


    Das einzige was mit Sorgen macht, habe es leider auch erst vor ein paar Wochen erfahren, ist das die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei abgelaufen ist.

    Verlängern geht wohl leider nicht da sie dafür einmal ausreisen muss und dann eine neue Genehmigung beantragen muss.


    Hat jemand eine Idee wie der richtige weg ist ein Visum zu beantragen? Was muss alles gemacht werden?


    Wäre für Hilfe echt dankbar

  • Schengenvisum beim Deutschen Konsulat in Istanbul beantragen.


    Als unverheiratetes Paar.

    Wenn Sie eine minimale Rückkehrbereitschaft vorweisen kann dürfte es kein Problem geben.


    Da Ihre Aufenthaltserlaubnis dort abgelaufen ist nehme ich an sie ist nicht berufstätig.

    Du könntest natürlich den Rückflug für Sie auf die Philippinen buchen statt in die Türkei das würde einiges erleichtern. Das musst du jedoch vorher mit dem Konsulat klären.



    https://idata.com.tr/de/de


    Die Suspendierung von Ausländern durch idata betrifft doch nur Afghanen,Iraker,Syrer,Afrikaner usw.


    Ich würde dort noch einmal anfragen ansonsten versuch es über die Botschaft direkt, die abgelaufene Aufenthaltserlaubnis könnte jedoch ein Problem werden.

  • Schengenvisum beim Deutschen Konsulat in Istanbul beantragen.


    Als unverheiratetes Paar.

    Wenn Sie eine minimale Rückkehrbereitschaft vorweisen kann dürfte es kein Problem geben.

    Mit dem Konsulat Schreib ich gerade und habe mitgeteilt das die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist. Da nur eine Mail am Tag zurückkommt mal warten was sie heute schreiben. Mit der Rückkehrbereitschaft dachte ich mir auch schon das ich einfach die Tickets schon buche für unseren gemeinsamen Besuche im Juni.


    Da Ihre Aufenthaltserlaubnis dort abgelaufen ist nehme ich an sie ist nicht berufstätig.

    Arbeiten tut sie schon. Halt dann wohl nicht offiziell.

    https://idata.com.tr/de/de


    Die Suspendierung von Ausländern durch idata betrifft doch nur Afghanen,Iraker,Syrer,Afrikaner usw.


    Ich würde dort noch einmal anfragen ansonsten versuch es über die Botschaft direkt, die abgelaufene Aufenthaltserlaubnis könnte jedoch ein Problem werden.

    idata ist leider überhaupt nicht Hilfreich. Die Homepage gibt überhaupt nichts her an Infos. Über das Callcenter erreichst du niemanden nur Ansagen und diese enden in einem Loop. Ansprechpartner erreichst du dort nicht. Persönlich vor Ort bekommst du nicht wirklich Infos und eine Mail schreiben kannst du auch nicht.


    Ich möchte halt auch nicht überall so viel Aufsehen machen. Durch die Abgelaufene Aufenthaltserlaubnis kann sie halt ausgewiesen werden plus eine Strafzahlung. Wir haben zwar noch einen Plan B doch dieser ist recht aufwendig und Kostenintensiv. Wenn es einen normalen weg gibt ware es halt schon einfacher


    Kann es durch die abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung auch zu Problemen beim Konsulat kommen?

    • Hilfreich

    Das einzige was mit Sorgen macht, habe es leider auch erst vor ein paar Wochen erfahren, ist das die Aufenthaltserlaubnis in der Türkei abgelaufen ist.

    Verlängern geht wohl leider nicht da sie dafür einmal ausreisen muss und dann eine neue Genehmigung beantragen muss.

    Dann muss sie die Türkei verlassen und dann an einem Ort, wo sie ein Aufenthaltsrecht genießt, ein Schengenvisum beantragen

    Hat jemand eine Idee wie der richtige weg ist ein Visum zu beantragen? Was muss alles gemacht werden?

    Ja

    Die Türkei verlassen, wenn die AE dort ungültig ist und zwar bevor man sie abschiebt! Dann ein schengenvisum in einem Land beantragen, wo sie ihren "rechtmäßigen" Wohnsitz hat! Denn nur dort geht das!

    In der deutschen Botschaft in der Türkei wird das aufgrund "ungültiger" AE nicht funktionieren...weil da keinen rechtmäßigen Wohnsitz (AE) und auch weil keine Rückkehrwilligkeit besteht!

    Wir sind hier nicht im Smalltalk...hier muss nicht jeder schreiben, der "Halbwissen" hat, sondern hier sollte eine zielorientierte sachliche Lösung...die auch richtig ist, angestrebt werden.


    Danke

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ohne einen AT der Türkei und/oder den Nachweis des Wohnsitzes dort wird es nicht gehen. So einfach ist das.. mit abgelaufenen Pässen, Visas oder ATs kann man nirgendwo auf der Welt was erreichen ....

    Davon abgesehen, selbst wenn, könnte sie ja nicht mehr zurück in die Türkei mit abgelaufenem Aufenthaltstitel und muss dann so oder so danach zurück auf die Philippinen.

    Davon abgesehen stellt sie ja mit dem abgelaufenen Aufenthaltstitel selbst ihre Rückkehrwillligkeit massiv in Frage ....

  • Ich empfehle dass Sie auf die Philippinen zurückkehrt und das Visum für unverheiratete Paare von dort aus beantragt.


    Ich empfehle jedoch Ihren Aufenthalt in der Türkei davor zu klären oder es zumindest zu versuchen.


    Denn ihr droht bei der Ausreise eine Geldstrafe, zuzüglich wird sie mit einem Wiedereinreiseverbot belegt, was kritisch sein könnte da sie dort eine Wohnung hat wie du erwähnt hast.


    Falls die Geldstrafe zuvor, also bevor man versucht das Land zu verlassen bezahlt wird, entfällt das wiedereinreiseverbot meistens.


    Ich nehme an das deine Freundin ein 90 Tage Touristenvisum mit einer einmaligen Verlängerung hatte anstatt einen festen Aufenthaltstitel zu beantragen, denn um diesen Titel zu verlängern bedarf es keiner Ein und Ausreise.


    Screenshot_20220112-164319_Chrome.jpg

  • Ich empfehle dass Sie auf die Philippinen zurückkehrt und das Visum für unverheiratete Paare von dort aus beantragt.

    Das ist wohl eine der alternative, Halt auch die Kosten intensivste. EIne alternative wäre das sie nach Quatar geht. Dort hat sie auch schon gearbeitet und hätte kein Problem einen Job und einen AE zu bekommen. Die hatte sie dort auch schon und hat dort auch Freunde. Vielleicht wäre das noch eine alternative von dort aus ein Visum zu beantragen. Wäre für mich auch noch erreichbar um ein paar Tage hinzufliegen.

    Ich empfehle jedoch Ihren Aufenthalt in der Türkei davor zu klären oder es zumindest zu versuchen.

    Was meinst du genau?

    Denn ihr droht bei der Ausreise eine Geldstrafe, zuzüglich wird sie mit einem Wiedereinreiseverbot belegt, was kritisch sein könnte da sie dort eine Wohnung hat wie du erwähnt hast.


    Falls die Geldstrafe zuvor, also bevor man versucht das Land zu verlassen bezahlt wird, entfällt das wiedereinreiseverbot meistens.


    Ich nehme an das deine Freundin ein 90 Tage Touristenvisum mit einer einmaligen Verlängerung hatte anstatt einen festen Aufenthaltstitel zu beantragen, denn um diesen Titel zu verlängern bedarf es keiner Ein und Ausreise.

    Sie ist ja jetzt schon 2 Jahre in der Türkei und hat auch die ikamet (AE) sowie die Fixed Term Work Permit. Diese gilt aber nur ein Jahr wenn man sie nicht wieder verlängert. Das mit der Geldstrafe habe ich gelesen. Das muss man jetzt schlucken wenn es so ist und ist nicht mehr zu ändern. Da sie ja jetzt 1. Jahr Überzogen hat wird das nicht günstig und bekommt ein Einreiseverbot. Das ist nicht das Problem und sie würde die Wohnung auch aufgeben.


    Die Rückreisewilligkeit könnten wir doch belegen mit einem Flugticket das ausgestellt ist auf das Auslaufdatum des Visas. Nach den 3. Monaten wollten wir eh auf die Philippinen


    Habe jetzt heute morgen noch mal der Botschaft geschrieben das die AE abgelaufen ist und eine Verlängerung nicht mehr möglich ist. Mal schauen was morgen früh für eine Antwort kommt

  • Patrick_NW


    Ich bin davon ausgegangen es handelt sich um eine Eigentumswohnung..


    Falls sich der Aufenthaltstitel nicht verlängern lässt, sollte die Strafe bezahlt werden bevor sie versucht das Land zu verlassen. Bei den "competent authorities" es handelt sich hier wohl um eine Ausländerbehörde/immigration.

    Den dann sollte das Einreiseverbot wegfallen und auch die Gebühr könnte niedriger ausfallen.

    Falls sie jedoch am Flughafen auf "frischer Tat" ertappt wird ändert sich die Sachlage, auch birgt es ein Risiko den Flug zu verpassen falls ihr die Ausreise verweigert wird.

  • Die Rückreisewilligkeit könnten wir doch belegen mit einem Flugticket das ausgestellt ist auf das Auslaufdatum des Visas

    Damit beweist man keine Rückkehrwilligkeit....man muss die Verwurzelung im Heimatland nachweisen. Bei jemandem der 2 Jahre in der Türkei ist, dann dann Qatar, davor vielleicht auch schon in Qatar gibt es kaum Beweise dafür. Lies dich mal ein was Rückkehrwilligkeit bedeutet

    Nach den 3. Monaten wollten wir eh auf die Philippinen

    Wie willst du auf die Philippinen? Die Einreise für Touristen ist nicht erlaubt und wird auch in 3 Monaten nicht besser sein

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Erstmal vielen Danke für die vielen Antworten. Finde das Forum hier echt super


    Mittlerweile haben wir jemanden in der Philipina Community in der Türkei gefunden der die Strafe schon bezahlt hat und ohne Probleme ausreisen konnte.

    Der Betrag ist für deutsche Verhältnisse sehr überschaubar.


    Die Botschaft hat mir geantwortet


    ".....vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider nein. Für Aufenthalte unter 90 Tagen, muss ein gültiger türkischer Aufenthaltstitel vorhanden sein...."


    das würde ja dann heißen über 90 Tage wäre kein Titel nötig. Laut der Mail werde ich an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.


    Die Rückreisewilligkeit könnten wir doch belegen mit einem Flugticket das ausgestellt ist auf das Auslaufdatum des Visas

    Damit beweist man keine Rückkehrwilligkeit....man muss die Verwurzelung im Heimatland nachweisen. Bei jemandem der 2 Jahre in der Türkei ist, dann dann Qatar, davor vielleicht auch schon in Qatar gibt es kaum Beweise dafür. Lies dich mal ein was Rückkehrwilligkeit bedeutet

    Nach den 3. Monaten wollten wir eh auf die Philippinen

    Wie willst du auf die Philippinen? Die Einreise für Touristen ist nicht erlaubt und wird auch in 3 Monaten nicht besser sein

    Der Plan ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn es später ist dann später. Keiner kann vorher sehen was Corona noch bringt das ist mir auch klar.

    Des weitern ist sie schon über 20 Jahre von zuhause weg. Vorher war sie in Hongkong, Singapur, Dubai und Katar arbeiten. Wird dann schon schwierig die Verbundenheit zur Heimat nachzuweisen.


    Wir haben uns schon überlegt ein Heirats-visum zu beantragen. Das scheint in unserem Fall schon fast leichter zu sein. Da wir das dann ja eh vor hatten wäre das vielleicht eine Alternative.

  • ".....vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider nein. Für Aufenthalte unter 90 Tagen, muss ein gültiger türkischer Aufenthaltstitel vorhanden sein...."


    das würde ja dann heißen über 90 Tage wäre kein Titel nötig. Laut der Mail werde ich an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.

    In Deutschland ist touristischer Aufenthalt über 90 Tage nicht möglich. Länger als 90 Tage gibt es nur noch spezielle Visa für spezielle Zwecke.


    Wir haben uns schon überlegt ein Heirats-visum zu beantragen. Das scheint in unserem Fall schon fast leichter zu sein. Da wir das dann ja eh vor hatten wäre das vielleicht eine Alternative.


    Heiratsvisum ist prinzipiell möglich, wenn man den notwendigen Prozess (inkl. langwieriger Urkundenprüfung) durchläuft. Das ist aber schon eine andere Qualität als mehrere Wochen gemeinsamer Urlaub, hinsichtlich Kosten, Dauer, Aufwand und Folgen. Ob das mit abgelaufenen Aufenthaltstitel aus der Türkei möglich ist, musst du genau abklären, ich bin da zumindest skeptisch.

  • Wir haben uns schon überlegt ein Heirats-visum zu beantragen. Das scheint in unserem Fall schon fast leichter zu sein. Da wir das dann ja eh vor hatten wäre das vielleicht eine Alternative.

    Dazu muss Sie auch erstmal in ein Land, wo sie legal einen Aufenthalt hat...idealerweise auf den Philippinen! Denn für eine Hochzeitsvisum und die Hochzeit braucht man im Vorfeld viele Papiere, dazu gibt es eine UP und sie muss Deutsch lernen. Dauer ca. 1 Jahr + x nach Anfang der Papiersuche

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • So hat jetzt ein paar Tage gedauert und habe erstmal sortiert.


    Habe jetzt mal das Heiratsvisum mit ihr angestoßen und dafür die Unterlagen vom Standesamt erhalten. Damit sind wir erstmal Beschäftigt alles zu besorgen bis sie auf die Philippinen fliegt.


    Es ist halt zwingend notwendig das sie eine Aufenthaltserlaubnis in einem Land hat. Das geht am einfachsten im Heimatland. Von dort aus werden wir dann auch das Schengen Visa beantragen.


    Frage mich jetzt nur ob es schon Sinn macht mit der Ausländerbehörde einen Termin zu machen um von dort einen Laufzettel für die benötigten Dokumente zu erhalten oder ob ich da noch warten soll.

  • Frage mich jetzt nur ob es schon Sinn macht mit der Ausländerbehörde einen Termin zu machen um von dort einen Laufzettel für die benötigten Dokumente zu erhalten oder ob ich da noch warten soll.

    Nein, Termin bei der ABH ist nicht nötig.


    Sie wird dir auch keinen Laufzettel geben. Erst nach dem die UP und die Befreiung vom EFZ durch ist kannst du einen Antrag auf Heiratsvisum bei der DBM stellen. Dazu muss dir deine ABH auch eine VE ausstellen.

    Erst danach kommt die ABH bezüglich des Heiratsvisums ins Spiel.

    Sie bekommt den Antrag von der DBM auf den Tisch und muss diesem zustimmen. idR wirst du dazu dann von der ABH einbestellt.

  • Frage mich jetzt nur ob es schon Sinn macht mit der Ausländerbehörde einen Termin zu machen um von dort einen Laufzettel für die benötigten Dokumente zu erhalten oder ob ich da noch warten soll.

    Nein, Termin bei der ABH ist nicht nötig.


    Sie wird die auch keinen Laufzettel geben. Erst nach dem die UP und die Befreiung vom EFZ durch ist kannst du einen Antrag auf Heiratsvisum bei der DBM stellen. Erst danach kommt die ABH ins Spiel.

    Sie bekommt den Antrag von der DBM auf den Tisch und muss diesen zustimmen. idR wirst du dazu dann von der ABH einbestellt.

    Bezog sich ja auf das Schengen VIsa das wir auch beantragen möchten. Der weg zum Hochzeitsvisa ist klar. Erst Standesamt und UP dann DBM dann ABH

  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Schengen Visa in Istanbul beantragen“ zu „Patrick_NRW/Jetzt Heiratsvisum / vorher Schengen Visa in Istanbul beantragen“ geändert.
  • Bezog sich ja auf das Schengen VIsa das wir auch beantragen möchten.

    Sorry, das läuft jetzt etwas durcheinander hier.


    Beim Schengen Visum musst du ja nur die VE abgegeben. Dazu musst du wahrscheinlich einen Termin bei deiner ABH machen. (Ist nicht überall gleich). Wenn deine ABH noch nicht Online ist: es genügen zur Abgabe der VE der Nachweis deines Einkommens. (Gehaltsabrechnungen). Sonst Nachlesen, was sie sehen möchten.

  • Nach dem nun wieder einige zeit vergangen ist möchte ich mal kurz schreiben was wir nun gemacht haben.


    Ich war jetzt noch mal 14 Tage in Instanbul und haben nun dasVisum vorbereitet das nun in der nächste Woche in Manila vorgelegt wird.

    Scheinbar gibt es keine Möglichkeit ein Visa hier zu beantragen. Dann halt aus meiner Sicht diesen unnötigen und tueren weg.

    Nun fliegt sie nach Manila und geht direkt zur VFS und bin mal gespannt wie es weiter geht.


    Im PH Konsulat hier in Istanbul konnten wir das Affidavid problemlos erledigen. Hat 3 Stunden gedauert und 35$ gekostet.


    Für das Besucher VIsa haben wir folgendes vorbereitet


    Kopie aller Flugtickets von mir in die Türkei

    Erklärung zur Beziehung (Deutsch und englisch)

    Affidavid für die Ausreise auf englisch und beglaubigt (nur zur Sicherheit)

    Visa Antrag (war mir nicht sicher was wir bei geplantes Ankunftsdatum eintragen sollen)

    Bestätigung das sie eine vollständige Schutzimpfung hat

    Nachweis über die Impfung

    Whatsapp Chatverlauf

    gemeinsame Bilder

    Whatsapp anrufprotokoll

    Kopie von meinem Pass mit allen Stempeln

    Kopie von ihrem Pass mit allen Stempeln

    Passbilder von Ihr

    VE gebe ich morgen bei der ABH ab und sende sie per Express zu ihr


    Wartezeiten bei VFS Global sind momentan 4 Tage bis zum nächsten Slot. Werden dort den erweiterten Service buchen damit es keine Probleme gibt falls etwas nicht stimmt.


    Ich hoffe das dies erstmal alles war was wir machen können. Denke bei der Ausreise wird es keine Probleme geben da ihr Pass mit Auslandsreisen voll ist. Außerdem zu dem allen hat sie noch eine Mappe mit den kompletten papieren als Kopie dabei falls jemand auf dem weg etwas wissen möchte.


    Ich hatte hier im Forum irgendwo gelesen welche Fragen beim Telefon Interview gestellt werden können. Darunter war die Frage ob eine Hochzeit geplant ist. Als antwort wurde dort geschrieben das man lieber nein sagen sollte? Stimmt das und warum? Kann es dann zu Problemen kommen???


    Mit der AB hatte ich nun schon ein paar mal Kontakt und sind sehr nett und Hilfsbereit ebenso mit dem Standesamt.

    Bin mir aber noch nicht sicher ob wir diesen langen weg gehen werden. Die UP muss zwar eh gemacht werden, Heiraten könnten wir aber auch woanders während ihres erst Besuchs. Da könnte man wenigstens einen unnötigen Flug sparen und könnten nach dem Ablauf des Visas eine FZV beantragen


    Die Liste der Dokumente haben wir auch schon und konnten bereits alle Formulare besorgen. Außer das Elemtary Zeugnis. Bin mal gespannt ob wir das finden. Sie hat mal mit Ihrer alten Lehrerin geschrieben und sie wird es wohl besorgen.