Aufenthaltstitel unbefristet ! Urlaubsdauer ?

  • Hallo,

    meine Frau hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel und möchte dieses Jahr für mehrere Monate auf die Philippinen.

    Eine Bekannte sagte, dass dieser nach mehr 6 Monate Auslandsaufenthalt verfallen würde???


    Wenn ja, besteht eventuell die Möglichkeit diese Frist zu verlängern, oder gibt es eine andere Möglichkeit?


    Wer hat schon Erfahrung in solch einem Fall gemacht?


    Danke

  • Hallo


    Für Österreich gilt

    Möglichkeit des Verlustes eines Aufenthaltsrechtes

    Ein bestehendes Aufenthaltsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Niederlassungsbehörde mit Bescheid entzogen werden beziehungsweise von Gesetzes wegen automatisch erlöschen.

    Das ist zum Beispiel bei befristeten Aufenthaltstitel der Fall, wenn ein Drittstaatsangehöriger nicht mehr in Österreich niedergelassen ist. In diesem Fall muss die Behörde das Ende der Niederlassung in Österreich mit Bescheid feststellen.

    Der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ erlischt automatisch, wenn ein Drittstaatsangehöriger sich durchgehend mehr als zwölf aufeinander folgenden Monate nicht mehr im EWR-Gebiet aufhält.

    Wenn besonders berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, wie z.B. eine schwerwiegende Erkrankung, können sich Drittstaatsangehörige bis zu 24 Monate außerhalb des EWR-Gebiets aufhalten, ohne dass der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ erlischt. Dies gilt aber nur, wenn der Auslandsaufenthalt der Niederlassungsbehörde vorher mitgeteilt worden ist.

    Wenn ein Drittstaatsangehöriger sich seit sechs Jahren zwar nicht in Österreich, aber innerhalb des EWR-Gebiets aufgehalten hat, wird der Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt – EU“ ebenfalls ungültig.

    Kurzfristige Aufenthalte im Inland bzw. im EWR-Raum (zum Beispiel zu Besuchszwecken) führen nicht zu einer Unterbrechung der oben genannten Fristen.

    Hier ist auch zu beachten, dass die Schweiz nicht zum EWR- Raum zählt.

  • Hey


    in Deutschland muss man nach 6 Monaten Einreise, um den Aufenthaltstitel nicht zu verlieren.

    Frag doch deine Ausländerbehörde, ob es eine Möglichkeit zur Verlängerung gibt, was ich aber bezweifle.


    Lg yberion45

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Doch dies geht. Gehe zu deiner Ausländerbehörde. Diese kann eine entsprechende Nichterlöschungsbescheinigung ausstellen. Meine Frau erhielt diese 2019 problemlos.

  • Wenn Deine Frau einen unefristeten Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) besitzt, erlischt die Niederlassungserlaubnis auch bei einem Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten i.d.R. nicht (sofern kein Ausweisungsinteresse nach § 54 AufenthG besteht), wenn sie sich entweder bereits 15 Jahre rechtmäßig in Deutschland aufhält (§ 51 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) oder Du, als Ihr Ehegatte, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt (§ 51 Ads. 2 Satz 2 AufenthG).

    "Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus" (§ 51 Abs. 2 Satz 3 AufenthG).

    "Die in § 51 Absatz 2 Satz 3 genannte gebührenpflichtige Bescheinigung kann auch nach der Ausreise ausgestellt werden" (51.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz).

    Wenn bei Ausreise bereits absehbar ist, dass Deine Frau mehr als sechs Monate auf den Philippinen verbringen möchte und sie umgekehrt aber absehen kann, wann sie wieder zurückkommt, würde ich mir eine entsprechend Bescheinigung voraub ausstellen lassen, damit es später keinen Stress gibt (sie müsste ja sonst die Ausstellung der Bescheinigung ggf. von den Philippinen aus beantragen) und man von Anfang an "ruhig schlafen" kann. In jedem Fall würde ich vorab mit der Ausländerbehörde reden.


    Weiterhin sollte sie natürlich darauf achten, dass die Gültigkeit des Nachweises des Aufenthaltstitels (heute i.d.R. der "eAT" im Scheckkartenformat) lange genug ist, denn wenn die Gültigkeit vor Wiedereinreise abläuft, gibt es an der Grenze auf jeden Fall Probleme. Aber wenn sie sich vorab eine Bescheinigung von der Ausländerbehörde ausstellen lässt, wird diese bestimmt darauf achten. Zudem korrespondiert die Gülzigkeit des Nachweisdokuments (eAT) ja i.d.R. mit der des Reisepasses.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • vielen Dank, hört sich vielversprechend an, der Aufenthaltstitel ist noch für 8 Jahre gültig, wir haben hier ein Eigenheim und zwei erwachsene Töchter im Studium.

    In der Zukunft ist jedoch ein Altersruhesitz auf den Philippinen geplant.

    Auf alle Fälle werde ich das Ausländeramt kontaktieren 👍👍