FZV beantragen was wird alles benötigt

  • nicht so ganz siehe Visa Handbuch ab Seite 19

    https://www.auswaertiges-amt.d…be/visumhandbuch-data.pdf


    mE müsste wenn dann die DBM die UP Prüfung fordern. Ist in Deinem Fall eig ja auch egal mir geht es nur darum hier vollständige Informationen (Behördenteil) zu senden :)

    Aufgrund der etwas unübersichtlichen und nicht durchgängige Paginierung des Handbuchs(die zahlreichen Ergänzungslieferungen sind jeweils gesondert paginiert), erschließt sich mit der Angabe "ab Seite 19" nicht wirklich, auf was Du abstellst.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • nicht so ganz siehe Visa Handbuch ab Seite 19

    https://www.auswaertiges-amt.d…be/visumhandbuch-data.pdf


    mE müsste wenn dann die DBM die UP Prüfung fordern. Ist in Deinem Fall eig ja auch egal mir geht es nur darum hier vollständige Informationen (Behördenteil) zu senden :)

    Aufgrund der etwas unübersichtlichen und nicht durchgängige Paginierung des Handbuchs(die zahlreichen Ergänzungslieferungen sind jeweils gesondert paginiert), erschließt sich mit der Angabe "ab Seite 19" nicht wirklich, auf was Du abstellst.

    Ab Seite 8 Ermessungsausübung

  • Patrick_NW war jetzt auch neugierig und habe mal geschaut:
    pasted-from-clipboard.png

    https://www.auswaertiges-amt.d…rganisationsplan-data.pdf


    Denke das Visa Handbuch hat als Zielgruppe eher nicht uns sondern ist für die Mitarbeiter der Außenvertretungen ;)

    dennoch finde ich es sehr interessant, da sind so gut wie alle Fallkonstellationen beschrieben.

  • Habe heute Mal ein bisschen mit dem Bundesverwaltungsamt/Referat für Visaangelegenheiten hin und her geschrieben.


    Scheinbar helfen die Mitarbeiter gerne weiter und sind schnell beim Antworten.


    Ich hatte Mal nachgefragt was unser Visa macht und woran es hängt das es nicht weitergeht.


    Es wurden die Passdaten abgefragt sowie die DEU-Nummer.


    Am 30.8 wurde unser Antrag in Manila im System erfasst. Die original Antragsunterlagen wurden am 15.9 an unsere zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet.

    Die erste Info hat mein Sachbearbeiter bereits am 13.9 online gesehen das ein Antrag vorliegt.


    Ich hatte ja bereits alle Unterlagen zugeschickt (Gehaltsnachweise, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis und die Hochzeitsurkunde)


    Heute habe ich Mal angerufen um zu fragen wo es hängt. Naja er hat halt viel zu tun (Flüchtlinge ect.) Morgen, wenn kein Publikumsverkehr ist schaut er es sich an und meldet sich.


    Bin gespannt!



  • ah ich hatte mich schon gewundert warum Du nicht bald mal schreibst das Visa ist da ;)

    Aber gut wenn er die Zustimmung noch nicht gemacht hat ist klar.

    Allerdings ich kenne es so dass die ABH auf die Originalunterlagen wartet - aber vllt hast ja Glück ihr kennt euch ja gut wie du geschrieben hast :D

    Bin gespannt ob die die UP abwarten.

    Meine Prognose ist nein also die DBM stellt das Visa direkt aus - aber wir werden ja sehen :)

  • Ja schön wäre es!!!!


    Wusste garnicht das die Unterlagen auch zur ABH geschickt werden dachte das geht alles online.

    Nachdem ich auf der HP der BVA gelesen habe

    "Die Komplexität des deutschen Visumverfahrens erfordert den Einsatz modernster Technik...."


    Wir sind gespannt wie immer 😁

  • Das geht nicht alles muss seine Ordnung haben 😂 man könnte meinen man ist auf einer Phil behörde 😂 so wie beim Konsulat in Frankfurt. Nee Kopien können sie nicht machen , aber das ROM neu drucken auf einen FARB Laserdrucker kein Problem machen wir gerne 😂😂


    Aber Spass bei Seite die einzige Erklärung die mir da einfällt : die DBM schickt es ja nicht direkt zu deiner ABH sondern erst zu einer Zwischenstation welche dann die ABH ermittelt. Sonst könnte ja jeder zu jeder ABH geben um das zu bestätigen. Aber dass man es sicher effizienter lösen könnte .. naja macht man ja nur 1x im Leben (in 50 Prozent der fälle 😂)

  • Das ist doch super. Die Zustimmung erfolgt elektronisch vllt macht er das ja schnell danach dauert es meist nur wenige Tage bis das Visum da ist.


    Gehaltsnachweise sind nicht erforderlich wenn du deutscher bist da bei Zuzug zu deutschen die Sicherung des Lebensunterhalts nicht nachgewiesen werden muss. Allerdings würde ich sie trotzdem schicken wenn du an einer schnellen Bearbeitung interessiert bist.


    Bei mir wurde auch danach gefragt (bei at Antrag nach Hochzeit ) und meinte auf welcher Grundlage? Er meinte "äh naja hm wir müssen ja schauen ob sie Geld verdienen " dachte mir nur Ahja interessante "rechtliche" begründung 😂 hab sie dann aber trotzdem abgegeben um das Verfahren nicht zu verlangsamen. Und ich wollte ja auch was vom ihm wo ich wiederum keine Grundlage hatte es zu verlangen (Brief der abh dass Erwerbstätigkeit erlaubt ist )


    roseforest

    Weißt du ob das so auch im Visa Handbuch steht oder ob es da einen $ gibt

    Der Typ hat gerade geschrieben daß er den kompLetten Mietvertrag benötigt mit qm und Monatsmiete.


    Wenn noch eine Mail kommt und er möchte noch etwas hatte ich ihm gerne gleich das passende geschrieben

  • Steht mE nirgends dass es notwendig ist da Sicherung des LU bei Zuzug zu Deutschen nicht erforderlich ist. Meiner Meinung nach kannst du auch Harzer sein und angeben du willst unter der Brücke leben da ist deine Frau einverstanden ;) falls ich mich da täusche gerne korrigieren aber mE ist das so.


    Daher Du könntest

    1) ihm genau das Schreiben und drauf bestehen es nicht einzureichen oder

    2) du fragst ihn aufgrund welcher Rechtsgrundlage das benötigt wird oder

    3) du schickst den Mietvertrag einfach ;)


    Ich hatte Option 3 damals gewählt. Ich musste das aber für die VE damals einreichen da könnte man ja argumentieren ihr seit ja noch nicht verheiratet..

    • Hilfreich

    steht in den AVV zu §28 Aufenthaltsgesetz


    Ist einer der Ehepartner Deutscher (vgl. Num-

    mer 2.1.1), so ist zu beachten, dass Artikel 6

    GG gegenüber dem deutschen Staatsange-

    hörigen eine besondere Wirkung entfaltet. Ihm

    soll es grundsätzlich nicht verwehrt werden,

    seine Ehe- und Familiengemeinschaft in

    Deutschland zu führen. Daher besteht für den

    nachziehenden Ausländer ein gesetzlicher An-

    spruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaub-

    nis, sofern der deutsche Ehegatte seinen ge-

    wöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat

    und die weiteren Zuzugsvoraussetzungen vor-

    liegen...


    Die Sicherung des Lebens-

    unterhaltes (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Ab-

    satz 3) ist wegen des uneingeschränkten Auf-

    enthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet

    gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine


    Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu

    Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.

    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann je-

    doch auch der Ehegattennachzug zu Deutschen

    von dieser Voraussetzung abhängig gemacht

    werden. Besondere Umstände können bei Per-

    sonen vorliegen, denen die Herstellung der

    ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zu-

    mutbar ist



    Das einzige Problem könnte sein, wenn du Unterhaltsverpflichtungen hast...


    Also einfach einen 3 Zeiler an die Behörde schicken, dass nach $ 28 und den dazu gehörenden AVV der gesicherte LU bei verheirateten Deutschen nicht zu prüfen ist

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hab auch schon eine Antwort


    Sehr geehrter Herr Patrick_NW,

    vielen Dank für den Mietvertrag. Der Erteilung des Visums wurde von unserer Seite aus zugestimmt und die Botschaft entsprechend informiert.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr freundlicher Sachbearbeiter

  • herzlichen Glückwunsch 🎊🎈


    lg

    Es gibt keine schlechte Religion, es gibt nur schlechte Menschen - Morgan Freeman

  • Die Antwort lautet "Jein":


    28.1.1.0 Allg. Verwaltungsvorschrift zum AufenthG:


    "Die Sicherung des Lebensunterhaltes

    (§ 5 Absatz 1 Nummer 1, § 2 Absatz

    3) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts

    von Deutschen im Bundesgebiet

    gemäß § 28 Absatz 1 Satz 3 im Regelfall keine

    Voraussetzung für den Ehegattennachzug zu

    Deutschen und nicht durchgängig zu prüfen.

    Bei Vorliegen besonderer Umstände kann jedoch

    auch der Ehegattennachzug zu Deutschen

    von dieser Voraussetzung abhängig gemacht

    werden. Besondere Umstände können bei Personen

    vorliegen, denen die Herstellung der

    ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar

    ist. Dies kann in Einzelfällen in Betracht

    kommen bei Doppelstaatern in Bezug auf

    den Staat, dessen Staatsangehörigkeit sie neben

    der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die

    geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten

    gelebt und gearbeitet haben und die Sprache

    dieses Staates sprechen. Darüber hinaus kann

    unter den Voraussetzungen des § 27 Absatz 3

    trotz des grundsätzlich bestehenden Anspruchs

    die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden;

    vgl. näher Nummer 27.3. Im Rahmen der nach

    § 27 Absatz 3 erforderlichen Ermessensabwägung

    ist maßgeblich darauf abzustellen, dass

    dem Deutschen regelmäßig nicht zugemutet

    werden kann, die familiäre Lebensgemeinschaft

    im Ausland zu leben, und dass der besondere

    grundrechtliche Schutz aus Artikel 6 GG eingreift."

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ist halt Ermessenssache des Sachbearbeiters. Denke aber das die Hürden nicht zu klein sind um es abzulehnen. Auch wenn jemand Harz 4 bekommt muss das nicht zwangsläufig zur Ablehnung kommen

    Das wird im "Regelfall" auch so sein; ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es einen 100% Automatismus nicht gibt, wenngleich das "Restrisiko" der Nichtbewilligung sehr gering ist.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer