Partnerin mit Kind nach Deutschland holen / Late Registered

  • Hallo Zusammen,


    Kurz ne kleine Einleitung:


    Nach jahrelangen kennenlernen meiner Freundin/Frau möchten wir beide nun langsam die nächste Hürde nehmen.

    Ich habe mir hier im Forum und anderen Quellen bereits schon genug Informationen zum ganzen Prozess besorgt.

    Darum soll es hier auch erstmal gar nicht gehen. Aktuell sind wir hier noch ganz am Anfang.


    Nur eine Sache lässt mir absolut keine Ruhe und beunruhigt mich sehr. Da ich ein Freund bin alles exakt zu Planen und sämtliche Hürden im Vorfeld bestmöglich zu Organisieren, bereitet mir eine Sache jedoch Ordentlich Kopfschmerzen, so eine Thematik habe ich bisher auch noch nirgendwo finden können.


    Nun zur Hauptfrage:


    Ich habe irgendwo vor ein paar Monaten (ich glaube es war in einem YouTube Kommentar) mal gelesen, das es akute Probleme geben kann wenn das Kind meiner Freundin eine sogenanntes

    "Late Registered Children" ist.


    Als das ganze damals passiert ist, kannten wir uns noch gar nicht (d.h ich bin auch nicht der Vater), sonst hätte ich erstmal einen Riegel davor geschoben und ordentlich geprüft was man machen kann. Also steinigt mich bitte nicht.


    Der Grund warum Sie damals die Late Registration gemacht hat war das sich ein Schreibfehler im Certificate of Live Birth ihrer Tochter eingeschlichen hatte. In der Spalte Name der Mutter: Gab es einen Rechtschreibfehler ihr Vorname also Falsch Notiert q mit p verdreht. Das ist dann anscheinend erst Aufgefallen beim Beantragen von weiteren Dokumenten für ihre Tochter ( Reisepass usw)

    Ihr wurde damals geraten ihr Kind einfach neu mit einem anderen Namen als "Late Registered" anzumelden.

    Es ist im Zertifikat auch ein Vater eingetragen. Kontakt ist sogut wie keiner da. Laut ihrer Aussage wird das aber kein Problem sein.


    Jemand Rat? Werden wir hier massive Probleme bekommen im Prozess der Heirat und der späteren Familienzusammenführung?

  • Lindi384

    Hat den Titel des Themas von „Partnerin mit Kind nach Deutschland holen“ zu „Partnerin mit Kind nach Deutschland holen / Late Registered“ geändert.
  • hey :) willkommen im Forum.

    Habe ich leider auch noch nicht hier gesehen dieser spezielle Fall. Aber wenn die Mutter late registered ist dann führt das dazu

    dass eine UP auf jeden Fall gemacht wird. Denke das wird hier auch der Fall dann logischerweise sein.

    Ob das dann zu Problemen führt sieht man dann in der UP.


    Was mich jetzt irritiert aber vllt haben andere hier noch mehr Erfahrungen dazu:

    Für die Late Registration bei PSA muss ja das "Certificate of Live Birth" eingereicht werden:

    https://psa.gov.ph/article/delayed-registration-0

    jetzt ist aber ja genau dort der Schreibfehler wie Du schreibst? Also hat sie 2 "Certificate of live Birth" und beide sind bei der PSA registriert?


    Ist Deine Verlobte verheiratet? Kind ist unter 16 nehme ich an?

  • Jemand Rat? Werden wir hier massive Probleme bekommen im Prozess der Heirat und der späteren Familienzusammenführung?

    Willkommen bei uns



    Wie alt ist das Kind und wie viel später (nach Geburt) erfolgte die Registrierung?

    Ihr wurde damals geraten ihr Kind einfach neu mit einem anderen Namen als "Late Registered" anzumelden.

    Verstehe ich das richtig, dass dieses Kind jetzt 2x registriert wurde...einmal mit "falsch geschriebenem Namen" und einmal mit richtigem Namen?


    Im Zuge der UP kommt das raus und muss dann entsprechend gerichtlich berichtigt werden, wenn d´sie 2x registriert wurde.


    Massive Probleme gibt es nicht, aber vermutlich etwas mehr Arbeit als "normal"

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Hallo Zusammen,


    erstmal vielen Dank für eure Antworten.


    Vllt habe ich mich etwas kompliziert ausgedrückt.


    Meine Verlobte ist nicht Late Registered, es ist die Tochter meiner Verlobten.


    Die erste Geburtsurkunde ihrer Tochter hatte einen Schreibfehler in Spalte Name der Mutter. Q mit P vertauscht.

    Als dann ein Reisepass für die kleine beantragt werden sollte, konnte sie aufgrund des Schreibfehlers in ihrem Namen nicht nachweisen das sie wirklich die Mutter ist.

    Daraufhin hat sie ihre Tochter einfach Late neu registriert unter einen anderen Namen ( Tochter) und ihrem Richtigen Namen (p anstatt q)


    Kind ist unter 16 , Meine Verlobte ist nicht verheiratet



    Edit:


    S. Anhang, Bild aus Google welchen Reiter ich meine.


    Unter Spalte Mother: Gab es einen Rechtschreibfehler im Mittleren Namen



    pasted-from-clipboard.png

  • Die erste Geburtsurkunde ihrer Tochter hatte einen Schreibfehler in Spalte Name der Mutter. Q mit P vertauscht.

    Als dann ein Reisepass für die kleine beantragt werden sollte, konnte sie aufgrund des Schreibfehlers in ihrem Namen nicht nachweisen das sie wirklich die Mutter ist.

    Daraufhin hat sie ihre Tochter einfach Late neu registriert unter einen anderen Namen ( Tochter) und ihrem Richtigen Namen (p anstatt q)

    Die UP wird dann feststellen, dass es "zwei" Töchter gibt und eine muss tot (Papiermäßig) gemacht werden....das wird über Gericht gehen! Idealerweise macht man das vord er UP, denn das spart Zeit


    Was auf den Philippinen alles so möglich ist 🙈 wirklich unglaublich

    Deshalb macht ja Deutschland auch eine UP...denn viele Frauen machen das ja ebenso, wenn sie auf den Philippinen verheiratet sind und kein Geld für Annulierung haben...einfach neu registrieren und aus Carmen Mendoza, wird dann Carmentita Mendoza


    Du heiratest diese Frau in Dänemark und die DBM sagt..FAKE, Carmen ist schon verheiratet..


    Deshalb raten wir immer davon ab

    Kann man nicht einfach die 1. Urkunde ändern lassen mit dem Verweis das der Name falsch ist?

    Hätte man machen können, ist aber für "Filipinos" komplizierter und "teurer" als neue Papiere :floet Somit dürfte jeder die UP verstehen, oder?

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Was auf den Philippinen alles so möglich ist 🙈 wirklich unglaublich.

    Kann man nicht einfach die 1. Urkunde ändern lassen mit dem Verweis das der Name falsch ist?

    Habe ich auch gefragt, aber das wäre damals anscheinend nur über Gericht gegangen, hier wurde dann in diesem Fall der Kostengünstigere weg gewählt.

  • Die erste Geburtsurkunde ihrer Tochter hatte einen Schreibfehler in Spalte Name der Mutter. Q mit P vertauscht.

    Als dann ein Reisepass für die kleine beantragt werden sollte, konnte sie aufgrund des Schreibfehlers in ihrem Namen nicht nachweisen das sie wirklich die Mutter ist.

    Daraufhin hat sie ihre Tochter einfach Late neu registriert unter einen anderen Namen ( Tochter) und ihrem Richtigen Namen (p anstatt q)

    Die UP wird dann feststellen, dass es "zwei" Töchter gibt und eine muss tot (Papiermäßig) gemacht werden....das wird über Gericht gehen! Idealerweise macht man das vord er UP, denn das spart Zeit

    Ist das so? Rein Theoretisch dürfte es kein Dokument geben das besagt meine Verlobte hat 2x ein Kind! Da ihr Name ja falsch geschrieben wurde.

    Nur die Adressen des Wohnortes wären gleich.

  • Ist das so? Rein Theoretisch dürfte es kein Dokument geben das besagt meine Verlobte hat 2x ein Kind! Da ihr Name ja falsch geschrieben wurde.

    Nur die Adressen des Wohnortes wären gleich.

    Glaube mir das der VA das heraus findet....Gleiche Adresse, gleiches Geburtsdatum und nahezu identischer Name (bis auf einen Buchstaben)...das ist das normale Tageswerk des VA


    Dazu steht ja auf der GU "Late registered"...deshalb schaut der VA da ganz genau hin!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ist das so? Rein Theoretisch dürfte es kein Dokument geben das besagt meine Verlobte hat 2x ein Kind! Da ihr Name ja falsch geschrieben wurde.

    Nur die Adressen des Wohnortes wären gleich.

    Glaube mir das der VA das heraus findet....Gleiche Adresse, gleiches Geburtsdatum und nahezu identischer Name (bis auf einen Buchstaben)...das ist das normale Tageswerk des VA


    Dazu steht ja auf der GU "Late registered"...deshalb schaut der VA da ganz genau hin!

    Dank dir Tanduaylce,


    dann wird uns nichts anderes möglich bleiben als das eine Papiermäßig tot zu machen.

    Könntest du mir noch kurz bitte die Abkürzung VA erklären?

  • Könntest du mir noch kurz bitte die Abkürzung VA erklären?

    VA = Vertrauensanwalt...derjenige der die Detektive sendet und für die DBM die UP durchführt



    dann wird uns nichts anderes möglich bleiben als das eine Papiermäßig tot zu machen.

    Würde ich empfehlen im Vorfeld zu machen...gibt dann weniger Probleme und geht schneller

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ihr müsst das late registered certificate löschen lassen, und das erste muss das korrekte sein. Da muss die Schreibweise geändert werden. Heutzutage keine grosse Sache eigentlich bei kleinen Schreibfehlern braucht man normalerweise kein Gerichtsurteil(dauert aber natürlich trotzdem Monate), wie das dann aussieht wenn man bereits 2 Certificates hat, weiß ich aber nicht . Vielleicht war das damals noch schwieriger mit dem Schreibfehler ändern.

    in jedem Falle ist die Vorgehensweise, dass deine Liebste zum LCR geht wo die 1. Geburtsurkunde registriert wurde und denen alles erklären. Dann werdet ihr wohl gesagt bekommen wie es weiter geht.


    PS.: Was ihr auch beachten solltet, welcher Name steht in der Taufurkunde und den Schulzeugnissen?

  • wie ist es denn mit dem Vater in der GU muss der nicht zustimmen für das Visa und Ausreise etc? Sorry wenn das nicht die eig. Frage war würde mich nur interessieren.

    Nein, das ist nicht nötig. Seine Verlobte war ja wohl nicht verheiratet(@TE berichtige mich bitte, falls sie ein Anullment hinter sich hat), daher ist das Kind wohl illegitimate und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Vater hat da nix zu melden, es sei denn er geht gerichtlich vor, da hat er aber sehr magere Aussichten ein Sorgerecht zu erhalten, sollte keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
    Also solange kein gerichtlicher Sorgerechtsstreit anhängig ist, braucht sie keine Zustimmung des Vaters für Visum und Ausreise.

  • jo dann wäre die Frage ja soweit geklärt oder? :)

    Du hast ja gesagt ansonsten bist schon informiert bzgl. des Prozesses?

    Bei Heirat in D ungefähr so

    1) Standesamt sagen ihr wollt heiraten

    2) Dokumente für die UP besorgen und dort abgeben

    ca. 6-8 Monate warten dann

    3) Befreiung beim OLG für EFZ

    4) Einreisevisum beantragen & in D heiraten

    5) AT beantragen & Integrationskurs machen

    6) nach 3 Jahren unbefristeteten AT oder Einbürgerung


    Wenn ihr euch sehen wollt klar kannst in die Phils fliegen oder Schengen Besuch Visum beantragen (ohne Garantie dass es durchgeht aber ich denke die Chance ist groß )


    ich schreibe das weil Du gesagt hast "Da ich ein Freund bin alles exakt zu Planen und sämtliche Hürden im Vorfeld bestmöglich zu Organisieren,"

    das finde ich persönlich sehr gut einige denken nur bis zum nächsten Schritt..

  • Bei uns ist das gleiche passiert weil die Hebamme die es anmelden sollte irgendwas falsch gemacht hat. Die GU war nicht aufzufinden. Dann nochmal registriert.

    Dann später für das Visum D waren plötzlich 2 GUs da.

    Da das nicht nur ein einfacher Schreibfehler war musste da gerichtlich geändert werden.

  • Ja vielen vielen Dank für das schnelle beantworten.


    Genau aktuell bin ich mich viel am belesen was wie gemacht werden muss.


    Und korrekt: da ich gerne exakt alles am planen bin um Überraschungen vorzubeugen,

    Geht es jetzt für mich im Dezember erstmal zurück auf die phillipinen, Urlaub und natürlich auch mir einen Überblick über ihre Dokumenten Lage zu verschaffen.

    Anschließend soll es im März zusammen nach Australien gehen um meine Eltern zu besuchen.

    Danach dann das Besuchervisa für Deutschland anstreben. So kann meine liebste sich selber erstmal einen Überblick verschaffen was alles auf sie zukommen könnte.

    Und ich kann die letzten Unsicherheiten meinerseits in dieser Zeit bestimmt auch noch komplett niederlegen.


    Dementsprechend hab ich genug Zeit mich auf den gesamten Prozess vorzubereiten.

    Vielen Dank euch!

  • Wow nice Mal jemand der es nicht so "eilig" hat cool 😊😁.


    Ein Hinweis sei dennoch gestattet: früher also vor Corona war ein Schengen / Besuchvisum fast unmöglich bzw wurde fast immer abgelehnt siehe älterere Threads hier. Seit Corona ist die DBM sehr kulant und scheint es immer noch zu sein, aber wer weiss wie lange noch. .


    Daher wäre evtl eine Idee für den Winter dass sie Dich hier besucht. Dann lernt sie direkt den "kalten" Winter hier kennen und kann sehen ob es ihr gefällt und im Jan könntet ihr dann zusammen auf die Phils fliegen. Nur ein Gedanke / Idee :)

  • Du hast den Deutschkurs A1 vergessen