wie ist es denn mit dem Vater in der GU muss der nicht zustimmen für das Visa und Ausreise etc? Sorry wenn das nicht die eig. Frage war würde mich nur interessieren.
Nein, das ist nicht nötig. Seine Verlobte war ja wohl nicht verheiratet(@TE berichtige mich bitte, falls sie ein Anullment hinter sich hat), daher ist das Kind wohl illegitimate und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Vater hat da nix zu melden, es sei denn er geht gerichtlich vor, da hat er aber sehr magere Aussichten ein Sorgerecht zu erhalten, sollte keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Also solange kein gerichtlicher Sorgerechtsstreit anhängig ist, braucht sie keine Zustimmung des Vaters für Visum und Ausreise.
Was ist wenn die Eltern verheiratet sind bei der Ausreise aber nur die Mutter dabei ist?
Macht die immigration da Ärger?