PeterH/Hochzeit in Deutschland

  • Hallo zusammen,


    ich hatte diese Frage auch schon mal bei meinem Standesamt gestellt, die haben aber nicht darauf geantwortet. Vielleicht weiss hier jemand eine Antwort? Also es geht um die Heirat meiner Verlobten hier in Deutschland. Die Urkundenprüfung ist soweit durch und ich habe von unserem Standesamt mitgeteilt bekommen, dass für die Befreiung zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das OLG noch das Cenomar und die Geburtsurkunde übesetzt werden müssen. Meine Verlobte muss jetzt aber erstmal den A1 abschließen.


    Meine Frage ist:


    Weiss jemand wie lange die Bearbeitung durch das OLG ungefähr dauern wird? also nach Eingang der Dokumente bis zur Vergabe eines Heiratstermins (OLG + Vergabe bzw. Nennung Termin)?

    Ich frage dieses da wir ja auch den Visatermin timen müssen. Also nicht das unser Tag der Heirat schon ist aber wir noch kein Visumtermin haben oder wir einen Termin zum Visumsantrag haben aber noch keinen Termin zur Heirat (den wir für den Antrag ja brauchen, Form 11/121).


    Wäre für Hinweise sehr dankbar...vielleicht auch wie ihr das diesbezüglich so gemacht habt.


    Besten Gruß,

    Peter :)

  • Hi Peter,

    den Hochzeitstermin stimmst Du einfach mit Deinem Standesamt ab was ihr denkt was realistisch ist.

    Wenn dieser nicht eingehalten werden kann dann wird der eben verschoben das ist überhaupt kein Problem.


    CENOMAR und Geburtsurkunde diese Übersetzung ist ja schnell gemacht für ca. 100 € gibt hier einen Übersetzer der im Forum oft empfohlen wurde.

    Habe diesen auch einen Scan in guter Qualität geschickt und nach einer Woche mit Rechnung die Übersetzung erhalten das ist ja das kleinste Problem.


    Wie ist denn Euer Plan mit A1 ? Weil aktuell gibt es ja keine Termine für die Prüfung oder ist sie auf der Warteliste weil vorher angemeldet?


    Dauer OLG Befreiung hat bei mir 1 1/2 Wochen gedauert obwohl mir gesagt wurde 4-8 Wochen, also je nach OLG kann in dieser Spanne alles möglich sein.


    Wichtig bei der DBM ist vor allem dass sie zum Visa Termin A1 hat ! denn dies kann nach Checkliste nicht nachgereicht werden. Im Bestenfall ist auch das OLG schon durch. Das Form 11/121 kann aber wahrscheinlich nachgereicht werden (das dürfte aber ja jetzt schnell gehen in 1-2 Monate wie gesagt die Übersetzung ist kein Problem und in einer Woche locker möglich )

  • roseforest oh besten Dank dir für die Antwort. Also wenn ich den Termin dann mit dem Standesamt abstimme, dass hätten die mir doch eben sagen können. Sind wohl auch froh wenn sie in Ruhe gelassen werden.


    Ja mit dem Übersetzten.. die Geburtsurkunde ist zwar PSA aber einiges bischen schwer zu lesen denn handschriftlich ausgefüllt. Ich weiss zwar was da steht aber das ist auch nochmal interessant ob der Übersetzter das lesen kann. Das Cenomar muss dann auch nochmal vor der Übersetzung aktualisiert werden.


    Mit dem A1 Termin zur Prüfung muss ich auch mal schauen. Hab ich gerade noch nicht nachgeschaut. Gibt im Augenblick mit allem immer Probleme habe ich das Gefühl.


    Wow das OLG war schon nach 1.5 Wochen fertig bei dir? Die waren ja richtig schnell. Aber den Zeitrahmen 4-8 Wochen ist schon mal gut zu wissen. 8 Wochen ist auch schon happig. Wenn die Prüfung A1 ansteht könnte ich ja evtl. Schon mal die Unterlagen zum Standesamt fürs OLG geben. Gibt echt viele Sachen zu beachten.

    Wenn das OLG durch ist muss man doch unabhängig von der Legung des Termins mit dem Standesamt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geheiratet haben oder?


    Besten Gruß,

    Peter

  • falls Du was zu lesen willst ich habe meine Heirat mit vorhergehenden Schengen Visa so gut wie möglich dokumentiert ;)


    Erfahrungsbericht


    schicke doch dem Übersetzer einfach mal die GU und das Cenomar und frage was er dafür haben will, dass da vieles nicht gut zu lesen ist ist normal (in der Suche nach Borchert suchen oder hier Mangotango/Heirat in Hongkong o. Deutschland + FZV nach Deutschland)


    so wie ich das setzt sehe könnte die A1 Thematik das größte Problem an Deinem Vorhaben werden.

  • roseforest super besten Dank. Ist echt n sehr hilfreiches Forum. Gerade diese Behördendinge sind teilweise echt kompliziert vor allem die Erschwernisse während Corona. Bochert werden ich mal suchen wenn wir soweit sind...besten Dank. Jetzt kümmer ich mich erstmal wie das mit dem A1 weiter geht. Aber meine Frage bezüglich des OLG hast du ja beantwortet :)

    Achso weisst du noch was über meine letzte Frage?


    "Wenn das OLG durch ist muss man doch unabhängig von der Legung des Termins mit dem Standesamt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geheiratet haben oder?"


    War da nicht was mit 6 Monaten oder irre ich mich da gerade?


    Besten Gruß!

  • Zitat

    "Wenn das OLG durch ist muss man doch unabhängig von der Legung des Termins mit dem Standesamt innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geheiratet haben oder?"

    genau falls das nicht klappt muss man mit dem Standesamt das absprechen.


    Zitat

    Ist echt n sehr hilfreiches Forum

    ich würde fast sagen alle die sich hier aktiv beteiligt haben bei denen hat es geklappt ;)

  • Habe jetzt nochmal eine Frage da ich mir unsere Unterlagen noch einmal anschaue.


    In der Beitrittserklärung für das Standesamt muss ja die Namensgebung nach der Heirat eingtragen werden.

    Ich habe 2 Vornamen und natürlich meinen Nachnamen. In der Beitrittserklärung steht unter der Namensführung von mir aber nur der 1. Vorname und dann mein Nachname eingetragen.

    Meine Verlobte hat einen Vornamen, einen Mittelnamen und ihren Nachnamen. Hier haben wir auch nur ihren Vornamen und unseren zukünftigen (meinen) Nachnamen eingetragen. Also haben wir ihren Mittelnamen und meinen 2. Vornamen weggelassen in der Beitrittserklärung.


    Jetzt bin ich ein bischen verunsichert ob das richtig war?


    Wir könnten ja theorethisch nochmal eine neuen Beitrittserklärung abgeben da wir eh noch Unterlagen für das OLG abgeben müssen und in der Beitrittserklärung Änderungen vornehmen. Was hat diese Namensführung denn für Konsequenzen? Sie sollte ja jetzt nicht ihren Mittelnamen abgeben. Der sollte ja später für den philippinischen Pass weiter da stehen.


    Sind echt immer neue Unsicherheiten auf die man stößt.


    Besten Dank und schönen abend!

    Peter

  • In der Beitrittserklärung für das Standesamt muss ja die Namensgebung nach der Heirat eingtragen werden.

    Ich habe 2 Vornamen und natürlich meinen Nachnamen. In der Beitrittserklärung steht unter der Namensführung von mir aber nur der 1. Vorname und dann mein Nachname eingetragen.

    Meine Verlobte hat einen Vornamen, einen Mittelnamen und ihren Nachnamen. Hier haben wir auch nur ihren Vornamen und unseren zukünftigen (meinen) Nachnamen eingetragen. Also haben wir ihren Mittelnamen und meinen 2. Vornamen weggelassen in der Beitrittserklärung.


    Jetzt bin ich ein bischen verunsichert ob das richtig war?

    Ist im Prinzip nicht richtig, denn es sollten immer alle Namensbestandteile angegeben werden.

    Was auf der Beitrittserklärung steht, ist aber letztendlich irrelevant. Denn das Standesamt wird später (für die Heiratsurkunde) die Namen vor und nach der Hochzeit jedes einzelnen aufführen. Der Mittelname deiner Zukünftigen landet dann im Vornamen. (es sei denn man spricht mit dem StA ab, dass der Mittelname wegfallen soll, was aber leider nicht alle Standesämter machen.)

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Frage zur Bearbeitungszeit durch das OLG und Vergabe eines Heiratstermins?“ zu „PeterH/Frage zur Bearbeitungszeit durch das OLG und Vergabe eines Heiratstermins?“ geändert.
  • Alles klar und danke hge die Beitrittserklärung können wir ansonsten auch nochmal neu abgeben. Der Platz für den vollen Eintrag des Namens wird dann aber knapp ;) Cenomar brauchen wir auch noch mal ein aktuelles vor der Übersetzung.


    Danke!

  • Zur Bearbeitungszeit durch das OLG kann man keine allgemeinen Angaben machen. Es kann ganz schnell gehen, kann aber auch dauern. Der "Engpassfaktor" ist der OLG-Präsident, dem die Entscheidung obliegt (§1309 Absatz 2 BGB). Es hat wohl auch schon mal Fälle gegeben, wo der OLG-Präsident längere Zeit erkrant war und auch die Befreiungen von der Beibringiung eines Ehefähigkeitszeugnisses monatelang liegen blieben. Es ist natürlich ein extremer Ausnahmefall.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ich habe noch mal eine Frage. Wie waren bei euch die Erfahrungen bei der Kontaktaufnahme mit dem Migrationsamt? Es geht um die VE, die ich abgeben muss für den Visumsantrag für meine Verlobte für die Heirat in Deutschland. Vor über 1 Woche habe ich das Migrationsamt per Mail angeschrieben, welche Unterlagen ich für eine VE benötige und wie das mit den Terminen bei denen läuft. In der Mail stand, dass die sich in den nächsten Tagen melden und ich solle von weiteren Anfragen absehen.

    Bis jetzt habe ich immer noch keine Antwort von denen.


    Zuvor hatte ich das mal telefonisch probiert...war aber auch kein Durchkommen.


    Dauert das normal so lange bei denen?


    Besten Gruß,

    Peter


    edit

    Ich bitte dich, nicht für jede Frage ein neues Thema aufzumachen; danke

    hge

  • hge Sorry wegen dem neuen Thema. Ja ist Deutschland und geht um die Verpflichtungserklärung. Ja ich meine die Ausländerbehörde. Der habe ich geschrieben. Müssten doch die richtige Anlaufstation dafür sein?


    Cekarius ja das ist echt ne katastrophe was da in der Ukraine los ist :( Naja wegen den 1,5 Wochen wollte ich mal fragen ob das noch realistisch ist? Ob jemand auch diese Erfahrung gemacht hat oder ob man da doch mal nachhaken sollte.


    Besten Gruß,

    Peter

  • Ist bei jedem Ausländeramt völlig unterschiedlich. Wenn die eine Nummer haben, ruf dort mal an und frage. Je nachdem wo du wohnst, kann es auch sein, dass das Abgeben der VE an das Bürgerzentrum oder sowas Ähnliches im Landsratsamt ausgelagert ist. Das ist immer ein Vorteil, da du dort normalerweise einfach ohne Termin hingehen kannst und dir die VE direkt abholen kannst. Aber wie gesagt, jeder Landkreis handhabt das unterschiedlich.

  • Cekarius ja danke dir. Hab heut beim Bürgerservice angerufen. Die sagen VE für Daueraufenthalt macht die ABH. SIe hat auch gesagt, dass das normal ist so lange warten zu müssen. Naja, ich warte noch ein paar Tage und versuche dann nochmal da anzurufen.

  • Also meine pers. Meinung ist wenn sie schreiben "in den nächsten Tagen " melden sie sich und Du sagen wir Mal 2 Wochen nichts hörst passt das ja nicht ;).


    Ich kann nur sagen ich habe meiner ABH immer Einschreiben Briefe in grossen DIN A4 Umschlägen geschickt und immer sehr zeitnah Rückmeldung bekommen ;). Denke Papier "nervt" mehr als eine Email 😅. Aber wie schon geschrieben wurde ist sicher bei jeder ABH anders.

  • roseforest ich werd da morgen mal anrufen. Im Prinzip wollte ich erstmal in Erfahrung bringen was ich alles für die VE benötige und ob ich schon mal was besorgen kann. Außerdem wie das mit der Terminvergabe läuft. Sind ja nur simple Infofragen. Dafür ein Einschreiben? Wenn die so voll sind hoffe ich nach der Info von denen einen Termin vereinbaren zu können und das ich denn erstmal durch da bin was Unterlagen für den Antrag angeht.

  • Ah okay ich dachte du wolltest direkt einen Termin machen , da die UP ja durch ist wäre das ja zeitlich so im Rahmen . Aber klar wenn du es Tel klären kannst natürlich einfacher, dachte du erreichst da niemand.