Besuchervisa für die Schweiz für Familienangehörige aus den Philippinen

  • Hallo Zusamen


    Suche Schweizer welche ein Besuchervisa für die Schweiz zwecks Erfahrungsaustausch. Meine Frau Filipina mit Schweizer Pass möchte für ihren Bruder zwecks Besuch in die Schweiz ein Visum beantragen. Hat dies jemand von euch auch beantragt und kann mir ein bisschen weiterhelfen?

  • depende1

    Hat den Titel des Themas von „Besuchervisa für Familienangehörige aus der Schweiz“ zu „Besuchervisa für die Schweiz für Familienangehörige aus den Philippinen“ geändert.
  • hge

    Hat das Label [Schweiz] hinzugefügt
  • Hallo depende1


    Ich habe bereits mehrmals Familienangehörige eingeladen. Die Eltern meiner Frau warne hier und ihre zwei Schwestern einzeln.

    Was möchtest du denn wissen bzw. was ist dir nicht klar?


    Gruss milano

  • Hallo Milano


    hab deine Nachricht erst jetzt gesehen. Hat es bei dir geklappt mit dem Besuchervisa? Bei uns wurde das Visa für meinen Schwager aus den Philippinen abgelehnt. Suche jetzt einen Anwalt um Einsprache einzureichen.

  • Hallo depende1


    Ja, bisher hat es bei mir immer geklappt. Was war denn der Ablehnungsgrund? Die "fehlende Rückkehrwilligkeit"?


    Man kann innerhalb 30 Tage des negativen Entscheids beim Staatssekretariat für Migration SEM erheben. Siehe FAQ – Einreise (admin.ch) Punkt 6.1.

    Ob das schlussendlich etwas bezweckt entzieht sich meiner Kenntnis...


    Bitte mehr Details damit man es besser einschätzen kann.

  • Hallo depende1


    Also ich würd mal bei Anwaltssuche - SAV (sav-fsa.ch) suchen und einen Anwalt in deiner Nähe kontaktieren. Wie im anderen Thread erwähnt, sind die Erfolgsaussichten nicht vorhersehbar. Schlussendlich musst du für dich entscheiden ob es dir finanziell wert ist. Allenfalls kann eine solche Einsprache auch selbst verfasst werden. Aber gib doch bitte mehr Details bekannt.

  • Sieht nicht gut aus...auf was willst du klagen? Es gibt keinen Anspruch auf ein Schengenvisum, also macht auch eine Klage keinen Sinn!


    Man sollte versuchen die Gründe auszuräumen, so wie es vor Corona normal war. Rückkehrwilligkeit, durch entsprechende Beweise nachweisen und das 1. Visum nur 14 Tage beantragen so wie es dort Urlaub gibt!



    Viel Glück

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Punkt 1 : Finanzen für den Aufenthalt nicht nachgewiesen.. wurde denn eine Verpflichtungserklärung abgegeben ???

    Punkt 2 : Zweck des Aufenthaltes war nicht ersichtlich...

    Punkt 3 : eine Folge aus 1 und 2


    1 ) kann man ja abhelfen, falls eine VE abgegeben werden kann

    2 ) durch entsprechende Länge des Urlaubs kann man den Besuch bei der Familie glaubhafter darstellen.

  • Sieht nicht gut aus...auf was willst du klagen? Es gibt keinen Anspruch auf ein Schengenvisum, also macht auch eine Klage keinen Sinn!

    Ein Anspruch besteht nicht. In der Schweiz kann man jedoch Einsprache machen (siehe mein Post #6). Dies würde ich persönlich nur machen, wenn ich die "Behauptungen" widerlegen könnte. Ich habe Kenntnis von einem Fall, bei welchem das Visum zuerst auch verweigert wurde und Einsprache gemacht wurde. Danach wurde das Visum erteilt. Allerdings kann man da keine Pauschalausage machen.


    Wenn von der Botschaft Zweifel an den finanziellen Verhältnissen besteht wird normalerweise wie hge geschrieben hat die Verpflichtungserklärung verlangt. Wurde bei dir eine verlangt? Ich kann mir vorstellen, dass dein Einladungsschreiben mangelhaft war bzw. Infos gefehlt haben. Hast du wirklich alle Punkte abgedeckt gemäss dem Merkblatt?

  • Hallo Milano


    Ich hab genau dieses Muster aus deinem Link verwendet und erwähnt, dass ich ich für alle Kosten aufkommen werde. Ich bin genau nach der Checkliste der Schweizer Botschaft vorgegangen.


    Zur Refusal Begründung:

    -You have not provided proof of sufficient means of subsistence, for the duration of the intended stay or for the return to the country of origin ... ich als Host unterstütze meinen Schwager finanziell vor Beginn der Anreise bis zu seiner Rückkehr. Hatte dies so im Einladungsbrief geschrieben. Was für sonstige Dokumente fehlten hier?


    -The information submitted regarding the justification for the purpose and conditions of the intended stay was not reliable... warum? Ich hab im Einladungsbrief geschrieben, dass er seine Nichte zum ersten Mal sehen wird, ist im Mai geboren und uns nach vielen Jahren wieder sieht. Ist dies nicht reliable?


    -There are reasonable doubts as to your intention to leave... was für Dokumente fehlten hier? Ist denke ich eher ein Standardablehnungsgrund. Vermutlich weil mein Schwager noch jung ist und kein Job hat.

  • Hallo depende1


    Dann hast du meiner Meinung nach alles korrekt gemacht. Wurde keine Verpflichtungserklärung verlangt? Das wäre noch wichtig zu wissen. Ich denke wenn du "normal" Verdienst und im Betreibungsregister sauber bist sollte das doch genügen. Bei der Einsprache erwähnen und mittels Lohnabrechnungen / Steuererklärung / Betreibungsregisterauszug beweisen / klarstellen.


    Wir haben im Einladungsbrief auch geschrieben, dass meine Schwägerin die Kinder das 1. Mal sieht und hat geklappt. Was nicht geschrieben werden darf, dass er in irgendwelcher Form arbeitet (auch Kinderbetreuung), da dies ja strickt untersagt ist. Streng gesehen wäre nicht mal mit dem Hund "gassi" gehen erlaubt.... was sich meiner Meinung nach auch Lohnt zu schreiben ist, wann ihr euch bereits persönlich getroffen habt, allenfalls gemeinsame Reisen ect.


    Meine Schwägerin ist auch ohne Job und jung. Da besteht halt aus Sicht der Botschaft immer ein gewisses Risiko mit der Rückkehrwilligkeit. Gab es in der Vergangenheit bereits Ausreisen aus den Philippinen? Falls ja, wurden die Visa's / Stempels auch beim Gesuch beigelegt? So kann die Rückkehrwilligkeit gezeigt werden...


    Hast du einen Anwalt gefunden und kontaktiert?

  • Hallo Milano


    Nein, es wurde keine Verpflichtungserklärung verlangt. Danke für den Input für die Einsprache. Werde es berücksichtigen.


    Wir haben im Einladungsbrief nichts von Kinderbetreuung erwähnt, auch ähnlich du erwähnt hast, dass mein Schwager meine Tochter zum ersten Mal sehen wird.


    Er ist noch nie aus den Philippinen ausgereist.


    Hab meine Privatrechtsschutzversicherung angefragt und alle meine Unterlagen gesendet. Sollte bis spätestens ein Feedback erhalten, ist im Moment noch unklar, ob der Fall abgedeckt wird. Wenn nicht, dann muss ich einen Anwalt finden.

  • Nein, es wurde keine Verpflichtungserklärung verlangt

    Warum nicht? Ist der Schwager reich (Filipino Reichtum)....d.h. hat er ein Einkommen von ca. 1.500 € / monatlich + entsprechende Ersparnisse im hohen 4 stelligen Euro Bereich?

    Hab meine Privatrechtsschutzversicherung angefragt und alle meine Unterlagen gesendet

    Die zahlen dafür nicht...jedenfalls in Deutschland. Warum auch, du bist ja nicht Beteiligter...oder hast du ein Visum beantragt?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Warum nicht? Ist der Schwager reich (Filipino Reichtum)....d.h. hat er ein Einkommen von ca. 1.500 € / monatlich + entsprechende Ersparnisse im hohen 4 stelligen Euro Bereich?

    Es stand bei der Checkliste nicht, dass es verlangt wird.



    Die zahlen dafür nicht...jedenfalls in Deutschland. Warum auch, du bist ja nicht Beteiligter...oder hast du ein Visum beantragt?

    Nein, aber es steht darauf, dass der Host Einsprache einreichen kann, da bin gespannt ob es abgedeckt wird.

  • Es stand bei der Checkliste nicht, dass es verlangt wird.

    Was brauche ich alles für den Schengen-Visum-Antrag?

    Zusätzlich zu Ihrem Antragsformular müssen Sie verschiedene Unterlagen für das Schengen-Visum vorlegen. Sie sind verpflichtet den Grund für Ihre Reise und die Bedingungen, unter denen Sie reisen glaubhaft darzulegen.

    Checkliste für einen Schengen-Visum-Antrag:

    • Ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag
    • Gültiger Reisepass
    • Zwei aktuelle biometrische Passfotos
    • Ein Brief mit Ihrem Einreisegrund
    • Reisedaten anhand eines Einreise- und Rückreisetickets
    • Nachweis der Unterbringung vor Ort
    • ggf. Einladungsschreiben bei Besuch von Verwandten oder Bekannten
    • Nachweis finanzieller Mittel oder Verpflichtungserklärung
    • Abschluss einer Schengen-Visum-Reiseversicherung

    file:///C:/Users/info/Downloads/mb-verpflicht-erklaerung-d.pdf

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Interessant, sind das die Anforderungen aus Deutschland?


    Ich habe von der Schweizer Botschaft in Manila diese Checkliste bekommen:

    https://www.eda.admin.ch/conte…ist_VISIT_new_version.pdf.

  • Interessant, sind das die Anforderungen aus Deutschland?

    Das sind die normalen Schengenanforderungen...in deinem Link nicht wirklich anders beschrieben


    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi