Frohes Neuer Jahr ringsum
Ich habe rund 30 Jahrer im Ausland gelebt und dort meine heutige Frau kennen gelernt. Die Rückkehr nach D gestaltete sich, dank anwaltlicher Hilfe, recht einfach und der notwendige Papierkram wurde weitgehend von dem Anwalt erledigt. (Würde ich wieder so machen)
In der Aufenthaltskarte meiner Frau steht:
EU Familienangehöriger Art 10 RL 2004/38/EG
Anerkennung 3a FreizügigG /EU
sie muss also NICHT die deutsche Sprache lernen, tut es aber natürlich trotzdem und auch der Integrationskurs bleibt ihr erspart. Geheiratet haben auch wir in DK, da es nahezu unmöglich ist, das hier geforderte CEMAR zu bekommen. So weit, so gut! ABER, und darum schreibe ich all das: MEINEN Namen kann sie nicht annehmen, da dafür dann wieder das CEMAR erforderlich ist. Was für ein Land!!!