Ning / Heiratsvisum

  • Hallo Gemeinde...vorgestellt hatte ich mich schon mal,


    Ich habe zwei brennende Fragen:

    1: For an applicant with kids. (If it’s planned that the kids will come later to Germany)
    Birth certificate
    Baptismal
    Elementary form 137
    Signed and filled out form from the day he/she was born onwards in the Philippines
    2 passport size pictures & 1 whole body picture (13x18 cm)


    ...wenn die Kinder später auch nach Deutschland geholt werden sollten (sind diese Dokumente von nöten);

    Wieviel ist später?? Mal angenommen die Kinder sollen erst nach 5 Jahren in die BRD geholt werden...sind trotzdem diese Dokumente jetzt erforderlich??


    2: Affidavit of singleness / civil status

    ....was genau ist damit gemeint?


    Danke in Vorraus, Gruß Ning

  • Da du ja scheinbar ein Heiratsvisum beantragen möchtest solltest du erstmal zum Standesamt gehen.


    Dort bekommst du eine Liste mit den Dokumenten die benötigt werden.


    Alle weiteren Infos findest du hier im Forum


    Da ja eine Up gemacht wird solltest du schon alle Dokumente mitbringen. Auch die Unterlagen für die Kinder. Auch wenn die erst später kommen.


    Zu 2

    Das sollte das cenomar sein?

  • For an applicant with kids. (If it’s planned that the kids will come later to Germany)

    Bei Nachzug von Kindern aufpassen: Der Nachzug ist nur bis zum 15. Lebensjahr unproblematisch (wenn einkommen und Wohnraum stimmen).. ab dem 16. Lebensjahr wird als Sprachstand C1 verlangt, was Muttersprache Deutsch entspricht und idR nicht mehr zu erlangen ist.

    Falls die Kinder direkt mit der Mutter einreisen sollen, gilt das nicht.

    Ab dem 18. Lebensjahr ist kein Kindernachzug mehr möglich-

    Affidavit of singleness / civil status

    Das ist nicht das Cenomar.. es ist eine (eigene) eidesstattliche Erklärung, dass sie ledig ist.


    Du musst das StA fragen, ob sie die bei der DBM abgeben muss oder auch ein philipp. Notar reicht.

  • Da du ja scheinbar ein Heiratsvisum beantragen möchtest solltest du erstmal zum Standesamt gehen.

    Danke für die Antwort. Die Checkliste vom Standesamt habe ich schon längst,

    Ich weiss selber nicht wann und wo die Affidavit of singleness / civil status verlangt wird.

    Bin auch der Meinung das es mit dem Cenomar getan ist. Vllt weiß ja noch jemand mehr.

  • Gehört nicht zur UP. Wenn dann will das OLG dieses affidavit haben, und da das Standesamt die Sachen zum OLG schickt, wird also das Standesamt das Dokument von dir wollen. Da es meines Wissens nicht jedes OLG für notwendig erachtet, kommt es eben darauf an, in welchem Einzugsbereich du wohnst und wie es dort gehandhabt wird. Frag dein Standesamt nach der Anforderungsliste vom OLG um eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deine Verlobte zu bekommen, dann erfährst du ob das Dokument gefordert ist oder nicht.

    Bei vielen OLGs kannst du das auch selbst auf deren Website herausfinden. Da gibt es Länderlisten. Einfach mal googlen, vielleicht wirst du fündig, bei dem OLG das für dich zuständig ist.


    Was die Dokumente der Kinder betrifft, macht es Sinn die gleich mitzumachen, da das dann erledigt ist. Auch wenn erst in 5 Jahren möglicher Nachzug wäre. Es macht ja kaum Umstände. Du kannst es auch später machen lassen, kostet dann aber nochmal den vollen Betrag neu für die UP und dauert natürlich wieder entsprechend bis sie abgeschlossen ist.

  • Ich weiss selber nicht wann und wo die Affidavit of singleness / civil status verlangt wird.

    Bin auch der Meinung das es mit dem Cenomar getan ist. Vllt weiß ja noch jemand mehr.

    eigene Interpretationen bringen einen nicht weiter :) Verwaltungshandeln ist nicht immer logisch..


    wie oben erwähnt, meist wollen die OLGs das haben.. hier am Beispiel des OLG Köln:


    Präsident des Oberlandesgerichts Köln – Dezernat 7 - (nrw.de)

  • für was sollt denn das


    Affidavit of singleness / civil status


    Gut sein? Das cenomar no.4 gibt ja die gleiche Auskunft oder nicht?

    Das "Affidavit"/"Versicherung an Eides statt" ist eine höchstpersönliche Beteuerung, dass ein bestimmter Sachverhalt der Wahrheit entspricht. Damit soll u.a. verhindert werden, dass man sich folgenlos auf eine falsche amtliche Auskunft berufen kann.


    Gerade im Fall der Philipinen jetzt auch nicht komplett irrational bzw. überzogen, zumal es haufenweise falsche PSA-Unterlagen gibt. Und natürlich gibt es dann auch noch die PSA-Unterlagen, die man "echter als echt" für ein paar tausend Pesos auf der EDSA kaufen kann...

    für was sollt denn das


    Affidavit of singleness / civil status


    Gut sein? Das cenomar no.4 gibt ja die gleiche Auskunft oder nicht?

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • ...eben, deshalb frage ich hier ja nach. Ich weiß auch nicht welche Behörde das verlangt oder ob es zur UP gehört.

    Gehört nicht zur UP. Wenn dann will das OLG dieses affidavit haben, und da das Standesamt die Sachen zum OLG schickt, wird also das Standesamt das Dokument von dir wollen. Da es meines Wissens nicht jedes OLG für notwendig erachtet, kommt es eben darauf an, in welchem Einzugsbereich du wohnst und wie es dort gehandhabt wird. Frag dein Standesamt nach der Anforderungsliste vom OLG um eine Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deine Verlobte zu bekommen, dann erfährst du ob das Dokument gefordert ist oder nicht.

    Bei vielen OLGs kannst du das auch selbst auf deren Website herausfinden. Da gibt es Länderlisten. Einfach mal googlen, vielleicht wirst du fündig, bei dem OLG das für dich zuständig ist.


    Was die Dokumente der Kinder betrifft, macht es Sinn die gleich mitzumachen, da das dann erledigt ist. Auch wenn erst in 5 Jahren möglicher Nachzug wäre. Es macht ja kaum Umstände. Du kannst es auch später machen lassen, kostet dann aber nochmal den vollen Betrag neu für die UP und dauert natürlich wieder entsprechend bis sie abgeschlossen ist.

    Danke Cekarius für die ausführliche Antwort,


    ich habe weiter oben mal meine Checkliste vom Standesamt hochgeladen. (Bin in Hamburg)

    Auf der OLG Seite finde ich nicht viel ....nur das Befreiung möglich ist wenn das Land dieses nicht ausstellt.


    Und da wäre auch meine nächste Frage:

    Wie man in der Checkliste sehen kann wird dies verlangt:

    "Aktuelles Ehefähigkeitszeugnis (Certificate of legal capacity to contract marriage), ausgestellt durch die

    konsularische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, bei längerem Aufenthalt in Deutschland."...aber warum ausgestellt in Deutschland? Sie ist doch noch auf den PH. Hier wird wohl davon ausgegangen das die Verlobte bereits in D ist.

    Ist das Ehefähigkeitszeugniss dennoch nötig?


    Ich würde das alles gerne bei meinem Standesamt erfragen nur erreiche ich dort nie meine Sachbearbeiterin. :mauer

  • Nein, du brauchst das nicht. Das ist nur relevant, wenn sie schon jetzt länger in Deutschland wäre. Ist sie aber ja nicht also brauchst du Punkt 5 der Liste nicht.

    Ja sieht so aus, dass bei Hamburg keine Listen im Web sind vom OLG. Da aber auf dem Zettel vom Standesamt bereits steht dass sie es möchten, solltest du es wohl besorgen.
    Normalerweise wird das auf der DBM gemacht, am Besten macht man die beglaubigte Passkopie und dieses affidavit, sowie die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung(Beitrittserklärung) in einem Gang zur DBM. Danach muss man dann nurnoch einmal beim Visumsantrag dorthin.

  • Nein, du brauchst das nicht. Das ist nur relevant, wenn sie schon jetzt länger in Deutschland wäre. Ist sie aber ja nicht also brauchst du Punkt 5 der Liste nicht.

    Punkt 5 auf der Liste des STAs ist sehr unklar ausgedrückt. Was heißt "längerer Aufenthalt" ?

    Darunter könnte man auch ein SchengenVisum verstehen... in der Praxis sind aber hier pinays mit einem richtigen AT (AE oder NE) gemeint.



    Auch seltsam:

    Bei Braut in Punkt 6 wird auch eine erweiterte Meldebescheinigung gefordert. Die wird es bei einer pinay, die hier nicht gemeldet ist, nicht geben. (Ausnahme eine hier schon länger lebende pinay auf die Punkt 5 zutreffen würde). Dazu steht dann noch bei Punkt 3 und 6, dass das StA die Meldebescheinigung bei Anmeldung "selbst" ausstellt. Warum wird sie dann gefordert?

    Man könnte sie sich zwar im Kundenzentrum besorgen, aber ich vermute, dass dies noch Gebühren kostet, die bei der Ausstellung durch das StA selbst entfallen..

  • Ich habe heute meine Sachbearbeiterin vom Standesamt erreicht:


    1. Laut Ihrer Aussage ist das Ehefähigkeitszeugnis soweit auch nicht nötig.

    2. Die Meldebescheinigung ist so wie verlangt auch nicht erforderlich. Aber Sie hätte gerne ein ph Meldebescheinigung. Also ne "Barangay Clearance"


    Heute war mein Mahal frühs bei der Botschaft in Manila um mit Dolmetscher die Vollmacht und die Zustimmungserklärung auszufüllen und zu unterschreiben. (Sagte mir die Dame vom StA das Sie das in der Botschaft zu machen hat mit Dolmetscher da Sie noch kein Deutsch kann)

    Ist aber alles in die Hose gegangen.

    Wisst Ihr genau wie es in der Botschaft abläuft bzgl. dieser beiden Formulare (mit Dolm. ausfüllen) plus die beglaubigte Passkopie??


    Lustiger/traugier-weise habe ich auch eine Visa Agentur (Name möchte ich jetzt nicht erwähnen) mit ins Boot genommen, aber von denen fehlen uns konkrete und detaillierte Anweisungen ...das läuft eher zäh mit denen..


    Am 07.09 fliegt mein mahal in die Province um die Barangay Clearance, school records, baptism, evtl. death certficate vom dad und noch einiges zu besorgen.


    Im Grunde stehen wir also kurz vor der Anmeldung der Eheschließung sobald Sie mir die Dokumente geschickt hat. Nur mein Auszug aus dem Geburtenregister hat eine Bearbeitungsdauer von 5-6 Wochen (Berlin).

    Wie gesagt stolpert es jetzt gerade bei der Botschaft in Manila.


    Übrigens ein dickes Danke an alle die mir hier mit Rat zur Seite stehen :314: ...trotz ner Agentur :confused1


    Ps: Habe meinen Startpost auch nochmal mit Informationen gefüttert. Ich sehe gerade das kann ich nicht mehr, dann schreib ich hier ein extra Post mit Hintergrundinfo`s.

  • Also hier ein paar Infos zu uns:


    Wir haben uns vor 2,5 Jahren auf Youtube kennen gelernt. Im (ganzen) Juni war ich auf den Ph um Sie das erste mal zu treffen, nach dem ganzen Covid Bullshit und der Öffnung von den Ph.

    Ihr könnt gerne auf unserem YT Kanal vorbeischauen der in meiner Signatur verlinkt ist. Haben ein paar virale Videos.

    Wie auch immer... verliebt, verlobt und nun hoffentlich irgendwann verheiratet hier in D.

    Was den ganzen bürokratischen Aufwand betrifft brauche ich Euch hier nicht zu sagen.

    Habe ein Visa Agentur mit ins Boot geholt was aber momentan eher zäh läuft.

    Wie oben schon zu lesen, sind wir im Prozess, das die ersten Dokumente von Ihr, hier bei mir landen um die Ehe anzumelden.


    Habe auch schon durch die Suche einiges an Infos hier erfahren und bin froh und Dankbar das es dieses Forum gibt, und hoffe auf weiter Unterstützung.


    Falls jemand fragen hat kann er sie gerne stellen.


    So long, Henning :D

    • Hilfreich

    1. Laut Ihrer Aussage ist das Ehefähigkeitszeugnis soweit auch nicht nötig.

    2. Die Meldebescheinigung ist so wie verlangt auch nicht erforderlich. Aber Sie hätte gerne ein ph Meldebescheinigung. Also ne "Barangay Clearance"

    sehr gut genau wie vermutet ;) die Checklisten sind manchmal etwas "grob" bei uns Stand auch "Meldebescheinigung", ich hatte meinem StA dann gesagt sowas gibt es auf den Phils gar nicht er soll mir dann bitte genau sagen wie das dort heißt - sicher nicht "Meldebescheinigung" ^^. Er meinte dann ääh ne brauchen wir doch nicht ;). Aber hast Du ja schon geschrieben Barangay Clearance" etc. kann man schon besorgen :)



    Ist aber alles in die Hose gegangen.

    was denn genau? Eigentlich wäre heute zw. 7 - 8:30 gegangen siehe

    https://manila.diplo.de/ph-de/service/beglaubigungen/1795140

    Du könnest evtl. der DBM das per Mail vorher schicken und fragen ob sie dann und dann vorbeikommen kann, dann wäre die DBM schon "vorbereitet".


    Visa Agentur (Name möchte ich jetzt nicht erwähnen)

    wäre wohl eh gelöscht worden der Name ;). Brauchst Du aber wirklich nicht das Forum ist viel besser geeignet meiner Meinung nach :)


    Die DBM warnt ja selber davor sogar. Auch haben ich schon diverse Agentur Webseiten gesehen wo einfach katastrophale falsche / alte Infos stehen, sehr vertrauenswürdig ;) Und es gibt das Forum , selbst die DBM ist top per Mail erreichbar bei Fragen. Aber ist ja Deine pers. Entscheidung. Soll jeder sein Geld ausgeben wie er möchte :))

    pasted-from-clipboard.png



    Das klappt schon alles :). Meiner Meinung nach wichtig ist halt die UP so schnell wie möglich zu starten, denn die dauert eben 6-x Monate.


    Viel Erfolg

  • was denn genau? Eigentlich wäre heute zw. 7 - 8:30 gegangen siehe

    Genau: das Sie wohl dort keinen Dolmetscher an traf um die Vollmacht und Zustimmungserklärung zusammen auszufüllen.

    Das klappt schon alles :). Meiner Meinung nach wichtig ist halt die UP so schnell wie möglich zu starten, denn die dauert eben 6-x Monate

    Ab welchen Step bzw Zeitpunkt können wir die UP lostreten?


    Danke rosefest für Deine Hilfe (PM ist raus)

  • Ich bräuchte nochmal eine Information.


    Der Passport muss ja bei der Botschaft beglaubigt werden (kostet das 70€?) ... müssen die Vollmacht und die Zustimmungserklärung auch beglaubigt werden?


    BZW, gibt es einen Dolmetscher direkt in der Botschaft Manila oder in der Nähe und mit der Übersetzung für mein Mädel und ausfüllen und unterschreiben zusammen mit dem Dolmetscher sollte das doch zertifiziert sein.

  • woher kommt eigentlich diese Anforderung ? In der Checkliste vom StA die du oben geschickt hast steht es nicht , da steht sogar Kopie vom Reisepass reicht. In der Checkliste der DBM für die UP steht auch nix davon das irgendwas von der DBM beglaubigt sein muss.


    Ansonsten könntest du ja dein Standesamt fragen ob es nicht auch so geht zumindest um die UP schonmal zu starten, da es sehr aufwändig wäre für sie nach manila nur deswegen zu reisen, und der Pass im original legt sie für das Visum und bei der späteren Hochzeit ja sowieso im original vor . Freundlich nachfragen kann man ja nochmal ;)


    Aber bestimmt melden sich noch andere diesbezüglich. Bei mir war es einfach meine damals noch Verlobte war ja mit beim Standesamt damals .