Tod auf den Philippinen

  • Hallo,

    mein Vater ist auf den Philippinen verstorben. Er war deutscher Staatsbürger, Rentner, hatte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Ich möchte das Erbe ausschlagen. Niemand (Notar, Gericht, Notarkammer) beantwortet mir die Frage an welches Amtsgericht, Behörde oder sonst was das Dokument der Erbausschlagung geschickt werden muss. Wenn man in Deutschland lebte ist es das Gericht des letzten Wohnsitzes. Aber den Wohnsitz in Deutschland gibt es ja nicht mehr.
    Kann jemand helfen?
    Danke

  • oh erstmal mein Beileid. :((


    Damit ich hier keine Rechtsberatung gebe google "erbe ausschlagen tod im ausland" hat mir in 1 Minute das meiner persönlichen Meinung richtige Ergebnis mit Gerichtsurteil gebracht.

  • Das Nachlassgericht an deinem Wohnort sollte deine Frage beantworten können.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Hallo,

    mein Vater ist auf den Philippinen verstorben. Er war deutscher Staatsbürger, Rentner, hatte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Ich möchte das Erbe ausschlagen. Niemand (Notar, Gericht, Notarkammer) beantwortet mir die Frage an welches Amtsgericht, Behörde oder sonst was das Dokument der Erbausschlagung geschickt werden muss. Wenn man in Deutschland lebte ist es das Gericht des letzten Wohnsitzes. Aber den Wohnsitz in Deutschland gibt es ja nicht mehr.
    Kann jemand helfen?
    Danke

    Die Ausschlagung erklären Sie gegenüber dem Nachlassgericht. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, möglich ist es aber auch beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Sie können dort persönlich erscheinen und die Ausschlagung erklären. Das kostet Sie eine Gerichtsgebühr, die sich an der Höhe der Erbschaft orientiert.


    Ist dies zu umständlich für Sie, können Sie sich auch an einen Notar Ihrer Wahl wenden, der eine entsprechende notarielle Erklärung aufsetzt. Auch hier entstehen bei einem überschuldeten Nachlass Kosten. Diese liegen im Bereich von 30 Euro. Sie müssen dann dafür sorgen, dass die beglaubigte Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht eingeht.

    Wichtig: Ein bloßer Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.

    Demokratie ist, wenn zwei Wölfe und ein Schaf darüber abstimmen, was es zum Abendessen gibt. Rechtsstaat ist, wenn das Schaf das Abendessen überlebt.

  • Keine besonders gute Idee, die Frist der Ausschlagung ist innerhalb 6 Wochen nach Bekanntwerden des Ablebens.

    Korrekt, und das zu versäumen hat schon einige in die Schuldenfalle gebracht.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Keine besonders gute Idee, die Frist der Ausschlagung ist innerhalb 6 Wochen nach Bekanntwerden des Ablebens.

    ich bin zwar verunsichert , würde aber dennoch sagen daß der tag des "bekanntwerdens" der ist an dem man die aufforderung des erbantritts bekommt .

    anderes sollte gesetzlich festgelegt und nachlesbar sein , definition "bekanntwerden" ist ja etwas gummi =)

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Wenn man Zeit und Lust, und sonst nix zu tun hat, kann man sich natürlich vortrefflich mit den deutschen Behörden über solche Detailfragen nach Ablauf der Frist des Bekanntwerdens auseinandersetzen.

    Ich sehe nur nicht den Vorteil einer Diskussion mit unsicherem Ausgang wenn man weiss das eine Frist existiert und innerhalb dieser reagiert.

  • schaut Mal hier so wie ich sehe ohne gewähr sollten hier in diesem Fall 6 Monate gelten : https://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html


    Ich persönlich verstehe es so z.b. ich bin Kind und weiss das ich per Gesetz Erbe beginnt die Frist ab Bekanntwerden des Todes. Bin ich z.b. Erbfolge an 5 . Stelle und ahne garnicht dass alle vor mir es ausschlagen könnten dann natürlich erst nach bekangabe durch Nachlassverwalter oder wie das heißt.

  • Wenn man Zeit und Lust, und sonst nix zu tun hat, kann man sich . .

    auch mit der erbangelegenheit beschäftigen und nachlesen daß es eine 6 wochenfrist gibt die beginnt nachdem man vom tod des betreffenden und der eigenen erbeinsetzung in kenntnis gesetzt wurde ,

    was darauf hindeutet daß meine vermutung in post 8 richtig war

    wenn man zeit und lust hat wird dieses in internet zig mal bestätigt , auch gibt es fachanwälte für erbrecht . . .

    https://www.erbrecht-ratgeber.…schaft/erbe-annehmen.html

    btw , macht echt spass für euch die lösungen zu suchen :lock

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

    • Hilfreich

    Hallo,

    mein Vater ist auf den Philippinen verstorben. Er war deutscher Staatsbürger, Rentner, hatte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Ich möchte das Erbe ausschlagen. Niemand (Notar, Gericht, Notarkammer) beantwortet mir die Frage an welches Amtsgericht, Behörde oder sonst was das Dokument der Erbausschlagung geschickt werden muss. Wenn man in Deutschland lebte ist es das Gericht des letzten Wohnsitzes. Aber den Wohnsitz in Deutschland gibt es ja nicht mehr.
    Kann jemand helfen?
    Danke

    Lese mal diesen Artikel:


    Der Tod eines Verwandten stellt Betroffene vor rechtliche Herausforderungen. Stirbt ein Angehöriger im Ausland, kann es Unklarheiten bezüglich der Erbregelungen geben. Im Falle der gerichtlichen Zuständigkeit schafft das OLG Düsseldorf nun Klarheit.

    Ein Angehöriger verstirbt im Ausland. Für die Abwicklung des Erbes ist dann das Nachlassgericht zuständig, das sich an dem zuletzt gewöhnlichen Aufenthaltsort des Verstorbenen befindet. Wer die Erbschaft ausschlagen will, kann sich aber auch an das zuständige Nachlassgericht im eigenen Wohnort wenden. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf (Az.: I-3 Sa 1/18) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

    https://www.n-tv.de/ratgeber/D…ndig-article20813152.html

  • man braucht doch nur die aufforderung des erbantritts abzuwarten . . .

    Nein!


    So bin ich unbewusst mit 18 in die Erbschuldenfalle getappt, private Schulden und vor allem auch Steuerschulden mit mehreren zehntausend Euro.


    Nach 6 Wochen nimmt man das Erbe automatisch an, wenn es nicht ausgeschlagen wird und man in der Erbreihenfolge der erste ist!


    Bloss nicht einfach Fristen verstreichen lassen!


    Aktiv das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen! Vorlagen sollte man im Internet finden, ansonsten nett einen Beamten bitten bei der Formulierung zu helfen.


    Keine besonders gute Idee, die Frist der Ausschlagung ist innerhalb 6 Wochen nach Bekanntwerden des Ablebens.

    Korrekt, und das zu versäumen hat schon einige in die Schuldenfalle gebracht.

    Richtig! So bin ich in die Schuldenfalle gerutscht. Mir wurde naemlich damals auch gesagt dass das Gericht auf mich zu kommt und fragt. Von wegen!

    Damals gabs das Internet so noch nicht.....



    P.s.: Man kann eine Pause/Aussetzung zur Beurteilung des Erbes beantragen. Ich weiss nicht mehr genau wie es sich nennt. Dann hat man glaube ich 6 Monate Zeit sich alles in Ruhe anzuschauen. Sollte man doch recht einfach ergooglen koennen.

    Hat man mir damals erst hinterher mitgeteilt.


    Oh und noch was. Die Lebensversicherung, sofern vorhanden, erhaelt man auch, wenn man das Erbe ausschlaegt. Obwohls nix bringt wenn das dann wie bei mir damals vom Onkel unterschlagen wird und die Staatsanwaltschaft das darauf folgende Verfahren wegen nicht genuegend oeffentlichem Interesse einstellt. :Kotz


    "Isch liebe Deutscheland" :Kotz

  • Bloss nicht einfach Fristen verstreichen lassen!

    genau , fristen die einem mitgeteilt werden müssen !

    ansonsten läufst du jeden monat zu einem gericht und fragst nach ob und welcher erblasser weggetaucht ist :D

    Aktiv das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen! Vorlagen sollte man im Internet finden, ansonsten nett einen Beamten bitten bei der Formulierung zu helfen.

    ich habe bereits den ablauf per quelle eingestellt , also les einfach mal . . . . und was erklärt wem dein mißgeschick ? ist wahrscheinlich nicht mehr upto date ?

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Vor zig' Jahren ist irgendein Verwandter (Fritz ?) meiner (verstorbenen)

    Frau gestorben. Uns wurde mitgeteilt, das wir an 5.-ter Stelle der

    Erbfolge stehen. Schon die Dollarzeichen in den Augen stimmten wir zu -

    der Verstorbene lebte in USA und wir glaubten noch an den reichen Onkel

    aus Amerika :yupi

    Insgesamt 5 Jahre dauerte es bis zum Endbescheid! Jedes Jahr bekamen wir

    innerhalb dieser Zeit zum Jahresende einen neuen Bescheid / Stand der Dinge /

    nie wurde ein Betrag o.Ä. genannt 8-)

    5 Jahre war das bei uns ein Thema - bald kommt ja unser Geld vom lieben, reichen

    Onkel Fritz ? aus Amerika :yupi

    Beim Schlussbescheid dann lange Gesichter aber auch Gelächter 8-)

    Ganze 84 ,xx DM hatten wir geerbt - für 84,xx DM 5 Jahre Schriftverkehr :floet

    Unser Erbe wurde uns dann nach rd. 4 Wochen überwiesen -

    wir haben mit Freunden in einem Lokal die Erbmasse

    sinnlos verprasst :cheers :happy

    :friends

    Wer nur in die Fußstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren !
    :hi

  • Bloss nicht einfach Fristen verstreichen lassen!

    genau , fristen die einem mitgeteilt werden müssen !

    ansonsten läufst du jeden monat zu einem gericht und fragst nach ob und welcher erblasser weggetaucht ist :D

    Aktiv das Erbe beim Amtsgericht ausschlagen! Vorlagen sollte man im Internet finden, ansonsten nett einen Beamten bitten bei der Formulierung zu helfen.

    ich habe bereits den ablauf per quelle eingestellt , also les einfach mal . . . . und was erklärt wem dein mißgeschick ? ist wahrscheinlich nicht mehr upto date ?

    Den nächsten Erben wird gar keine Frist mitgeteilt.


    Zudem ist das Nachlassgericht nicht in der Bringschuld. Du wirst also nur dann angeschrieben, wenn es ein Testament gibt oder wenn Du als Erbe nachrückst, weil bereits jemand anderes ausgeschlagen hat. Ansonsten geht das Gericht davon aus, dass Du selbst weißt, ob Du etwas erbst, wenn ein naher Verwandter gestorben ist.

    https://www.finanztip.de/erbausschlagung/

  • Zudem ist das Nachlassgericht nicht in der Bringschuld. Du wirst also nur dann angeschrieben, wenn es ein Testament gibt oder wenn Du als Erbe nachrückst, weil bereits jemand anderes ausgeschlagen hat. Ansonsten geht das Gericht davon aus, dass Du selbst weißt, ob Du etwas erbst, wenn ein naher Verwandter gestorben ist.

    nochmal , entscheident für das procedere ist die kenntnis vom tod der person , gehen wir von unseren ts aus - so hat der ja erfahren wann die person verstorben ist .

    also wurde da entweder der amtsweg bereits eingeschlagen oder die nachricht wurde privat weiter gereicht . damit ist die kenntnisnahme nachvollziehbar .

    wenn eine erbschaft ansteht und niemand vom tod in kenntnis gesetzt wurde gibt es keine frist - diese frist beginnt mit der kenntnisnahme , nicht mit dem tod .

    nichts anderes sagt auch dein link aus . . .

    dessen schwerpunkt auch sich auch mehr auf die regularien nach der kenntnisnahme bezieht .

    es sollte auch einleuchtend sein daß jemand der nichts über den tod eines verwandten weiß nicht benachteiligt werden kann

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Fakt ist doch, daß der TE Kenntnis vom Tod seines Vaters hat. Und deshalb gibt es für ihn Fristen, die einzuhalten sind. In seinem Fall wohl 6 Monate da sein Vater seinen Wohnsitz im Ausland hatte.