für mein Verständnis 6 Monate bis Visumerteilung nicht bis Hochzeit.
Aber: die OLG Befreiung da gelten 6 Monate bis zur Eheschließung, also es muss nach Befreiung innerhalb 6 Monate wirklich
geheiratet werden. (mein OLG hat 1 1/2 Wochen gebraucht, manche 2 Monate, man kann auch das nicht vorhersagen).
Zusätzliche Frist: Das Visum wird i.d.R. für 3 Monate ausgestellt, innerhalb dieser 3 Monate muss geheiratet werden und der AT Antrag gestellt werden!