Anerkennungsprozess für Kind eines Deutschen mit Nicht-EU-Bürgerin

  • Ich bin mit einer Pinay befreundet, die Mutter eines gemeinsamen Wunschkinds mit einem deutschen Vater ist.

    Er hatte sie kurz vor der Pandemie in den Philippinen besucht, dabei das Kind gezeugt, konnte dann aber, zurück in Deutschland, nicht mehr wieder in die PH einreisen. So kam es, dass die Entbindung ohne Vater stattfand.

    Der Name des Vaters wurde vom entbindenden Arzt in der Geburtsurkunde eingetragen, das Kind trägt seinen Familiennamen, aber er hat bisher die Anerkennung verweigert, und die Geburtsurkunde nicht unterschrieben.

    Unterhaltszahlungen hat er eine ganze Weile geleistet, aber mittlerweile eingestellt.


    Die Mutter möchte ihrem Kind seinen biologischen Vater auch rechtlich zukommen zu lassen

    Sie möchte wieder Unterhaltszahlungen von ihm erhalten

    Sobald wie möglich möchte sie zusammen mit dem Kind nach Deutschland überzusiedeln


    Ich habe von meiner eigenen Familienrechts-Anwältin die Rückmeldung erhalten, dass sie für diesen Prozess einen Anwalt in den Philippinen und hier einen auf internationales Familienrecht spezialisierten Anwalt braucht.

    Wenn hier diese Meinung geteilt wird, kennt jemand einen zuverlässigen Familienrechtsanwalt, möglichst in Cebu?


    Wenn ich sie in diesem Prozess unterstützen möchte, müsste ich vorab in die finanzielle Vorleistung gehen.

    Welche Möglichkeiten gibt es, diese Kosten gerinmg zu halten, oder sie über nachträgliche Prozesskostenhilfe (falls es das überhaupt gibt) zurückerstattet zu bekommen?


    Kennt jemand einen Familienrechtsanwalt mit hoher internationaler Kompetenz, den man mir hierfür empfehlen könnte?

  • Man muss erst einmal ausloten ob sich die ganzen Kosten rentieren:


    Lebt ein unterhaltsberechtigtes Kind im Ausland, so kann eine Verringerung des zu zahlenden Kindesunterhalts in Betracht kommen. Vor allem dann, wenn die Einkommensverhältnisse in dem Land, in dem das Kind lebt, wesentlich niedriger sind als in Deutschland.


    Beispiel: Das unterhaltsberechtigte Kind lebt in einem Land der so genannten “3. Welt”. Der in Deutschland lebende Vater müsste aufgrund seines Einkommens monatlich 357,- Euro Kindesunterhalt zahlen. Das durchschnittliche Monatseinkommen in diesem Land liegt indes nur bei 400,- Euro. Der Kindesunterhalt scheint also – gemessen an den dortigen Lebensbedingungen – zu hoch zu sein.


    Demnach findet grundsätzlich keine Reduzierung statt, wenn der Unterhaltsberechtigte in einem der folgenden Staaten lebt:

    Andorra, Australien, Bermuda, Brunei, Finnland, Hongkong, Ile of Man, Israel, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Kanalinseln, Katar, Kuweit, Liechtenstein, Macao, Monaco, Neukaledonien, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Palästina, San Marino, Schweiz, Singapur, VAE, USA.


    In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).


    https://www.scheidung-online.d…lle/kind-lebt-im-ausland/


    Und es könnte auch sein das Primär das Recht der Philippinen greift und erst sekundär Deutschland.

  • In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).

    Ja, das habe ich schon erfahren. In den Philippinen gilt 1/4 der DT.

    Aber das ist nicht entscheidend, denn die Mutter möchte, dass ihr Sohn auch rechtlich seinen Vater hat und hier in D aufwächst.

  • In allen sonstigen Ländern ist eine Herabsetzung des Unterhalts um 25%, 50% oder sogar 75% möglich (Siehe FamRB 2014,37).

    Ja, das habe ich schon erfahren. In den Philippinen gilt 1/4 der DT.

    Aber das ist nicht entscheidend, denn die Mutter möchte, dass ihr Sohn auch rechtlich seinen Vater hat und hier in D aufwächst.


    Dann sollte als nächstes das ggf. gerichtliche Verfahren im Inland durchlaufen, um entweder eine inländische vollstreckbare Unterhaltsforderung zu erhalten und diese dann im Ausland zu vollstrecken oder um über die zuständigen Stellen ein Unterhaltsverfahren im Ausland einzuleiten. Das ist in jeder Länderkombination total individuell und insbesondere Übersee sicher nicht ganz einfach. Insbesondere da er weder nach PH noch DE Recht die Vaterschaft anerkannt hat, sein Name auf der GU reicht hierfür nicht aus, entweder braucht es eine admission of paternity oder eine Unterschrift auf der GU nach dem PH Recht.


    Ich sehe das Hauptproblem in der Durchsetzbarkeit, der Mann wird behaupten er ist nicht der Vater, da das Kind nicht hier lebt ist eine vom Gericht angeordnete DNA Analyse vom Tisch.


    Es gab auf Youtube mal eine interessante Doku über solche Fälle, aber sogar mit Vereinen und Anwälten von war es kaum möglich etwas gegen den Vater zu erwirken so lange dieser sich nicht auf den PH und das Kind sich nicht in DE oder CH, ein Fall in der Doku aufhielt.


    Man sollte sich mit dem Jugendamt am letzten deutschen Wohnort des deutschen Vaters und dem Bundesamt für Justiz in Verbindung setzen und sich mit diesem beraten. Allerdings sind die Chancen gering. Am besten es wird ein Anwalt beauftragt der hierauf spezialisiert ist.


    Auszug Spiegel schon etwas älter:


    Es gibt ein Gesetz, das Frauen wie Czerina Dizon schützen und die Väter haftbar machen soll: Republic Act 9262, erlassen im Jahr 2004. Allerdings kennt es kaum jemand. Es gibt dringendere Probleme als alleinerziehende Mütter.


    „Ja“, sagt sie, „oftmals ist die Lebenslage der Frauen komplizierter als die Rechtslage. Selbst wenn die Frauen erfolgreich Klage einreichen, wird es sehr schwer, das Recht umzusetzen, wenn sich der Vater außerhalb der Gerichtsbarkeit der Philippinen aufhält“, sagt die Anwältin. „Wir können meist nur Ratschläge geben. Die Frauen über ihre Rechte aufklären.“ Und viele Mütter geben auf, wenn sie erfahren, was auf sie zukommt: ein langwieriger Prozess mit ungewissem Ausgang.


    Der vermeintliche Erzeuger müsste einem Vaterschaftstest zustimmen oder die Vaterschaft freiwillig anerkennen. „Das tun nur wenige Männer“, erzählt die Anwältin. Theoretisch könnte man Ausländer auch am Flughafen festnehmen lassen, wenn es eine Klage gäbe. Doch das geschieht so gut wie nie.

  • TanduayIce

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