PeterH/Hochzeit in Deutschland

  • für mein Verständnis 6 Monate bis Visumerteilung nicht bis Hochzeit.

    Aber: die OLG Befreiung da gelten 6 Monate bis zur Eheschließung, also es muss nach Befreiung innerhalb 6 Monate wirklich

    geheiratet werden. (mein OLG hat 1 1/2 Wochen gebraucht, manche 2 Monate, man kann auch das nicht vorhersagen).


    Zusätzliche Frist: Das Visum wird i.d.R. für 3 Monate ausgestellt, innerhalb dieser 3 Monate muss geheiratet werden und der AT Antrag gestellt werden!

  • mein OLG hat 1 1/2 Wochen gebraucht

    1 1/2 Wochen... XD

    Deine Behörden hätte ich gern..hehe.


    Ja wie gesagt ich kümmer mich jetzt um OLG und dann Visumantrag. Parallel um VE. wenns zu spät wird mit VE muss ich in den sauren Apfel beissen und das per Express nachreichen. Den Termin bei der Botschaft mache ich wenn OLG grad durch ist. Die Unterlagen müssen ja auch noch alle in die Phillis und wie ich mich grad erinnere muss im Antrag auch die geplante Zeit eingetragen werden.

    Dokumente nachreichen sollte doch eigentlich per DHL-Express an die Botschaft gehen können


    Besten Gruß

  • für mein Verständnis 6 Monate bis Visumerteilung nicht bis Hochzeit.

    Die VE darf nur bei Antragsabgabe bei der DBM nicht älter als 6 Monate sein.

    Alles andere ist dann egal .. selbst wenn das Visum erst 1 Jahr später erteilt würde.

    Aber: die OLG Befreiung da gelten 6 Monate bis zur Eheschließung, also es muss nach Befreiung innerhalb 6 Monate wirklich

    Formal richtig.. aber es heißt auch, dass diese 6 Monate nicht gelten, falls die Antragsteller diese Verzögerung nicht zu verantworten haben. .. was in diesen Zeiten fast die Regel geworden ist.

  • hge danke für die Info. Also VE bei Antragsabgabe nicht älter als 6 Monate. Das wäre planungstechnisch ja schon einfacher....wenn denn die ABH sich überhaupt mal zurück melden würde.


    Formal richtig.. aber es heißt auch, dass diese 6 Monate nicht gelten, falls die Antragsteller diese Verzögerung nicht zu verantworten haben. .. was in diesen Zeiten fast die Regel geworden ist.

    Wäre nur interessant wie das bei Überschreiten dann gehändelt wird wenn kein Selbstverursachen vorliegt. Es müsste ja wieder ein neuer Heiratstermin her, welcher dann ja außerhalb der Befreiung durch das OLG liegen würde.


    Besten Gruß!

  • Die blöden Nachrichten reissen ja nicht ab.


    Wir wollten 2. Visa beantragen...eines zur Eheschließung in Deutschland für meine Verlobte und 1 Visum zur Familienzusammenführung für ihre Tochter. Ihre Tochter sollte ja gleich mit meiner Verlobten zusammen nach Deutschland reisen. Beide Visa hätten bei der Botschaft zusammen am selben Tag abgegeben und beantragt werden können. Nun scheint es allerdings seit Mai so zu sein, dass "VFS Global in Manila oder Cebu" für den Antrag des Familienzusammenführungsvisums für die Kleine verantwortlich ist. Also brauchen wir jetzt doch wieder 2 Termine da es ja jetzt 2 unterschiedliche Stellen sind. Da die beiden ja zusammen fliegen sollen stell ich mir das mit der Bearbeitung der Visas so aber etwas kompliziert mit dem Timing vor.


    Was denkt ihr darüber?


    Hier ist der Link: https://visa.vfsglobal.com/phl/en/deu


    Das Family Reunion Visa hab ich da auch gar nicht gefunden...bei Visa Types stehen nur Tourist, Business, Visit etc.


    Vielen Dank für eure Meinungen da ich denke, dass damit noch keiner Erfahrungen gemacht hat in der kurzen Zeit.

  • PeterH ich würde empfehlen einfach mal eine Mail zur DBM zu schicken.


    Ich hätte es so verstanden dass mind. Kinder wenn sie den Antrag alleine stellen, also die Eltern schon in D leben dann VFS übernimmt.


    Bzw Frage in die Runde: Wer stellt denn in diesem Fall den Antrag für das Kind rechtlich? das Kind oder die Mutter?

    Falls die Mutter für das Kind dürfte es eig. klar sein denn es heißt:


    "Familienzusammenführung zu den Eltern (nur für minderjährige Antragssteller)"


    VFS ist Ansich auch nicht "verantwortlich" die nehmen den Antrag an, prüfen ob formal alles richtig ist und schicken es an die DBM .

  • roseforest ja danke dir schon mal für deinen Eindruck bei dem Kram. Und danke generell du bist ja immer echt aktiv und versuchst zu helfen.

    Der ganze Kram ist echt kompliziert genug und immer wieder son neuer Mist. Also den Termin zur Familienzusammenführung egal ob Elternteil in Deutschland oder nicht muss ich ja Online buchen. Das geht aber nur via diese VFS Global Ding.


    VFS ist Ansich auch nicht "verantwortlich" die nehmen den Antrag an, prüfen ob formal alles richtig ist und schicken es an die DBM .

    Ja so sehe ich das auch nur brauchen wir dadurch wieder 2 Termine und wer weiß wie die fallen. Der 1 nach 1 Monat und der andere nach 2 Monaten? und werden beide Anträge trotzdem zusammen bearbeitet weil gemeinsam reisen?

    Ja ich muss der DBM wohl nochmal auf den Nerv gehen.


    Bei den Anforderungen steht jetzt auch das die Geburtsurkunde der PSA nur noch 6 Monate alt sein darf bei Antrag bei FAmilienzusammenführung. Ich meine..HÄHHH? was macht das denn für Sinn? Die GU ändert sich doch nicht. Außerdem steht auf der PSA Geburtsurkunde doch eh kein Datum wann ausgestellt. Das begreif ich wieder nicht.

  • also für Schengen Visa gibt es sehr kurzfristig Termine meist innerhalb einer Woche, das wäre nicht das Problem falls es bei diesen Termin auch so ist.


    Aber wie gesagt ich glaube nicht dass Du zu VFS musst sondern beides bei der DBM gleichzeitig machst. Daher der Vorschlag frage bei der DBM nach.

    Du hast ja selber geschrieben die antworten i.d.R. schnell :)


    Quote

    Bei den Anforderungen steht jetzt auch das die Geburtsurkunde der PSA nur noch 6 Monate alt sein darf bei Antrag bei FAmilienzusammenführung.

    das erschließt sich mir auch nicht. Vllt wissen die anderen mehr, bzgl. Visa für Kinder habe ich pers. leider keine Erfahrungen.


    Quote

    Der ganze Kram ist echt kompliziert genug und immer wieder son neuer Mist.

    klappt schon alles keine Sorge :) Aber ich verstehe schon was Du meinst. Habe letztes Jahr in meinem Thread "Erfahrungsbericht" ja auch ständig Fragen gestellt und war aufgeregt :))

  • roseforest hge hat auch was davon erwähnt, dass zusammenreisende Kinder nicht gemeint sind. Aber wie man das bei Terminanfrage dann differenzieren kann erschließt sich mir grad noch nicht. Aber der DBM schreibe ich mal.


    Ja mit der 6 Monate GU is doch Schwachsinn meiner Meinung nach.


    Danke dir!

  • Ihr bucht 2 Termine bei der DBM, schreibt dazu aber eine Email an die DBM, dass die Termine bitte zusammen gelegt werden weil "minderjähriges" Kind mitreisen soll! Nichts über VFS, alles zusammen über die DBM


    Bzw Frage in die Runde: Wer stellt denn in diesem Fall den Antrag für das Kind rechtlich? das Kind oder die Mutter?

    Die Mutter stellt den Antrag für das Visum im Namen der Tochter, weil erziehungsberechtigt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • TanduayIce danke auch. Ich hatte das eigentlich auch schon mit der DBM geklärt vorher wenn wir online buchen und nicht am selben Tag buchen können sollen wir die DBM anschreiben. Das mit dem VFS hat mich jetzt aber verwirrt wie das laufen soll da wir die Termine ja online machen müssen und es 2 verschiedene Stellen sind. Naja, ich hab die DBM nochmal angeschrieben wie wir jetzt verfahren sollen. Die antworten immer sehr zügig normalerweise.

  • PeterH da der Antragssteller ja nicht minderjährig ist sondern die Mutter ist gilt VFS nicht.

    Wie TanduayIce geschrieben hat 2 Termine "buchen " wobei man ja ein Formular abschickt und dann nach paar Tagen den Termin mitgeteilt bekommt.


    Daher einfach das Formular 2x abschicken dann die Mail schreiben unaufgefordert.


    Danke

    TanduayIce da weiss ich jetzt diesbezüglich auch bescheid wie man vorgeht :)

  • hge


    .. Familienzusammenführung mit oder zum minderjährigen Kind

    --> Antrag bei DBM

    aber dieses Visum ist Familienzusammenführung mit oder zum minderjährigen "deutschen" Kind. Das Kind ist aber nicht deutsch.

    Also hier würde die Mutter ja zum Kind nachziehen quasi.


    .. Familienzusammenführung zu den Eltern (nur für minderjährige Antragsteller)

    ---> Antrag bei VFS

    und hier ja das ausländische Kind zur Mutter (zukünftige Ehefrau).


    oder nicht?


    hier mal der Link zu den Visaanträgen:


    https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/-/2452626

  • aber dieses Visum ist Familienzusammenführung mit oder zum minderjährigen "deutschen" Kind. Das Kind ist aber nicht deutsch.

    Sorry von meiner Seite...


    Ich habe die ganze Zeit das "deutsche Kind" überlesen... bitte nochmals um Entschuldigung !!!


    Du solltest die DBM fragen, ob die Anträge geteilt werden müssen (VFS und DBM).. Kann ich mir nicht vorstellen.. aber fragen!




    (Ich habe den anderen thread rausgenommen, muss ich neu formulieren)

  • laut der DBM bezüglich der gemeinsamen Abgabe bei der DBM:


    "Ja, das ist möglich.


    beide Antragstellerin müssen sich auf unsere Warteliste registrieren.


    Falls die Termine an unterschiedlichen Tagen vergeben werden, kann Ihre Verlobte eine Email schicken."


    Man soll über das Online-Vergabesystem der DBM zu gehen. Angeschaut habe ich mir dieses Vergabesystem aber noch nicht.

  • So wie ich es in #110 schon gesagt hatte


    PeterH/Frage zur Bearbeitungszeit durch das OLG und Vergabe eines Heiratstermins?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Schönen Sonntag zusammen,


    nun habe ich schon wieder eine Frage. Dieses mal geht es um die geforderten Impfungen für meine Verlobte wenn sie nach Deutschland einreisen will zum Zwecke der Heirat. Ich gehe mal davon aus, dass sie auch bei diesem Visum geimpft sein muss? ich habe gelesen ab dem 01.10.2022 müssen 3 Impfungen sein also auch Booster.

    Also sie ist 2 mal geimpft bis jetzt. Eine Frage habe ich auch bezüglich der Impfkarte, die sie hat. Das ist so eine weisse Karte in Plasik eingeschweißt. Nennt sich oben "Covid-19 Vaccination Card". Wird diese überhaupt von Deutschland anerkannt oder muss man da noch auf etwas spezielles beachten?


    Besten Dank im Voraus :)


    Peter

  • Hi :)


    Zur Frage mit der Impfung bin ich der Meinung, dass bei der Einreise 3G gilt. Sie müsste sich also nicht ein drittes mal impfen bzw. boostern lassen, um einreisen zu dürfen. Ein zusätzlicher Test dürft meiner Meinung nach ausreichen. Ich glaube der darf dann max. 48 Stunden alt sein, wenn ich mich nicht täusche? Korrigiert mich aber gerne, wenn ich falsch liege.


    Zur Impfkarte: meine Verlobte hat auch so eine weiße Karten in Plastik. Wir haben für das Besuchervisum letzten Dezember die Daten von der Karte in das VaxCert übertragen, da bekommt man dann einen QR Code mit ausgegeben. Damit hat die Einreise funktioniert, wir haben dann mit der weißen Karte in Deutschland (die Apotheke wollte das tatsächlich auf Grundlage der weißen Karte machen, weil da ne Unterschrift drauf war, und nicht mit dem QR Code :D ) das ganze in CovPass übertragen lassen. :)