Wir leben seit fast 5 Jahren auf den Philippinen. Wir möchten gerne heiraten und in 2-3 Jahren mit unserem Sohn nach D ziehen.
Generell war geplant, hier zu heiraten. Die UP für meine Verlobte und Sohn wurde von der DBM im Februar dieses Jahres eingeleitet. Eigenartigerweise hat das Standesamt in D empfohlen, die Namenserklärung für unseren Sohn erst nach der Heirat vorzunehmen. Lt. DBM sollte es aber schon vorher gehen.
Die Eltern des Kindes sind bei Geburt nicht verheiratet. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und ist in der Geburtsurkunde eingetragen. Die Mutter des Kindes ist nicht deutsche Staatsangehörige:
Das Kind erhält im Zeitpunkt der Geburt zunächst automatisch den Nachnamen der Mutter. Eine Namensänderung ist bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Beide Eltern müssen der Änderung zustimmen. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, muss es ebenso persönlich zustimmen.
Plan A: nach erfolgter Heirat in PH erfolgt Namenserklärung. Dann gehe ich nach D, um die Voraussetzungen für das FZV zu erfüllen. Die DBM spricht beim Ehegattennachzug u.a. von: "Wohnsitzbescheinigung und Arbeitsvertrag". Aber meines Wissens, kommt hier noch die ABH ins Spiel, welche die Einkommensverhältnisse sowie Miete prüft?
Da meine Verlobte noch nicht in D war, gibt es noch die Option direkt in D zu heiraten, um schon mal ein paar erste Eindrücke zu sammeln.
Plan B: nach erfolgter UP, Namenserklärung des Sohnes und Reisepassbeantragung (Sohn). Die DBM spricht hier von: "Förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erklärenden durch die Ausländerbehörde."
Für ein Heiratsvisum sind die Voraussetzungen also höher als für das FZV?
Das Ziel wäre dann nur für die Heirat in D zu bleiben und vor Ablauf des Visums wieder zurückzugehen. Ist dies für uns nur möglich, indem ich vorher für 6 Monate dort arbeite und einen entsprechenden Job annehme?
Was seht ihr für Vor- und Nachteile bei diesen beiden Optionen?