Grundstückserwerb durch Erbschaft

  • Gerne würde ich hier das Thema über den Grundstückserwerb als Ausländer durch Erbschaft weiter ausführen. Abgetrennt aus Bernie2 - Rückwanderung.

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Gab es da nicht schon mal einen Thread?

    Ich meine mich zu erinnern, dass man das Grundstück mit einer 6- oder 12-Monatsfrist verkaufen oder umschreiben muss?

    Hatte nichts gefunden. Wenn es so ein Thema schon mal gab kann der Mod das vielleicht dahin verschieben.


    Hast du den Link dazu soylentgreen ?

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    „Das Abendland geht nicht zugrunde an den totalitären Systemen, auch nicht an seiner geistigen Armut, sondern an dem hündischen Kriechen seiner Intelligenz vor den politischen Zweckmäßigkeiten.“


    Gottfried Benn (1886-1956), dt. Arzt und Dichter

  • Das wird scheinbar immer verschieden gehandhabt, ich weiss nicht ob es was vom Gesetz her fuer sowas gibt. Wie gesagt, ich kenne einige Auslaender deren Frauen verstorben sind. Manche mussten ihr Haus in einer Frist von 6 bis 12 Monaten verkaufen. Da gab es einen Deutschen Ende 70, der lebte schon ueber 20 Jahre auf den Phil., der musste sein Haus innerhalb von 12 Monaten verkaufen und sein 13a Visa wurde auf Touristenvisa runtergestuft. Dieser Deutsche waere gerne geblieben, hat dann schweren Herzens das Haus verkauft und ist zurueck nach Deutschland.

    Ich kenne noch einen Deutschen dessen Frau ist vor 12 Jahren verstorben, scheinbar hatte man Mitleid mit ihm und man hat ihm das Haus gelassen, wurde aber nie umgeschrieben, laeuft heute noch auf den Namen seiner Frau. Ich nehme an es kommt auch immer drauf an wie man mit den Leuten redet und was es fuer Leute sind mit denen man redet.

    Waere aber gut zu wissen, ob es da was gesetzliches drueber gibt.

  • Klar gibt es da Gesetze aber ist halt so wie sonst auch immer, jeder Abteilungsleiter hält sich für den "Master of the Universe" für den die Gesetze nicht gelten und legt diese nach seinem Gusto aus.


    Party hat es kurz und knapp auf den Punkt gebracht. Ohne Testament kann man als Ausländer den Pflichtteil erben. Mit Testament ist dies nicht möglich.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Natürlich gibt es Gesetze und nicht zu knapp.


    Schaut mal hier:

    Erbrecht auf den Philippinen – und was man als Ausländer darüber wissen sollte!

    Internet-Zitat: Wer mit einem philippinischen Lebenspartner verheiratet ist und dieser stirbt, geht der Landbesitz durch Vererbung legal in die Hände des Ausländers über. Dieser kann das Land bewohnen oder verkaufen. Gleiches gilt ggf. auch für ausl. Kinder, die aus dieser Ehe hervorgegangen sind.



    Das ist in allen Fällen bis auf einen einzigen hoffnungsfrohes Wunschdenken. Aber auch das Gegenteil ist nicht richtig:


    Internet-Zitat: Wenn die philippinische Partnerin stirbt, wird es problematisch, da die philippinische Verwandtschaft erben wird. Für diesen Fall am besten mit einem guten Anwalt rechtzeitig eine Lösung suchen (zB Vorrecht auf langfristige Miete).





    Die Frage der sogenannten „Succession“, also der Erbnachfolge, ist im Civil Code of the Philippines, Title IV, Successions, in Artikel 774 – 1105 geregelt. Sie bemerken es schon: das Thema Erbfolge benötigt zu dessen Regelung in allen möglichen Fällen nicht weniger als 331 Artikel. Wir greifen einmal drei Fälle von den vielen möglichen heraus, die Sie am ehesten betreffen könnten:


    Die drei Beispiele könnt ihr hier nachlesen

    https://traumhaus-philippinen.…echt-auf-den-philippinen/

  • Hallo,

    abgesehen von dem bereits Gesagtem wollte ich nur ergänzen, dass grundsätzlich ausländische Testamente (also auch ein "Berliner Testament" auf den Philippinen anerkannt werden sollen (notfalls kann/muss das aber vom Gericht bestaetigt werden.

    Ich habe verschiedene Urteile/(Oberste) -Gerichtsentscheidungen in dem Lawphil-Project -Arellano Law Foundation Inc (https://lawphil.net) - nachgelesen, die exakt solche Fälle beschreiben!


    Was ich allerdings nicht genau weiß ist, ob die Durchsetzung bzw. Anerkennung des ausländisches Testamentes i m m e r nur von einem Gericht bestätigt werden muss.


    Bei einem Deutschen (Berliner)-Testament soll meines Wissens unbedingt ein Passus enthalten sein, dass "Das Deutsche Recht angewendet werden soll!". Das ist wohl nach den letzten/neuesten EU-Richtlinien notwendig, da sonst automatisch das Recht des "Gastlandes" angewendet wird.

    MfG.

    Wol23

  • Abgesehen dass Zivilsachen im nervig, stressig und teuer sind, wäre wirklich wichtig zu wissen was Rechtslage ist

    :334: ich bin süchtig, kann nicht anderst, muss wieder hin .......
    ..... bin angekommen 8-)


    so langsam bin ich zu alt um andern Menschen Honig um den Mund zu schmieren


    Ich bin nicht woke, nicht identitär, gendere nicht und halte auch nichts von Cancel Culture

    Vielmehr wurde ich erzogen, bin aufgewachsen und lebe in der festen Überzeugung, dass alle Menschen gleich sind,

    also was soll der Quatsch

  • What about the property if the Filipina wife dies first, in this case the remaining spouse would be a foreigner?

    Antwort vom Anwalt:

    If your wife dies first, you and your children inherit her 50% share in the property and it will be divided to you and your children equally. It should be noted that foreigner may acquire land in the Philippines legally through hereditary succession. There would be no problem under Philippine law

  • Antwort vom Anwalt:

    If your wife dies first, you and your children inherit her 50% share in the property and it will be divided to you and your children equally. It should be noted that foreigner may acquire land in the Philippines legally through hereditary succession. There would be no problem under Philippine law

    Ich habe den o. g. Text mal durch Deepl überwetzen lkassen:

    "Wenn Ihre Frau zuerst stirbt, erben Sie und Ihre Kinder ihren 50-prozentigen Anteil an der Immobilie, der dann zu gleichen Teilen an Sie und Ihre Kinder verteilt wird. Es sei darauf hingewiesen, dass Ausländer auf den Philippinen rechtmäßig durch Erbfolge Land erwerben können. Nach philippinischem Recht gäbe es keine Probleme."


    Diese Übersetzung verwirrt mich jedoch etwas:

    Der Ausländer und die Kinder erben 50% die zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. ????


    Davon ausgehend dass die Übersetzung richtig ist, etwas genauer hätte sich der Rechtsanwalt ruhig ausdrücken können

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  • Gerne würde ich hier das Thema über den Grundstückserwerb als Ausländer durch E)rbschaft weiter ausführen. Abgetrennt aus Bernie2 - Rückwander ung.

    Darf ich fragen warum du diesen Tread gerne weiterführen möchtest.

    Es gab schon so ein Tread und da war ich auch sehr interessiert zu erfahren

    was und wie mit Land (Grundstück) erben sollte der Philippinische Partner vor dem

    Ausländer sterben, auch da gabs viele Beiträge und ein hin und her.

    Im Beitrag 7 schreibt Berni2 es ganz richtig es wird scheinbar verschieden gehandhabt.

    Bei mir ist jetzt der Fall leider eingetreten und meine Frau ist vor mir gestorben.

    Zur Bestattung kamen natürlich auch Verwandte (Erben) und schon kurz danach kam diese Frage

    Erben auf d.h. was mit House and Lot. Ich glaubte es zu wissen wie es um mich steht,

    ein Anwalt (Spezialist Erben) wurde eingeschaltet und siehe da und zweitens kommt es anders.

    Meine Version, ein Ausländer kann Grundstück erben wurde nicht mal richtig angehört,

    das soll heissen kannst du vergessen. Ich kann nur sagen sollte der Philippinische Partner

    vor bem Foreigner sterben dann ist er schnell derjenige der nur noch zuhören darf was mit

    ihm und mit House and Lot passiert. Da könnte man dann nach Gesetzen suchen und

    intervenieren bis zum geht nicht mehr der Ausländer bleibt auf der Strecke liegen gelassen.

    Bei mir war es so, die einzige Erbin (Schwägerin) will den Goldesel hier behalten und hat

    alle Grundstück Titel übernommen und mir Lebenslanges Wohnrecht eingeräumt.

    Damit kann ich gut leben.

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • So kenne ich es auch. Frage: welches Visa hast Du?


    Ich denke wichtig ist auch dass man ein Testament macht und dies laut meinem Anwalt bei Gericht

    bestätigen/eintragen lässt.


    Gruss

    Das Leben ist schön.....geniesse es!

  • Der hinterbliebene Ehepartner erbt 50% des gesamten Guthabens des verstorbenen Ehepartners.

    Die restlichen 50% werden zu gleichen Teilen zwischen Kindern und hinterbliebenem Ehepartner aufgeteilt.

  • Der hinterbliebene Ehepartner erbt 50% des gesamten Guthabens des verstorbenen Ehepartners.

    Die restlichen 50% werden zu gleichen Teilen zwischen Kindern und hinterbliebenem Ehepartner aufgeteilt.

    hoffentlich hab ich jetzt richtig verstanden.

    Der Ehepartner beommt erst mal 50 % vom Ganzen. Die restlichen 50% (bei einem Kind) werden zwischen Ehepartner und Kind geteilt. Also am Ende 75% für Ehepartner und 25 für Kind.


    Was ist dann mit den Geschwistern, die in dem o.g. Link aufgeführt werden?

    Schon klar, jeder Fall ist vermutlich anderst und um es ganz genau zu erfahren muss man selber zum Notar. Aber ich denke dass es auf den Philippinen wichtig ist dort mit bereits vorhandenen Ifformationen aufzutauchen, da der phil Notar in seiner Funktion und Beratungspflicht nicht mit einem Deutschen zu vergleichen ist.

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  • hoffentlich hab ich jetzt richtig verstanden.

    Der Ehepartner beommt erst mal 50 % vom Ganzen. Die restlichen 50% (bei einem Kind) werden zwischen Ehepartner und Kind geteilt. Also am Ende 75% für Ehepartner und 25 für Kind.

    richtig. Beispiel bei 4 Kindern: 50% / 5 = 10% pro Kind plus 10% für den verbliebenen Ehepartner. Total erhält dieser also 60% des Vermögens des verstorbenen Ehepartners.


    Zitat

    Was ist dann mit den Geschwistern, die in dem o.g. Link aufgeführt werden?

    In der gesetzlichen Erbfolge kommen zuerst:

    1) Hinterbliebener Ehepartner und Kinder.

    2) Falls keine unter 1) aufgeführten Personen vorhanden: Eltern der/des Verstorbenen.

    3) Falls keine Eltern mehr vorhanden: Geschwister der/des Verstorbenen.

  • Danke jetzt hab sogar ich verstanden.

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    also was soll der Quatsch

  • Genau das hatten wir auch geplant dann aber habe ich wieder gelesen dass nur ohne Testament der Foreigner

    alles erben kann.(wohlverstanden gelesen, keine Behauptung)


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    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-