Haferflocken/FZV mit Kind, Urkundenprüfung und Heirat in D

  • Meine Frau ist vor 6 Wochen mit Qatar Airways ausgeflogen, wurde keine separate tax bezahlt oder danach gefragt.

    Exakt wie bei uns. Meine Verlobte und jetzt Frau ist mit ihrer Tochter Mitte Januar mit Quatar Airways ausgereist. Es war keine extra Travel Tax am Airport zu entrichten.

  • Ein kleines Update von meiner Seite.


    Wir sind in D angekommen. Travel Tax musste bezahlt werden 1,5x. Ein Nachweis (dickere Pappe) dafür wurde von Singapore Airlines einbehalten. Auf Nachfrage, sagte man uns, dass es für ihre Unterlagen ist. Beim Einchecken hat es bei uns länger gedauert aus folgendem Grund: Kind D Pass Namer Mutter/ PH Pass Name Vater. Das Ticket hatte ich auf den Namen lt. PH Pass gebucht, da wir uns ja in PH befinden und das hier der korrekte Name ist. Nachdem die MA nach gefühlten 30 Minuten wiedergekommen war, fragte sie nach dem Grund, wie sie zwei unterschiedliche Namen hat. Nach der Erklärung meinte sie, dass sie den Namen für die Buchung auf den Namen im D Pass abändern wird und uns bittet für die Einreise den D Pass zu benutzen. Dann wollte sie noch wissen, welches der Gepäckstücke meiner Partnerin gehört. Ich denke für eventuelles Offloading. Danach sind wir zur Immigration am Terminal 3 gegangen. Die beiden Schalter ganz links sind für Special Assistance etc. Dort wurden alle Familien abgefertigt. Sie musste nur alle Pässe vorzeigen. Keine Travel Tax Quittung auch das CFO wurde nicht verlangt. Eine oder zwei Fragen wurden in Tagalog gestellt, aber ich weiß jetzt gerade nicht mehr worum es ging. Ich kann aber nochmal nachfragen, wenn es jemand interessiert. Dann gab es Stempel in alle Pässe und wir waren durch.


    Bei der Einreise in D wurden überhaupt keine Fragen gestellt. Den PH Reisepass unseres Kindes haben wir nicht vorgezeigt und es wurde auch nicht danach gefragt.


    Alles also ganz einfach und unkompliziert, wenn man alle etwaigen notwendigen Papiere dabei hat, die noch verlangt werden könnten.

  • Beim Einchecken hat es bei uns länger gedauert aus folgendem Grund: Kind D Pass Namer Mutter/ PH Pass Name Vater. Das Ticket hatte ich auf den Namen lt. PH Pass gebucht, da wir uns ja in PH befinden und das hier der korrekte Name ist.

    .. das hätte ich aber auch so gemacht!


    Die Überlegung des Checkins wird mehr in die Richtung gehen, bei der Einreise Probleme zu vermeiden, um damit einen möglichen von der Airline zu bezahlender Rücktransport zu verhindern.

    Dann war es denen sicherer, dass Ticket und deutscher Pass übereinstimmten.

    So die (spekulative) Erklärung von mir.

  • bei der Einreise Probleme zu vermeiden

    Das wird es wohl gewesen sein.


    Wird normalerweise auch der PH Pass abgestempelt, wenn man ihn bei der Einreise in D vorzeigt? Wir haben ihn nicht gezeigt, um nicht wieder das Problem mit den zwei unterschiedlichen Namen klären zu müssen.

  • bei der Einreise Probleme zu vermeiden

    Das wird es wohl gewesen sein.


    Wird normalerweise auch der PH Pass abgestempelt, wenn man ihn bei der Einreise in D vorzeigt? Wir haben ihn nicht gezeigt, um nicht wieder das Problem mit den zwei unterschiedlichen Namen klären zu müssen.

    Da dad Kind kein Visum hat kann der Pass nicht gestempelt werden. Also nicht vorzeigen.


    Auch bei der Ausreise aus den PH wird normal nur der DE Pass mit einem Ausreisestempel versehen.

  • Auch bei der Ausreise aus den PH wird normal nur der DE Pass mit einem Ausreisestempel versehen.

    Wenn man nur den DE-Pass vorzeigt, der dann suggeriert, dass kein PH-Pass vorhanden ist, braucht man ja eine Exit-Clearance, da kein Entry Stempel drin ist. Also alle beide vorzeigen macht da schon Sinn.

    Bei der Ausreise aus den PH wurde nach beiden gefragt, aber nur der Deutsche Pass wurde mit einem Stempel versehen.


    Einreise DE dann nur der deutsche.

  • Bei der Ausreise aus den PH wurde nach beiden gefragt, aber nur der Deutsche Pass wurde mit einem Stempel versehen.

    Beide Pässe werden bei der Ausreise aus RP gestempelt!

    Einreise DE dann nur der deutsche.

    Rischtisch!


    Und beim Check-in in D beide Pässe, Grenzpolizei bei der Ausreise nur der deutsche Pass


    Und bei der Einreise in RP wieder beide Pässe und beide Pässe werden gestempelt

    I am multi-talented!

    I can talk and p.iss people off at the same time!


    A pessimist is a man who thinks all women are bad.

    An optimist is a man who hopes they are.


    My mouth is not a bakery, I don't sugarcoat anything!


    If you ask my opinion,
    I am going to tell you the truth,
    Not that what you'd like to hear!


    Ein erfahrener Pilot ist,

    wer seine Erfahrung benutzt,

    um Situationen zu vermeiden,

    die seine Erfahrung erfordern!


    ╭∩╮(︶︿︶)╭∩╮

  • Der RP Pass meines Kindes wurde nicht gestempelt, lediglich der DE.

  • Dann wurde es vergessen denn alle Reisen meiner Kinder sind im deutschen wie im phil. Pass abgestempelt - reinkommend und rausgehend

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  • Diese Woche möchten wir die Anmeldung in D vornehmen.


    Einen Kitaplatz haben wir bereits für den Sommer.

    Eine Wohnung haben wir für uns alleine, allerdings kann aus vertragsrechtlichen Gründen nur mich und mein Kind dort anmelden. Ab der Heirat kann ich dann auch meine Ehefrau in derselbigen Wohnung anmelden, weil sie dann den gleichen Namen trägt.

    Der Grund warum ich mich und mein Kind in der Wohnung anmelden möchte ist der zugesagte Kitaplatz. Bei der Adresse meiner Eltern würde der Kitaplatz nicht übernommen werden und wäre auch zu weit weg.


    Kann es Probleme geben, wenn ich mit unserem Kind an einer anderen Adresse gemeldet bin, als meine Partnerin?

    Hierbei geht es hauptsächlich um die Beantragung des AT.

  • Kann es Probleme geben, wenn ich mit unserem Kind an einer anderen Adresse gemeldet bin, als meine Partnerin?

    Hierbei geht es hauptsächlich um die Beantragung des AT.

    Will jetzt nicht zurückblättern...seid ihr verheiratet?


    Wenn ja, gibt es ein Problem mit dem AT....wenn sie zur Pflege des deutschen Kindes ohne Hochzeit hier ist und du + Kind in Wohnung 1 und sie woanders gemeldet ist, gibt es vermutlich auch ein Problem!


    Warum kannst du sie nicht bei dir anmelden?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Eine Wohnung haben wir für uns alleine, allerdings kann aus vertragsrechtlichen Gründen nur mich und mein Kind dort anmelden. Ab der Heirat kann ich dann auch meine Ehefrau in derselbigen Wohnung anmelden, weil sie dann den gleichen Namen trägt.

    Was für vertragsrechtliche Gründe? macht der Vermieter Schwierigkeiten?

    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter der Mutter verbieten kann mit ihrem Kind in der selben Wohnung zu leben, egal was sie für einen Nachnamen trägt..

  • Wenn ja, gibt es ein Problem mit dem AT....wenn sie zur Pflege des deutschen Kindes ohne Hochzeit hier ist und du + Kind in Wohnung 1 und sie woanders gemeldet ist, gibt es vermutlich auch ein Problem!


    Warum kannst du sie nicht bei dir anmelden?

    Nein, wir sind noch nicht verheiratet. Hat in RP nicht geklappt, weil das Standesamt, wegen eines Fehlers in der GU das EFZ nicht ohne weiteres ausstellen wollte. Hier nähere Infos.


    Was für vertragsrechtliche Gründe? macht der Vermieter Schwierigkeiten?

    Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass der Vermieter der Mutter verbieten kann mit ihrem Kind in der selben Wohnung zu leben, egal was sie für einen Nachnamen trägt..

    Der Grund ist folgender: Die Mietwohnung läuft auf meine Schwester. Sie wohnt allerdings schon seit langen nicht mehr dort, sondern bei ihrem neuen Partner. In dem Haus, in dem sich die Mietwohnung befindet, werden alle Wohnungen verkauft, sobald jemand ein Mietverhältnis kündigt. Das Mietverhältnis bleibt nur solange bestehen, solange meine geschiedene Schwester noch der Hauptmieter ist. Es ist eine 4-Zimmer-Wohnung und ihr Kind ist auch dort gemeldet. Es stehen aus diesem Grund bereits zwei verschiedene Namen am Briefkasten.


    Wir haben eine schriftliche Bestätigung vom Vermieter, dass ich mit in die Wohnung mit einziehen kann. (Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt). Meine Schwester hatte gegenüber dem Vermieter (große Verwaltungsgesellschaft) nur mich erwähnt, weil sie wohl unsicher war, ob es auch möglich wäre, dass der Vermieter auch mit dem Zuzug meiner Partnerin und Kind einverstanden wäre.


    Lt. meiner Schwester, sollte es dann kein Problem sein, dass wir uns alle in der Wohnung anmelden, sobald wir verheiratet sind, weil wir dann den gleichen Namen tragen. Meiner Meinung nach sollte dies auch schon vorher gehen. Aber die Wohnung läuft nun mal auf den Namen meiner Schwester. Plan B ist natürlich eine Wohnung in der gleichen Gegend wie dem Kindergarten zu finden. Aber das ist aufgrund des aktuellen Wohnungsmangels derzeit nicht so einfach.


    Folgende Lösungsmöglichkeiten sehe ich:


    A: Wir alle melden unseren Hauptwohnsitz bei meinen Eltern an. Zusätzlich melde ich einen Nebenwohnsitz bei meiner Schwester an.

    B. Meine Partnerin und Kind melden ihren Hauptwohnsitz bei meinen Eltern und ich den Hauptwohnsitz bei meiner Schwester.


    Sobald wir verheiratet sind, melden wir uns alle in der beschriebenen Wohnung an.


    Der Grund für dieses Durcheinander ist der bestätigte Kindergartenplatz. Der Start für den selbigen ist aber auch erst im späten Sommer. Bis dann sollten wir dann alle in der neuen Wohnung gemeldet sein, dass der Kitaplatz rechtmäßig ist.


    Ich tendiere derzeit zur Lösung A. Derzeit wohnen wir auch dort, da wir noch die notwendigen Möbel beschaffen.

  • Meiner Meinung nach müssen doch alle Personen in der Wohnungsgeberbescheinigung eingetragen werden ? Verstehe nicht genau jetzt was das mit dem Nachnamen zu tun hat.


    Andere Idee : darf deine Schwester als Hauptmieter denn untervermieten ? Dann wäre sie wohnungsgeber und muss die Bescheinigung ausfüllen,+ sie könnte sich bei ihrem Freund anmelden was sie eig längst hätte machen müssen ;) da muss natürlich aber auch der Vermieter zustimmen.

  • Ja, es ist richtig, dass alle Personen in der Wohnungsgeberbescheinigung eingetragen werden müssen.


    So wie ich es mitbekommen habe, darf meine Schwester untervermieten, solange sie Hauptmieter bleibt. Die Frage ist dann natürlich an wie viele Personen. Wir sind drei Pax. Als Hauptmieter wohnt meine Schwester ja dann auch offiziell dort. Da hilft wohl nur Nachfragen.:denken

  • Update:


    Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt hat ohne Probleme ohne zusätzliches Dokument der ABH geklappt. Die ABH habe ich telefonisch erreicht und wir bekommen einen Termin zugeschickt.


    Für die Heirat in D haben wir die Details mit dem Standesamt besprochen. Auf der Checkliste zum Befreiungsverfahren zum EFZ meines zuständigen OLG in HRO steht folgender Punkt:


    Zitat von Checkliste Philippinen von OLG

    zusätzlich bei Antragstellern mit Aufenthalt in Deutschland:

    Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of legal capacity to contract mariage)
    ausgestellt durch die zuständige konsularische Vertretung in Deutschland

    Wir betreiben die Befreiung beim OLG, weil RP kein EFZ ausstellt. Da wird aber eins gefordert, um eine Befreiung auszustellen? Da beißt sich die Katze doch in den Schwanz?


    OLG Befreiung1.png