Deutscher schwängert Pinay - Welchen Status hat das Kind

  • Vorweg:

    Das ist nicht mein Kind. Die Mutter hat mich um Rat gefragt.


    Der Sachverhalt:

    Ein Deutscher hat während seines PH Aufenthalts zu Beginn der Pandemie einer Pinay Hoffnungen auf eine spätere Ehe, und zugleich auch ein KInd gemacht.

    Die beiden wurden ein LDR-Paar.

    Sie brachte ihr gemeinsames Kind alleine zur Welt, ließ sich vom Vater überreden, seinen Namen nicht als legal father anzugeben.

    Nach dem Abstillen reiste sie alleine nach Deutschland um den Vater zu besuchen und Klarheit über die Zukunft zu bekommen.

    Er zog sein Heiratsversprechen zurück und brach die Beziehung ab.

    Jetzt steht sie mit seinem Kind ohne Versorgung da.


    Meine Fragen:

    kann die Mutter den Vater zur Unterhaltszahlung verpflichten?

    Hat das Kind einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

  • Meine Fragen:

    kann die Mutter den Vater zur Unterhaltszahlung verpflichten?

    Hat das Kind einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft?


    für beide fragen muss zunächst die vaterschaft nach § 1600d BGB gerichtlich festgestellt werden. dazu ist ein dna test erforderlich.


    die zahlung des unterhalts muss dann ebenso gerichtlich eingeklagt werden.


    damit stellt sich dann die frage, ob 2 gerichtsverfahren in DE mit einer klägerin auf den philippinen wirklich erfolgsversprechend sind. die anfallenden prozesskosten sollten dabei auch nicht vernachlässigt werden.

  • Nach meinem Rechtsverständnis.

    Frage: "kann die Mutter den Vater zur Unterhaltszahlung verpflichten?"

    Nach deutschem Recht und in Deutschland: Na klar, wenn Sie nachweisen kann, dass er der Vater ist. Das ist aber mit nicht unerheblichen Kosten verbunden., Fachanwalt, Verfahrenskosten... Da muss sie in Vorleistung getreten werden.


    Ich wünsche ihr viel Glück. [...]


    Ich habe ein Kommentar gelöscht, das nicht ins Behördenforum gehört und nur Off Topic-Gerede verursacht... trivial

    Wie sagte Urban Priol: Oben Klar und unten Dicht, mehr wünsch ich mir fürs Alter nicht. :D

  • für beide fragen muss zunächst die vaterschaft nach § 1600d BGB gerichtlich festgestellt werden. dazu ist ein dna test erforderlich.


    die zahlung des unterhalts muss dann ebenso gerichtlich eingeklagt werden.


    damit stellt sich dann die frage, ob 2 gerichtsverfahren in DE mit einer klägerin auf den philippinen wirklich erfolgsversprechend sind. die anfallenden prozesskosten sollten dabei auch nicht vernachlässigt werden.

    Muss sie dazu persönlich anwesend sein, bekommt sie dafür einfach so ein Visum?


    Edit: Off Topic-Zitat entfernt... trivial

  • Muss sie dazu persönlich anwesend sein, bekommt sie dafür einfach so ein Visum?


    Das wird das Hauptproblem sein.


    Sie ist aber doch schon mal nach D gereist? Wie hat sie denn das Visum bekommen?

    Hat der Vater da (noch) die entsprechende VE abgegeben oder hat sie genügende Eigenmittel?


    Ansonsten muss man mit der DBM klären, wie diese Vaterschaftsfeststellungsklage arrangiert werden kann.

    In D könnte auch das Jugendamt die Klage vorantreiben. Aber da muss man erst mal genügend Indizien haben, damit solch eine Klage eingeleitet werden kann. Der Vater kann nicht so einfach zur DNA-Probe gezwungen werden. Das kann dann nur durch ein Gericht angeordnet werden,


    Daher genügend Beweise sammeln. Aufenthalt des Vaters auf den Philippinen etc.

  • In D könnte auch das Jugendamt die Klage vorantreiben. Aber da muss man erst mal genügend Indizien haben, damit solch eine Klage eingeleitet werden kann. Der Vater kann nicht so einfach zur DNA-Probe gezwungen werden. Das kann dann nur durch ein Gericht angeordnet werden,

    Ich habe mal gelesen, daß es da Vereine, NGOs oder Rechtsanwältinnen gibt, die sich auf solche Fälle spezialisiert haben. Vielleicht hilft googlen.

  • Ich hatte im Laufe der Vergangenen Jahre auch mehrfach von solchen NGOs gelesen - mir aber nie gemerkt :dontknow


    Eine „schnelle Anfrage bei Tante Google“ brachte mich nicht wirklich weit. Erstes Ergebnis, das ansatzweise vielversprechend klingt:

    Ist eine christliche Organisation


    Zumindest ein Ansatzpunkt.


    Wenn Deine Freundin ihren ex-Verlobten besucht hatte, weiß sie zumindest, wo er seinerzeit gewohnt hat. Das sollte man bei einer Anfrage deutlich machen, denn so stehen die Chancen gut, zumindest den Verbleib des biologischen Vaters nachzuvollziehen.

  • Beistandschaft durch Jugendamt scheidet aus wegen der Erfordernis des gew. Aufenth. des Kinds im Inland nach § 1717 BGB.


    Antrag auf Feststellung der Vaterschaft nach § 171 Abs. 1 FamFG muss sie

    beim für den Wohnsitz des Mannes zuständigem AG stellen. Am besten lässt sie sich dafür durch einen Anwalt vertreten.


    Wenn das Gericht die Vaterschaft feststellt, ist das Kind deutsch und sie könnte Pass und Visum beantragen sowie Kindes- und Betreuungsunterhalt fordern. Falls der Vater wirtschaftlich leistungsfähig ist, gibt es den Unterhalt.

    Der Vater hat Anspruch auf gemeinsames Sorgerecht und Umgang mit dem Kind.

    • Hilfreich

    Meine Fragen:

    kann die Mutter den Vater zur Unterhaltszahlung verpflichten?

    Ja, wenn Sie den Nachweis führen kann das der Deutsche tatsächlich der Vater ist. Hier helfen NGO´s, die deutsche Botschaft und auch das deutsche Jugendamt, wenn ein gerichtlicher Bescheid vorliegt! Wenn der Mann nicht will, geht alles über ein Gericht...man müsste vermutlich die Kosten für anwalt vorstrecken, könnte aber PKH beantragen (speziell wenn das Kind Deutsch ist)

    Sie hätte nach Nachweis 2 Möglichkeiten...


    1. Unterhalt nach Haager verordnung von 1956 was 25% des in Deutschland üblichen (Düsseldorfer Tabelle( beträgt.Also nicht viel aber es wäre etwas

    2. Das Kind ist ja Deutsch und könnte zusammen mit ihr nach Deutschland. Er müsste dann 100% bezahlen und möglicherweise auch Unterhalt für einige Jahre für sie. Sie könnte bleiben bis das Kind 18 geworden ist oder sie einen eigenen Titel bekommt (Heirat, Arbeit)

    Hat das Kind einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft?

    Ja, wenn die Vaterschaft bewiesen ist


    Siehe auch unser Partnerforum


    https://www.info4alien.de/cgi-….cgi?num=1642541893/11#11

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Die Dame soll sich mal an die PREDA Foundation wenden.


    PREDA ist auch in D taetig und sie wissen wie sie den "nicht zahlenden Vaetern" ins Genick steigen koennen legal und sie zum Zahlen bringen koennen.

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • PREDA ist auch in D taetig und sie wissen wie sie den "nicht zahlenden Vaetern" ins Genick steigen koennen legal und sie zum Zahlen bringen koennen.

    .. der nicht zahlende Vater steht aber juristisch noch nicht fest. Ob sie bei der Ermittlung auch Unterstützung leisten? Gericht anrufen etc. ?

  • PREDA ist auch in D taetig und sie wissen wie sie den "nicht zahlenden Vaetern" ins Genick steigen koennen legal und sie zum Zahlen bringen koennen.

    .. der nicht zahlende Vater steht aber juristisch noch nicht fest. Ob sie bei der Ermittlung auch Unterstützung leisten? Gericht anrufen etc. ?

    Fr. Shay Cullen arbeitet mit RAe in D zusammen, die pro bono im Interesse der Mutter arbeiten wenn sie sich vorher überzeugt haben, dass es einen Fall gibt, der vor einem deutschen Gericht Stand hält.


    Es gibt viele Fälle - gerade aus der Nachtfalter Szene, die den irischen Priester verdanken, dass sie jetzt Unterstützungen für die Kinder/das Kind erhalten.

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  • Es gibt viele Fälle - gerade aus der Nachtfalter Szene, die den irischen Priester verdanken, dass sie jetzt Unterstützungen für die Kinder/das Kind erhalten.

    Ist das nicht der welcher in Subic und Angeles anzutreffen ist? Habe mal eine Doku gesehen, der scheint wirklich gut zu sein.


    Abgesehen davon finde ich es persönlich hochgradig Assi ein Kind zu zeugen und dann nicht dafür einzustehen. Will darüber keine Diskussion losbrechen sondern einfach mal der Vollständigkeit halber gesagt haben.

    bf5fe70ac048075f879e1511db3252bf.jpg


    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Es gibt viele Fälle - gerade aus der Nachtfalter Szene, die den irischen Priester verdanken, dass sie jetzt Unterstützungen für die Kinder/das Kind erhalten.

    Ist das nicht der welcher in Subic und Angeles anzutreffen ist? Habe mal eine Doku gesehen, der scheint wirklich gut zu sein.


    Abgesehen davon finde ich es persönlich hochgradig Assi ein Kind zu zeugen und dann nicht dafür einzustehen. Will darüber keine Diskussion losbrechen sondern einfach mal der Vollständigkeit halber gesagt haben.

    Setz Dich mit ihm in Verbindung: Preda Foundation, Inc.

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  • Es gibt viele Fälle - gerade aus der Nachtfalter Szene, die den irischen Priester verdanken, dass sie jetzt Unterstützungen für die Kinder/das Kind erhalten.

    Finde ich gut...so muss es laufen! Ich bitte den TE am Ball zu bleiben und den Fall hier weiter zu dokumentieren!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Vielen Dank für die bisherigen Infos. Feststeht also, auch wenn die Mutter nach der Geburt sich auf Druck des Vaters darauf eingelassen hat, seinen Namen nicht preiszugeben, ist damit für ihren Sohn und sie noch nichts verloren.

    Ihr Sohn hat einen deutschen Vater, also ist er Deutscher, und schlimmstenfalls muss dies auf gerichtlichem Weg festgestellt werden.

    Ich frage jetzt, wie am sinnvollsten vorzugehen ist. Folgende Eskalationsstufen sehe ich als möglich.


    A - Die Mutter, wissend, dass sie im Recht ist - nimmt direkt Kontakt mit ihm auf und fordert ihn auf eine Vaterschaftsanerkennung abzugeben.

    Das wäre für den Vater die geräuschloseste und billigste Lösung. Für die Mutter die Schnellste und für den Sohn dann an Ende doch die am wenigsten Schlechte.


    B - Ein von mir beauftragter Anwalt/oder ich selbst übernimmt den Job.


    C - Die Mutter nimmt mit Preda Kontakt auf und übergibt den Fall dorthin bzw. an den von dort vorgeschlagenen Anwalt.


    Was sind eure Meinungen hierzu?

  • Was sind eure Meinungen hierzu?


    als erstes sollte mal die bonität und weitere mögliche unterhaltsverpflichtungen des vermeintlichen vaters geprüft werden.


    wenn sein einkommen nur wenig oberhalb des selbstbehalts liegt, kann man sich den ganzen rechtsweg sparen.

    einem nackten mann kann man nicht in die tasche greifen.


    und manche väter werden recht kreativ, wenn es um den einkommensnachweis geht.


    da der vater ja schon bei der geburt "druck" aufgebaut hat, wird er sicherlich auch jetzt nur wenig kooperativ sein.

    und selbst wenn er die vaterschaft anerkennt, bedeutet das ja nicht automatisch, dass er auch unterhalt zahlt.

    somit hat dein vorschlag A wenig aussicht auf erfolg.


    dein vorschlag B scheidet komplett aus, da du als aussenstehender keine rechtlichen befugnisse hast.

  • Ich hätte Eingangs erwähnen sollen, dass er geschieden ist und Kinder hat und das die beiden Ex-Eheläute ( zumindest während der 3 Wochen ihres Aufenthalts) regen Telefonkontakt hatten.

    Wahrscheinlich würde es ihm nicht so leicht fallen jetzt plötzlich kreativ zu werden, wenn es um die Höhe seines Einkommens geht. Schließlich müssen alle seine Kinder - eheliche wie unehelichr - gleichgestellt werden. Und seine Ex würde ihm Verschleierungen kaum durchgehen lassen.

    Als Begründung ihn als Vater nicht anzugeben nannte er der Mutter, dass seine Ex-Familie nichts davon wisse und auch nicht erfahren soll. Daher war meine Idee, dass er an einer möglichst geräuschlosen Lösung interessiert und deshalb auch kooperativ wäre.

    Aber klar, das ist Spekulation, wer weiß ob er der Mutter die Wahrheit gesagt hatte.

  • wir kommen hier immer mehr in den bereich der spekulationen aber das passt doch alles nicht zusammen:


    wenn jemand geschieden ist und eine neue flamme auf den philippinen hat, warum muss er denn bei nur 3 wochen abwesenheit ständig mit seiner ex telefonieren?


    wenn es tatsächlich eine ex familie gibt, werden die ja zumindest über seine philippinenreise kenntnis haben. es gibt auch keine plausiblen gründe, seiner ex-frau eine neue freundin/verlobte zu verschweigen.


    nach deinen schilderungen ist das kind inzwischen mindestens 1 jahr alt.

    wer hat bis jetzt die finanzierung des kindes übernommen?


    wenn der typ es von beginn an ernst gemeint hätte, würde er doch freiwillig von geburt an die versorgung von kind und mutter sicherstellen, egal ob er in der geburtsurkunde erwähnt wird oder auch nicht.

  • wir kommen hier immer mehr in den bereich der spekulationen aber das passt doch alles nicht zusammen:


    wenn jemand geschieden ist und eine neue flamme auf den philippinen hat, warum muss er denn bei nur 3 wochen abwesenheit ständig mit seiner ex telefonieren?

    Während die Mutter ihn in D besuchte, muss die Ex ihn wohl permanent angerufen und unter Druck gesetzt haben.


    Aber ich geb dir recht. Wenn er es von Anfang an nicht ernst gemeint hätte, warum lädt er sie dann hierher ein, nur um Spaß zu haben?


    Ihre Erwartung an die Reise, dass er ihr einen Heiratsantrag macht, hat er auf jeden Fall nicht erfüllt.