Schengenvisa und Requirements

  • ich habe nun gestern für jemanden eine Verpflichtungserklärung abgeben wollen und auch so wie ich es bisher gewohnt war am selben Tag oder am nächsten Tag abholen wollen.

    Jetzt kommt man gar nicht mehr selber zum Mitarbeiter der Ausländerbehörde, sondern man gibt die Unterlagen alle am Empfang ab und kann sich dann online nach einem Termin kundig machen.


    Jetzt habe ich den nächsten Termin erst Anfang Oktober bekommen, aber der Termin bei der Botschaft ist schon Ende September.



    Auf der Botschaftsseite steht u.a.

    Zitat

    Incomplete applications will be decided by the Embassy on the basis of the documents that were submitted, and may be rejected. The processing time of your visa application will be shorter if your documents are complete upon submission of the application.

    das bedeutet, das die Botschaft entscheiden kann ob etwas abgelehnt wird, aber bei kompletter Einreichung wird die Bearbeitungsdauer kürzer. Also das lässt offen, ob was nachgereicht werden kann oder nicht. Zeit genug wäre ja, denn der Einreisetermin ist erst Anfang Dezember


    Hat schon mal jemand Unterlagen nachgereicht und trotzdem das Visa bekommen?


    Ich frag mich immernoch, wieso die Botschaft die Verpflichtungserklärung nicht aus dem Computer abruft.


    tbs

    "Mit dem Wissen wächst der Zweifel", Johann Wolfgang von Goethe

    "Ich habe riesige Zweifel", tbs


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  • Hi tbs die VE muss im Original vom Antragsteller vorgelegt werden. Daher z.b. du machst diese bei der ABH, entscheidest dich dann noch im und entsorgst sie kann dir nix passieren .


    Bei der Botschaft ? Du meinst bei vfs global oder ? Ich würde behaupten dass vfs empfehlen wird aussichtslose Anträge gar nicht zu stellen. Die machen schon eine gewisse Vorprüfung . Zudem sollen Schengen Visa innerhalb 2 Wochen entschieden werden . Von daher ist davon auszugehen wenn nicht sehr kurz nach Antragsstellung die VE eingeht das Visum abgelehnt wird mit unnötigen Kosten.


    Außer natürlich der Antragssteller kann die Bonität selber nachweisen aber dann brauchst auch keine VE machen .


    Daher: bei vfs ist die Terminvereinbarung doch easy ich würde einfach einen Termin machen wo der Antragssteller die VE schon hat.

  • Hat schon mal jemand Unterlagen nachgereicht und trotzdem das Visa bekommen?

    Hat da diesbzgl. keiner Erfahrungen gemacht?


    tbs

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  • Ohne Original VE beim Antrag wird das nicht klappen

    Bist du dir da sicher, dass immer eine VE nötig ist? Ich habe vor ein paar Tagen bei der Botschaft wegen einer VE für meine Freundin nachgefragt. Wir leben beide auf den Philippinen und wollten mit unserem gemeinsamen Kind zusammen für 3 Monate mit dem Besucher Schengenvisum in Deutschland Urlaub machen.

    Antwort der Botschaftsmitarbeiterin\Visa section war, dass man nicht unbedingt eine VE benötigt. Es reiche aus die letzten 6 Monate Kontoauszüge meiner Bank mit ausreichend Geldmittel dem Visaantrag beizufügen. Somit spare ich mir die Reise zur Botschaft in Manila. Ich hab das schriftlich und verlasse mich da drauf, dass das auch stimmt und werde die Mail auch dem Visaantrag beifügen.


    LG

    Golo

  • Anderer Sachverhalt.....ihr lebt zusammen auf den Phills und habt ein gemeinsames Kind. Ansonsten gilt oben gesagtes! Eine VE ist sonst nur nicht nötig, wenn der Ausländer, wie bei euch, genug Geld auf dem Konto nachweisen kann!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • natürlich ist nicht "immer" eine VE notwendig. Es gibt doch auch Leute aus den PHils die Geld haben... die können ihr Visum ohne eine VE beantragen das ist gar kein Problem. Steht übrigens auch in der Checkliste der DBM da muss man nichtmal extra anfragen ;)


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    wenn natürlich der Kontoauszug 0,00 PHP für die letzten 6 Monate ausweist wird es aber nix bringen ^^

  • Die Checkliste kenn ich schon. Deswegen hab ich da nicht nachgefragt. Meine Freundin hat übrigens 0,00 PHP auf dem Konto. Laut Botschaft reicht es aus, wenn ich meine letzten 6 Monate Kontoauszüge ohne VE miteinreiche. Das ist was anderes wie auf der Checkliste und macht mich eben stutzig. Vielleicht liegt es am gemeinsamen Kind wie TanduayIce meint. Mich wundert nur, dass Checkliste und Botschaftsmitarbeiter unterschiedliche Infos angeben. Aber das ist nicht das Thema hier. Ich will den Threat nicht verwässern und bin schon wieder weg.

  • Die Checkliste kenn ich schon. Deswegen hab ich da nicht nachgefragt. Meine Freundin hat übrigens 0,00 PHP auf dem Konto. Laut Botschaft reicht es aus, wenn ich meine letzten 6 Monate Kontoauszüge ohne VE miteinreiche. Das ist was anderes wie auf der Checkliste und macht mich eben stutzig. Vielleicht liegt es am gemeinsamen Kind wie TanduayIce meint. Mich wundert nur, dass Checkliste und Botschaftsmitarbeiter unterschiedliche Infos angeben. Aber das ist nicht das Thema hier. Ich will den Threat nicht verwässern und bin schon wieder weg.

    Hmm, vielleicht reicht es in eurem Fall, da gemeinsames Kind. Normalerweise würde es aber nicht viel helfen, da du dich ja zu nichts verpflichtest nur weil du Geld auf dem Konto hast. Ihr seid auch nicht verheiratet. Daher, sollte sie in Deutschland Dummheiten machen, kann der Staat nicht an dein Geld, auch wenn du Milliardär wärst. Deshalb wird meist die VE verlangt um dann bei dir rechtssicher vollstrecken zu können im Schadensfall. Da sie kein Geld hat, bin ich nicht sicher ob das reicht, aber versuchen kannst du es natürlich mit der Aussage die du per Mail erhalten hast, vielleicht klappt es ja.

  • Deshalb wird meist die VE verlangt um dann bei dir rechtssicher vollstrecken zu können im Schadensfall. Da sie kein Geld hat, bin ich nicht sicher ob das reicht, aber versuchen kannst du es natürlich mit der Aussage

    Wie soll man da "normalerweise" etwas vollstrecken...wenn der VE Geber im Ausland lebt

    Wir leben beide auf den Philippinen und wollten mit unserem gemeinsamen Kind zusammen für 3 Monate mit dem Besucher Schengenvisum in Deutschland Urlaub machen.

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Deshalb wird meist die VE verlangt um dann bei dir rechtssicher vollstrecken zu können im Schadensfall. Da sie kein Geld hat, bin ich nicht sicher ob das reicht, aber versuchen kannst du es natürlich mit der Aussage

    Wie soll man da "normalerweise" etwas vollstrecken...wenn der VE Geber im Ausland lebt

    Wir leben beide auf den Philippinen und wollten mit unserem gemeinsamen Kind zusammen für 3 Monate mit dem Besucher Schengenvisum in Deutschland Urlaub machen.

    Ja stimmt, VE kann deshalb nur von einer in Deutschland lebenden Person abgegeben werden. Golo27 kann das dann selbst wohl nicht machen, solange er nicht wieder einen Wohnsitz in DE hat.

  • Doch doch, kann man schon wenn der gewöhnliche Aufenthaltsort im Amtsbezirk der Botschaft ist. Siehe hier:Screenshot_2022-09-18-15-17-40-695.jpeg

    Welchen Sinn die VE jedoch hat ist Mal dahingestellt. Kann die Botschaft dann vielleicht hier auf den Phillips vollstrecken?

    Ah interessant, das wusste ich nicht, sonst steht überall immer Wohnsitz in Deutschland ist Voraussetzung. Keine Ahnung wie sie in so einem Fall dann an dein Geld kommen würden. Vielleicht gibt es da Vereinbarungen mit den philippinischen Behörden, dass die dir dann auf den Pelz rücken.

    Sollte man natürlich Gehalt/Rente oder was auch immer aus Deutschland beziehen, kriegen sie dich da natürlich einfach.

  • Die Checkliste kenn ich schon. Deswegen hab ich da nicht nachgefragt. Meine Freundin hat übrigens 0,00 PHP auf dem Konto. Laut Botschaft reicht es aus, wenn ich meine letzten 6 Monate Kontoauszüge ohne VE miteinreiche. Das ist was anderes wie auf der Checkliste und macht mich eben stutzig. Vielleicht liegt es am gemeinsamen Kind wie TanduayIce meint. Mich wundert nur, dass Checkliste und Botschaftsmitarbeiter unterschiedliche Infos angeben. Aber das ist nicht das Thema hier. Ich will den Threat nicht verwässern und bin schon wieder weg.

    Wenn du auf den Philippinen lebst, hast du ja keine deutsche ABH, die dir eine aus stellt. Wenn ich es mal richtig gelesen habe, muss in diesem Fall die deutsche Botschaft die VE ausstellen. Von daher würde es passen, da sie von dir die entsprechenden Unterlagen zu Einkommen / Finanzen haben wollen.

  • Ich denke, die Botschaft stellt die VE in Manila nur aus, wenn du ihnen ausreichend Sicherheiten vorweisen kannst, auf die sie Zugriff hätten, ergo, die sich in Deutschland befinden. Also auf einem deutschen Konto etc. So zumindest ist es genauer im Merkblatt der thailändischen Botschaft aufgeführt. Möglicherweise werden sie sich mit einem nur im Ausland befindlichen Einkommen und Konto nicht zufrieden geben.

    Ich weiß schon Thailand ist nicht die Philippinen, dennoch kann man ja vergleichbare Voraussetzungen vermuten:


    Thai Botschaft VE Merkblatt

  • Für mich gibt die Aussage ich müsse nicht unbedingt eine VE beantragen aber solle 6 Monate Kontoauszüge dem Visumantrag meiner Freundin beilegen keinen Sinn. Ich verpflichtet mich dadurch ja zu nichts.

    Das komische ist, dass ich ja eine VE abgeben wollte, ich aber darauf hingewiesen werde, dass dies nicht notwendig sei. Nur eben meine Kontoauszüge. Diese Widersprüche von offizieller Seite her verstehe ich nicht.

    Ich werde daher nochmal per Mail nachfragen und berichten.

  • So, jetzt habe ich Klarheit. Eine Verpflichtungserklärung ist nicht notwendig, da wir auf den Philippinen leben und ein Kind haben. TanduayIce lag da schon richtig. Ich soll meinen Kontoauszügen aber ein Garantieschreiben beilegen. Das ist alles.


    Ich denke das wäre für alle Expats wichtig zu wissen, falls man mit der Freundin und Schengenvisum Mal Urlaub in D machen will. Mich hat die Checkliste nämlich ziemlich fehlgeleitet. Auch weil auf der DBM Webseite steht, man kann eine Verpflichtungserklärung bei Ihnen abgeben. Die Requirements müssten eigentlich von der Botschaft für solche Fälle ergänzt werden. But...not my business.


    LG Golo

  • Der Kleine hat den philippinischen und deutschen Pass. Das macht Sinn wegen FZV wie du meinst. Da wird nämlich auch keine VE gefordert.


    Aber es sollte mit bei den Requirements beim Schengenvisum extra aufgeführt werden, dass man in so einem Fall keine VE benötigt. Ich denke es gibt viele Fälle wie meinen. Wundert mich, dass man hier im Forum noch nichts drüber gelesen hat. Es gibt doch viele Expats die öfter mit Freundin und Kind nach D reisen.