Bei Reitschuster.. interessanter Fall Hochzeitsvisum abgelehnt

  • Wer Menschenrechte wahrnehmen will, kann das im Ausland tun - reitschuster.de


    So wie ich das sehe:


    . er wollte eine Kubanerin in D heiraten

    . die ABH, die zustimmen sollte forderte von ihm einige "Formulare" und bezog sich auf Paragraf 31 AufenthV. vermutlich auch die VE

    . der stellte sich stur :

    Zitat

    Der erklärte seine Bereitschaft, bis zur Hochzeit für den Unterhalt seiner Verlobten aufzukommen, was mit der Anmeldung der Eheschließung aber ohnehin klar sein sollte. Er wies ein monatliches Nettoeinkommen von rund 5.300 € nach. Nötig wären unter Berücksichtigung seiner drei Kinder nur 2.350 € gewesen. In Bezug auf die weiteren Formulare berief er sich auf Paragraf 47 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wonach die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten „dem Verarbeitungszweck entsprechen, für das Erreichen des Verarbeitungszwecks erforderlich sein und ihre Verarbeitung nicht außer Verhältnis zu diesem Zweck stehen (darf)“.

    .. der ABH lag offenbar seine Einkommensverhältnisse vor


    . die ABH lehnte die Zistimmung ab, weil er nicht mitwirkte die in §31 AufentV geforderten Dokumente zu liefern. (meine Anmerkung: dort ist auch nicht genau qualifiziert, welche Formulare das sind)


    . er wollte gegen die Verweigerung der Zustimmung klagen, das VG hat dies aber abgelehnt, weil das kein eigener Verwaltungsakt ist. (sehe ich auch so)


    . schliesslich wurde in 11.2021 das Visum von der Botschaft in Kuba abgelehnt.. was den Formalien entspricht. Ohne Zustimmung der ABH kein Visum.


    . hiergegen remonstrierte er; wieder Ablehnung:

    Zitat

    Hiergegen remonstrierte die Verlobte beim Auswärtigen Amt und wies ausdrücklich auf Art. 12 EMRK hin. Der ablehnende Remonstrationsbescheid enthielt u. a. folgende zwei Sätze: „Sofern jedoch die Ehe auch im Ausland geschlossen werden kann, ist die Einreise zur Eheschließung nicht erforderlich, um eine eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet führen zu können. Vorliegend ist nichts ersichtlich, was der Eheschließung in Ihrem Heimatland entgegensteht.“ Mit anderen Worten also: Deutsche, die ein Menschenrecht wahrnehmen wollen, können das im Ausland tun!

    .. ausgerechnet das Haus Baerbock, das die Menschenrechte hochhält, ignoriert hier dieselben. (mein Kommentar: Allerdings sitzt hier der Schuldige in der ABH, die den Innenministerien unterstehen; die Botschaft konnte nicht anders als einen pragmatischen Hinweis geben: Eheschließung im Ausland, Einreise kein Problem)


    Allerdings waren hier der Botschaft auch die Hände gebunden. Aus eigenem Antrieb hätte sie mE auch nicht den Art 12 EMRK berücksichtigen dürfen; daher findet dieser bei der Ablehnung der Remo keinerlei Erwähnung. (Hätte aber zumindest erklärt werden sollen). Der nächste Schritt wäre dann eine Klage gegen das AA , dort könnten solche Argumente berücksichtigt werden.



    An diesem Fall wird mE die unsinnige Forderung nach einer VE für das Hochzeitsvisum sichtbar.

    So wie ich das sehe wird der Fall weiter juristisch getrieben.. bin mal gespannt wie es ausgeht.

  • Natürlich kann man die VE für unnötig und/oder unzulässig halten, das hat aber mit dem BDSG nichts zu tun.


    Wenn die Forderung der Abgabe einer VE zulässig ist, dann ist auch die Erhebung und Verarbeitung der zur Bearbeitung erforderlichen Daten erforderlich und zulässig.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Wenn die Forderung der Abgabe einer VE zulässig ist, dann ist auch die Erhebung und Verarbeitung der zur Bearbeitung erforderlichen Daten erforderlich und zulässig.

    Die Zulässigkeit widerspricht nach Ansicht des Deutschen der Verhältnismäßigkeit..

    Nach dem Motto, warum soll ich irgendwas angeben, was irrelevant bzw. der ABH bekannt ist ist und unnötig gespeichert wird?


    Zitat

    wobei die Anforderungen an den Nachweis nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beurteilen seien. Sofern schon nach einer summarischen Prüfung keine ernsthaften Zweifel an der Sicherung des Lebensunterhalts bestehen, hätten weitere Nachforschungen nach Paragraf 47 Abs. 3 BDSG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterbleiben.

    .. wenn also der ABH das Einkommen vorlag, warum dann noch eine VE, deren Daten dann unnötig gespeichert werden ? so ist offenbar die Argumentation des Deutschen. Ich kann mich dieser Argumentation auch in etwa anschließen. Zumal die Forderung nach einer VE nicht unbedingt aus den Gesetzestexten hervorgeht.


    Jetzt kann man argumentieren, dass die VE ja dazu da ist, im Fall des Falles die Abschiebekosten geltend zu machen. Das ist aber aus dem Text nicht direkt ersichtlich, auch nicht aus den Ablehnungsbegründungen.

  • Weil sich aus der Information über die Einkommensverhältnisse noch keine Verpflichtung ergibt.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Weil sich aus der Information über die Einkommensverhältnisse noch keine Verpflichtung ergibt.

    .. das sehe ich auch so.. nur, ist das bei dieser Sachlage überhaupt nötig..??


    Gedankenexperiment: wenn jemand dieses Einkommen nicht hat, darf er dann nicht vom seinem Menschenrecht auf Heirat Gebrauch machen?

  • Das ist doch das bekannte Problem ..

    In klar man kann klagen etc .. aber wenn sich die heimische ABH so querstellt dann macht es tatsächlich Sinn im Ausland zu heiraten .

    Aktuell würde ich sagen am Besten in den Phils damit die UP direkt startet.


    Wenn jemand wirklich in der Situation ist und mit dem Sachbearbeiter der ABH ein Problem hat würde ich ganz frech ihn fragen "okay ich kündige meinen Job fliege mit meinem gesparten Geld erstmal in die Phils und Heiratet dort, und schwärngere meine Verlobte dann kommen wir mit D Visum zurück und beantragen für alle Harz 4 wollen Sie das " 😂🥲l

  • Gedankenexperiment: wenn jemand dieses Einkommen nicht hat, darf er dann nicht vom seinem Menschenrecht auf Heirat Gebrauch machen?

    Heiraten darf er....aber keinen Ausländer in Deutschland, denn dazu benötigt man genug Geld für den Unterhalt. Eigentlich eine gute Sache und müsste auch bei Hochzeit im Ausland gelten. Denn nur so schützt man sich vor Nassauern


    PS: Ich musste genau nachweisen, wie ich meine Deutsche Frau in Kanada finanzieren kann, bevor wir die Aufenthaltsgenehmigung bekamen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das ist doch das bekannte Problem ..

    Richtig!

    n klar man kann klagen etc .. aber wenn sich die heimische ABH so querstellt dann macht es tatsächlich Sinn im Ausland zu heiraten .

    .. dass ist der "Workaround" wie es heute gemacht wird. Aber ich finde es gut, dass endlich mal jemand den Mumm aufbringt, gegen diese Ungleichbehandlung zu klagen..


    Ich selbst kann mich erinnern, dass ich keine VE für das Hochzeitsvisum meiner Frau abgegeben habe. Ist aber länger her. Ob das eine Versehen war oder Absicht, weiß ich nicht. Zu dem ABH-Sachbearbeiter hatte ich ein gutes Verhältnis; er wusste wo und was ich arbeite. Möglich, dass er daher verzichtet hatte.


    In diesem Fall wird ja auch "Verhältnismäßigkeit" angeführt.

    Man kann sich fragen:

    . in wie vielen Fällen von einem Hochzeitsvisum kommt nach Einreise keine Hochzeit zustande?

    . davon: in wieviel Fällen weigert sich die Braut Deutschland wieder zu verlassen?

    . oder in wie vielen Fällen weigert sich der Deutsche die Ausreisekosten zu übernehmen ?


    Wenn das von 100 Fällen einer ist ...... ????




    Heiraten darf er....aber keinen Ausländer in Deutschland, denn dazu benötigt man genug Geld für den Unterhalt

    Nein: für den Unterhalt wird kein Geld benötigt. Nur für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit.

    Ab da kann man H4 beantragen... (Wir sprechen von Heirat Ausländer/Deutscher)..


    Hier haben wir ja einen Fall, wo ja genug Geld da ist. Jemand der nur seine Daten nicht über VE preisgeben will.

  • Hier haben wir ja einen Fall, wo ja genug Geld da ist. Jemand der nur seine Daten nicht über VE preisgeben will.

    Na ja die VE ist aber entsprechend zu beantragen für ein Hochzeitsvisum und auch per Gesetz und Avv so vorgesehen. Weigert er sich, wie hier geschehen, gibt es keine Zustimmung zum Visum...bis zum möglichen Gewinn einer Klage


    Zitat

    Der erklärte seine Bereitschaft, bis zur Hochzeit für den Unterhalt seiner Verlobten aufzukommen, was mit der Anmeldung der Eheschließung aber ohnehin klar sein sollte. Er wies ein monatliches Nettoeinkommen von rund 5.300 € nach. Nötig wären unter Berücksichtigung seiner drei Kinder nur 2.350 € gewesen


    um das zu klären (Unterhalt Kinder und eventuell Ex-Frau) muss eine VE abgegeben werden. Ich wüsste jetzt auch nicht, welche Daten man mehr für eine VE braucht, als für ein Hochzeitsvisum...also warum sich zieren?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Würde man keine VE verlangen, glaube ich dann würde das missbraucht werden. Gibt ja genug z.B. Großfamilien mit deutschen Pässen, die dann eben international Visas verkaufen gehen würden. Wenn die ABH einem irgendwann den Riegel vorschiebt, weil sie sehen, dass nie geheiratet wird, wobei das dann auch schwer würde, kann ja sein, dass man blöderweise immer so Pech hat und der/die Verlobte immer vor einem abhaut, sobald in Deutschland, kommen die Cousins und machen weiter… nur so eine Vermutung. Aber so eine Regelung wäre ja geradezu eine Einladung für ein neues Schleppermodell ermöglicht durch deutschen Pass.

  • Das ist eine gewagte Aeusserung.

    nein:


    Eheschließungsfreiheit – Wikipedia


    Zitat

    Die Eheschließungsfreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen.



    .. wenn dieser Satz richtig ist, dann ist das Risiko der Einreise ohne VE zur Hochzeit gegen das Recht auf Sicherheit (hier insbesondere Schutz der Allgemeinheit vor möglichen finanziellen Risiken) abzuwägen.

    Eine klassische Aufgabe von Gerichten.. vielleicht sogar vom Verfassungsgericht.


    Man kann nicht argumentieren, dass man ja im Ausland heiraten kann.. denn das könnte ja für Menschen mit Behinderung, wenig Geld etc. unmöglich sein.


    Einerseits ist ja bei Heirat mit einem Deutschen der Zuzug ins Sozialsystem erlaubt; Andererseits nutzt die ABH die VE bei Einkommensschwachen, um eine Heirat zu verhindern. Das ist quasi ein Missbrauch dieses Instruments. Wenn man nicht will, dass Einkommensschwache eine Ausländerin heiraten und ins Sozialsystem holen, sollte es dazu ein Gesetz geben und nicht über Hintertüren verhindert werden.

  • Würde man keine VE verlangen, glaube ich dann würde das missbraucht werden. Gibt ja genug z.B. Großfamilien mit deutschen Pässen, die dann eben international Visas verkaufen gehen würden. Wenn die ABH einem irgendwann den Riegel vorschiebt, weil sie sehen, dass nie geheiratet wird, wobei das dann auch schwer würde, kann ja sein, dass man blöderweise immer so Pech hat und der/die Verlobte immer vor einem abhaut, sobald in Deutschland, kommen die Cousins und machen weiter… nur so eine Vermutung. Aber so eine Regelung wäre ja geradezu eine Einladung für ein neues Schleppermodell ermöglicht durch deutschen Pass.

    Sorry .. für Schlepper ist die VE doch das kleinste Hürde.. die werden da schon was zaubern.. Missbrauch gibt es immer.

    Wir sprechen aber hier von ganz "normalen Fällen".

  • Würde man keine VE verlangen, glaube ich dann würde das missbraucht werden. Gibt ja genug z.B. Großfamilien mit deutschen Pässen, die dann eben international Visas verkaufen gehen würden. Wenn die ABH einem irgendwann den Riegel vorschiebt, weil sie sehen, dass nie geheiratet wird, wobei das dann auch schwer würde, kann ja sein, dass man blöderweise immer so Pech hat und der/die Verlobte immer vor einem abhaut, sobald in Deutschland, kommen die Cousins und machen weiter… nur so eine Vermutung. Aber so eine Regelung wäre ja geradezu eine Einladung für ein neues Schleppermodell ermöglicht durch deutschen Pass.

    Sorry .. für Schlepper ist die VE doch das kleinste Hürde.. die werden da schon was zaubern.. Missbrauch gibt es immer.

    Wir sprechen aber hier von ganz "normalen Fällen".

    Ja, was ich meinte, dass in obigem Fall es ja quasi sogar legal wäre, die Einreise zumindest, also man nicht mal mehr von „Schlepper“ sprechen könnte, auch wenn das Ziel das gleiche wäre.

  • hge bzgl. der VE für Heiratsvisum sind wir uns denke ich einig dass eigentlich Quatsch ist .. aber es ist nunmal aktuell so.


    Umgehungslösung:

    1) im Ausland, DK oder PH heiraten und fertig

    2) wenn Kinder vorhanden sind ist evtl. ein Anwalt notwendig damit die ABH das Visum für die Einreise genehmigt mit Begrüdung dass das Kind ja nicht ohne Mutter aufwachsen soll (weil eben in der Theorie Lebensunerhalt für das Kind gesichert sein muss).


    und fertig ;)

  • ür Heiratsvisum sind wir uns denke ich einig dass eigentlich Quatsch ist .. aber es ist nunmal aktuell so.

    Deswegen finde ich den fall so interessant.

    Quasi der Georg Thiel (GEZ-Rebell) des Heiratsvisums :)

    Umgehungslösung:

    .. die Lösung ist ja bekannt. Da geht es nicht drum. Und bei seinem Einkommen wäre es ja ein Leichtes gewesen die VE abzugeben.. dann hätte er sich Ärger erspart.


    Bei dem Fall ist auch leider nicht ersichtlich, was die ABH zusätzlich von ihm verlangt hat. Denn dort steht:

    Die zuständige Ausländerbehörde brauchte dann bis Ende August, um dem Mann ein dickes Paket mit auszufüllenden Formularen und eine lange Liste mit beizufügenden Nachweisen zu schicken.


    Diese "lange Liste" hat den Herrn sicherlich auf die Palme gebracht. Was das für Nachweise sein sollen, wissen wir nicht..

  • Es gibt dazu kein ordentliches Gesetz, weil Deutschland dank der populistischen Vermeidungsstrategie der Union immer noch kein ordentliches Zuwanderungsgesetz hat, in dem man sowas regeln kann (Röttgen: “Kinder statt Inder”).


    Wäre ja mal was für die derzeitige Regierung, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Das macht dann nämlich vieles andere auch einfacher.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Zitat

    Die Eheschließungsfreiheit ist eines der Grundrechte der Menschen. Sie besteht darin, in freier Entscheidung heiraten oder nicht heiraten zu dürfen.

    . wenn dieser Satz richtig ist, dann ist das Risiko der Einreise ohne VE zur Hochzeit gegen das Recht auf Sicherheit (hier insbesondere Schutz der Allgemeinheit vor möglichen finanziellen Risiken) abzuwägen.

    Eine klassische Aufgabe von Gerichten.. vielleicht sogar vom Verfassungsgericht.

    Jeder kann eine Ehe schließen, aber nicht erwarten das der Steuerzahler einen Ausländer finanziert! Denn das steht da nicht! Dein Wikipediabeitrag sagt nur, dass man keine Heiratsgenehmigung braucht und ist rechtlich nicht bindend....

    Zitat

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR[1] ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten.

    https://de.wikipedia.org/wiki/…A4rung_der_Menschenrechte

    Es gibt dazu kein ordentliches Gesetz, weil Deutschland dank der populistischen Vermeidungsstrategie der Union immer noch kein ordentliches Zuwanderungsgesetz hat, in dem man sowas regeln kann (Röttgen: “Kinder statt Inder”).


    Wäre ja mal was für die derzeitige Regierung, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Das macht dann nämlich vieles andere auch einfacher.

    Dann sollte man sich aber an Einwanderungsländern orientieren....Nachweis der Finanzierung des Lebenunterhaltes, auch bei Hochzeit im Ausland und prognostiziert für die Zukunft...analog Kanada / Australien / NZ...und nicht wieder alle Sozialfälle reinlassen

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Bin ich in Teilen dabei. Die derzeitige Situation fusst ja eher auf "Verbotslücken" die dann ausgelegt werden müssen – mit der Folge dass eine Steuerung beinahe unmöglich ist. Dann bleiben auch Teile der "Reingelassenen" keine Sozialfälle qua Gesetz.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi