Vater dement im Pflegeheim - Unterhalt für leiblichen Sohn (U18) auf den Philippinen vom Sozialamt in Deutschland? Welche Schritte sind notwendig?

  • Hallo zusammen,



    folgende Situation:



    Der Vater (deutscher Staatsbürger) ist an Demenz erkrankt, und lebt nun im Pflegeheim in Deutschland.


    Die Rente reicht für das Heim nicht aus, den Rest muss das Sozialamt übernehmen.


    Sein halb-philippinischer Sohn (U18, philippinishe Staatsbürgerschaft, lebt nicht bei seiner leiblichen Mutter) wohnt auf den Philippinen bei Bekannten/Freunden.



    An wen konkret muss sich der Sohn wenden, um seinen Unterhaltsanspruch zu melden? Welche Behörde kann - wenn überhaupt - ihn hierbei auf den Philippinen unterstützen?


    Das Sozialamt hat ganz klar gesagt, dass ohne gültigen Unterhaltsanspruch auch kein Anteil der Rente für einen eventuellen Kindesunterhalt auf den Philippinen besteht.



    Wie sieht hier allgemein die Rechtslage aus bzw. wie stehen die Chancen überhaupt Unterhalt - und in welcher Höhe - zu bekommen?



    Danke und Gruß

  • Wie sieht hier allgemein die Rechtslage aus bzw. wie stehen die Chancen überhaupt Unterhalt - und in welcher Höhe - zu bekommen?

    Von wem will er einen Unterhalt? Ist das sein leiblicher Vater, dann wäre er ja auch deutscher Staatsbürger...du schreibst aber "U18, philippinishe Staatsbürgerschaft"


    Also von wem will er Unterhalt? Er könnte dann maximal seine Mutter um Unterhalt bitten....ist sie Deutsche?


    Persönlich glaube ich nicht, dass da irgendetwas zu holen ist....wenn müsste man erfahren wie viel die Mutter (wenn sie Deutsch ist) verdient und dann wird das nach Tabelle in den Länderanteil gekürzt!

    Ist die Frau immer noch Filipina wird es einr ein philippinisches Problem!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn der Sohn unter 18 ist gibt es evtl. noch die Chance, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann. Mit einem dementen vater wird das natürlich unter Umständen kompliziert.

    Ansonsten wird es vermutlich sehr sehr schwierig, wenn überhaupt möglich, irgendwie an Unterhalt zu kommen. Die Mutter ist m.E. ebenso unterhalstpflichtig wie der Vater.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Was ist denn ein "halb-philippinischer" Sohn mit philippinischer Staatsangehörigkeit? Worauf bezieht sich das "halb"?


    Wie alt ist er konkret?


    Der Vater ist Deutscher (in Deutschland geboren).


    Die leibliche Mutter ist Philippina, sie sind allerdings schon über 10 Jahre getrennt (Mutter hatte sich nie um den Sohn gekümmert).


    Das (alleinige) Sorgerecht hat soweit ich weiß der Vater damals bekommen.


    Der Sohn ist 13 Jahre alt, und auf den Philippinen geboren (somit nur philippinischer Staatsangehöriger?)


    Er lebt nicht bei seiner leiblichen Mutter (und wird es wohl auch nie tun)




    Der Sohn (auf den Philippinen lebend) will nun also idealerweise vom Vater in Deutschland Unterhalt bekommen.


    Das Ganze muss allerdings auf Grund der Demenz und des Pflegeheims irgendwo offiziell beantragt werden.




    Gibt es hierzu irgendeine Anlaufstelle auf den Philippinen, an die sich der Sohn wenden kann?


    Ist der Vater dem Sohn gegenüber überhaupt rechtlich gesehen zum Unterhalt verpflichtet?




    Mal ein anderes Beispiel, welches eventuell ähnlich betrachtet werden könnte:


    - Deutscher Tourist schwängert Philippina, und reist zurück nach Deutschland

    - Philippina bekommt Kind auf den Philippinen, und möchte nun Unterhalt haben (Vaterschaft eindeutig nachgewiesen)


    - An wen wendet sich die Philippina dann? An eine Behörde in Deutschland? Oder auf den Philippinen? Muss sie klagen?

    - Hat sie einfach Pech, da das deutsche Recht nicht auf den Philippinen gilt (und umgekehrt)?

    • Hilfreich

    Das (alleinige) Sorgerecht hat soweit ich weiß der Vater damals bekommen.

    Wenn das Kind auf den Philippinen geboren ist, hat automatisch die Mutter das Sorgerecht...siehe family code

    Der Sohn ist 13 Jahre alt, und auf den Philippinen geboren (somit nur philippinischer Staatsangehöriger?)

    Wenn der Vater Deutscher ist, die Vaterschaft rechtlich anerkannt ist, ist der Sohn auch deutscher Staatsbürger. Waren die beiden Verheiratet? Offiziell mit allen Papieren und anerkannt in Deutschland?

    Der Sohn (auf den Philippinen lebend) will nun also idealerweise vom Vater in Deutschland Unterhalt bekommen.

    Na ja, wenn der Vater nichts hat (wie du sagst) gibt es auch nichts

    Gibt es hierzu irgendeine Anlaufstelle auf den Philippinen, an die sich der Sohn wenden kann?

    Nein, er müsste in Deutschland klagen

    Ist der Vater dem Sohn gegenüber überhaupt rechtlich gesehen zum Unterhalt verpflichtet?

    kommt drauf an...wenn es rechtlich sicher der Vater ist und man den Unterhalt auch rechtlich durchsetzen kann (Gericht / Anwalt) und Geld da ist, um Unterhalt zu zahlen.

    Dann gibt es maximal 1/4 der in Deutschland üblichen Unterhaltszahlung, weil die Philippinen in der Ländergruppe 4 sind. D. h. bei einem Einkommen bis 1.900€ wären es 1/4 von 528€, also 132€ / Monat.

    Da aber kein Geld vorhanden ist, denn die Rente reicht ja nicht mal für das Pflegeheim, gibt es auch kein Geld. Unterhaltsvorschuss gibt es im" nicht EU Ausland" keinen!

    Sie muss in Deutschland klagen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat TanduyIce: "Da aber kein Geld vorhanden ist, denn die Rente reicht ja nicht mal für das Pflegeheim, gibt es auch kein Geld...."


    Stellt sich aber dennoch die Frage: Was ist erstrangig der Unterhalt oder die Kosten fürs Pflegeheim? Da würde ich eher für den Unterhalt tendieren.


    Klar rein theoretisch. Und bei monatlichem Ergebnis von 132 Euronen findet Tommaso wohl kaum einen Wohlfahrtsverein in D, der die Kohle vorstreckt um den ganzen Prozess durch zuziehen. Selbst wenn es juristisch zu 99 % sicher sein sollte.

    Wie sagte Urban Priol: Oben Klar und unten Dicht, mehr wünsch ich mir fürs Alter nicht. :D

  • @ roseforest: Du hast den TE richtig verstanden (Deine 2. Frage).


    Zu Deiner ersten Frage: Jetzt wird es schwierig. Aber TanduayIce hat das doch schon verdammt gut erläutert. Ich haben nur eine kleine weitere juristische Frage ins Spiel gebracht.


    Es geht hier um deutsche Gesetze und um deutsche Rechtsprechung. Und um deren Einhaltung und Umsetzung. Da geht es nicht um Gefühlsdusselei! Sorry.


    Eine weitere Wahrheit wird vielleicht vielen Members wehtun: Recht und Gerechtigkeit sind 2 Paar Stiefel.


    Gerechtigkeit ist persönliches Empfinden.


    Recht wird durch die Richter gesprochen und das Ergebnis (auch wenn es einer oder beiden Seiten nicht gefällt) dient dem Rechtsfrieden.

    Wie sagte Urban Priol: Oben Klar und unten Dicht, mehr wünsch ich mir fürs Alter nicht. :D

  • Stellt sich aber dennoch die Frage: Was ist erstrangig der Unterhalt oder die Kosten fürs Pflegeheim? Da würde ich eher für den Unterhalt tendieren.

    Ohne weitergehende Kenntnisse sehe ich nach § 1603 Abs. 1 BGB einen Vorrang der Deckung des eigenen Unterhalts. Da der Vater nach der Darstellung des TS schon dazu nicht imstande ist, scheitern Ansprüche des Kindes an der Leistungsfähigkeit.


    Auch einen greifbaren gesetzlichen Vertreter, der etwaige Ansprüche geltend machen könnte, scheint es nicht zu geben, weil kein Kontakt zur Mutter besteht.


    Armes Kind. Der Vater hat es scheinbar vor seiner Demenz nicht für nötig gehalten, zumindest einen deutschen Pass für das Kind zu beschaffen. Wie TanduayIce schon anmerkte, wer weiß, ob die Vaterschaft überhaupt dokumentiert bzw. rechtlich anerkannt ist.

  • roseforest : Zitat: "Aber der Vater will doch jetzt plötzlich Unterhalt zahlen müssen oder ?


    Er will zahlen müssen - stark.


    Noch ein Zitat: "Für mich liest es sich so als ob ja niemand überhaupt Unterhalt will also warum sollte dann es jemand einklagen ." Ist er erlaubt hier nur 17 Fragezeichen zu setzen ????????????????

    Wie sagte Urban Priol: Oben Klar und unten Dicht, mehr wünsch ich mir fürs Alter nicht. :D

  • Grundsätzlich kann/könnte ein Antrag auf Unterhalt gestellt werden:


    1. Wer kann einen Antrag zur Geltendmachung von Unterhalt stellen?

    Grundsätzlich kann jede unterhaltsberechtigte natürliche Person einen Antrag zur Geltendmachung von Unterhalt im Ausland stellen. In den häufigsten Fällen wird es sich jedoch um die Geltendmachung von Kindesunterhalt handeln. Für minderjährige Kinder müssen ihre gesetzlichen Vertreter handeln. Nach § 1712 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB) gehört die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu den Aufgaben des Jugendamts als Beistand. Da- bei handelt der Beistand als gesetzlicher Vertreter des unterhaltsberechtigten Kindes und ist somit befugt, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Unter- haltsrealisierung vorgesehenen Antragsformulare auszufüllen und beim Vorprü- fungsgericht einzureichen

    https://www.bundesjustizamt.de…blob=publicationFile&v=27



    Da aber beim Vater nach Angaben des TS nichts zu holen ist wird es schwierig Unterhaltsansprüche durchzusetzen. Die Philippinen sind dem UN-Übereinkommen 1956 beigetreten. ( New Yorker UN-Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20. Juni 1956 (kurz: UN-Überein- kommen 1956)

    Und für Staaten nach UN-Übereinkommen gibt es keinen Unterhaltsvorschuß oder Sozialhilfe.


    8. Können Unterhaltsvorschüsse beziehungsweise Sozialleistungen geltend ge-

    macht werden?

    Die Geltendmachung von Unterhaltsvorschüssen nach dem Unterhaltsvor-

    schussgesetz oder anderer Sozialleistungen durch eine staatliche Stelle ist im

    Rahmen des Art. 64 EG-UntVO, nach Art. 36 HUÜ 2007 sowie in den Verfahren

    bei förmlicher Gegenseitigkeit möglich (s. Frage 1). Das UN-Übereinkommen

    1956 sieht diese Möglichkeit grundsätzlich nicht vor. Für den Rückgriff in der

    Schweiz gibt es Besonderheiten. Näheres hierzu finden Sie unter:

    http://www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt

  • Wenn der Sohn unter 18 ist gibt es evtl. noch die Chance, dass er die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann.

    .. die Chance gibt es ein Leben lang.. Wenn entweder die Vaterschaft anerkannt wurde oder seine Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, kann der Sohn immer noch den deutschen Pass beantragen.


    Als Deutscher könnte er sich nach D begeben und hier Sozialhilfe (oder was einem Minderjährigen zusteht) beantragen. Allerdings wird die dann nicht mehr gezahlt, wenn er sich auf die Philippinen begibt:


    Leistungsrechtlicher Grundsatz

    Seit dem 1. Januar 2005 gilt folgender Grundsatz: Sozialhilfe wird nur noch an in Deutschland lebende Bedürftige gezahlt. Dies ergibt sich aus dem Umkehrschluss des § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, wonach Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, keine Leistungen erhalten.



    Mit dem Unterhalt über den Vater als Unterhaltspflichtiger sehe ich das auch so, dass da auf den Philippinen keine Chance besteht.

  • .. die Chance gibt es ein Leben lang.

    danke für die Info, das wusste ich nicht. Ich bin davon ausgegeangen, dass das nur bis zur Volljährigkeit funtkioniert.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Stellt sich aber dennoch die Frage: Was ist erstrangig der Unterhalt oder die Kosten fürs Pflegeheim? Da würde ich eher für den Unterhalt tendieren.

    Erstrangig ist der eigene Unterhalt...da dieser hier nicht gedeckt ist, gibt es auch keinen Unterhalt! Das Amt zahlt nicht ins nicht EU Land. Also keinen Unterhalt

    Ohne weitergehende Kenntnisse sehe ich nach § 1603 Abs. 1 BGB einen Vorrang der Deckung des eigenen Unterhalts. Da der Vater nach der Darstellung des TS schon dazu nicht imstande ist, scheitern Ansprüche des Kindes an der Leistungsfähigkeit.

    so ist es


    Es wäre jetzt zu klären, ob das Kind rechtmäßig anerkannt ist. Also eine Ehe vorlag zur Geburt, welche auch nach deutschem Recht legalisiert wäre (EFZ) oder eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht mit "UP" usw. gemacht wurde.


    Das soll der TE mal erklären...dann können wir weiter helfen!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die zahlreichen Antworten, das Ganze scheint ja doch sehr sehr umständlich zu sein.


    Ich werde in den nächsten Tagen mal ein paar weitere Infos einholen (z.B. zur aktuellen Staatsangehörigkeit, Anerkennung Vaterschaft etc.).


    Fakt ist auf jeden Fall, dass der Sohn niemals persönlich nach Deutschland kommen wird, um den Unterhalt zu beantragen, da bin ich mir recht sicher.



    Die Hauptfrage ist für mich, ob es irgendwo für ihn auf den Philippinen eine offizielle Anlaufstelle für diesen Fall gibt (z.B. so eine Art Wohlfahrtsamt, Sozialamt, Amt für auswärtige Familienangelegenheiten oder sowas in der Art), eventuell sogar einfach bei der Botschaft anfragen).


    Falls es das nicht gibt, und er sich quasi durch die deutschen Behörden kämpfen müsste (vor allem wenn es noch in DE vor Ort sein muss), dann sehe ich heir die Chancen auf Unterhalt falls aus Aussichtslos (vor allem auch wegen Nutzen/Aufwand).


    Ich melde mich wieder sobald ich Neuigkeiten habe.

  • Fakt ist auf jeden Fall, dass der Sohn niemals persönlich nach Deutschland kommen wird, um den Unterhalt zu beantragen, da bin ich mir recht sicher.

    Dann dürfte das alles keinen Sinn machen..zu mal eh nichts zu holen ist! Unterhalt auf die Philippinen wird es nicht geben, mangels Vorhandensein von Geld...

    Die Hauptfrage ist für mich, ob es irgendwo für ihn auf den Philippinen eine offizielle Anlaufstelle für diesen Fall gibt (z.B. so eine Art Wohlfahrtsamt, Sozialamt, Amt für auswärtige Familienangelegenheiten oder sowas in der Art), eventuell sogar einfach bei der Botschaft anfragen).

    Nein, gibt es nicht

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Viele Aspekte sind hier beleuchtet allerdings weiss vielleicht jemand wie es evtll. mit dem Kindergeld aussieht. Da habe ich noch nichts gesehen.

    der junge ist filipino und lebt auf den philippinen ..seit wann gibt es da kindergeld????