Partnerin mit Kind nach Deutschland holen / Late Registered

  • wie ist es denn mit dem Vater in der GU muss der nicht zustimmen für das Visa und Ausreise etc? Sorry wenn das nicht die eig. Frage war würde mich nur interessieren.

    Nein, das ist nicht nötig. Seine Verlobte war ja wohl nicht verheiratet(@TE berichtige mich bitte, falls sie ein Anullment hinter sich hat), daher ist das Kind wohl illegitimate und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Vater hat da nix zu melden, es sei denn er geht gerichtlich vor, da hat er aber sehr magere Aussichten ein Sorgerecht zu erhalten, sollte keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
    Also solange kein gerichtlicher Sorgerechtsstreit anhängig ist, braucht sie keine Zustimmung des Vaters für Visum und Ausreise.

    Was ist wenn die Eltern verheiratet sind bei der Ausreise aber nur die Mutter dabei ist?

    Macht die immigration da Ärger?

  • Nein, das ist nicht nötig. Seine Verlobte war ja wohl nicht verheiratet(@TE berichtige mich bitte, falls sie ein Anullment hinter sich hat), daher ist das Kind wohl illegitimate und die Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Vater hat da nix zu melden, es sei denn er geht gerichtlich vor, da hat er aber sehr magere Aussichten ein Sorgerecht zu erhalten, sollte keine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
    Also solange kein gerichtlicher Sorgerechtsstreit anhängig ist, braucht sie keine Zustimmung des Vaters für Visum und Ausreise.

    Was ist wenn die Eltern verheiratet sind bei der Ausreise aber nur die Mutter dabei ist?

    Macht die immigration da Ärger?

    Ich habe nochmal nachgesehen. Soweit ich sehe braucht man nichts weiter wenn ein eheliches Kind mit einem Elternteil ausreisen möchte. Habe zwar an einer Stelle gefunden, dass eine Parental Travel Permit da sein soll, aber ich glaube das ist vielleicht nicht aktuell, da zumindest keine travel clearance benötigt wird. In den meisten Ländern braucht man allerdings eine Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten. Aber ich denke in den Philippinen ist das nicht so, oder wenn doch hat man gute Chancen auch ohne rauszukommen, besonders die Mutter.


    DSWD


    Hier kannst du selbst nachlesen, ist von 2004 oder so, kann also sein dass es aktuell nicht mehr so ist, da steht man bräuchte eine Parental Travel Permit, allerdings lese ich auch auf vielen offiziellen Seiten nichts mehr davon. Kommt dann also wahrscheinlich darauf an was der Immigrationsbeamte so sehen will, aber wie gesagt, wenn es die Mutter ist, die dabei ist, hat man vermutlich gute Chancen dass es auch ohne klappt.


    Hier ist eine neuere Version, dort ist nichts mehr von parental travel permit zu lesen, also sollte schon passen.

    Dswd2017

  • Cekarius

    roseforest


    Angenommen meine Frau reist mit einem FZV und unserem Kind aber ohne mich aus.


    Habe mal gelesen es ist kein Problem da mein Wohnsitz in DE ist.

    Andersrum also wenn ich mit Kind aber ohne die Mutter die Phils verlassen will kann es wohl Probleme bei der Immigration geben.



    If travelling with a person other than the mother, a DSWD travel clearance is required. If travelling with the biological father, a DSWD travel clearance is required. However, if a Court Order has granted parental authority to the father, a DSWD travel clearance is not required.


    Allerdings verheiratet und leibliches Kind da dürfte ich auch mit dem Kind rein theoretisch ausreisen? Sorgerecht habe ich auch ohne Gericht.

  • Sollte eigentlich gehen, habe oben meinen Beitrag nochmal erweitert, in aktuellen minor travel Dokumenten steht nichts mehr von Einverständnis, nur dass irgendein Elternteil dabei sein muss. Aber in den meisten Ländern(Deutschland auch) ist es so, dass dann eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils erforderlich ist, wundert mich, dass anscheinend gerade die Philippinen da eine Ausnahme machen, daher weiß ich auch nicht genau wie das dann in der Realität gehandhabt wird.

  • Also laut der PH Regel:


    https://www.philippine-embassy…nce%20is%20not%20required.


    Dürfte es kein Problem sein.

  • Genau, wobei es mich eben wundert, dass die Phils die bei Ausreisen von Filipinos ja meist superstreng sind und viele Requirements haben, in so einem Fall dann lockerere Bedingungen haben als sogar in Deutschland. Aber ist wohl so.

  • Lindi384

    "Daraufhin hat sie ihre Tochter einfach Late neu registriert unter einen anderen Namen ( Tochter) und ihrem Richtigen Namen (p anstatt q)"


    Das zu korrigieren dürfte - formal korrekt - ohne Gericht (und Anwalt, denn auf den Philippinen besteht für alle gerichtlichen Verfahren Anwaltszwang) nicht gehen und das kann, wenn Ihr Pech habt, Jahre dauern. Von den vermutlich nicht unerheblichen Kosten mal ganz abgesehen.


    Ich würde deshalb erwägen zuunächst der Deutschen Botschaft die Situation zu erklären. Wenn man sich dort "quer" stellen sollte, kann man sich immer noch daran machen das Ganze zu "berichtigen".

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ich würde deshalb erwägen zuunächst der Deutschen Botschaft die Situation zu erklären. Wenn man sich dort "quer" stellen sollte, kann man sich immer noch daran machen das Ganze zu "berichtigen".

    Ich denke mit querstellen hat das nicht viel zu tun, in meinen Augen muss die DBM die zweite Geburtsurkunde sogar ablehnen, da diese ja garnicht existieren dürfte(dieselbe Person kann nicht zweimal geboren worden sein) und somit defacto auch nicht als echt und richtig anerkannt werden darf, was ja Zweck der UP ist.

  • Es gibt in den cityhalls extra Schalter für Korrekturen.

    Die erste GU hätte korrigiert werden müssen anstatt eine neue zu registrieren.


    Sind beide GUs auch von der PSA ausgestellt oder nur LCR?


    Der Prozess verlängert sich dann da für Änderungen beim PSA immer erst ein endorsement vom LCR vorausgeht.

  • Ich würde deshalb erwägen zuunächst der Deutschen Botschaft die Situation zu erklären. Wenn man sich dort "quer" stellen sollte, kann man sich immer noch daran machen das Ganze zu "berichtigen".

    Ich denke mit querstellen hat das nicht viel zu tun, in meinen Augen muss die DBM die zweite Geburtsurkunde sogar ablehnen, da diese ja garnicht existieren dürfte(dieselbe Person kann nicht zweimal geboren worden sein) und somit defacto auch nicht als echt und richtig anerkannt werden darf, was ja Zweck der UP ist.

    Genau so ist es...selbst wenn es durchlaufen sollte, was ich nicht glaube....gibt es später Probleme wenn die Tochter mal selbst heiraten will, ein Kind bekommt oder Doktor werden will.

    Wir hatten vor vielen Jahren mal ein Mädel hier, das seinen Doktorgrad nicht bekam weil die GU falsch war...das konnte so viele Jahre später nie wieder richtig gefixxed werden.


    https://www.info4alien.de/cgi-…BB.cgi?num=1481989725/0#0


    Deshalb mein Rat das sofort zu fixxen, bevor man später Jahrzehnte in D lebt

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Ich würde deshalb erwägen zuunächst der Deutschen Botschaft die Situation zu erklären. Wenn man sich dort "quer" stellen sollte, kann man sich immer noch daran machen das Ganze zu "berichtigen".

    Ich denke mit querstellen hat das nicht viel zu tun, in meinen Augen muss die DBM die zweite Geburtsurkunde sogar ablehnen, da diese ja garnicht existieren dürfte(dieselbe Person kann nicht zweimal geboren worden sein) und somit defacto auch nicht als echt und richtig anerkannt werden darf, was ja Zweck der UP ist.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es in dem vorliegenden Fall ja eigentlich nicht um eine "late" sondern um ein "double" Registrierung, wobei die erste Geburtsurkunde einen Schreibfehler aufweist. Ob Deine rechtliche Bewertung dieser Urkundenduplizierung auch die der Deutschen Botschaft wäre, vermag ich nicht zu beurteilen, zwingend scheint mir dies jedenfalls nicht.


    Dass es im philippinischen Urkundenwesen zuweilen Zugeht wie "Kraut und Rüben", wissen nicht nur wir, sondern noch viel besser die Mitarbeiter der DBM. Wie diese mit entsprechenden Irrtümern, Fehlern und Widersprüchlichkeiten im Einzelfall umgeht, obliegt i.d.R. ihrem sog. "pflichtgemäßen Ermesse". Klar ist natürlich, dass sie z.B. offensichtlich gefälschte Urkunden nicht akzeptieren dürfen, da gibt es dann auch kein Ermessen. Ich hatte allerdings im Verwandschaftskreis einen Fall, in dem die Botschaft einen offenbar in Folge eines Wertungsmissverständnisses erfolgten, aus Sicht der Botschaft falschen und daher monierten, Eintrag zum vorehelichen Personenstand in einem "marriage certificate" schließlich "durchgewunken" hat. - Allerdings erst nach mehreren Jahren "Hin und Her" und nicht erfolgreicher, versuchter gerichtlicher Korrektur.


    Da mit der zweiten Geburtsurkunde ja nicht die Existenz einer weiteren Person vorgetäuscht werden soll und zunächst nichts gegen den Besitz zweier Geburtsurkunden spricht, halte ich es deshalb keineswegs für ausgeschlossen, dass die DBM das Vorhandensein zweier Geburtsurkunden nicht als Hinderungsgrund für eine Visaerteilung sehen würde (ich kann dies aber natürlich auch nicht ausschließen). Mein Vorschlag war ja insofern auch in erster Linie "verfahrensökonomischer" Natur - erst mal mit der DBM abklären, bevor man einen langwierigen gerichtlichen Prozess lostritt.


    Dass man durchaus zwei Geburtsurkunden besitzen kann, ja dass die Vorlage einer zweiten Urkunde von einer deutschen Behörde sogar zuweilen gefordert werden kann, weiß ich aus eigener Erfahrung: Als ich geheiratet habe, habe ich bei der Antragstellung im Standesamt in Deutschland meine, aus den sechziger Jahren stammende, vergilbte und zerfledderte ausländische Geburtsurkunde (ich bin als Kind deutscher Eltern im europäischen Ausland geboren) vorgelegt. Das Standesamt hat mir dann aufgegeben eine neuausgestellte Geburtsurkunde vorzulegen, was ich dann auch getan habe. Die Ausstellung hat problemlos funktionierte (einfacher Brief mit Zusicherung der Kostenübernahme und vorsichtshalber mit frankiertem Rückumschlag an das ausländische Standesamt) und es scheint insofern auch in Europa gängige Praxis zu sein Geburtsurkunden neu auszustellen, obgleich ja bereits eine ursprüngliche Fassung "in der Welt" sein müsste. Der Fall liegt aber natürlich insofern anders, als es keine doppelte Registrierung der Geburt gab.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

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  • in dem i4a Beitrag ging es doch genau darum vor was die UP schützen soll, nämlich dass man nicht 2x verheiratet sein kann.

    Hier geht es doch aber doch nur um einen "Buchstaben" in der GU. Ich pers. finde das ist schon was anderes.

    Vllt ist die Frau ja schon verheiratet unter dem anderne Buchstaben wer weiss das schon aber das sollte doch die UP herausfinden und somit alles

    geklärt sein oder nicht?

  • Es geht ja darum, dass dieses Kind später irgendwann mal selber heiraten will, Kinder bekommt oder eingebürgert werden will und man dann Probleme bekommt wenn es eine UP gibt....wie in den verlinkten Artikel vom "Nachbarforum"


    Unser hge schreibt dort ja zu Recht in #35


    Zitat

    Im Übrigen ist dieser Vorgang ein schlechtes Beispiel dafür, was Eltern ihren Kindern antuen können, wenn sie denen falschen Papiere vererben. Sie selber haben höchstwahrscheinlich, nachdem sie vor x Jahren die deutschen Behörden hinters Licht geführt haben, das V-Zeichen gemacht und sich über die "blöden" Behörden lustig gemacht.


    Ungeklärt kann einem das in 20 Jahren noch um die Ohren fliegen und dann hat das Kind massive Probleme

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  • Da mit der zweiten Geburtsurkunde ja nicht die Existenz einer weiteren Person vorgetäuscht werden soll und zunächst nichts gegen den Besitz zweier Geburtsurkunden spricht, halte ich es deshalb keineswegs für ausgeschlossen, dass die DBM das Vorhandensein zweier Geburtsurkunden nicht als Hinderungsgrund für eine Visaerteilung sieht.

    Ja möglich wäre es vielleicht, da die DBM natürlich erstmal weitreichenden Handlungsspielraum hat. Ich bin kein Fachmann im Ausländerrecht, aber ich meine mich schon zu erinnern, dass für die DBM was das Urkundenwesen der Philippinen angeht, auch auf philippinisches Recht geachtet wird. Sprich die Urkunden müssen auch nach philippinischen Recht rechtmäßig sein, um auch von Deutschland anerkannt werden zu können.


    Ich glaube nicht, dass Deutschland eine Urkunde als echt und richtig anerkennt, wenn diese bereits offensichtlich ungültig ist im Herkunftsland. Und wenn man um den Sachverhalt weiß, dass es eine Zweitregistrierung derselben Person ist, dann ist diese ungültig auf den Philippinen. Die Phils erkennen immer nur die erste Geburtsurkunde an, egal wieviele Fehler diese enthält, diese muss berichtigt werden. So ist es zumindest offiziell.
    Aber ja, vielleicht kann die DBM hier trotzdem ihr OK geben, wenn sie die Situation versteht und hier Ermessen ausüben darf, das weiß ich nicht, trotzdem vermute ich, dass sie erstmal Berichtigung fordert.


    Man kann natürlich versuchen es zu verschweigen und hoffen, dass die UP nichts davon herausfindet. Aber wenn sie nicht einmal soetwas entdecken, dann könnten sie sich das ganze Prozedere wirklich sparen.

  • Ja ist schwierig und es gibt unterschiedliche Meinungen..


    Habe mir gerade überlegt : ICH in dieser Situation würde das Standesamt fragen (denn die wollen ja die UP). Und die DBM aber auch fragen und ehrlich sagen was Sache ist. Dann wäre ich schlauer

  • Ja ist schwierig und es gibt unterschiedliche Meinungen..


    Habe mir gerade überlegt : ICH in dieser Situation würde das Standesamt fragen (denn die wollen ja die UP). Und die DBM aber auch fragen und ehrlich sagen was Sache ist. Dann wäre ich schlauer

    Wobei das hiesige Standesamt jetzt mit der geplanten Familienzusammenführung des Kinds zur Mutter in Deutschland nichts zu tun haben dürfte.


    Aber in der Sache - die Situation im Vorfeld erst einmal mit den deutschen Behörden abklären, um dann zu entscheiden, wie sinnvoll weiter vorgegangen wird - scheinen wir ja einer Meinung zu sein.

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  • Aber wenn sie nicht einmal soetwas entdecken, dann könnten sie sich das ganze Prozedere wirklich sparen.

    Es ist durchaus möglich, dass man es jetzt bei einer UP nicht entdeckt...weil man nur möglicherweise nur die GU der Mutter prüft....das Problem kommt dann, wie oben geschildert, in 15 Jahren wenn die Tochter selbst heiratet, eingebürgert werden will oder eigene Kinder bekommt. Die bekommt sie dann als "Person mit falscher Identität" und bei der dann folgenden UP kommt das garantiert raus...denn dann wird ihre eigene GU geprüft! Sie kann dann nicht heiraten, nicht eingebürgert werden oder ihre KInder bekommen keine GU

    Man verlagert das dann also auf das Kind, wie oben beschrieben und das dann 20 Jahre später zu fixxen von einer Person die möglicherweise nicht mehr mit den Philippinen zu tun hat ist strange

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Aber wenn sie nicht einmal soetwas entdecken, dann könnten sie sich das ganze Prozedere wirklich sparen.

    Es ist durchaus möglich, dass man es jetzt bei einer UP nicht entdeckt...weil man nur möglicherweise nur die GU der Mutter prüft....das Problem kommt dann, wie oben geschildert, in 15 Jahren wenn die Tochter selbst heiratet, eingebürgert werden will oder eigene Kinder bekommt. Die bekommt sie dann als "Person mit falscher Identität" und bei der dann folgenden UP kommt das garantiert raus...denn dann wird ihre eigene GU geprüft! Sie kann dann nicht heiraten, nicht eingebürgert werden oder ihre KInder bekommen keine GU

    Man verlagert das dann also auf das Kind, wie oben beschrieben und das dann 20 Jahre später zu fixxen von einer Person die möglicherweise nicht mehr mit den Philippinen zu tun hat ist strange

    Das mag ja alles sein. aber die Situation ist aber nun einmal so wie sie ist und ob das Kind mit der jetzigen Konstellation "in 20 Jahren" mal Probleme bekommt, würde ich sachverhaltlich mal vom Thema FZV trennen.

    Mit anderen Worten, sollte sich die DBM in Sachen FZV "gnädig erweisen" (was ich ehrlich gesagt eher nicht glaube aber eben auch nicht ausschließen will), dann kann man sich immer noch in Ruhe überlegen wie man das Schlamassel so auflösen/korrigieren kann, dass dem Kind langfristig keine Nachteile erwachsen.


    Und wie gesagt, das wird nach meinem Dafürhalten ohne einen vermutlich langwierigen Gerichtsprozess auf den Philippinen nicht gehen, da Änderungen an offiziellen Urkunden dort regelmäßig nur auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung vorgenommen werden können. Konkret weist das erkennende Gericht dann die PSA an, diese oder jene Änderung/Ergänzung/Korrektur/Löschung vorzunehmen.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

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    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Es ist durchaus möglich, dass man es jetzt bei einer UP nicht entdeckt...weil man nur möglicherweise nur die GU der Mutter prüft....

    Du hast natürlich recht, falls nur die GU der Mutter geprüft werden sollte. Ich hatte es so angenommen, dass geplant ist die das Kind direkt mit nach Deutschland zu bringen und dann wird auch die GU des Kindes in die UP geschickt. Aber vielleicht ist das ja nicht vorgesehen, der TE hat ja diesbezüglich keine Angaben gemacht, außer Familienzusammenführung, aber damit könnte er natürlich nur seine zukünftige Frau gemeint haben.

    Und wie gesagt, das wird nach meinem Dafürhalten ohne einen vermutlich langwierigen Gerichtsprozess auf den Philippinen nicht gehen, da Änderungen an offiziellen Urkunden dort regelmäßig nur auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung vorgenommen werden können. Konkret weist das erkennende Gericht dann die PSA an, diese oder jene Änderung/Ergänzung/Korrektur/Löschung vorzunehmen.

    Wenn man es von Anfang an gemacht hätte, wäre es normalerweise keine große Sache, da es sich nur um eine Buchstabenverwechslung handelt, das dürfen die im LCR selbst ändern, ohne Gerichtsverfahren. Man muss dann halt noch auf die PSA Aktualisierung warten. Nun aber, da es noch eine Geburtsurkunde gibt, wird das womöglich nicht ausreichen, denn die zweite muss ja zudem auch gelöscht werden, und dafür muss dann vielleicht ein Gerichtsurteil her, das vermute ich zumindest. Aber wie gesagt, das LCR wo die erste Geb. urkunde registriert ist, sollte diese Fragen beantworten.