Lukedzy/Hilfe zum Antrag auf Visum zur Eheschließung

  • Hallo zusammen,

    Erstmal möchte ich mich vorstellen, mein Name ist Christian u d ich wohne in Oberhausen. Ich möchte meine Verlobte hier heiraten, was wir für ihr Visa brauchen ist soweit klar, da es ja auf der Webseite der deutschen Botschaft in Manila steht. Ich habe hier beim Standesamt angefragt und die haben mir eine Liste geschickt. Bisher war ich immer nur stiller Mitleser und habe ziemlich viel nützliche Informationen sammeln können. Aber es gibt da paar Sachen die mich einfach verwirren.

    Hier erstmal die Liste was meine Freundin braucht.


    1. Beglaubigte Kopie des philippinischen Reisepasses

    2. Vollmacht

    3. Wohnsitzbescheinigung

    4. Geburtsurkunde, ausgestellt durch das Hauptstandesamt der Philippinen

    PSA (Philippine Statistics Authority) vormals NSO

    5. Ledigkeitsbescheinigung, ausgestellt durch das Hauptstandesamt der

    Philippinen (PSA), als CENOMAR (Certificate of No Marriage)

    6. Eigene eidesstattliche Erklärung über den Familienstand

    7. Einkommensnachweis


    Die philippinischen Unterlagen werden im Rahmen des Befreiungsverfahrens von der deutschen Botschaft in Manila auf die formelle und inhaltliche Richtigkeit geprüft (siehe Merkblatt).

    Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden.

    Alle ausländischen Unterlagen müssen von einem für die Deutsche Landesjustizverwaltung (Oberlandesgericht) zugelassenen Dolmetscher übersetzt sein. (http://www.gerichts-dolmetscher.de)

    Die Auflistung der vorzulegenden Unterlagen ist nicht abschließend, da das Oberlandesgericht im Rahmen des Befreiungsverfahrens beteiligt ist. Alle Unterlagen werden zunächst im Standesamt Oberhausen geprüft und anschließend an das Oberlandesgericht Düsseldorf weitergeleitet.


    Hier steht aber z.b. nicht dabei das wir das hier brauchen, was ich hier aber schon oft gelesen habe.

    Grundschulzeugnis (Elementary School Permanent Record / Form 137) der zu prüfenden Person. Bitte

    keine Zeugnisse der weiterführenden Hochschule oder College-/Universitätszeugnisse einreichen.

    Heiratsurkunde der Eltern der zu prüfenden Person, ausgestellt entweder durch PSA oder LCR (falls die Eltern nicht verheiratet sind, ist die PSA-Indexbescheinigung der Mutter einzureichen)

    jeweils 2 Passfotos der Eltern (ggf. durch Sterbeurkunde, ausgestellt durch PSA oder LCR, zu ersetzen)

    Geburtsurkunden ggf. vorhandener Geschwister (keine Originale, einfache Kopien genügen hier), ausgestellt durch PSA oder LCR


    Kann das eventuell vom Oberlandesgericht gefordert werden. Wenn ich die ersten Dokumente beglaubigen und übersetzen lasse kostet es mich 330 Euro und ewig lange Wartezeit, wenn die anderen nachgereicht werden müssen dann das gleiche Spiel nochmal. Soll ich die sicherheitshalber auch besorgen?


    und müssen wir mit ihren Unterlagen zur Botschaft zur Beglaubigung, danach kann ich das hier übersetzen lassen?


    andere frage wäre zu Punkt 1. Beglaubigte Kopie des philippinischen Reisepasses , wo kann man die beglaubigen lassen. Geht das nur bei der deutschen Botschaft?

    Und zu Punkt 7. Einkommensnachweis, sie ist momentan arbeitslos, seit Covid. Was kann ich da machen?


    schonmal vorab vielen Dank, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich hab mich vorab soviel informiert wie es geht, aber einiges ist doch sehr verwirrend finde ich

  • TanduayIce

    Hat das Thema freigeschaltet
  • das ist gar nicht so kompliziert:


    deine punkte 1 bis 7 ist das, was dein standesamt sehen will und benötigt, um die eheschliessung hier in DE anzumelden.


    für die urkundenüberprpfung ist dann der ganze restliche krams erforderlich, den du danach aufzählst.


    du musst ALLE diese unterlagen hier in DE bei deinem standesamt abgeben und die schicken den ganzen mist wieder nach manila zu überprüfung.


    punkt 1, 2 und 6 mussten in meinem fall bei der deutschen botschaft in manila gemacht werden. das kann dein standesamt aber anders wünschen.


    punkt 7: wenn kein einkommen, dann kein nachweis.


    übrigens: du kannst dir auch selbst helfen, in dem du hier im forum aufmerksam mitliest.



    alle diese fragen wurden bereits in anderen themen beantwortet!


    und noch was: alles, was du in deinem posting aufzählst hat nichts direkt mit dem visum zur eheschliessung zu tun.

    das ist alles nur für den ablauf beim standesamt erforderlich und ist natürlich voraussetzung für den visumsantrag.

    insofern passt die überschrift nicht so ganz zu deinem thema!

  • Orientiere dich hier an das was die Botschaft braucht für die UP:


    Überprüfung philippinischer Urkunden - Auswärtiges Amt (diplo.de)


    du brauchst also das was das StA dir geschrieben hat plus das was die DBM aufzählt.


    Dann sollte alles vollständig sein.

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „Hilfe zum Antrag auf Visum zur Eheschließung“ zu „Lukedzy/Hilfe zum Antrag auf Visum zur Eheschließung“ geändert.
  • Zitat

    du brauchst also das was das StA dir geschrieben hat plus das was die DBM aufzählt.

    das ist genau das was ich nicht verstanden habe. Vielen Dank 😊


    zu Punkt 1. es gibt ein Formular das man zusammen mit der Kopie des Reisepasses an die deutsche Botschaft schicken kann, dort wird es beglaubigt. Hab ich nach einiger Recherche herausgefunden.

    Zu Punkt 2. die Vollmacht hab ich vom Standesamt zugeschickt bekommen, das muss sie nur ausfüllen und unterschreiben

    Zu Punkt 6. das bin ich noch am klären, hab gehört das kann man über einen Anwalt machen lassen.

  • Zitat

    du brauchst also das was das StA dir geschrieben hat plus das was die DBM aufzählt.

    das ist genau das was ich nicht verstanden habe. Vielen Dank 😊


    zu Punkt 1. es gibt ein Formular das man zusammen mit der Kopie des Reisepasses an die deutsche Botschaft schicken kann, dort wird es beglaubigt. Hab ich nach einiger Recherche herausgefunden.

    Zu Punkt 2. die Vollmacht hab ich vom Standesamt zugeschickt bekommen, das muss sie nur ausfüllen und unterschreiben

    Zu Punkt 6. das bin ich noch am klären, hab gehört das kann man über einen Anwalt machen lassen.

    wenn du alles schon weisst, warum fragst du dann???


    es zählt jedenfalls nicht, was du hier oder anderswo im internet liest, sondern einzig und allein, was dein standesamt fordert!


    also frage dort, welche beglaubigungen vom public notary akzeptiert werden, und was nur über die DBM anerkannt wird.


    wie z.b. will deine verlobte eine deutsche vollmacht vom standesamt ausfüllen?

    spricht sie schon fliessend und rechtssicher deutsch, so dass sie den inhalt und deren konsequenzen überhaupt versteht?


    und die deutsche botschaft kann eine ausweiskopie nur dann beglaubigen, wenn sie diese selbst vom original angefertigt hat. wie sonst kann sie die echtheit der kopie überprüfen?

  • Zitat

    Bisher war ich immer nur stiller Mitleser und habe ziemlich viel nützliche Informationen sammeln können.


    deine profilübersicht sagt da ganz was anderes:


    angemeldet im märz 2022.


    bisherige online-zeit: 1 stunde 53 minuten.


    wieviele nützliche informationen hast du in dieser zeit wirklich gesammelt?


    philippinenerfahrung: fernbeziehung


    du hast deine "verlobte" also noch nie persönlich getroffen?


    dann wird es gar nix mit der hochzeit!

    ihr müsst eure "echte" beziehung durch fotos, flugtickets und visa stempel im reisepass nachweisen.

  • Das sicherste für 1) 2) und 6) ist, dass über die DBM machen zu lassen; das wird keine deutsche Behörde (StA oder OLG) zurückweisen. Andere Vorgehensweisen müssen - wie gesagt - mit dem StA abgeklärt werden. Bei 1) und 2) kommt auch noch der Honorarkonsul in Cebu in Frage.


    6 ) muss vor irgendeinem Notar gemacht werden. Ein philippinischer Notar wird hier wegen der fehlenden Legalisationsmöglichkeit erst mal nicht anerkannt. Wenn dein StA die EV aber auch ohne Überbeglaubigung und Legalisation erlaubt, ist das auch okay. Es gibt auch manchmal die Möglichkeit, dass die Antragstellerin die EV nach Einreise hier vor dem StA abgibt. Das muss dir dein StA aber zusichern, da die EV Teil des Befreiungsverfahrens ist. Das StA muss dies also auch mit dem OLG abstimmen. (wurde damals bei uns so gemacht)


    Ansonsten: Hochzeit ohne vorher persönlich getroffen zu haben.. ist hier Lebensberatung.. CFO könnte dies aber als "mailorderbride" einstufen, was laut philipp. Gesetzen verboten ist.


    Beglaubigungen - Auswärtiges Amt (diplo.de)

  • Zitat

    wenn du alles schon weisst, warum fragst du dann???

    nein wusste ich nicht, deshalb frag ich ja. Zum Beispiel kenn ich immer noch nicht den Ablauf. Muss die Urkundenprüfung vor dem Visa Antrag gemacht werden oder danach? Solche Sachen stehen nirgendwo.

    Und was ich an zusätzlichen Dokumenten brauche für die Urkundenprüfung, und das diese stattfinden muss, steht auch gar nicht in der Auflistung was man fürs Visa braucht.

    man kann hier lesen ohne angemeldet zu sein

    Zitat

    philippinenerfahrung: fernbeziehung


    du hast deine "verlobte" also noch nie persönlich getroffen?

    Doch, zweimal. Zuletzt diesen Urlaub Juni- Juli

    Es ist aber trotzdem eine Fernbeziehung.


    desweiteren dachte ich das hier ein Austausch stattfindet, und nicht das man hier für alles an den pranger gestellt wird.


    Zitat

    Das sicherste für 1) 2) und 6) ist, dass über die DBM machen zu lassen; das wird keine deutsche Behörde (StA oder OLG) zurückweisen. Andere Vorgehensweisen müssen - wie gesagt - mit dem StA abgeklärt werden. Bei 1) und 2) kommt auch noch der Honorarkonsul in Cebu in Frage.


    6 ) muss vor irgendeinem Notar gemacht werden. Ein philippinischer Notar wird hier wegen der fehlenden Legalisationsmöglichkeit erst mal nicht anerkannt. Wenn dein StA die EV aber auch ohne Überbeglaubigung und Legalisation erlaubt, ist das auch okay. Es gibt auch manchmal die Möglichkeit, dass die Antragstellerin die EV nach Einreise hier vor dem StA abgibt. Das muss dir dein StA aber zusichern, da die EV Teil des Befreiungsverfahrens ist. Das StA muss dies also auch mit dem OLG abstimmen. (wurde damals bei uns so gemacht)

    Danke hge, das ist mal eine vernünftige und aussagekräftige Auskunft, Dankeschön 👍

    Die Vollmacht hab ich wie gesagt vom Standesamt bekommen, und wer sagt das sie die persönlich ausfüllen muss. Name und Anschrift kann ich eintragen, sie muss das nur unterschreiben. Da ich im November sowieso wieder bei ihr bin kann ich die unterschriebene Vollmacht wieder mitbringen.

    Zu Punkt 1 hab ich das gefunden. Es wird übrigens nicht an die Botschaft gesendet, hab mich da verschrieben

    https://consular.dfa.gov.ph/10…ertification-requirements

  • .Zu Punkt 1 hab ich das gefunden. Es wird übrigens nicht an die Botschaft gesendet, hab mich da verschrieben

    https://consular.dfa.gov.ph/10…ertification-requirements

    Das wird dir möglicherweise nichts nutzen, denn das Standesamt will vermutlich eine Beglaubigung der deutschen Botschaft, bzw. einer authorisierten deutschen Behörde für Beglaubigungen dieser Art, nicht die von einer philippinischen Behörde. Zumindest soweit ich weiß. Sollte es anders sein, kann mich gerne jemand berichtigen. Hängt vielleicht auch vom Standesamt ab, also würde ich da vorher nachfragen.


    Und was die Vollmacht betrifft, normalerweise muss sie damit eh zur Botschaft oder zu einem Konsul, da diese eigentlich in dessen Anwesenheit unterschrieben werden muss, wobei versichert sein muss, dass sie verstanden hat, was sie unterschreibt, da die Vollmacht ja auf Deutsch ist. So war es bei uns zumindest.

  • Du wirst hier schon nicht an den Pranger gestellt. Es sind nur in den Augen der member freundliche Hinweis das Forum zu durchsuchen sonst nichts. Manchmal ist der Ton halt nicht sein eigener. Manche Fragen wurden halt schon oft gestellt und kann die Antworten hier finden. Ich weiß auch das es nervt zu suchen ging mir auch. Dennoch das meiste findest du ja schon auf der Seite der DBM.


    Warum ich eigentlich jetzt hier antworte. Warum kommt sie denn nicht erst Mal mit einem Visum zu dir für ein paar Monate und hat sie schon A1?


    Das wird für das fzv sicherlich hilfreich sein.

  • Cekarius ja hängt vom Standesamt ab. Ich hatte das PDF als eigene Idee mit Google translate übersetzt. Die Standesbeamtin hatte mich noch gefragt ob sie denn verstanden hat was sie ja unterschrieben hat. Ich meinte dann ja hab es auch auf Englisch dabei online übersetzt 😅 hat sie freudig angenommen und zum OLG geschickt .


    Also ich meine die Vollmacht.


    Allerdings am Tag der Eheschließung musste sie es nochmal unterschreiben in Erklärung vom Übersetzer (bekannter).


    Das mit dem Besuchvisa finde ich auch durchaus eine gute Idee. Hat auch den Vorteil dass sie ihren Pass beim Standesamt persönlich vorlegen kann dann braucht man auch keine Beglaubigung.

  • nein wusste ich nicht, deshalb frag ich ja. Zum Beispiel kenn ich immer noch nicht den Ablauf. Muss die Urkundenprüfung vor dem Visa Antrag gemacht werden oder danach? Solche Sachen stehen nirgendwo.

    du bist vom visa antrag noch ganz weit entfernt! ich hatte bereits erwähnt, dass die überschrift dieses themas nicht zu deinen fragen passt.

    die urkundenprüfung veranlasst das standesamt von sich aus. da hast du gar keinen einfluss drauf.

    und da der visa antrag ohne das Form 11/212 nicht möglich ist, erfolgt die UP logischerweise vor dem visa antrag.

    das steht alles in den merkblättern der DBM. deine behauptung, dass es nirgends geschrieben steht ist also blödsinn.



    Die Vollmacht hab ich wie gesagt vom Standesamt bekommen, und wer sagt das sie die persönlich ausfüllen muss. Name und Anschrift kann ich eintragen, sie muss das nur unterschreiben. Da ich im November sowieso wieder bei ihr bin kann ich die unterschriebene Vollmacht wieder mitbringen.

    habe ich auch so versucht. wurde vom standesamt natürlich nicht akzeptiert. das standesamt sagt dir, wie der hase läuft.

    Das mit dem Besuchvisa finde ich auch durchaus eine gute Idee. Hat auch den Vorteil dass sie ihren Pass beim Standesamt persönlich vorlegen kann dann braucht man auch keine Beglaubigung.

    besuchsvisum erfordert den beweis der rückkehrwilligkeit, verpflichtungserklärung bei der ABH und es besteht die gefahr des offloadings.

    das ist also keine sinnvolle lösung für jedermann. ;-)



    ansonsten kann ich dem beitrag #9 von @Cekarius nur zustimmen. und da die eidesstattliche versicherung zum familienstand eh nur bei der deutschen botschaft in manila abgelegt werden kann, macht man den restlichen kram dann dort gleich mit. da muss man weder lange überlegen noch diskutieren.

  • .. doch man kann eine beglaubigung

    ansonsten kann ich dem beitrag #9 von Cekarius nur zustimmen. und da die eidesstattliche versicherung zum familienstand eh nur bei der deutschen botschaft in manila abgelegt werden kann,

    .. das mag alles stimmen..


    Richtig ist, dass nur sein Standesamt sagen kann, wie und ob es die Beglaubigung,Vollmacht und die eidesstattliche Versicherung sehen will. Dann unterlasst doch bitte alle spekulativen Aussagen wie" das kann nur von dem oder dem gemacht werden." Wir haben leider in in deutschen Behörden Wildwuchs.. je nach Land und Kommune und in Großstädten manchmal nach Sachbearbeitern kann alles verschieden sein..


    Ich habe in #7 geschrieben, wie man es machen kann.. aber andere Wege sind auch möglich.. solange sie vorher mit dem StA abgeklärt sind.. da hilft auch nicht: "bei mir war es aber so und so ..."!


    Bei Schengen Visum bin ich bei Roseforest.. noch haben wir die lockere Visumsvergabe. Und wenn er die Dame schon 2 mal besucht hat.. noch besser!

  • also erstmal danke für die Antworten.

    Und meine Frage war wohl nicht richtig formuliert. Ja es ist richtig das alles auf der Seite der DBM zu finden ist, man muss nur suchen. Ich hatte nur keinen Plan vom ganzen Ablauf. Jetzt weiß ich aber das mein StA früher oder später die UP veranlassen wird. Jetzt sind wir erstmal dabei die erste Liste abzuarbeiten.

    Und ich habe bei meinem StA nochmal angefragt ob die das alles bei der DBM beglaubigt haben wollen, oder ob es z.b. reicht wie roseforest in #11 geschrieben hat, indem ich ihr das übersetze. Werde ja dann erfahren wie die das haben wollen.
    Am 22. August beginnt sie erstmal mit dem A1 Kurs, wenn ich sie im November besuche hat sie den grad fertig und wir wollen zusammen noch üben bevor sie die Prüfung ablegt.

    Dann kann ich die Dokumente direkt mitnehmen die das StA haben möchte.

    Und das Besuchsvisum war auch mein erster Gedanke, aber es ja auch schon relativ aufwendig. Ich hatte gelesen das wohl ziemlich willkürlich vergeben wird, jetzt lese ich das es relativ locker ist. Aber ehrlich gesagt, wir sind u s beide der Sache absolut sicher, deswegen beantragen wir direkt das Visum zur Eheschließung.

    Sie hat auch eine Freundin hier, sie ist seit 7 Jahren hier glücklich verheiratet.

  • mal ein Update, hatte grad einen Anruf vom Standesamt.

    Sie kann die Kopie ihres Reisepasses und ihre eidesstattliche Erklärung von einem lokalen Notar beglaubigen lassen, das reicht denen aus. Und die Vollmacht kann sie ohne Beglaubigung unterschreiben, sie wird sie nur vor Ort nochmal unterschreiben müssen.

    Also alles ohne Gang zur DBM

  • Alles ok, wenn das Standesamt das so sagt, war bei uns vor zehn Jahren genauso. Entscheident ist insofern, was das Standesant sagt, die Deutsche Botschaft leistet ggf. in dieser Frage nur "Amtshilfe".

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • mal ein Update, hatte grad einen Anruf vom Standesamt.

    Sie kann die Kopie ihres Reisepasses und ihre eidesstattliche Erklärung von einem lokalen Notar beglaubigen lassen, das reicht denen aus. Und die Vollmacht kann sie ohne Beglaubigung unterschreiben, sie wird sie nur vor Ort nochmal unterschreiben müssen.

    Also alles ohne Gang zur DBM

    Auf einem vorbereiten Vordruck oder versteht und akzeptiert dein Standesamt englisch?



    Das hier ist die Vorlage wie sie die Botschaft verwendet:


    Screenshot_20220804-193922_Drive.jpg

  • Auf einem vorbereiten Vordruck oder versteht und akzeptiert dein Standesamt englisch?

    Der lokale Notar wird seinen eigenen Text in Englisch machen .. das muss dann hier ggfs. übersetzt werden.. Wenn er das Formblatt der DBM akzeptiert.. schön, aber ich denke nicht, dass er das tut.

    Von der Kostenrechnung wird es dann auf dasselbe rauskommen, eventuell auch teurer außer die Anreise nach Manila findet von weiter weg statt.


    Das ist auch ein Novum habe ich noch nie gehört das ein STA auf DBM verzichtet.