Meine Noch-Ehefrau bestreitet, dass sie arbeiten gehen könnte, da sie derzeit nur eine Fiktionabescheinigung in Händen hat, aber keinen Aufenthaltstitel. Sie hatte nach unserer Eheschließung einen AT mit Arbeitserlaubnis erhalten und ich nehme an, dass sie derzeit keinen AT hat, liegt alleine an der Überlastung der ABHs. Ich dachte dass dadurch ihr Recht in D arbeiten zu gehen nicht verloren geht.
Weiß jemand Genaueres?