Ich habe mich entschlossen eine Au-pair einzustellen. Mitte Juni kommt eine junge Frau aus Ecuador, die Probleme in ihrer bisherigen Gastgeberfamilie hatte und deshalb kurzfristig kommen konnte. Sie bleibt für 2 Monate, da ich ab Mitte August für 3 Wochen in Vater-Kind-Kur mit meinen drei Kindern bin. Ab Mitte September wird eine Pinay für 12 Monate kommen.
Mit beiden habe ich die Verträge schon abgeschlossen. Jetzt meine Fragen:
In 2016 hatte ich schon einmal wegen Au pair angefragt, und von Alacrity23 die folgende Auskunft erhalten:
"Deine Unterschrift unter den Vertrag muss von der Botschaft der Philippinen beglaubigt werden."
Ist dies noch immer gültig? Wenn ja, in welcher Form erhalte ich diese Beglaubigung? In 2016 hatte ich unseren Vertrag beim Notar in Deutschland beglaubigen lassen und mit nach Manila gebracht. Ist diese Form der Beglaubigung weiterhin zwingend nötig?
Mein zukünftige Au pair hat am 10. Juni ihren Interviewtermin in der DBM, Welche Vorbereitung aufs Interview ist angeraten?
Lässt sich ein späteres Offloading beim Abflug irgendwie im Vorfeld verhindern, oder zumindest die Gefahr eines Offloadings verkleinern?
Noch eine Frage zur Ecuadorischen Au-pair:
Sie muss sich nach Eintreffen hier bei unserer Meldebehörde anmelden. Das ist klar. Muss sie irgendetwas mit ihrem Aufenthaltstitel unternehmen, er gilt bis Januar 2023?