HomeOffice auf den Inseln

  • Hy,

    hat jemand Erfahrung damit, welche deutschen rechtlichen oder PH Rechtien Dinge " steuern" müssen berücksichtigt werden.

    Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis des Arbeitgebers so in Deutschland tätig bin, mal abgesehen von der Abmahnung / oder kann er direkt kündigen.


    Lieben Dank

  • Wenn Du in D angestellt bist und Dein HO auf die Philippinen verlegen willst, ohne dem Arbeitgeber Bescheid zu geben, würde ich das ganz schnell wieder vergessen.

    Dein Arbeitgeber kann richtig Probleme bekommen – und Du auch – wenn es über einen längeren Zeitraum stattfindet. Hat nix mit Steuern zu tun sondern mit Berufsgenossenschaft, dem Vorliegen einer Entsendung, dem formalen Errichten einer Betriebsstätte im Nicht-EU-Ausland, DSGVO-Problemen (die den Arbeitgeber 2% des weltweiten Jahresumsatzes kosten können)…


    Man kann davon ausgehen, dass wenn keine Erlaubnis des AG vorliegt, eine direkte Kündigung durchaus Bestand haben könnte. Da die "aus wichtigem Grund" erfolgt, gibt's dann auch keine Abfindung etc.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Das ist eine interessante Diskussion, die, soweit mir bekannt, rechtlich nicht vollständig abgeklärt ist. Offensichtlich ist aber in jedem Fall Wahnsinn, so etwas ohne Kenntnis und Mitwirkung des Arbeitgebers zu planen. Spontan habe ich folgende Übersicht zu den üblichen Problemfeldern gefunden.


    https://www.ingenieur.de/karri…gelingt-mobiles-arbeiten/


    Persönlich drängt sich das auch bei mir in der Firma auf. Auch schon vor Corona hatten wir einen hohen Anteil von Homeoffice durch viele beschäftigte Mütter, Studenten im Nebenjob, etc. Unter den Mitarbeitern in Berlin, inklusive meiner Person, ist die Unzufriedenheit mit dem Standort in den letzten Jahren erheblich gestiegen und es drängt sich die Frage auf, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, (hier) ein Büro weiterzuführen. Letztendlich ist es auch eine Kostenfrage und eine Anpassung an die Rahmenbedingungen. In dem aktuellen Gebäude sind wir seit knapp 20 Jahren und die Preisexplosion auf dem Immobilienmarkt der letzten Jahre, hat uns durch zuvor vereinbarte einseitige Verlängerungsoptionen nicht direkt betroffen. Was uns in diesem Jahr auch erreicht hat, ist die Inflationen durch die üblichen Wertsicherungsklauseln in Gewerbemietverträgen. Die letzte Verlängerung läuft Ende 2024 aus und wir stehen dann möglicherweise vor einer Zäsur. Derzeit liegt unsere Kaltmiete bei ca. 25 EUR pro m². Für eine Verlängerung werden, Stand heute, ca. 50 EUR verlangt. Für uns und ich kenne viele Firmen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, stellt sich dann die Frage, ob man überhaupt noch ein Büro benötigt oder für Meetings auf Co-Working-Spaces ausweicht bzw. rein virtuell arbeitet. Das nur als Beispiel dafür, dass die Relevanz dieser Problematik in den nächsten Jahren erheblich zunehmen wird.

  • Das ist ein interessanter, aber ein bisschen irreführender Artikel. Fangen wir mit den wichtigen Passagen an:


    Zitat

    Wenn nämlich in dem betreffenden Land höhere Standards gelten als zuhause, dann können sie dem dort tätigen Arbeitnehmer nicht einfach entzogen werden – auch nicht durch eine Rechtswahlvereinbarung. Ist beispielsweise im Ausland ein höherer Mindestlohn festgeschrieben oder liegt die Höchstarbeitszeit niedriger als in Deutschland, können diese Regelungen nicht ausgehebelt werden.

    Eines der prinzipiellen Probleme. Grad wenn es um Spanien geht.


    Ich habe das in meinem Beitrag kurz angerissen, was hier erläutert wird.

    Zitat

    Denn verfügt ein Arbeitnehmer nicht mehr über ein Büro beim Arbeitgeber in Deutschland, ist mehr als sechs Monate pro Jahr im Ausland tätig und nutzt vom Arbeitgeber gestellte Kommunikationsmittel – all das ist bei Gunnar Holm der Fall – dann ist der Arbeitgeber unter Umständen zur Gründung einer Betriebsstätte vor Ort verpflichtet, in diesem Fall in Spanien. Die Gewinne, die im Land gemacht werden, müssten dann auch dort versteuert werden. Der damit verbundene bürokratische Aufwand ist oft immens.


    Und hier haben wir nun die Irreführung:

    Zitat

    Wer dauerhaft ins Ausland zieht, kommt mit einer A1-Bescheinigung oder Rechtswahlvereinbarung meist nicht mehr aus. Gunnar Holm hat seinen Wohnsitz nach Andalusien verlegt, ist komplett in die spanische Sozialversicherung gewechselt und versteuert sein gesamtes Einkommen in Spanien. Der Trick: Er arbeitet nicht mehr als Angestellter, sondern als Freelancer,

    Das ist eine Möglichkeit die sehr gut funktioniert wenn sie funktioniert, aber eben nicht für alle. Und es funktioniert nicht in jeder Branche und nicht mit jedem Arbeitgeber.


    Und wer auf so Arbeitnehmerrechte wie Kündigungsschutz, bezahlten Urlaub, Krankengeld, … steht, für den fällt das sowieso aus. Da gilt dann die Regel "you can't have your cake and eat it".


    Noch kurz zum Thema DSGVO: wer personenbezogene oder sogar besonders schützenswerte Daten verarbeitet, hat ein weiteres Problem – die Übertragung der Daten in einen Nicht-EU-Staat muss allen Parteien angezeigt und verfahrenstechnisch und rechtlich besonders abgesichert werden – und bedarf eventuell auch der nachträglichen Einwilligung der Datensubjekte. "Verarbeitung" kann je nach Auslegung schon der Zugriff auf die firmeneigene Kundendatenbank sein. Viel Spass.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

    • Hilfreich

    Noch kurz zum Thema DSGVO: wer personenbezogene oder sogar besonders schützenswerte Daten verarbeitet, hat ein weiteres Problem – die Übertragung der Daten in einen Nicht-EU-Staat muss allen Parteien angezeigt und verfahrenstechnisch und rechtlich besonders abgesichert werden – und bedarf eventuell auch der nachträglichen Einwilligung der Datensubjekte. "Verarbeitung" kann je nach Auslegung schon der Zugriff auf die firmeneigene Kundendatenbank sein. Viel Spass.

    Ein Freund hat bei seinem legal tech notgedrungen das Aktenmanagement in die Ukraine, Georgien und zuletzt auch Polen ausgelagert. Soweit ich weiß, sind das alles Freelancer. Er würde bevorzugen, wenn die nach Deutschland ziehen würden, was rechtlich (zumeist abgeschlossenes Studium in D), auch möglich wäre, nur wollen die das nicht. Da das der Inbegriff an schützenswerten Daten ist, kann man die DSGVO Problematik wohl in den Griff bekommen.


    Unser Büronachbar, ein Steuerberater, ist dazu gezwungen vergleichbare Optionen zu prüfen, da es hierzulande schlicht kein Personal mehr gibt.


    Für uns sollte es ohnehin kein Problem sein. Großhandel, also keine Endkunden, sondern nur ca. ein Dutzend Multinationals.

  • Da das der Inbegriff an schützenswerten Daten ist, kann man die DSGVO Problematik wohl in den Griff bekommen.

    Kann man durchaus. Das muss auch alles nicht schlimm sein.

    Wenn man das vorbereitet oder sogar drauf hin arbeitet ist das Problem auch nicht so gross. Wenn man aber plötzlich ohne Einwilligung des Arbeitgebers schützenswerte Daten freestyle in irgendeinem Drittstaat verarbeitet, ist das nicht ganz so witzig, vor allem wenn's schiefgeht. Ich wäre da als Arbeitgeber "not so amused".


    Für uns sollte es ohnehin kein Problem sein. Großhandel, also keine Endkunden, sondern nur ca. ein Dutzend Multinationals.

    B2B hat etwas andere Regeln aber "so einfach wie früher" ist es auch nicht mehr.


    Für uns und ich kenne viele Firmen, die sich in einer vergleichbaren Situation befinden, stellt sich dann die Frage, ob man überhaupt noch ein Büro benötigt oder für Meetings auf Co-Working-Spaces ausweicht bzw. rein virtuell arbeitet. Das nur als Beispiel dafür, dass die Relevanz dieser Problematik in den nächsten Jahren erheblich zunehmen wird.

    Es braucht noch einen kleinen Schubs. Noch sind viele Leute in Entscheiderpositionen die mit Remote Work nur ungern umgehen (und das auch nur weil sie jetzt müssen), und entsprechend gern alle Mitarbeiter wieder im Büro haben wollen. Das macht nämlich ein bisschen Arbeit, sowas alles ordentlich aufzusetzen – aus verschiedenen Gründen. Und ich habe mit Leuten gesprochen die genau das als Grund angeben, dort nicht mehr zu machen als unbedingt nötig. Aber das ist hier nicht Thema, auch wenn es ein interessantes Thema ist.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Moin zusammen,

    Frohes neues.

    erstmal danke schön für eure rege Beteiligung, und dies ohne Vorwürfe, klasse...

    DGSV, VPN? alles rogger!!
    Da ohne mein Einverständnis auch meine Lohnabrechnungen in Indien berechnet werden!!


    Da ich mein Mädel heirate und bei Ihr auf dem Berg leben werde denke ich, das ich kein problem mit A1 B1 bekommen werde.

    Mit dem Freelancer ist mir schon klar, wäre vierleicht eine Möglichkeit.



    ich werde aber mit dem Thema erst mal beginnen denke ich.


    Oder hat jemand eine bessere idee.:victory


    183-Tage-Regelung:

    Das ändert sich jedoch, wenn der Mitarbeiter in einem Jahr länger als 183 Tage im Ausland tätig ist. In diesem Fall geht das Besteuerungsrecht auf den Staat über, in dem sich das Homeoffice befindet. Experten und Expertinnen sprechen auch von der 183-Tage-Regelung. Hat der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz im Ausland, muss er nur den Teil des Arbeitslohns an die deutschen Behörden abführen, der auf Tätigkeiten entfällt, die er tatsächlich in Deutschland ausgeführt hat.

    Gunnar Holm versteuert sein gesamtes Einkommen in Spanien. Sein Nettolohn ist der Gleiche wie wie zuvor in Deutschland. Da die Lebenshaltungskosten vor Ort aber geringer sind, steht er finanziell insgesamt besser da. Deutscher Arbeitgeber, deutsches Lohnniveau, spanischer Arbeits- und Wohnort – für Holm eine lohnenswerte Kombination.


    Homeoffice im Ausland: Arbeitsrecht

    Ist ein Arbeitnehmer nur vorübergehend im Homeoffice im Ausland tätig – und sein gewöhnlicher Arbeitsort bleibt in Deutschland – dann ist weiterhin deutsches Arbeitsrecht anzuwenden. „Was unter vorübergehend zu verstehen ist, ist jedoch nicht ganz klar“, so Rechtsanwalt Frederik Möller. „Wenige Wochen oder vereinzelte Tage dürften hier unproblematisch sein, wenn die Rückkehr aus dem ausländischen Homeoffice feststeht.“

  • Wenn sich das Payroll in Indien befindet dürfte es sich um einen größeren Laden handeln und du bist nicht der einzige der auf diese Idee kommt.

    Sollte sich der AG quer stellen, eine rechtlich einwandfreie Lösung anzubieten wäre eine Vereinbarung auf dem kurzen Dienstweg denkbar. Anders gefragt: Wie kann es auffallen dass du überhaupt im Ausland bist? Lässt sich die Arbeitszeit mit der Zeitverschiebung vereinbaren? Besteht die Gefahr kurzfristig vor Ort gebraucht zu werden?

  • :316:


    . . . . . dann kläre nicht nur die rechtliche, sondern auch die technischen

    Gegebenheiten ab!

    Freund von mir wohnt auch "auf dem Berg", Internetempfang trotz Antenne bescheiden,

    unzuverlässig, unterschiedliche Empfangsstärke.

    Arbeiten könnte er damit nicht! :pizza


    O.K. . . . . mehr Pausen machen, arbeiten nur wenn Empfang O.K. :thumbup

    :friends

    Wer nur in die Fußstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren !
    :hi

  • Wenn das nun mit dem Arbeitgeber geklärt ist und man entscheidet sich als Freelancer auf den Philippinen für einen ausländischen Arbeitgeber zu arbeiten, wie sieht das von philippinischer Seite steuerrechtlich aus?


    Früher, als ich noch auf den Philippinen gelebt habe, war zumindest die Praxis so, dass niemand diese Einkommen versteuert hat. Das bezieht sich sowohl auf Ausländer als auch auf Filipinos. So wie ich es mitbekommen habe, hielt man dies, mangels Philippinenbezug, für rechtmäßig.


    In der Zwischenzeit hat man zumindest YouTuber ins Visier genommen, die Content auf den Philippinen produzieren. Ob die wirklich immer greifbar sind, darf zumindest bezweifelt werden. Wie sieht es bei anderen Digital Nomads aus?

  • Schau mal hier, da wurde das eifrig diskutiert.


    Steuerwohnsitz auf den Philippinen


    Früher, als ich noch auf den Philippinen gelebt habe, war zumindest die Praxis so, dass niemand diese Einkommen versteuert hat. Das bezieht sich sowohl auf Ausländer als auch auf Filipinos. So wie ich es mitbekommen habe, hielt man dies, mangels Philippinenbezug, für rechtmäßig.

    Es ist im Prinzip immer noch so. Die YouTuber monetarisieren "die Philippinen", deswegen wird das ein bisschen anders gesehen.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi