Grundstückserwerb durch Erbschaft

  • In der gesetzlichen Erbfolge kommen zuerst:

    1) Hinterbliebener Ehepartner und Kinder.

    2) Falls keine unter 1) aufgeführten Personen vorhanden: Eltern der/des Verstorbenen.

    3) Falls keine Eltern mehr vorhanden: Geschwister der/des Verstorbenen.

    Gibt es hierzu auch eine (möglichst) englisch sprachigen Quelle aus dem phil. Recht?


    Ich bin hier noch skeptisch, dass dies stimmt. Wenn es keine Kinder gäbe, dann würde der überlebende foreign-Ehemann alles erben.

  • Genau solche zitierten Auszüge sind es, die in mir Unklarheit schaffen


    Für mein Verständnis sind phil. Gesetze oft unklar abgefasst grad so als ob sich keiner festlegen will.


    Hat vielleicht Sackgesicht, der eigentlich immer sachlich fundiert schreibt, genaue Infos zu dem Thema?

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Wir koennen noch 500 Beitraege schreiben, es wird immer wieder bei jeden einzelnen Fall anders entschieden, so ist das ja normal auf den Philippinen.

    Meine Frau hatte ja noch ein Bankkonto, da hat mir die Bank und deren Rechtsanwalt gesagt, an das Konto kommt kein Verwandter ran, da bin ich zu 100% erbberechtigt. Eventuell ist das bei einem Konto anders als bei einem Grundstueck.

  • Wir koennen noch 500 Beitraege schreiben, es wird immer wieder bei jeden einzelnen Fall anders entschieden, so ist das ja normal auf den Philippinen.

    Naja, ich vermute schon, dass die Grundzüge des Erbrechtes in irgend einem phil. Gesetz geregelt ist...


    Ich habe z.B. ein Beispiel:


    Alleinige Titelinhaberin ist die Oma (verstorben 2016). Sie hatte 7 Kinder, davon bereits 5 verstorben. Und jetzt gibt es zig-Enkels (der verstorbenen Kinder) die teilw. in Australien und Deutschland leben. Auch meine Frau würde als Enkel dazu gehören. Mir fehlt die Fantasie, ob und wie hier eine Erbregelung möglich ist. Ich selbst pusche hier niemanden. Aber ich investiere auch nicht groß oder übernehme den Grundbesitz, ohne dass es einen Titel auf den Namen meiner Frau (verh. mit mir) gibt.

  • Erbstreitigkeiten enden oft blutig auf den Phils, wer will das seinen Kindern zumuten ?

    Ich investiere da nur, was unbedingt nötig ist, mehr nicht.

    Gibt keine Rechtssicherheit, wird es auch nie geben, egal was gedruckt wird.

    Ist nur Lebenszeitverschwendung wo etwas bewirken zu wollen, wo man nichts bewirken kann.

    Meine Frau hat schon freiwillig auf ihren Erbanteil verzichtet, gibt sonst nur böses Blut, reicht wenn die Anderen sich kappeln.

    Zudem sind wir in der Endphase unseres Lebens, warum mit so was belasten, machen lieber schöne Dinge.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • Vor Grundsatz her schon richtig.

    Dennoch finde ich dass diese Fragen wichtig sind.

    Wer will schon, wenn ihm das Schicksal bereits den Lebenspartner genommen hat, am Ende seines Lebens auf der Strasse sitzen nur weil die , ich schreib jetzt mal absichtlich übertrieben, faule geldgierige Bande den Hals nicht voll genug bekommt.

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • Meine Frau hat schon freiwillig auf ihren Erbanteil verzichtet, gibt sonst nur böses Blut, reicht wenn die Anderen sich kappeln.

    :379:

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Vor Grundsatz her schon richtig.

    Dennoch finde ich dass diese Fragen wichtig sind.

    Wer will schon, wenn ihm das Schicksal bereits den Lebenspartner genommen hat, am Ende seines Lebens auf der Strasse sitzen nur weil die , ich schreib jetzt mal absichtlich übertrieben, faule geldgierige Bande den Hals nicht voll genug bekommt.

    Unser Standbein, Haus in Deutschland, werden wir nicht aufgeben.

    Auch wenn meiner Frau vor mir sterben sollte, werde ich nicht auf der Straße sitzen.

    Ein Bekannter von uns macht es ähnlich, der lebt schon seit über 20 Jahre auf den Phils, hat damals sein Haus verkauft, vor Auswanderung billig eine Zweizimmerwohnung im Schwarzwald gekauft und ist alle paar Jahre mal dort.

    Klar, wenn man nur auf die Phils fixiert ist, muß man schon gucken wies danach weitergehen sollte.

    Gruß Mangojo


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    :yupi Frugalist, Privatier ohne Rente :yupi

    Auf dem Totenbett sagt keiner: Ach, hätt ich doch mehr gearbeitet.

    https://frugalisten.de/

  • @ roha,

    selbst wenn das Erbrecht in einem phil. Gesetz geregelt ist, muss es erstmal angewendet werden. Auf den Phil. ist vieles durch Gesetz geregelt aber keiner schert sich drum.

  • Wir hatten vor 25 Jahren sehr günstig ( Vorbesitzer ein spielsüchtiger Richter ) 1. Class Land erworben, und sofort die Titel angestrebt und auch bekommen.

    Gott sei Dank, denn nach fast 20 Jahren !!!!!! kamen Verwandte eines , mittlerweile verstorbenen, Vorbesitzers mit Geldforderungen, Grund sie fühlten sich betrogen 😂 ( Neid ? )


    Alle Forderungen verliefen, dank des Titels, ins Leere.


    Mittlerweile bin ich Rentner und wir wollen wieder dorthin, Haus ( Bahay Kobo ) wurde vor 3 Jahren erneuert ( aus den von mir vor 25 Jahren gepflanzten Mahagoni Bäumen).


    Wir sind beide ungespritzt und hoffen, dass die Quarantäne Schikanen wegfallen 🙏und das wir schnellst möglich reisen können.


    Unser Häuschen in D werden auch noch behalten, sicher ist sicher😂

  • @ roha,

    selbst wenn das Erbrecht in einem phil. Gesetz geregelt ist, muss es erstmal angewendet werden. Auf den Phil. ist vieles durch Gesetz geregelt aber keiner schert sich drum.

    Auch in den Philippinen sterben jeden Tag Menschen die Grundbesitz hinterlassen und wo dann auch eine Umschreibung des Titels ansteht. Eine Regelung wird es dafür sicher geben. Warum soll sich um diese Regelungen keiner scherren? Wer verkaufen will, der sollte einen Grundbesitz mit "clear titel" haben.


    Ich habe hier nur ein Beispiel angeführt. Ich sehe es eigentlich ähnlich wie mangojo (raushalten / kein Ärger haben / sich nicht mit Filipinos anlegen). Nur falls ich nochmals eine Anfrage bekomme, die Immobilie (für meine Frau) zu kaufen, dann könnte ich zumindest der "Erbengemeinschaft" (wenn es sowas in den Phils gibt) den Weg aufzeigen, wie sie eine Titelumschreibung erreichen kann, auch wenn es Jahre dauern könnte. Im übrigen ist es auch nicht verkehrt, wenn man sich selbst etwas in dieser Materie auskennt, damit man nicht ein X für ein U vorgemacht bekommt.


    Deshalb auch meine Nachfrage nach Quellen.

  • Die Frage der sogenannten „Succession“, also der Erbnachfolge, ist im Civil Code of the Philippines, Title IV, Successions, in Artikel 774 – 1105 geregelt. Sie bemerken es schon: das Thema Erbfolge benötigt zu dessen Regelung in allen möglichen Fällen nicht weniger als 331 Artikel. Wir greifen einmal drei Fälle von den vielen möglichen heraus, die Sie am ehesten betreffen könnten:

    Grundsätzlich gilt, dass die Erben Ihrer verstorbenen Ehefrau sich von „nachher“ zu „vorher“ bewegen, dass also, ausser Ihnen als Ehemann, zuerst ihre Kinder (nachher), und, wenn solche nicht vorhanden, ihre Eltern (vorher) erbberechtigt sind. Den besten Fall für Sie beschreibt Art. 900 dieses Gesetzes: Wenn der Witwer (also Sie) der einzige Überlebende ist, (also keine Kinder und die Eltern bereits verstorben) so ist er berechtigt, die Hälfte des nachgelassenen Vermögens der verstorbenen Ehefrau zu erben, und die Erblasserin kann über die andere Hälfte testamentarisch frei bestimmen. Wenn also Ihre Ehefrau testamentarisch Ihnen auch die andere Hälfte voll überträgt, dann, aber nur dann, bekommen Sie alles.

    https://traumhaus-philippinen.…echt-auf-den-philippinen/