Sorgerechtregelung/ TravelClearance für FZ-Visa

  • Hallo,

    muss direkt leider das nächste Thema hinterher reichen. Da denkt man es läuft alles wie geplant,... naja, das andere Thema ist noch offen und läuft auch soweit so gut, aber da taucht ein neues Problem auf mit dem keiner von uns gerechnet hat. Meine (bald) Frau hat ein uneheliches Kind 1,5Jahre alt, alleinerziehend (sie bekommt ab und an ein bisschen Geld von dem Vater für das nötigste der kleinen). Da ich soweit alle Dokumente für das Visa habe (bis auf ROM etc. aber das kommt ja dann nach der Hochzeit), hat mir noch ein Punkt sorgen gemacht (lt. Merkblatt da woanders grad nicht zu finden):



    Zitat

    Persönliche Vorsprache der sorgeberechtigten Elternteile bei Visumbeantragung (sofern auf den Philippinen wohnhaft)

    ODER Vorlage einer Vollmacht durch gesetzlichen Vertreter bei DEU Auslandsvertretung (falls Eltern im Ausland sind)



    Deshalb hatte ich ihr geraten den Vater mal vorzuwarnen dass er da evtl. hin muss. Jetzt der super Gau: er (bzw. eher seine Eltern) wollen das nicht und werden alles tun um das zu verhindern. Als die kleine im Krankenhaus war, hat er zwar 1/3 Rechnung bezahlt aber auch nur nachdem sie ihn fast angebettelt hat (den Rest hab ich dann übernommen), in der Zeit hatte er sich aber auch nie blicken lassen. Einzig Oma/Opa wollen wohl kontakt und über den Vater einen Wegzug verhindern. Meine liebste ist am Boden da die kleine ihr ein und alles ist. Jetzt meine Frage an euch, die da vlt. soetwas schonmal mitgemacht haben: irgendwelche Ratschläge? Zusammengefasst: Kind ist unehelich, sie war mit besagtem nie verheiratet, es gibt keine spezielle schriftlich geregelte Vereinbarung, Vater steht aber in der GU, die kleine hat seinen Nachnamen (warum hab ich auch nicht verstanden) -> Wie ist jetzt das sorgerecht geregelt? Gilt sie damit als alleinerziehend (lt. Konsulatswebsite benötigt sie dann nur proof/certificate of raising the child on her own). Ich hab ein wenig Recherchiert bis jetzt und ich denke es ist nicht verkehrt wenn sie sich bei der DSWD mal erkundigt oder? Das bräuchte sie ja wohl auch um mit der kleinen überhaupt ausreisen zu dürfen (so hab ich das verstanden, wusste ich bis jetzt nicht mal). Sie hat Angst, dass falls es wirklich zum Streit vor Gericht etc. kommen würde, dass man ihr das Sorgerecht entzieht, da sie gerade keinen Job hat (daran geschuldet, dass die kleine fast 1 Monat im Krankenhaus war und auch sonst niemanden hat der ihr hilft). Zu dem Zeitpunkt wäre sie ja bereits mit mir verheiratet und Visum (von einer evtl UP abgesehen, mal schauen ob trotz EU-Freizügigkeit notwendig, siehe anderes Thema) sollte für sie kein Thema sein, außer die DBM würde es nicht ausstellen, da das Problem mit dem Sorgerecht evtl wäre. Sorry für den langen Thread aber das hat mir auch ein wenig auf den Magen geschlagen und mach mit genauso sorgen.


    Was ich auch noch gefunden habe:

    Zitat

    Under Article 213 of the Family Code, children under 7 years of age are under the parental authority of their mothers

    Wenn ich das verstehe dann hätte ja der Vater/dessen Familie nicht unbedingt viel mitzureden oder? Würde die DSWD wenn wir verheiratet sind und sie (in der theorie) ein visa hätte Probleme machen weil sie ja theoretisch keine Arbeit hat? Finanziell ist sie ja, bis sie hier Arbeit hat, abgedeckt. Sie hat schon argumentiert, dass die kleine so viele Möglichkeiten hätte im Vergleich und auch eine ordentliche Gesundheitliche Versorung hätte. Sie war im Krankenhaus, da sie zu wenig rote Blutkörperchen hatte, das Medikament war nur schwer zu bekommen (Sie musste in 2 versch. Städte fahren, wohnt in Roxas City) und mehr als nur teuer. Die Ärzte haben ihr auch schon gesagt, dass das wieder kommen kann da sie die genaue Ursache noch nicht kennen. Selbst mit diesem Argument wollen die Großeltern einen Wegzug verhindern. Wie die eine oder mehrere Behandlungen bezahlen wollen würden weiß ich nicht. Ich bin für alle Ideen/Vorschläge oder Stories von ähnlichen Problemen/Lösungen offen und sehr dankbar.

  • Als ich weiter hier gestöbert habe, habe ich in einem anderen Thread das hier gefunden: https://www.philippine-embassy…nce%20is%20not%20required demnach bräuchte sie keine Clearance vom DSWD (Thread war on Herbst/22). Weiss einer wie das bei der DBM aktuell abläuft. Per Mail hab ich noch keine Antwort auf die Frage zu unserer Problematik bzw. wie das generell handgehabt wird. Auch, gehen wir davon aus, dass das irgendwie alles klappt und sie einfach so ausreisen kann (ohne dem Vater was zu sagen, bevor der zu Gericht rennt), wie wäre das dann hier in DE? Normalerweise bräuchte sie dann hier aber ja für diverses eine Einverständnis von ihm oder? Sorry für die vielen Fragen, ist auc alles neu für mich.

  • maxwie


    Falls es kein Gerichtsurteil gibt steht in diesem Falle das alleinige Sorgerecht der Mutter zu. Das ist lauf Philippinischem Recht so.

    Dies ist auch der Fall falls die Vaterschaftsanerkennung auf der Geburtsurkunde oder danach gemacht worden ist.

    Nach deutschem Recht ist es ebenfalls so.


    Das Kind trägt auch den Nachnamen der Mutter?

    Dürfte keine Probleme bei der Ausreise geben.

  • Das Kind trägt auch den Nachnamen der Mutter?

    Dürfte keine Probleme bei der Ausreise geben.

    Der TS hatte geschrieben, dass der Vater in der GU steht und das Kind den Namen des Vaters trägt.

    Ich denke vorherige Rücksprache mit DSWD ist sinnvoll.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Der TS hatte geschrieben, dass der Vater in der GU steht und das Kind den Namen des Vaters trägt.

    Das Kind wird wohl den Namen der Mutter als Mittelnamen tragen, so wie es hier in solchen Fällen üblich ist.

    Bei unehelichen Kindern ist es oft so das sie keinen Mittelnamen führen und den Nachnamen der Mutter übernehmen.

    Ist hier nicht so wegen der VA, allerdings ergibt sich dadurch noch kein geteiltes Sorgerecht.

  • Du wirst vermutlich recht haben, ich würde trotzdem, um möglichen Problemen bei der Ausreise vorzubeugen, vorab alles klären. Die Großeltern haben dazu zwar gar nichts zu sagen, nur was ist, wenn diese sich vorher an die Behörden wenden?

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Kind ist unehelich, sie war mit besagtem nie verheiratet, es gibt keine spezielle schriftlich geregelte Vereinbarung, Vater steht aber in der GU, die kleine hat seinen Nachnamen (warum hab ich auch nicht verstanden) -> Wie ist jetzt das sorgerecht geregelt?

    .. der Vater könnte nur das Sorgerecht geltend machen, wenn es eine gerichtliche Entscheidung darüber gäbe. Ansonsten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, egal wer als Vater in der Geb-Urkunde eingetragen ist oder welchen Familienname das Kind trägt.


    Wenn es aber tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung gibt, kann die auch nur per Gericht geändert werden. Eine einfache (notarielle) Einwilligung des Vaters würde nicht reichen. Das ist hier im Fall nicht erwähnt, daher erwarte ich, dass die Mutter hier das alleinige Sorgerecht hat und somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes.


    Vorsicht: es gibt aber ABHs, die aus Unkenntnis von philipp. Recht solch eine Einwilligung des leiblichen Vaters verlangen. Dann von der DBM die entsprechende Auskunft über die rechtliche Situation anfordern.

  • Als ich weiter hier gestöbert habe, habe ich in einem anderen Thread das hier gefunden: https://www.philippine-embassy…nce%20is%20not%20required demnach bräuchte sie keine Clearance vom DSWD (Thread war on Herbst/22). Weiss einer wie das bei der DBM aktuell abläuft. Per Mail hab ich noch keine Antwort auf die Frage zu unserer Problematik bzw. wie das generell handgehabt wird. Auch, gehen wir davon aus, dass das irgendwie alles klappt und sie einfach so ausreisen kann (ohne dem Vater was zu sagen, bevor der zu Gericht rennt), wie wäre das dann hier in DE? Normalerweise bräuchte sie dann hier aber ja für diverses eine Einverständnis von ihm oder? Sorry für die vielen Fragen, ist auc alles neu für mich.

    Hier in DE sollte sie einfach eine Negativbescheinigung über das Sorgerecht beim Jugendamt eures Wohnortes beantragen. Die schicken dann einfach ein Blatt Papier auf dem sinngemäss steht, dass sie dem Wissen der deutschen Behörden nach das alleinige Sorgerecht hat. Dieses Blatt ist insbesondere bei Ausreise aus DE wichtig, da das Kind einen anderen Nachnamen als ihr habt.
    Meine Frau hätten sie fast nicht ausreisen lassen am Flughafen mit meinem Stiefsohn, als sie keine Einverständniserklärung des biolog. Vaters hatte und man ja auch sonst nicht wirklich offiziell nachweisen kann, dass der leibliche Vater kein Sorgerecht hat, wenn es keinerlei Gerichtsbeschlüsse gibt, die ihr das Sorgerecht zusprechen. Klar man kann ihnen den phil. Family Code unter die Nase halten, aber besser ist was von einer deutschen Behörde. Daher besser Negativbescheinigung holen.

  • Als ich weiter hier gestöbert habe, habe ich in einem anderen Thread das hier gefunden: https://www.philippine-embassy…nce%20is%20not%20required demnach bräuchte sie keine Clearance vom DSWD (Thread war on Herbst/22). Weiss einer wie das bei der DBM aktuell abläuft. Per Mail hab ich noch keine Antwort auf die Frage zu unserer Problematik bzw. wie das generell handgehabt wird.

    .. das steht doch im Merkblatt (Zuzug Kind zu einem elternteil):



    • Falls Sie nur zu einem Elternteil nachziehen, aber beide Elternteile das Sorgerecht haben: Persönliches Erscheinen des anderen Elternteils (zu dem Sie nicht nachziehen) bei der für seinen Wohnsitz zuständigen deutschen Botschaft oder bei VFS Manila oder Cebu anlässlich der Visumbeantragung, zur Abgabe einer Einverständniserklärung zum Familiennachzug. Diese Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn der Elternteil, zu dem Sie nachziehen, deutscher Staatsangehöriger oder Unionsbürger ist.
    • Wenn Sie zu Ihrer Mutter nachziehen und Ihre Eltern nicht verheiratet waren: CENOMAR oder CEMAR Ihrer Mutter.

    Punkt 1: Sorgerecht liegt nicht vor, entfällt also

    Punkt 2: ist genau der Fall hier.. Cenomar / bzw. Cemar das beweist, dass sie nie mit dem leiblichen Vater verheiratet war


    Antrag auf nationales Visum: - Auswärtiges Amt (diplo.de)

  • Wenn es aber tatsächlich eine gerichtliche Entscheidung gibt, kann die auch nur per Gericht geändert werden.

    ja leider ist das so , und was die sache noch verschlimmert . . . der vater müßte , um der mutter das sorgerecht erstmal zu entziehen , der mutter ein fehverhalten nachweisen auf daß sich ein gericht im fall des sorgerechtsentzugs stützen kann , zb. straftaten , rauschgift usw.

    aber selbst dann könnte es noch passieren daß er nicht die custody bekommt sondern ein verwandter der mutter . . . X(

    bei diesen nachfolgenden verhandlungen wird vermutlich das meiste geld weitergereicht .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.

  • Der TS hatte geschrieben, dass der Vater in der GU steht und das Kind den Namen des Vaters trägt.

    Das Kind wird wohl den Namen der Mutter als Mittelnamen tragen, so wie es hier in solchen Fällen üblich ist.

    Ja, das stimmt da muss ich mich korrigieren. Habe mir vorhin extra ein Foto des Passes der kleinen schicken lassen zum checken. Ist als Mittelname eingetragen. Sorgerechtsurteil von einem Gericht gibt es nicht, anderweitige Vereinbarungen auch nicht. Die ABH hat in meinem Fall zum Glück nicht viel zu sagen/ bedarf es keiner Zustimmung (nach EU-Freizügigkeitsgesetz). Danke schonmal an euch für den Input. Sie war heute auch beim DSWD und der hat ihr leider eher mehr Angst gemacht als Hoffnung, meinten: "ja wenn der Vater jetzt zu Gericht geht ist das Kind weg" - meiner Meinung nach total unverständliche Aussage. Wie ihr ja hier schon angemerkt habt muss es ja gravierende Gründe geben damit das passiert. Aber sie könnten auf alle Fälle die Ausreise verzögern bis das Gericht zu einem Entschluss gekommen ist. Sie hofft noch dass sich die Wogen glätten da sie der kleinen nach den Bezug zu ihrem leiblichen Vater und der Heimat nehmen will (was ich immer noch vorbildlich finde). Insofern lassen wir erst einmal die Hochzeit am 20.01 vorbeiziehen und dann schauen wir mal ob sich das Gericht meldet oder meine liebste bis dahin schon ausgereist ist. Sollte sich in der zwischenzeit ws tun werd ich das hier nochmal posten.

  • .. ohne Sorgerechtsurteil kann der Vater nichts machen..

    Und wie sieht es aus, wenn ein Verfahren anhängig ist und ein Urteil noch aussteht? Da das philippinische Rechtssystem ja recht "speziell" ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Vater Hürden aufbauen kann, was langfristig dabei rauskommt ist natürlich eine andere Sache.

    Sie war heute auch beim DSWD und der hat ihr leider eher mehr Angst gemacht als Hoffnung, meinten: "ja wenn der Vater jetzt zu Gericht geht ist das Kind weg"

    "Weg" vermutlich nicht, aber unter Umständen wirbelt das den Zeitplan durcheinander. Deine Partnerin sollte ohne das Kind auf keinen Fall das Land verlassen.


    Den TS verstehe ich so, dass eher die Großeltern väterlicherseits treibende Kraft sind, der Vater selbst eher weniger. Die Beweggründe können verschieden sein. Vielleicht hängen die Großeltern sehr an der Enkelin, oder haben Sorge, dass dem Kind im fernen Ausland was zustösst, oder sie haben schlicht Angst, dass eine verlässliche Geldquelle wegbricht, wenn das Kind erstmal im Ausland ist.

    Was sagen denn die anderen Großeltern? Unterstützen die ihre Tochter dabei?

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Und wie sieht es aus, wenn ein Verfahren anhängig ist und ein Urteil noch aussteht? Da das philippinische Rechtssystem ja recht "speziell" ist, kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Vater Hürden aufbauen kann, was langfristig dabei rauskommt ist natürlich eine andere Sache.

    -- der Vater kann natürlich durch solche Klagen(oder was auch immer) die Ausreise verzögern. Aber die Mutter müsste ja zu diesem Zeitpunkt dann schon etwas darüber wissen.. d.h. ihr müsste schon von Gericht irgendwas zugestellt worden sein.

  • Da frage ich mich was die bessere Option wäre, Ausreise mit Kind so schnell wie möglich, oder zu versuchen, das Ganze vorab zu klären. Schwierig etwas zu raten.

    Wahnsinn bei Individuen ist selten, aber in Gruppen, Nationen und Epochen die Regel.

  • Sie war heute auch beim DSWD und der hat ihr leider eher mehr Angst gemacht als Hoffnung, meinten: "ja wenn der Vater jetzt zu Gericht geht ist das Kind weg" - meiner Meinung nach total unverständliche Aussage. Wie ihr ja hier schon angemerkt habt muss es ja gravierende Gründe geben damit das passiert.

    ohne zu analysiern , hört sich an wie auf den busch klopfen . . . hoffen wir das es keine gründe gibt von denen du (noch) nichts weißt .

    Wäre ich Du, wär' ich lieber ich.