Ehegattennachzug Visum - aus Deutschland beantragen?

  • , ob Ehegattennachzug und Nachzug von Kindern getrennt beantragt werden müssen , oder ob minderjährige Kinder beim Ehegattennachzug der Mutter mit bearbeitet werden.

    Es wird zusammen bearbeitet.. aber für jeden (Mutter und Kinder) muss ein separater Antrag gemacht werden.. auch ein Termin. Die Termine kann man aber von der DBM zusammenlegen lassen... (auf denselben Tag)

  • danke für die Information , laut Merkblatt müßte man ja für das Kind einen Antrag in Vfl (Cebu oder Maila) stellen.

    Meine Frau und ich hatten am 05.04.2022 in Berlin geheiratet ( mit falschem Visum Schengen ) sind im Mai zurück auf die Philis (Balikbayan Visum von Phil problemlos). Im Juni hat meine Frau A1 verhauen und lernt deutsch fürs FZV. Nun musste ich im Oktober Grundsteuererklärung in Deutschland machen fliege am Mittwoch 21.12. wieder zu meiner Familie um Weihnachten zu feiern. Am 24. Januar 23 darf meine Ehefrau in Manila noch einmal zur A1Prüfung und ich habe schon für Januar 23 bei der Botschaft in Manila einen Termin sie und gesondert für ihre Tochter von hier aus Berlin beantragt, weil das Telefonnetz auf ihrer Insel Dinagat so schlecht ist. Wie kann ich nun beantragen das die Termine zusammengelegt werden? MfG Knut:dontknow

    :heilig knululu8-)

  • Hallo zusammen,


    ich habe den Tipp bekommen, das Ehegattenzusammenführungsvisum hier in Deutschland zu beantragen, weil das schneller gehen würde, als wenn meine FRau das Visum in den Philippinen beantragt.


    Meine Fragen sind:

    - hat jemand aktuelle Erfahrungen?

    - welche Unterlagen, außer denen die auf der Homepage manila.diplo aufgeführt sind, sind sinnvoll?

    - und, wie lange hat es bei euch gedauert bis das Visum genehmigt wurde?

    - gab es Probleme mit der Botschaft in Manila?


    Vielen Dank!:hi

  • Hab ich noch nie gehört, zumal ja der Antragssteller die Person ist, die das Visum benötigt. Und da ist dann die Auslandsvertretung des Wohnlandes zuständig.

    Gibt es diese Aussage irgendwo schriftlich auf einer Homepage?

  • 1) Die dbm ist sehr hilfsbereit .

    2) bist du D Staatsbürger aber wohnst nicht in D? Wenn ja wo ? Das wäre sehr interessant

    3) was genau ist die Frage ? 😅😅 Warum sollen mehr Unterlagen notwendig sein als angegeben ??

  • ch habe den Tipp bekommen, das Ehegattenzusammenführungsvisum hier in Deutschland zu beantragen, weil das schneller gehen würde, als wenn meine FRau das Visum in den Philippinen beantragt.

    .. das geistert mit Regelmäßigkeit durch die Foren... Selbst ein Anwalt für Ausländerrecht, hat mir mal bestätigt, dass dies möglich ist! Wie dann ?.. hat er mir nicht verraten.


    Kurz gesagt: ist Quatsch! Wenn Antragsteller im Ausland ist, geht der Antrag nur über die Botschaft!


    (Ansonsten würde die mächtige Asyllobby allen Asylleuten raten, dass deren Angehörigen die FZ-Visa gleich bei der ABH beantragen und nicht bei der Botschaft, weil die keine Termine oder sehr lange Wartezeiten haben)


    Wenn die Dame schon in D ist, kann man natürlich einen Antrag auf eine AE bei der ABH stellen.. das mag je nach Herkunftsland gehen.. aber zu 99% nicht, bei den Philippinen.

  • Wenn die Dame schon in D ist, kann man natürlich einen Antrag auf eine AE bei der ABH stellen.. das mag je nach Herkunftsland gehen.. aber zu 99% nicht, bei den Philippinen.

    Da hast Du recht, dass hat bei ihrem Aufenthalt letztes Jahr nicht geklappt, trotz dass sie einen Arbeitsvertrag hatte (hat sie hier bekommen) und verheiratet sein


    MIch hat es auch gewundert, deshalb wollte ich hier mal nachfragen.

    Die Info hatte ich von zwei Deutschen, die Marokkanerinnen geheiratet haben.

  • Hab ich noch nie gehört, zumal ja der Antragssteller die Person ist, die das Visum benötigt. Und da ist dann die Auslandsvertretung des Wohnlandes zuständig.

    Gibt es diese Aussage irgendwo schriftlich auf einer Homepage?

    Es soll per Vollmacht möglich sein.

    Nein, war eine mündliche Info von Männern, die Marokkanerinnen geheiratet haben

  • Nein, wie hge schon sagte ist das Blödsinn!


    Der Antragsteller (derjenige der einreisen will) muss in dem Land das Visum beantragen, wo er / sie seinen aktuellen Wohnsitz hat!

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • 1) Die dbm ist sehr hilfsbereit .

    2) bist du D Staatsbürger aber wohnst nicht in D? Wenn ja wo ? Das wäre sehr interessant

    3) was genau ist die Frage ? 😅😅 Warum sollen mehr Unterlagen notwendig sein als angegeben ??

    zu 1) Laut Aussage von Deutschen, die Marokkanerinnen geheiratet haben, soll ich mich an meine AB wenden

    zu 2) Ja, nein, in Bayern

    zu 3) Es kommt doch vor, dass weitere Unterlagen angefordert werden die nicht aufgelistet sind; oder die einen Antrag seriöser machen, hilfreich bei der Beurteilung durch die Mitarbeiter sind...soll auch schon vorgekommen sein ;-)

  • zu 1) Laut Aussage von Deutschen, die Marokkanerinnen geheiratet haben, soll ich mich an meine AB wenden

    Das ist Unsinn...die ABH ist nur für die VE und die abschließende Beurteilung des Visums zuständig!

    Du findest hier alles was man für ein Hocheitsvisum braucht....mal ein Schnellablauf


    1. Papiere sammeln

    2. bei deinem Standesamt die Heirat anstoßen und damit die UP auslösen

    3. Up abwarten (6 Monate) und Deutsch lernen bis A1

    4. VE abgeben

    5. OLG Befreiung machen

    6. Hochzeitstermin beim Standesamt, wenn UP erfolgreich sein sollte

    7. Visum beantragen

    8. CFO machen

    9. einreisen und heiraten


    Alles in allem solltest du 1 Jahr einplanen bis zur Einreise

    zu 2) Ja, nein, in Bayern

    Rechne damit, dass es dort noch etwas strenger ist als in Bremen

    zu 3) Es kommt doch vor, dass weitere Unterlagen angefordert werden die nicht aufgelistet sind; oder die einen Antrag seriöser machen, hilfreich bei der Beurteilung durch die Mitarbeiter sind...soll auch schon vorgekommen sein ;-)

    Der Antrag folgt einem genauen Procedere...da kann man nichts verbessern. Nur darauf hoffen, dass ihre Papiere i.O. sind und die UP überstehen und sie die Deutschprüfung schafft

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • hier ein kurzes update, Meine Frau hat Ende Januar völlig unerwartet A1 bestanden. Anschließend haben wir dann das Visum für Familienzusammenführung in der Deutschen Botschaft Manila beantragt. Wir waren als Familie zum Termin erschienen und obwohl wir so ziemlich alles falsch gemacht haben was möglich ist und der Antrag falsch ausgefüllt war, haben die Botschaftsangestellten sehr viel Geduld aufgebracht und mit viel Freundlichkeit unseren Antrag bearbeitet. Dafür ein großes Dankeschön. :thumb

    Nun bin ich wieder in Berlin um noch für die Einwanderungsbehörde die nötigen Unterlagen ein zu reichen. Es geht um die Beurteilung , ob es sich bei unserer in Berlin geschlossenen Ehe um eine schützenswerte Lebensgemeinschaft gem. Art. 6 GG handelt und um die Prüfung, ob der Lebensunterhalt für den Nachzug des Stiefkindes gesichert ist. :denkenEhe ist wohl ok und fürs Kind habe ich nun Grundbuchauszüge und Rentenbescheide nachgereicht...

    :heilig knululu8-)

  • Hurra fast geschafft, die Einwanderungsbehörde hat die Prüfung , ob es sich bei unserer Ehe um eine schützenswerte Lebensgemeinschaft gem. Art. 6 GG handelt und ob der Lebensunterhalt für den Nachzug des Stiefkindes gesichert ist, positiv abgeschlossen. Kurz danach hat meine Frau schon die Pässe mit dem Familienzusammenführungsvisum zu gesandt bekommen. Der Flug von Cebu nach Berlin soll in 2 Wochen sein. Und ich bin dabei zu recherchieren, welche Dokumente meine Frau und Tochter noch zur Ausreise brauchen, um ein offloading zu verhindern. Wir haben Visum, Eheurkunde und CFO . Durch unsere Heirat vor einem Jahr denke ich brauchen wir keine Verpflichtungserklärung oder Krankenversicherung ??? ist das richtig? Ich bin wie immer für jeden Hinweis sehr dankbar

    :heilig knululu8-)