Einreise als Deutsch/Philippinische Familie für 31-59 Tage

  • Ah, dann brauche im im Grunde nur die dänische Heiratsurkunde und - da unser Kind nur einen deutschen Pass hat - die deutsche Geburtsurkunde bei der gemeinsamen Einreise mit meiner Frau, welche gleichzeitig die Kindesmutter ist?

  • Ja, genau. Du bekommst Balikbayan, weil deine Frau philippinische Staatsbürgerin ist. Und euer Kind bekommt Balikbayan, weil seine Mutter philippinische Staatsbürgerin ist. Heiratsurkunde und Geburtsurkunde reichen als Nachweis sicherlich aus.

    • Hilfreich

    1.: Einfach gemeinsam! hinfliegen und bei Einreise auch gemeinsam! zur Passkontrolle.

    2.: Alle Pässe und Abschrift von Heiratsurkunde (international englisch) und Geburtsurkunde (auch englisch) auch wieder gemeinsam! vorzeigen. Bei unterschiedlichen Familiennamen sollte dies in der Heiratsurkunde vermerkt sein.

    3.: Ein Jahr Aufenthalt (Balikbayan) erhalten für Ehemann und Kind - gilt für alle Verwandte von philippinischen Staatsangehörigen ersten Grades bei gemeinsamer! Einreise.

    4.: Urlaub genießen

  • Alle Pässe und Abschrift von Heiratsurkunde (international englisch) und Geburtsurkunde (auch englisch) auch wieder gemeinsam! vorzeigen. Bei unterschiedlichen Familiennamen sollte dies in der Heiratsurkunde vermerkt sein.

    Danke für die Hinweise! Wir haben eine englische Original-Heiratsurkunde aus Dänemark. Können wir dann eine Abschrift nur von dem dänischen Standesamt bekommen, welches das Original ausgestellt hat? Eine kurze Recherche auf einer deutschen Behörden-Webseite ergab nämlich, man möge sich an das Standesamt wenden, welches das Original ausgestellt hat.

  • Eine kurze Recherche auf einer deutschen Behörden-Webseite ergab nämlich, man möge sich an das Standesamt wenden, welches das Original ausgestellt hat.

    .. das hat mir mein Bürgeramt auch mal in (anderem Zusammenhang) mitgeteilt: bei Personenstandsurkunden darf nur von der herausgebenden Stelle (Behörde,StA) eine beglaubigte Kopie erstellt werden.

    Wenn die HU hier aus D ist, ist das einfach.. aber bei DK und HK stelle ich mir das dann nicht so prickelnd vor. Aber es müsste gehen...


    Ich habe aber bei der Einreise auf die RP nie das original dabei sondern eine einfache Kopie. Selbst die habe ich noch nie vorweisen müssen.


    PS:

    zum Beglaubigen von PersonenstandsUrkunden:

    Vielleicht macht ein Notar ein Beglaubigungsstempel auf eine Kopie.. das habe ich noch nicht rausgekriegt, ob dem das auch verboten ist.