In der gesetzlichen Erbfolge kommen zuerst:
1) Hinterbliebener Ehepartner und Kinder.
2) Falls keine unter 1) aufgeführten Personen vorhanden: Eltern der/des Verstorbenen.
3) Falls keine Eltern mehr vorhanden: Geschwister der/des Verstorbenen.
Gibt es hierzu auch eine (möglichst) englisch sprachigen Quelle aus dem phil. Recht?
Ich bin hier noch skeptisch, dass dies stimmt. Wenn es keine Kinder gäbe, dann würde der überlebende foreign-Ehemann alles erben.