Wo heiraten – Philippinen, Deutschland, Hongkong, Dänemark

  • Wäre ich gesetzlich versichert, so wäre meine Frau meines Wissens nach automatisch mitversichert, sodass man hier "Ja" ankreuzen könnte.

    Ist sie nicht, du musst das beantragen. Das ging bei uns ganz schnell, wir haben das am selben Tag wie die Wohnsitzanmeldung gemacht und hatten innerhalb von zwei Tagen den Versicherungsnachweis im Briefkasten. Davon ist jedoch nicht auszugehen, sodass wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, die erwähnte RKV abschliessen für ein oder zwei Monate. Falls was passiert.

    Denn zur AE muss sie i.d. r. eine KV nachweisen

    Das wird so gehandhabt, in Deutschland besteht KV-Pflicht und da ist niemand ausgenommen. Man kommt eventuell auch ohne durch, aber man bekommt ohne definitiv keine AE.

    "Manche […] sind halt einfach nur dumm! Muss man ihnen aber nicht direkt ins Gesicht sagen!" :hi

  • Das wird so gehandhabt, in Deutschland besteht KV-Pflicht und da ist niemand ausgenommen. Man kommt eventuell auch ohne durch, aber man bekommt ohne definitiv keine AE.

    Der letzte Satz ist mE nicht richtig.. die KV ist ja ein Bestandteil der Lebensunterhaltssicherung. (§5 AufenthG ).. Das Visums Handbuch schreibt:


    Quote

    Die Sicherung des Lebensunterhaltes (§§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 3 AufenthG) ist wegen des uneingeschränkten Aufenthaltsrechts von Deutschen im Bundesgebiet gemäß § 28 Abs. 1 S. 3 AufenthG im Regelfall keine Voraussetzung.

    Ich stimme dir zu, dass es zur Zeit so gehandhabt wird. (auch in meiner zuständigen ABH). Das liegt aber daran, dass man den Zuzug zu Deutschen und zu Ausländern formal über "einen Kamm" schert. Denn die ABH bieten meist in den vorzuliegenden Unterlagen keine Unterscheidung an, zu wem der Zuzug stattfindet. (Bei Zuzug zu Ausländern muss auf jeden Fall eine KV vorliegen).


    d.h. auch ohne KV muss die ABH beim Zuzug zu Deutschen eine AE ausstellen. Die KV-Pflicht besteht trotzdem, die muss aber in diesem Fall nicht durch die ABH erzwungen werden. Ist dann das gleiche, wie bei einem Deutschen. der keine KV hat (sowas gibt's) und ggfs Prämien nachzahlen muss!


    Zudem haben wir bei Privatversicherung ja oft den Fall, dass die zuerst die AE sehen wollen (möglichst > 12 Monate) und erst dann die Versicherung abschließen.

  • Die KV-Pflicht besteht trotzdem, die muss aber in diesem Fall nicht durch die ABH erzwungen werden. Ist dann das gleiche, wie bei einem Deutschen. der keine KV hat (sowas gibt's) und ggfs Prämien nachzahlen muss

    Das meinte ich mit "Man kommt eventuell auch ohne durch" … in Deutschland als Deutscher.

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  • Meine Frau ist vorgestern in die Philippinen zurück gereist. Dankt der Visumsverlängerung konnten wir uns Flitterwochen auf Mallorca gönnen.

    Wir haben vor einer Woche bei der DBM einen Termin für die Beantragung des Ehegattennachzugs erfragt, da wurde ihr der 31. Juli zugeteilt. Wir hatten gehofft, dass es etwas schneller gehen würde. Augenscheinlich sind dort gerade alle im Urlaub.

    Für das Ehegattennachzugsvisum wird keine Reisekrankenkasse verlangt. Ich vermute aber stark, dass für die Erfüllung aller Kriterien für die Annahme des Visumsantrags dennoch irgendeine Art der Krankenversicherung gefordert sein wird. Ich bin privat versichert, was die Situation leider etwas verkompliziert. Habt ihr für diese Situation einen Rat? Danke!

    Gratuliere, das habt Ihr doch super hinbekommen und Termin für das Visum noch im Juli ist doch auch super! "Alle im Urlaub" zeugt insofern eher davon, dass Dir die konsularischen Realitäten nicht bekannt sind.


    Hinsichtlich der Reisekrankenversicherung ist diese deshalb nicht erforderlich, weil Du im Zweifel uneingeschränkt Ulterhaltspflichtig für Deine Frau bist. Insofern kann ich Dir nur empfehlen für den vergleichsweise geringen Betrag, den eine "Incoming Versicherung" kostet eine entsprechende Police für Deine Frau abzuschließen (es gibt ja auch Anbieter, bei denen man "ungenutzte" Tage erstattet bekommt). Aber das muss jeder selber wissen.


    Die wirklich ökonomisch relevante Frage besteht jedoch darin wie sich Deine Frau dann nach Wohnsitznahme in Deutschland krankenversichert. Sie kann "freiwillig" in die GKV, allerdings wird dann Euer hälftiges Haushaltseinkommen als Bemessungsgrundlage genommen. Eleganter und vermutlich deutlich günstiger wäre es, wenn Deine Frau sofort eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen könnte. Sozialversicherungspflichtig bedeutet aktuell 550+1 Euro (hinzu kommen aus AG Sicht die Sozialversicherungsbeiträge des AG). Dann wäre sie durch ihren eigen Job günstig krankenversichert. Allerdings kommt dann bei der Einkommenssteuererklärung vermutlich noch eine Steuernachzahlung dazu, wenn Ihr (wovon ich ausgehe) Euch gemeinsam veranlagen lasst. Gleichwohl dürfte dies vermutlich die mit Abstand günstigste Variante sein (bei uns war es zumindest so).

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Ich danke euch alle für die Hilfe. Ich denke wir werden das Thema Krankenversicherung in Ruhe angeben, wenn meine Frau wieder hier ist.

    Habt ihr Tipps wie es dann weiter geht? Bisher habe ich folgende TODO-Liste, aber es gibt bestimmt noch mehr zu erledigen.

    + Aufenthaltstitel beantragen
    + beim Bürgeramt anmelden
    + Report of marriage bei der philippinischen Botschaft einreichen

    + Sprach- und Integrationskurs


  • 1. Eventuell kann es Sinn machen, eine Verpflichtungsbescheinigung für den Integrationskurs bei der ABH zu besorgen. Dann musst du nichts extra für den Integrationskurs bezahlen. Aber dann muss er natürlich gemacht werden!

    2. Wenn möglich so früh wie möglich für einen Kurs anmelden. Leider war es bei uns immer nur persönlich möglich, sodass wir warten mussten bis sie hier ist. Wir warten derzeit immer noch auf einen Kurs. Wir sind seit März zusammen hier.

  • + Aufenthaltstitel beantragen
    + beim Bürgeramt anmelden
    + Report of marriage bei der philippinischen Botschaft einreichen

    + Sprach- und Integrationskurs

    Ich würde das nur etwas umsortieren:


    + beim Bürgeramt anmelden

    + falls Nachname noch nicht geändert: neuen Pass bei der ph. Botschaft beantragen

    + Aufenthaltstitel beantragen (am besten nach Erhalt des Passes)

    + ... Verpflichtung für I-Kurs; kann man meist bei Beantragung der AE einholen

    + Sprach- und Integrationskurs, Träger suchen und anmelden

    + Report of marriage bei der philippinischen Botschaft einreichen (hat aber ca. 1 Jahr Zeit)


    Das Thema KV läuft ja noch nebenher.. falls du gesetzlich versichert bist, ist es meist die einfache Anmeldung in der Familienversicherung.. manche GKVs wollen dazu die AE sehen, andere nicht..

  • + Aufenthaltstitel beantragen
    + beim Bürgeramt anmelden

    muss umgekehrt gemacht werden...innerhalb von 14 Tagen nach Einreise anmelden....denn für den Antrag für die AE brauchst du die Anmeldung (erweiterte Meldebescheinigung)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • diogenes Danke noch einmal für die Tipps mit der KV! Die Variante mit dem Job in die GKV zu kommen gefällt uns unüberraschenderweise am besten.

    ZZ hat meine Frau keine KV und das bring mich um den Schlaf. Dazu kommt, dass ich dieses Henne-Ei-Problem noch nicht durchschaut habe:

    Um zu Arbeiten, bedarf es der AE. Für die AE wird eine PKV oder GKV verlangt. PKVs fordern typischerweise eine AE. GKVs wollen Beschäftigung. Wo fange ich an? Vielleicht finde ich noch eine PKV, die meine Frau auch ohne Titel versichert. Wenn sie dann die AE hat und arbeiten darf, könnte sie dann hoffentlich in die GKV wechseln, aber selbst da bin ich mir nicht sicher. Ich selber darf ja nicht so einfach zurück. Hätte ich gewusst, dass ich eine Filipina heiraten würde, hätte ich damals von der PKV die Finger gelassen...


    Abgesehen davon ist es einfach nicht möglich, in Berlin einen Termin beim ALA zu buchen. Ich versuche es schon sein ein paar Wochen. Allerdings sind wegen fehlender KV ja noch nicht alle Bedingungen erfüllt.

  • Vielleicht bisschen teuer, aber was ist mit freiwillig gesetzlich versichert? Also dieses hier:

    Die wirklich ökonomisch relevante Frage besteht jedoch darin wie sich Deine Frau dann nach Wohnsitznahme in Deutschland krankenversichert. Sie kann "freiwillig" in die GKV, allerdings wird dann Euer hälftiges Haushaltseinkommen als Bemessungsgrundlage genommen.

    Damit wären erst mal Fakten geschaffen, und Du kannst in Ruhe den Rest angehen. Dann bekommt sie AE und Job, und ab dann ist sie selbst versichert, selbst wenn sie den Job wieder verliert.


    Das mag vielleicht teuer erscheinen, aber das bleibt es alles noch eine Weile. Entweder kostet es Geld, oder Zeit, oder beides.

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  • diogenes Danke noch einmal für die Tipps mit der KV! Die Variante mit dem Job in die GKV zu kommen gefällt uns unüberraschenderweise am besten.

    ZZ hat meine Frau keine KV und das bring mich um den Schlaf. Dazu kommt, dass ich dieses Henne-Ei-Problem noch nicht durchschaut habe:

    Um zu Arbeiten, bedarf es der AE. Für die AE wird eine PKV oder GKV verlangt. PKVs fordern typischerweise eine AE. GKVs wollen Beschäftigung. Wo fange ich an? Vielleicht finde ich noch eine PKV, die meine Frau auch ohne Titel versichert. Wenn sie dann die AE hat und arbeiten darf, könnte sie dann hoffentlich in die GKV wechseln, aber selbst da bin ich mir nicht sicher. Ich selber darf ja nicht so einfach zurück. Hätte ich gewusst, dass ich eine Filipina heiraten würde, hätte ich damals von der PKV die Finger gelassen...

    Bei der Erstausstellung des AT bei der ABH war es bei uns kein Problem, dass sie zu diesem Zeitpunkt mit Dr. Walter versichert war. Ich hatte es für 6 Monate bei Einreise abgeschlossen und die Option auf Verlängerung bestand, wenn nötig. Nach 5 Monaten der Ersteinreise hat sie dann einen Job mit 25h pro Monat angenommen. Dort ist sie jetzt GKV versichert.


    Ich habe es nur kurz überflogen, aber du müsstest doch eine Incomingversicherung haben?


    Wir haben auch die Verpflichtungserklärung für den Integrationskurs gemacht. Es muss dann aber dennoch ein dreistelliger niedriger Betrag pro Modul zugezahlt werden. 50% davon soll man sich dann bei Bestehen von B1 zurückholen können.

  • daniel3


    In Berlin würde es sich anbieten, statt von einem "Henne-Ei" Problem von einer "Köpenikiade" zu srechen... :-)


    Wir haben das seinerzeit so gelöst, dass meine Frau gleich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung knapp über der Minijobgrenze aufgenommen hat, so dass sie sich von Anfang vergleichsweise günstig gesetzlich versichern konnte. Dar Haken dabei war allerdings, dass beim EKSt-Ausgleich noch ein paar Hunder EUR Steuernachzahlung für sie anfiehl, weil wir - was die Regel sein dürfte - uns gemeinsam veranlagn lassen.


    Wir hatten allerdings auch die Möglichkeit, uns im Vorfeld bereits nach einem Job umzusehen, da meine Frau einige Monate vor der Hochzeit eingereist ist. Nach der Hochzeit ging es gleich zur ABH und die hat keinen Stress gebaut, weil noch keine inländische KV bestand.


    Da bei der Heirat mit einem Deutschen die "Sicherung des Lebensunterhalts" nicht durchgängig zu prüfen ist, wäre ich jetzt zumindest übberrascht, wennn man sich beim ALA da "quer" stellen würde. Ihr könnt ja auch darlegen, wo das Problem liegt (und ggf. auf die "Köpenikiade" hinweisen).

    Das mt der PKV ist insofern eine, wie foobamsen ganz rictig gesehen hat, ein eher schlechte Idee, denn aus der kommt Deine Frau dann auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr raus. Dann in der Tat lieber "freiwillige" GKV (ich gehe daon aus, dass Du in der PKV bist, denn sonnst hättest Du Deine Frau - nach Wohnsitznahme - ja bereits über die GKV (mit)versichern können).


    Eine andere Möglichkeit wäre zur Not mal im Bekanntenkreis rumzufragen, ob dort niemand zumindest für eine gewisse Zeit eine Haushaltshilfe/Kinderbetreuerin und dies in einem Umfang, dass man knapp über der Sozialversicherungspflicht liegt. - Meine Frau arbeitet im Augenblick auch bei einer Freundin/Bekannten von Ihr, das geht ohne weiteres.

    Der Privathaushalt, der Deine Frau beschäftigt muss dazu eine Betriebsnummer beantragen (geht inzwischen online: https://www.arbeitsagentur.de/…n/betriebsnummern-service - ggf. kann man auch Anrufen und bekommt Hilfestellung) und halt monatlich Lohnsteuer (Finanzamt) und Sozialabgaben (über die AOK) abführen. Eine monatliche elektronische Meldung wird beibei i.d.R. nicht verlangt. Am Ende des Jahres muss lediglich eine "Besondere Lohnsteuerbescheinigung" ausgefüllt werden (Einfach Googlen, das Bayerische Landesamt für Steuern stellt das PDF z.B. auf seiner Internetseite zur Verfügung).


    Je nachdem, was Du beruflich machst, kannst Du Deine Frau theoretisch auch selber anstellen, allerdings nicht als Haushaltshilfe, da dürfte das vemutlich Finanzamt nicht mitspielen. Zudem muss die tatsächlich Beschäftigung auch glaubhaft gemacht werden.


    Mit der Betriebsnummer kann sich Deine Frau dann selber bei einer GKV ihrer Wahl anmelden.

    EDIT: Ups, Ich habe ganz vergessen, dass sie mit dem Heiratsvisum ja nicht erwerbstätig sein darf, also müsst Ihr doch erst zum ALA. Dort bekommt Ihr allerdings sofort mit Antragstellenung auf den AT die "Fiktionsbescheinigung" und in der ist vermerkt, dass sie eine Beschäftigung aufnehmen darf.

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • FYI, ich bin in der tat privat versichert. Meine Frau hat ein Ehegattennachzugsvisum mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt". Bedeutet das, sie braucht keine AE um zu arbeiten?

    Danke für die Tipps. Wir werden also sofort versuchen, auch ohne KV die AE zu bekommen. Ich dachte, dass meine Frau vielleicht mit Job dann nachträglich wieder in die GKV wechseln könnte/müsste, da sie mit Sicherheit unter ~66k verdienen würde. Da das scheinbar nicht geht, lassen wir von der PKV schön die Finger.

  • FYI, ich bin in der tat privat versichert. Meine Frau hat ein Ehegattennachzugsvisum mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt". Bedeutet das, sie braucht keine AE um zu arbeiten?

    Danke für die Tipps. Wir werden also sofort versuchen, auch ohne KV die AE zu bekommen. Ich dachte, dass meine Frau vielleicht mit Job dann nachträglich wieder in die GKV wechseln könnte/müsste, da sie mit Sicherheit unter ~66k verdienen würde. Da das scheinbar nicht geht, lassen wir von der PKV schön die Finger.

    Ja, dann braucht Ihr nicht auf den AT warten, sie kann sofort anfangen zu arbeiten. :-)

    Recht sehr zu wünschen,


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    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


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  • Das mt der PKV ist insofern eine, wie foobamsen ganz rictig gesehen hat, ein eher schlechte Idee, denn aus der kommt Deine Frau dann auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr raus

    Das stimmt so nicht....meine Frau war Anfangs in meiner PKV, dann nach einigen Monaten und dem Anfang der Arbeit wechselte Sie in die GKV...jedenfalls ging das vor 9 Jahren noch

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das stimmt so nicht....meine Frau war Anfangs in meiner PKV, dann nach einigen Monaten und dem Anfang der Arbeit wechselte Sie in die GKV...jedenfalls ging das vor 9 Jahren noch

    Das ist auch heute noch so... jedenfalls bei Beamten...

    Ich bin auch privatversichert (als Nichtbeamter). Natürlich habe ich damals auch zunächst bei meiner PKV angerufen und nach ein paar Tagen wurde mir auch eine Telefonnummer zu einer Sonderabteilung für derartige "Einreisefälle" gegeben. Der Dialog war jedoch eher unbefriedigend (was jetzt kein Vorwurf an die PKV sein soll, sondern schlicht der Komplexität der Rechtslage geschuldet ist). Wir haben uns damals gegen eine PKV aus der meine Frau dann auch bei geringem Einkommen ggf. nicht mehr heraus kommt, entschieden. Bei Beamten mag die Rechtslage ganz anders und möglicherweise auch leichter durchschaubar sein (auch für die Versicherung). Und vielleicht wäre das ja auch bei uns gegangen aber es gab halt keine verbindliche Ansage von seiten der Versicherung.

    Recht sehr zu wünschen,


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  • FYI, ich bin in der tat privat versichert. Meine Frau hat ein Ehegattennachzugsvisum mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit erlaubt". Bedeutet das, sie braucht keine AE um zu arbeiten?

    Die Frage hatte ich bei der ABH auch gestellt. Im FZ Visum war der gleiche Vermerk bei ihr. Der MA sagte mir, dass eine Arbeitsaufnahme, damit aber nicht erlaubt sei. Sie müsste erst auf den AT warten. Der AT mit Incomingversicherung war aber auch kein Problem. Am besten frühzeitig einen Termin beantragen und damit begründen. Ansonsten schiebt die ABH den Termin gerne an das Ende des FZ Visums.


    Frühzeitiger Termin ist auch deshalb sinnvoll, weil der AT ca. 3 Wochen braucht und in unserem Fall wir noch die Fiktionsbescheinigung zahlen durften, da ansonsten das Visum vor Ankunft des AT bereits abgelaufen wäre.


    Ja, dann braucht Ihr nicht auf den AT warten, sie kann sofort anfangen zu arbeiten. :-)

    siehe oben, wenn der MA der ABH Recht hatte.

    • Helpful

    Das kann eigentlich nicht sein, denn das Visum ist ein eigenständiger Aufenthaltstitel und wenn laut Visum "Erwerbstätigkeit gestattet" ist, dann ist das so. Mit Erteilung des AT für den längerfristigen Aufenthalt verliert das Vidum seine Gültigkeit bzw. wird durch den (neuen) AT (auf welcher Rechtsgrundlage auch immer) abgelöst.

    Recht sehr zu wünschen,


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