Schengen Visa

  • Frage zum Schengen-Visum. Ich bin seit Oktober in Rente. Nun möchten meine Frau und ich eventuell länger als die erlaubten 6 Monate in Philippines bleiben. Giebt es da eine Möglichkeit die 6 Monate zu verlängern??(

    Bernardo.W

  • Frage zum Schengen-Visum. Ich bin seit Oktober in Rente. Nun möchten meine Frau und ich eventuell länger als die erlaubten 6 Monate in Philippines bleiben. Giebt es da eine Möglichkeit die 6 Monate zu verlängern??(

    Du müsstest schon präzisieren wie die Situation genau ist, so wie du es geschrieben hast ergibt es eigentlich keinen Sinn. Meinst du Aufenthaltstitel und nicht Schengenvisum? Oder woher nimmst du diese erlaubten 6 Monate in Philippinen bleiben??

  • Zuerst ist das hier die falsche Abteilung. Hier geht es darum das man ein Visa beantragt und nach Deutschland zu kommen.


    Wie kommst du denn auf die 6 Monate . Ist deine Frau Filipino?

    Ihr seit verheiratet? Sie hat die philippinische Staatsbürgerschaft?

    Dann kannst du 1 Jahr auf den Philippinen bleiben ohne großen Aufwand

  • Meine Frau ist Filipina. Philippinische Staatsbürgerin.

    Hat den Aufenthaltstitel. Nach meinem Wissen darf sie sich mit dem Aufenthaltstitel nicht länger als 6 Monate in Philippinen aufhalten . Daher meine Frage ob es da auch Ausnahmen gibt das sie länger als 6 Monate bleiben kann ?

    Bernardo.W

  • Wende Dich an deine ABH. Diese kann eine Bescheinigung über das nichterölschen des AT ausstellen sofern ihr eure Ehe in dieser Zeit zusammen auf den Phils fortführt.

    Bei einer Niederlassungserlaubnis ist das meist möglich, bei einer normalen Aufenthaltserlaubnis meines Wissens nur mit sehr driftigen Gründen, oder hast du da andere Informationen rose?

  • Wende Dich an deine ABH. Diese kann eine Bescheinigung über das nichterölschen des AT ausstellen sofern ihr eure Ehe in dieser Zeit zusammen auf den Phils fortführt.

    Bei einer AE muss dies begründet werden. Es lohnt sich aber es zu versuchen, denn jede ABH legt da unterschiedliche Massstäbe an die vorgetragenen Gründe an. (zB Abwicklung von Erbschaft, Beenden eines Studiums; nur Tourismus oder Familienbesuch wird sicherlich nicht anerkannt)..


    Ich würde an eurer Stelle erst mal mit 6 Monate Philippinen und 6 Monate Deutschland leben, bis dass sie in 3 Jahren (nach erster AE) die NE oder die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Dann sind auch längere Aufenthalte auf den Philippinen möglich.

  • Screenshot_2022-10-21-13-46-45-901-edit_com.android.chrome.jpg

    Interessante Frage. Nr. 7 gibt foobamsen recht! Nr 6 könnte Cekarius argumentieren.


    Meine Meinung : wie will Nr 6 nachgewiesen werden ?? Wenn ich kurz vor Ende der 6 Monate wieder Einreise und Stelle nach 2 Tagen in D fest ah gefällt mir hier doch nicht ich will wieder in die Phils in Urlaub für 5 Monate .. und sich das wiederholt was will der Grenzer da sagen ?


    Trotzdem sicherlich um auf Nummer sicher zu gehen würde ich persönlich das mit der ABH abklären

  • Wenn du dir etwas einbildest bedeutet das ja nicht, dass es auch gesetzeskonform ist.

    Ist es doch. Siehe oben.


    wie will Nr 6 nachgewiesen werden ??

    Da gibt es sicher Möglichkeiten, aber prinzipiell eben das.


    Die spannende Frage ergibt sich bei der Aufenthaltserlaubnis sowieso, wenn sie dann abläuft und verlängert / in eine NE umgewandelt werden soll. Eine NE läuft nicht so einfach ab, und man muss auch nur noch einmal im Jahr nach D.


    Trotzdem sicherlich um auf Nummer sicher zu gehen würde ich persönlich das mit der ABH abklären

    Speziell wenn man tatsächlich wiederkommen will und nur "den Winter im Warmen" verbringen will.


    Ob und wie das aussieht, wenn staatliche Leistungen (ALG, H4, Rente) bezogen werden weiss ich nicht, weil mich das nicht interessiert. Da kann es sein dass da noch andere Regelungen gelten, die das dann nicht so einfach machen.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Es ist so, wenn dein Lebensmittelpunkt nicht in Deutschland ist, dann erlischt deine Aufenthaltserlaubnis(von den Ausnahmen abgesehen bzw wenn die Ausländerbehörde es genehmigt hat). Wenn du dich quasi fast nicht in Deutschland aufhältst, wird jedes Gericht sagen, der Lebensmittelpunkt ist nicht hier.

    Ob so etwas auffliegt oder nicht steht ja auf einem ganz anderen Blatt. Aber wenn es einem Offiziellen auffällt hat man ein Problem.

  • Knapp 6 Monate ausreisen und dann wieder kurz in D einreisen mag zwar formal dem Gesetz entsprechen.

    Jedoch geht es dem Sinn nach darum, dass sich der Ausländer ja auch hier integriert. Ein längerfristiger AE macht ja bei (fast) dauernder Abwesenheit aus D wenig Sinn. Dann wäre es umgekehrt besser, sich ein unechtes Jahresvisum (Schengenvisum) geben zu lassen, das Eheleuten die quasi überwiegend auf den Philippinen leben auch ohne Probleme erteilt wird.


    Zum Schwur wird es kommen, falls man mit dieser Konstruktion (AE mit nur sporadischer Anwesenheit in D) nach 3 Jahren einen deutschen Pass oder eine NE beantragen will. Dann könnte (sicher ist das nicht) die ABH auf Grund der Aus-Einreise Stempel die geringe Anwesenheit in D feststellen und daher den Antrag ablehnen. Hier wäre ja auch noch zu beachten, dass der I-Kurs absolviert werden muss, was mit knappem Aufenthaltszeiten in D kaum möglich ist.

  • Es gibt ja einige Urteile dazu zum Beispiel hier:

    Zitat

    Ergebe sich aus der Einzelfallbetrachtung, dass sich der Ausländer über einen längeren, insgesamt mehrjährigen Zeitraum im Wesentlichen im Ausland aufgehalten habe, spreche dies für eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes, sofern nicht besondere Umstände einen entgegenstehenden Willen dokumentieren würden. Hierbei sei zu beachten, dass der Ausländer das Erlöschen seines Aufenthaltstitels nicht allein dadurch vermeiden könne, dass er jeweils kurz vor Ablauf von sechs Monaten nach der Ausreise kurzzeitig in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehre (VG Berlin – 24 K 248).

    Quelle


    Man kann das vielleicht ein- oder zweimal machen ohne Konsequenzen, wenn man das aber mehrere Jahre durchzieht, dann ist der Titel ungültig geworden. Ob das dann tatsächlich Probleme macht ist halt dann Einzelfallbasis. Aber pauschal zu sagen das reicht problemlos mal kurz einzureisen vor Ablauf der 6 Monate, kann ich so nicht unterschreiben.

  • Man kann das vielleicht ein- oder zweimal machen ohne Konsequenzen, wenn man das aber mehrere Jahre durchzieht, dann ist der Titel ungültig geworden.

    Sicher. Wie gesagt, bei einer Aufenthaltserlaubnis muss sowieso verlängert werden und dann wird da wie vorher schon erwähnt ein bisschen genauer hingeschaut. Aber das von mir beschriebene Vorgehen funktioniert prinzipiell. Wie lange und was das bei für Folgen hat – das ist anderer Schnack.


    Bei dem verlinkten Urteil ging es ja unter anderem auch darum, dass die Grundlage der NE (die Ehe) geschieden war, was von dem Fall im Eingangspost (Ehepaar will gemeinsam Langzeiturlaub machen) grundverschieden ist.


    Aber das Wichtigste ist eigentlich schon gesagt:

    um auf Nummer sicher zu gehen würde ich persönlich das mit der ABH abklären

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi