Bei Reitschuster.. interessanter Fall Hochzeitsvisum abgelehnt

  • Bin ich in Teilen dabei. Die derzeitige Situation fusst ja eher auf "Verbotslücken" die dann ausgelegt werden müssen – mit der Folge dass eine Steuerung beinahe unmöglich ist. Dann bleiben auch Teile der "Reingelassenen" keine Sozialfälle qua Gesetz.

    Hier in Canada muss man sich ganz klar "nackig" machen und für die eigene Ehefrau ein "Sponsor" sein, damit man eine AE bekommt. Nachweise von Einkommen + Vermögen (Bankbürgschaft) damit man seinen LU sicherstellt. Finde ich gut so, denn es befreit von einwandern in Sozialsysteme als "nur" verheiratet!

    Anders sieht es aus, wenn man beruflich einwandert...dann braucht man aber auch einen Sponsor (Firma)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Jeder kann eine Ehe schließen, aber nicht erwarten das der Steuerzahler einen Ausländer finanziert!

    In diesem Fall geht es ja nicht darum, dass der Steuerzahler den Ausländer finanziert. Es geht nur eine mögliche Finanzierungslücke für Einreise bis Hochzeit abzudecken.

    Wenn man so denken würde, müsste man generell alle Ausländer die Einreise und Hochzeit zu Deutschen untersagen; denn das Risiko, auf H4 zurückzufallen besteht ja bei den fast allen. (ausgenommen Beamte ). Da nützt auch eine VE nichts mehr. Ich würde sagen, dieses Risiko ist sogar größer als die 2-3 Monate, die der Steuerzahler in dem Fall hier aushalten muss. Die Botschaft hätte aber auch das Visum erst 2 Wochen vor Hochzeit gewähren können, dann wäre das Risiko noch kleiner. (letzteres hat die DBM in einem mir bekannten Fall mal gemacht )

    Dein Wikipediabeitrag sagt nur, dass man keine Heiratsgenehmigung braucht und ist rechtlich nicht bindend....

    .. versteh ich nicht. Eine Anmeldung zur Hochzeit ist doch auch letztlich mit einer Genehmigung verbunden. Sonst gäbe es ja keine Anmeldung. Und ein EFZ für die Heirat im Ausland ist auch eine Genehmigung.. mag sein, dass die Genehmigung nicht so heißt.

    Ob Menschrechte rechtlich nicht bindend sind, weiß ich nicht. Bin kein Jurist.

    Hier in Canada muss man sich ganz klar "nackig" machen und für die eigene Ehefrau ein "Sponsor" sein, damit man eine AE bekommt.

    .. da kommt davon, dass diese Staaten meist kein Artikel 6 GG haben. Wie zB Dänemark, die auch bei einem Zuzug zu einem Dänen den staatlichen Unterhalt ausschließen wollen.

  • Ob Menschrechte rechtlich nicht bindend sind, weiß ich nicht. Bin kein Jurist.

    Zitat

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR[1] ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten. Sie wurde am 10. Dezember 1948 im Palais de Chaillot in Paris verkündet


    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu finden sei,[5] keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, weil die Vollversammlung der Vereinten Nationen kein Völkerrecht schaffen kann.[6] Als solche sind sie nicht justiziabel, nicht einklagbar. Sie wurde mit der UN-Resolution 217 A (III)[7] der UN-Vollversammlung eingeführt. Die Erklärung ist also kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht als solcher verbindlich. Auch ihr Status als Resolution verleiht ihr keine verbindliche Wirkung, da nach der UN-Charta nur Resolutionen des Sicherheitsrates bindende Wirkung zukommt und eine entsprechende Regelung für Resolutionen der Vollversammlung fehlt

    Nochmals extra rausgesucht https://de.wikipedia.org/wiki/…A4rung_der_Menschenrechte

    .. versteh ich nicht. Eine Anmeldung zur Hochzeit ist doch auch letztlich mit einer Genehmigung verbunden.

    Nein, normal nicht. Wenn ich als Deutscher eine Deutsche Frau heirate brauche ich keinerlei Genehmigung...das EFZ klärt ja auch nur, bei Ausländern, ob diese Ehefähig sind.

    Zitat

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach deutschem Recht eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung zwischen zwei Verlobten, von denen wenigstens einer auch eine andere als die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach der Rechtsordnung des Ausstellerlandes keine Ehehindernisse entgegenstehen, also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot.

    https://de.wikipedia.org/wiki/…keitszeugnis_(Deutschland)

    Und ein EFZ für die Heirat im Ausland ist auch eine Genehmigung.. mag sein, dass die Genehmigung nicht so heißt.


    da kommt davon, dass diese Staaten meist kein Artikel 6 GG haben. Wie zB Dänemark, die auch bei einem Zuzug zu einem Dänen den staatlichen Unterhalt ausschließen wollen.

    das kann sein...

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zitat

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist ein Ideal, an dem Orientierung zu finden sei,[5] keine verbindliche Rechtsquelle des Völkerrechts, weil die Vollversammlung der Vereinten Nationen kein Völkerrecht schaffen kann.

    Um die Sache mal andersrum zu betrachten:

    Ich kann mir kein deutsches Gericht vorstellen, was eine Hochzeit verbietet, wenn keine Ehehindernisse vorliegen. Und Armut ist kein Ehehindernis.. somit muss auch der Zugang zum Ort der Hochzeit gestattet werden. Egal welche Nationaltät der Partner hat, wenn einer der beiden Deutscher ist. Da kann ein deutsches Gericht ja auch mit Artikel 6 GG argumentieren, wenn die Menschrechte nicht zitierbar sein sollten..


    Es wurde sich ja auch auf Art 12 E(uropäisch)MRK berufen


    Art. 12 MRK - Recht auf Eheschließung - dejure.org


    Zitat

    Art. 12
    Recht auf Eheschließung

    Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.


    .. auch nicht anwendbar?

  • ch kann mir kein deutsches Gericht vorstellen, was eine Hochzeit verbietet, wenn keine Ehehindernisse vorliegen. Und Armut ist kein Ehehindernis.. somit muss auch der Zugang zum Ort der Hochzeit gestattet werden.

    Verbietet ja auch kein Gericht - steht dir frei...es gibt nur kein Visum dafür. Der Deutsche kann ja in jedes Land der Erde fliegen und dort heiraten....die Freiheit besteht doch! Man könnte das vielleicht einklagen, wenn man absolut nicht reisefähig ist wegen einer Behindderung!


    Es wurde sich ja auch auf Art 12 E(uropäisch)MRK berufen

    Die Ehe wird ja nicht verboten....nur die Einreise eines Ausländers ins Bundesgebiet und dafür gibt es kein "Menschenrecht" (außer Merkelrecht) und hier gelten nur Aufenthaltsgesetz und Avv....und die sagen VE bis zur Hochzeit oder eben frei nach der MRK - Heirate im Ausland


    Nach deiner Theorie könnte ja jeder Deutsche, dann auch z.B. eine Thailänderin (da gibt es keine UP) mit Schnegnvisum heiraten und sie müsste nicht ausreisen....denn Art 6 GG usw.

    Dann wäre das Hochzeitsvisum ja Unsinn. Die Klage wird nichts bringen, genau wie Klagen gegen bevorzugte Ausländer

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Verbietet ja auch kein Gericht - steht dir frei...es gibt nur kein Visum dafür. Der Deutsche kann ja in jedes Land der Erde fliegen und dort heiraten....die Freiheit besteht doch!

    Naja, da möchte ich mal sehen, dass ein deutsches Gericht sagt, dass er ja irgendwo im Ausland heiraten darf und soll und dadurch das Menschenrecht auf Heirat gesichert ist.

    (Ist im übrigen genau der Titel des Reitschuster-Berichts , siehe #1 )


    Die Ehe wird ja nicht verboten....nur die Einreise eines Ausländers ins Bundesgebiet und dafür gibt es kein "Menschenrecht" (außer Merkelrecht) und hier gelten nur Aufenthaltsgesetz und Avv....und die sagen VE bis zur Hochzeit oder eben frei nach der MRK - Heirate im Ausland

    .. du weißt selbst, dass AVV kein Gesetz ist und Gerichte sich nicht dran stören.


    Wenn der Herr in unserem Fall das weiterverfolgt, werden wir ja sehen, was rauskommt. Hoffentlich wird es dann in den Medien berichtet.



    PS:

    Nach deiner Theorie könnte ja jeder Deutsche, dann auch z.B. eine Thailänderin (da gibt es keine UP) mit Schnegnvisum heiraten und sie müsste nicht ausreisen....denn Art 6 GG usw.

    Dann wäre das Hochzeitsvisum ja Unsinn. Die Klage wird nichts bringen, genau wie Klagen gegen bevorzugte Ausländer

    .. das Thema hat ja nichts mit dem Fall hier zu tun.

    Ja, Heirat in D ist auch mit SchengenVisum möglich.. das StA interessiert nur, ob ein legaler AT vorhanden ist. Dabei gab es doch eine VE für die Einreise. Und die erzwungene Ausreise und Wiedereinreise ist eine ausländerrechtliche Sache, die nichts mit der Heirat zu tun hat.

    Vor einigen Jahren haben VGs Grundsatzurteile gefällt, dass dies der "Ehegattin" zuzumuten ist, das richtige Visumsverfahren nachzuholen.

  • Dabei gab es doch eine VE für die Einreise. Und die erzwungene Ausreise und Wiedereinreise ist eine ausländerrechtliche Sache, die nichts mit der Heirat zu tun hat.

    Alles richtig, aber das ist eine unnötige Schikane und widerspricht eigentlich ebenfalls Art. 6 GG. Dazu kostet es Unsummen an Geld für zusätzliche Flüge usw.

    Einem "Armen" macht man es damit ebenfalls unmöglich eine Ausländerin zu heiraten


    Bin mal gespannt, wie das ausgeht. Ich hoffe man hört davon


    PS: Wobei ich tatsächlich eher für die Version wie in Dänemark, Australien, Kanada usw. wäre....nur wenn die Sicherung des LU sichergestellt ist, darf die Ehefrau ins Land.

    Frau Goose musste auch Vermögen nachweisen, bevor sie hier rein durfte....so musste ich nicht sponsern :Rolf Und jetzt ist sie bald "Aussie" wie es aussieht

    Eine gute Landung ist eine, bei der du hinterher weggehen kannst. Eine phantastische Landung ist eine, bei der das Flugzeug noch einmal verwendet werden kann. Starten muss man nicht. Landen schon

  • Sehe ich genauso. Wenn man nachweisen kann die kosten zu tragen und sich dazu verpflichtet wäre das schon in Ordnung. Und über zumutbar Kann wohl streiten.


    Ich finde es keinesfalls zumutbar jetzt Monate auf meine Frau zu warten und hin und her zufliegen. Es ist wohl eher ein hinnehmen das es nun Mal so ist wie es ist. Der Gesetzgeber regelt es halt so das man wieder ausreisen muss und ein neues Visa beantragt. Wir sind halt in Deutschland und da hat alles sein Ordnung!

  • Korrekt, ist das beste System. Nur MUSS das dann für ALLE hier lebenden Menschen gelten, nicht nur für Deutsche...

  • Mein Eindruck ist man versucht ja durchaus in diese Richtung zu gehen z.b. indem man eine VE bei Heiratsvisum fordert und einige ABHs sogar dann Probleme machen wenn diese ein Dritter für diesen Fall abgibt. Und im Ausland heiraten kann sich wie ja schon geschrieben nicht jeder leisten, daher auch hier muss somit ein gewisses Kapital dafür da sein ;).


    Also ein "armer" kann somit weder in D noch in Dänemark heiraten ,:) bzw weder ein Deutscher noch ein Däne

  • Korrekt, ist das beste System. Nur MUSS das dann für ALLE hier lebenden Menschen gelten, nicht nur für Deutsche...

    Ja, na klar. Nur so kann ein Staat überleben....man muss es sich leisten können zu heiraten.


    War doch die letzten 2.000 Jahre auch in Deutschland so....


    Mein Eindruck ist man versucht ja durchaus in diese Richtung zu gehen z.b. indem man eine VE bei Heiratsvisum fordert und einige ABHs sogar dann Probleme machen wenn diese ein Dritter für diesen Fall abgibt. Und im Ausland heiraten kann sich wie ja schon geschrieben nicht jeder leisten, daher auch hier muss somit ein gewisses Kapital dafür da sein ;).

    Da täuscht dein Eindruch aber massiv....man muss nur irgendwie die VE auftreiben oder einen Billigflug, danach ist dann das Leben in der steuerfinanzierten Hängematte mit dem importierten Paradiesvogel möglich. Oftmals rennt dann allerdings sehr schnell der Paradiesvogel in ein "besseres" Vogelhäusschen. Denn für solch ein Leben hätte man auch zu Hause bleiben können


    Hatten wir schon etliche Geschichten hier im Forum


    In den o.g. Ländern ist eben auch nach Hochzeit kein Bezug von Sozialgeldern für den zugezogenen Ausländer möglich. Die AE hängt am Sponsor und seiner Leistungsfähigkeit

    Also ein "armer" kann somit weder in D noch in Dänemark heiraten ,:) bzw weder ein Deutscher noch ein Däne

    Also wir haben genug Hartzer hiergehabt, die das konnten. Meist hielt die Ehe dann aber nicht lange :floet

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi