PeterH/Hochzeit in Deutschland

  • Ich hatte bei Dr Walter die Versicherung abgeschlossen. Nach Zusendung der Wohnsitzanmeldung und Eheurkunde würde dann rückerstattet also nur von Einreise bis Wohnsitzanmeldung berechnet. ( Hatte also nur für 5 Tage bezahlt 🙂🙂)


    Kannst ja vor Abschluss bei deiner Wahlversicherung nachfragen wie es sich verhält

  • Ich hatte bei Dr Walter die Versicherung abgeschlossen. Nach Zusendung der Wohnsitzanmeldung und Eheurkunde würde dann rückerstattet also nur von Einreise bis Wohnsitzanmeldung berechnet. ( Hatte also nur für 5 Tage bezahlt 🙂🙂)


    Kannst ja vor Abschluss bei deiner Wahlversicherung nachfragen wie es sich verhält

    Ich hatte für meine heutige Frau vor sieben Jahren auch eine Dr. Walter Incoming-Versicherung abgeschlossen und später noch eine au-pair-Versicherung für eine Bekannte von uns. Bei der au-pair-Versicherung gab es einen zahnärztlichen Versicherungsfall, denn die Versicherung ohne großes Murren beglichen hat. Ich kann also über die Firma nichts Schlechtes sagen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • diogenes ok danke!


    Ich habe noch mal eine kleine Frage. Ich schaue mir gerade die Antragsformulare für die Visa an.

    Bei Zweck des Aufenthaltes kann man ja nur Familiennachzug auswählen. Für die Tochter meiner Verlobten heißt das Visum doch aber "Visum zur Familienzusammenführung". Sollte ich dan Sonstiges im Visumantrag wählen und "Visum zur Familienzusammenführung" eintragen?


    Außerdem gibt es kein Feld zur EIntragung des Middle Names. Geht der einfach mit in den/die Vornamen? Ihr Middle NAme hat einen Buchstaben, der vom System nicht akzeptiert wird. Ein N mit so einem Strich drüber...was macht man da?


    Oh und dann gibt es das Feld wo eingetragen werden muss aus welchen Mitteln das Leben in Deutschland bestritten werden soll. Für meine Verlobte ist klar...aus VE durch Referenzperson. Für ihre Tochter ist sie selber aber die Referenzperson und es soll ja auch meine VE für die Tochter gelten. Also bei der Tochter einfach VE durch abweichende Person ankreuzen?


    Besten Dank und frohe Ostern!

  • Für die Tochter meiner Verlobten heißt das Visum doch aber "Visum zur Familienzusammenführung". Sollte ich dan Sonstiges im Visumantrag wählen und "Visum zur Familienzusammenführung" eintragen?

    Ja kannst du so machen..

    Außerdem gibt es kein Feld zur EIntragung des Middle Names. Geht der einfach mit in den/die Vornamen? Ihr Middle NAme hat einen Buchstaben, der vom System nicht akzeptiert wird. Ein N mit so einem Strich drüber...was macht man da?

    .. in den Vornamen .. das n dann nicht als Sonderzeichen eintragen

    Oh und dann gibt es das Feld wo eingetragen werden muss aus welchen Mitteln das Leben in Deutschland bestritten werden soll. Für meine Verlobte ist klar...aus VE durch Referenzperson.

    Für deine Verlobte kommen die Mittel vom zukünftigen Ehemann. Die VE ist nur für die Einreise.

    Für ihre Tochter ist sie selber aber die Referenzperson und es soll ja auch meine VE für die Tochter gelten. Also bei der Tochter einfach VE durch abweichende Person ankreuzen?

    Da kannst du eintragen, dass dies durch die VE vom zukünftigen Stiefvater gewährleistet ist.

    Ich habe jetzt nicht das Antragsformular im Kopf. Irgendwie sinngemäß dies so eintragen.

  • Tach zusammen,


    ich muss hier noch einmal um Rat bzw. Meinungen fragen. Also wenn man Fragen bezüglich eines Visums hat muss ich echt zugeben antwortet die Botschaft in Manila immer sehr zügig. Die sind echt gut diesbezüglich.


    Wer mir jetzt aber doch ganz schön Kopfschmerzen bereitet ist die ABH. Ende Februar habe ich das erste mal mit denen Kontakt aufgenommen wegen der Abgabe meiner Verpflichtungserklärung für meine Verlobte und ihre kleine Tochter zwecks Heirat in Deutschland. Ich hatte nach Info gefragt wie das mit Terminen läuft und was für Unterlagen ich bräuchte für meine Verpflichtungserklärung. Über die folgenden Wochen/Monate wurden dann immer mal Unterlagen von mir erfragt (Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag, Passkopien). Die brauchen immer ewig um mal wieder zu reagieren. jetzt habe ich schon wieder seit 4 Wochen keine Rückmeldung und bräuchte jetzt langsam mal einen Termin. Leider gibt es telefonisch keine wirkliche Auskunft (wenn man überhaupt mal jemand dran bekommt) über den Stand der Bearbeitung. Das kann doch nicht normal sein oder?


    Hat jemand eine Idee wie man da weiter vorgehen könnte? Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Roseforest hatte ja mal was von Einschreiben erwähnt aber denke das liegt an meiner ABH.



    Besten Gruß,

    Peter

  • Einfach nochmal anschreiben, per Einschreiben, und darauf hinweisen das es drängt. Passiert dann in 14 Tagen nichts würde ich mich an die höhere Stelle (Landratsamt) wenden

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce mhhh..ja danke dir. bekomme hier echt langsam kopfschmerzen bei den behörden. werd die nochmal anschreiben ansonsten das eine etage höher versuchen wenn die nicht reagieren.


    besten gruß!

    Das ist ja die einzige Möglichkeit...je nach Stadt / Land haben die ABH massiv mit den Kunden seit 2015 zu tun und jetzt mit den Ukraineflüchtlingen....aber keine zusätzlichen Leute.

    Deshalb kommt es oft zu Verzögerungen, zumal politisch eben die 2015´er ff und die Ukrainer, den deutschem Steuerzahler vorgezogen werden. Ist nicht fair, aber ist so

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Harry719 na du bekommst ja wenigstens mal eine Mitteilung. Bei mir ist schon etwas mehr als 7 Wochen ins Land gezogen aber noch keine Klarheit.


    Zu allem Übel ist jetzt auch noch mein Sachbearbeiter im Standesamt abwesend. Keine Ahnung ob das länger dauert denn wie immer es gibt keine Info. Erreichen kann man auch keinen.


    TanduayIce ja schon schlimm wenn man mal durch solche Behörden durch muss erkennt man was für eine Bananenrepublik das eigentlich geworden ist.


    Ich kann mich noch an die Zeiten erinnern da ging man zum Amt. Hat 2-3 Stunden gewartet und denn hat man die Unterlagen gehabt.

  • Tut mir echt leid für Dich :(. Ich würde wie gesagt ein Brief per Einschreiben senden erstmal. Aber immer freundlich bleiben, Du brauchst die ABH nähmlich noch öfters ;) 1. Sie muss dem VISA zustimmen 2. Für den AT


    Ich würde auch die Checkliste der DBM für das VISA beilegen und darlegen dass die VE beim Visatermin vorliegen muss, meine ABH hat mir auch erst erzählt dass die VE später im Rahmen des VISA Antrags abgegeben wird.. das geht zwar auch und war früher üblich, aber auf der Checkliste steht es eben so nicht.


    Als ich die Checkliste gezeigt hatte war meine ABH dann auch sofort einsichtig ;)


    Übrigens: ich hatte den Termin zur VE, vorab nix geschickt. Sie hat alles kurz durchgeschaut und nach 10 Minuten war ich mit der VE draußen... ich verstehe ja dass die ABHs viel zu tun haben, aber man zum sehen wie schnell die eig. Bearbeitung dann läuft...

  • Ja das mit Zeitrahmen ist so ne Sache. Habt ihr schon einen Termin bei der DBM? Der braucht ja auch ca. 1 Monat Vorlauf. Allerdings solltest da schon die ve haben


    VE hatte ich gemacht als die UP fertig war und fast zeitgleich mit Start OLG. Die VE gilt ja 6 Monate also in den Zeitraum muss der Termin bei der DBM sein, das sollte ja locker reichen wenn man. Es so plant.


    Dann 1 Tag vor ihren Rückflug kam Brief dass OLG fertig ist .. ( sie war mit Schengen Visum bei mir )3 Wochen später ca hatte sie dann den Termin bei der DBM.

  • roseforest neee DBM wollte ich machen wenn OLG fertig ist bzw. in Arbeit. Nur leider ist mein Sachbearbeiter im Standesamt jetzt nicht da. Hab die Unterlagen zur Beantragung beim OLG heute per Einschreiben/Rückschein trotzdem zum Standesamt geschickt.

    VE...tja von der ABH noch keine weitere Rückmeldung.


    Aber die VE muss doch bis nach der Hochzeit gültig sein? Also dann doch einen Termin für die VE wenn das Heiratsdatum steht?

    Im Notfall muss ich die VE dann nachreichen.


    Denke ich werde mich primär jetzt um OLG und Heiratstermin und dann um Termin Botschaft bemühen.


    Wenn die Behörden ein wenig transparenter und zuverlässiger wären würde man auch nicht so verunsichert in den Seilen hängen.

  • genauer:

    Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können.

    "haften" daraus tust Du bis zur Hochzeit für Deine Frau. Für das Kind max 5 Jahre (bin mir im letzten Punkt aber nicht 100%ig sicher)

  • Für das Kind max 5 Jahre (bin mir im letzten Punkt aber nicht 100%ig sicher)

    Nein, für das Kind i.d.R. bis zum eigenständigen Aufenthalt ab 18 Jahren

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Naja mir gings jetzt nicht ums "haften" sondern um die von dir zitierte Gültigkeit der VE fürs Visum. Wenn ich jetzt z.B. eine VE abgeben würde dann müsste der Heiratstermin quasi innerhalb der nächsten 6 Monate sein, weil sonst die VE nicht mehr fürs Visum ausreichen würde. Sprich wenn ich jetzt eine VE mache und OLG erst in 2 MOnaten fertig ist müsste ich den Heiratstermin innerhalb der nächsten 4 Monate legen damit die abgegebene VE noch gilt. Nur für mein Verständnis...