Haferflocken/FZV mit Kind, Urkundenprüfung und Heirat in D

  • Wir leben seit fast 5 Jahren auf den Philippinen. Wir möchten gerne heiraten und in 2-3 Jahren mit unserem Sohn nach D ziehen.


    Generell war geplant, hier zu heiraten. Die UP für meine Verlobte und Sohn wurde von der DBM im Februar dieses Jahres eingeleitet. Eigenartigerweise hat das Standesamt in D empfohlen, die Namenserklärung für unseren Sohn erst nach der Heirat vorzunehmen. Lt. DBM sollte es aber schon vorher gehen.


    Die Eltern des Kindes sind bei Geburt nicht verheiratet. Der Vater hat die Vaterschaft anerkannt und ist in der Geburtsurkunde eingetragen. Die Mutter des Kindes ist nicht deutsche Staatsangehörige:

    Das Kind erhält im Zeitpunkt der Geburt zunächst automatisch den Nachnamen der Mutter. Eine Namensänderung ist bis zum 18. Geburtstag des Kindes möglich. Beide Eltern müssen der Änderung zustimmen. Ist das Kind bereits 14 Jahre alt, muss es ebenso persönlich zustimmen.


    Plan A: nach erfolgter Heirat in PH erfolgt Namenserklärung. Dann gehe ich nach D, um die Voraussetzungen für das FZV zu erfüllen. Die DBM spricht beim Ehegattennachzug u.a. von: "Wohnsitzbescheinigung und Arbeitsvertrag". Aber meines Wissens, kommt hier noch die ABH ins Spiel, welche die Einkommensverhältnisse sowie Miete prüft?



    Da meine Verlobte noch nicht in D war, gibt es noch die Option direkt in D zu heiraten, um schon mal ein paar erste Eindrücke zu sammeln.


    Plan B: nach erfolgter UP, Namenserklärung des Sohnes und Reisepassbeantragung (Sohn). Die DBM spricht hier von: "Förmliche Verpflichtungserklärung nach §§ 66-68 AufenthG mit einer Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Erklärenden durch die Ausländerbehörde."

    Für ein Heiratsvisum sind die Voraussetzungen also höher als für das FZV?

    Das Ziel wäre dann nur für die Heirat in D zu bleiben und vor Ablauf des Visums wieder zurückzugehen. Ist dies für uns nur möglich, indem ich vorher für 6 Monate dort arbeite und einen entsprechenden Job annehme?


    Was seht ihr für Vor- und Nachteile bei diesen beiden Optionen?

  • Die DBM spricht beim Ehegattennachzug u.a. von: "Wohnsitzbescheinigung und Arbeitsvertrag". Aber meines Wissens, kommt hier noch die ABH ins Spiel, welche die Einkommensverhältnisse sowie Miete prüft?

    Ich gehe davon aus, dass der Sohn auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat.

    Dann wird das ein FZ zu ihrem minderjährigen deutschen Kind.



    Dabei sind keine Prüfung von Wohnung und Einkommensverhältnisse vorgesehen.


    Also einfach ein FZ für deine Frau (in spe) zu ihrem minderjährigen deutschen Kind beantragen.

    Die Mutter kann dann selbstverständlich gemeinsam mit Sohn einreisen.


    Heirat und Änderung des Nachnamens des Sohnes sind dann nachgelagert und können dann hier in D nachgeholt werden. Da die UP schon eingeleitet ist, wird die DBM wohl mit der Ausstellung des Visums bis nach der UP warten.


    Es muss auch noch kein Wohnsitz in D existieren. Aber es muss auf jeden Fall der beabsichtigte (oder vorläufige) Wohnsitz angegeben werden. Denn - wie du richtig sagst - die ABH muss zustimmen. Und die zuständige ABH wird anhand dieses Wohnsitzes ermittelt. Sollte also ein Wohnsitz zB bei Freunden, Eltern sein, wo die ABH dich erreichen kann.

    Auch wenn die ABH Einkommensnachweise etc fordern sollte, sind sie für euren Fall irrelevant. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit und somit ein Anrecht, in D wohnen zu dürfen. Die Mutter hat die "Personensorge" für das minderjährige deutsche Kind. Ein (möglicher) Zuzug ins Sozialsystem somit legal.



    PS:

    Da ihr erst in 2-3 Jahren nach D wollt, könnt ihr ja schon auf den Philippinen heiraten.

    Der FZ bleibt trotzdem Mutter zum minderjährigen Kind. Mit den Bedingungen wie oben beschrieben.


    Wenn ihr dem Kind bis dahin schon einen neuen Familienamen geben wollt, reicht es den AUSF (affidavit to Use the surname of the Father) beim LCR abzugeben. Dann kann er im philipp. Pass schon mal deinen Familiennamen führen .. für Zeugnis etc. Dann hat er zwar nach deutschem Recht immer noch den Nachnamen der Mutter, das könnte dann aber nach Zuzug in D geändert werden. Über die DBM geht es zwar auch, aber es muss immer ein deutsches Standesamt eingebunden werden.. das kann dann langwierig sein. Es reicht für die Einreise auch, dass er einen deutschen Pass mit Nachnamen der Mutter hat und den dann hier in D beim zuständigen Standesamt ändern zu lassen.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Eheschließung in PH versus Heiratsvisum in D“ zu „Haferflocken/Eheschließung in PH versus Heiratsvisum in D“ geändert.
  • Das sind ja gute Neuigkeiten! Danke Dir für die Aufklärung zum Visa für den Familiennachzug mit minderjährigem Kind.


    Zwei Fragen noch dazu:


    1. Mein Sohn hat die deutsche Staatsbürgerschaft (Vaterschaftsanerkennung in Geburtsurkunde). Er hat einen PH Reisepass mit meinem Nachnamen. Als Mittelname ist der Nachname der Mutter eingetragen. Er ist noch nicht in D registriert und demzufolge gibt es auch noch keinen deutschen Reisepass. Lt. DBM ist der deutsche Reisepass nur optional. Kann er mit dem PH Pass nach D reisen?


    2. Reicht ein Antrag für den Familiennachzug oder müssen 2 Anträge für Mutter und Kind gestellt werden?



  • 1. Mein Sohn hat die deutsche Staatsbürgerschaft (Vaterschaftsanerkennung in Geburtsurkunde). Er hat einen PH Reisepass mit meinem Nachnamen. Als Mittelname ist der Nachname der Mutter eingetragen. Lt. DBM ist der deutsche Reisepass nur optional. Kann er mit dem PH Pass nach D reisen?

    Wenn das Kind den deutschen Pass nicht hat, wird die Mutter kaum ein FZ Visum zum ihrem deutschen Kind stellen können. Daher wird der deutsche Pass dafür die Voraussetzung sein.

    2. Reicht ein Antrag für den Familiennachzug oder müssen 2 Anträge für Mutter und Kind gestellt werden?

    Das Kind hat ja den deutschen Pass; und daher ist für den Sohn kein Visum nötig. Nur für die Mutter.

  • Lt. DBM ist der deutsche Reisepass nur optional. Kann er mit dem PH Pass nach D reisen?

    Nachtrag:

    .. solange das Kind auf den Philippinen bleibt, ist der deutsche Pass optional.


    Aber sobald das Kind nach D will, wird das nur mit dem deutschen Reisepass gehen.

    Denn einer Person, die die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird idR kein Visum gewährt.

    (höchstens in Notfällen, wenn der deutsche pass zulange dauern würde)

  • Wir haben damals Januar 2010 den Deutschen Pass für unsere Tochter beantragt und am gleichen Tag den FZ Antrag zum Kind gestellt. Hatten schon nach 3 Wochen das Visum dann. Der Pass hat länger gedauert, glaube es waren 5 Wochen. Weiß aber nicht wie lange das heute dauert.

    Zusatzhinweis:

    Als wir dann in D eingereist sind konnte meine Frau ausser ja und nein nur die Zahlen, sonst keine Deutschen Worte, man braucht ja auch kein A1 bei FZ zum Kind.. Deshalb ging es nach Einreise direkt zum Integrations und Sprachkurs ;)

    Gruß Lucky

  • Ich habe mir den Gesetzestext zum AufenthG §28 genauer angesehen.


    Lt. §28 Aufenthaltsgesetz Absatz 1 steht, dass das FZ Visum mit deutschem Kind erteilt wird, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.


    Bereits seit 2008 wohne ich nicht mehr in Deutschland und bin dort auch nicht mehr gemeldet. Geplant ist für die erste Zeit in dem Haus meiner Eltern zu wohnen.


    Können wir damit rechnen, dass wir das FZ Visa von den PH beantragen können und dann alle drei gemeinsam nach Deutschland fliegen? Sprich ohne, dass ich vorher einen Wohnsitz bei meinen Eltern anmelde?



    § 28 Familiennachzug zu Deutschen

    (1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1.Ehegatten eines Deutschen,
    2.minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    3.Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nicht personensorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

  • Haferflocken da steht dass der AT dann zu erteilen ist. Das kommt ja erst nach dem Visum . Diesen beantragt ihr ja erst nach Einreise. Du und sie müssen nach Einreise ja den Wohnsitz anmelden . Somit ist Absatz 1 erfüllt wenige Tage nach Eurer Einreise . (Disclamer: So wäre meine Einschätzung zu Deiner fiktiven Frage wir machen ja keine Rechtsberatung ;)


    Also nochmal zum Verständnis das macht ja auch sinn. Warum sollte man ihr einen AT erteilen wenn Du gar nicht in D wohnst. Wenn ihr z.b. in den Phils wohnt würde dieser ja nach 6 Monaten ungültog. Aber sobald du den Wohnsitz wieder in D anmeldest hast du ja wieder den gewöhnlichen Aufenthalt in D.


    Daher beim Visum Antrag angeben dass ihr zusammen in D wohnen wollt als Ehepaarm ich meine diese formlose Erklärung muss man sowieso als Req mit abgeben

  • roseforest Danke Dir! Manchmal sieht man den Wald vor Bäumen nicht.


    Dann passt es auch wieder, was hge zu diesem Thema geschrieben hat.


    Derzeit warten wir noch auf das Ergebnis der UP. Im Mai war ein Agent des Vertrauensanwaltes hier und hat sich eine Vollmacht für die GU meines Sohnes beim PSA geben lassen.


    Wenn alles klappt, planen wir nun bereits doch schon im nächsten Jahr nach Deutschland zu ziehen.

  • Können wir damit rechnen, dass wir das FZ Visa von den PH beantragen können und dann alle drei gemeinsam nach Deutschland fliegen? Sprich ohne, dass ich vorher einen Wohnsitz bei meinen Eltern anmelde?

    Ja!

    FZ deiner Frau zu ihrem deutschen Kind beantragen..



    Erläuterung:

    da steht dass der AT dann zu erteilen ist. Das kommt ja erst nach dem Visum . Diesen beantragt ihr ja erst nach Einreise. Du und sie müssen nach Einreise ja den Wohnsitz anmelden .

    hmm, der §28 (1) Satz 3 ist auch schon bei der Erteilung des Visums zu berücksichtigen.



    .. die Anwendungsvorschriften sagen aber folgendes:


  • Wieder haben sich ein paar Fragen aufgetan.


    1. Bei einer Heirat in D, gibt man ja bei an, wie die Ehepartner nach der Eheschließung heißen. Wie läuft das in RP? Ich habe gehört, dass dieses Thema in der Municipality nicht angefasst wird? Meine Verlobte möchte meinen Namen annehmen.


    2. lt. DBM soll die GU des Deutschen von der PH-Botschaft legalisiert sein. Ist dies zwingend notwendig?


    3. Teilweise reicht der Municipality das Ehefähigkeitszeugnis statt der Legal Capacity. Wenn es doch benötigt wird, reicht es, wenn der deutsche Ehepartner alleine vor Ort ist, um sich dieses Dokument von Dr. Seidenschwarz zu holen?

  • 3. Teilweise reicht der Municipality das Ehefähigkeitszeugnis statt der Legal Capacity. Wenn es doch benötigt wird, reicht es, wenn der deutsche Ehepartner alleine vor Ort ist, um sich dieses Dokument von Dr. Seidenschwarz zu holen?

    Das LCC kann der Deutsche allein abholen.


    Was heisst "teilweise reicht das EFZ" ? wenn man die marriage license ohne den LCC bekommt, kann das später negative Auswirkungen auf den Visumsprozess etc haben. Laut philipp. family Code benötigen Ausländer das konsularische EFZ der Botschaft (HK geht auch) um die marriage license zu bekommen.

    Wenn man das deutsche EFZ hat, ist es ja auch nur noch ein Clax das LCC zu bekommen.

  • Was heisst "teilweise reicht das EFZ" ? wenn man die marriage license ohne den LCC bekommt, kann das später negative Auswirkungen auf den Visumsprozess etc haben.

    Mit "teilweise" meine ich, dass ich aus meinem Bekanntenkreis gehört habe, dass es nur mit dem EFZ akzeptiert wurde. Aber gut zu wissen, dass man es nicht so machen sollte.


    Weißt du, wie es mit der Legalisation der deutsche GU aussieht?

  • Weißt du, wie es mit der Legalisation der deutsche GU aussieht?

    Die GU (mehrsprachige) wird erfahrungsgemäß ohne Legalisation akzeptiert.


    Wenn du sicher sein willst, dann entweder beim LCR (dort wo die marriage license eingeholt wird) nachfragen, ob sie die GU "ohne" akzeptieren


    oder


    Beim StA, was die mehrsprachige GU ausstellt fragen, welche Behörde die GU überbeglaubigen kann.

    (entweder Landgericht oder Regierungspräsident, ist unterschiedlich geregelt). Diese überbeglaubigte GU schickst du dann zur phil. Embassy in Deutschland (FRA oder Berlin) die dann die Legalisation macht.

  • Das für uns zuständige LCR verlangt keine Legalisation der GU. :thumb


    Heute habe ich bei der DBM angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass noch heute die UP abgeschlossen wird und dann der Report zum Standesamt geschickt wird. Es hat dann bei uns dann ab Bezahlung der UP 8 Monate gedauert.

  • Ich habe mir nochmals die Checkliste für das FZ Visa mit deutschen Kind angeschaut.


    Ist es richtig, dass kein PSA Marriage Certificate braucht, um das Visa zu bekommen, wenn man verheiratet ist?


    Die Bearbeitungszeit für das PSA MC soll angeblich 6 Monate + betragen.


    How soon can I order a PSA Certificate of Marriage for newlyweds?

    It is recommended that the application be done after the posting period. Processing may take longer and the result will depend on the records at the PSA. It may take a few months after the registration of the document to be received, verified, and converted into a digital format by the PSA. Please be advised of the posting period below:

    • 2 – 4 months posting period for place of marriage within Metro Manila, based on the transmittal date
    • At least 6 months posting period for provincial place of event, based on the transmittal date
  • Ist es richtig, dass kein PSA Marriage Certificate braucht, um das Visa zu bekommen, wenn man verheiratet ist?

    das würde ich so nicht sagen, denn bei Urkunden die nicht als supporting Documents angesehen werden, verlangt die DBM im Prinzip die PSA-Urkunden. Wie in den Merkblättern zu lesen ist.


    Aber wenn du zum Zeitpunkt der Antragstellung nichts anderes hast, würde ich die LCR Dokumente abgeben und sehen was passiert. Das gilt natürlich in dem Fall nur für die HU , denn die DBM weiß ja auch, wie lange die Registrierung beim PSA dauert.