martin79/FZV nach Heirat in DK

  • Hi zusammen,


    habe schon viele nützliche Infos in paar Themen gefunden, aber noch nicht wirklich wie man "genau" nach der HZ weiter macht.


    Meine damalige Verlobte war mit einem Schengen Besuch Visum von Dezember 2022 bis letztes Wochenende in Deutschland.

    Wir haben vor zwei Wochen in Kopenhagen geheiratet.

    Die internationalen Trauscheine/Eheurkunden haben wir zusätzlich gleich noch von der DFA in Kopenhagen mit Apostille versehen lassen.

    In meiner Gemeinde habe ich die Ehe bereits eintragen lassen, Meldung ans Finanzamt sei auch automatisch raus.

    Eine neue Meldebescheinigung mit Angaben zum Familienstand, Eheschließung und Ehegatte habe ich auch noch dazu erhalten.


    Nun muss sie die Ehe auch noch in den Philippinen eintragen lassen.


    Und wie geht es danach mit dem FZV weiter?

    Was kommt zuerst, bzw. was könnte man schon vorab schicken um die Bearbeitungszeit zu verkürzen?

    https://manila.diplo.de/ph-de/…onId=item-2564004-1-panel

    https://service2.diplo.de/rkte…almId=191&categoryId=1527

    https://videx-national.diplo.d…-langfristiger-aufenthalt


    Wann muss man zur ABH? Und welche Dokumente brauchen die?

    In meinem Mietvertrag (2 Zimmer Wohnung, ca. 50qm²) fehlt die Angabe der qm² - wird das zu einem Problem?


    Kommt man in unserem Fall evtl. um eine UP herum? Falls nein, wer stößt diese an und wie könnte man diese beschleunigen?


    Vielen Dank für eure Tipps!

  • tbs

    Hat das Thema freigeschaltet
  • Und wie geht es danach mit dem FZV weiter?

    Hat sie schon A1? Sie muss ein FZV auf der DBM beantragen...dann sagt man ihr was sie noch braucht...sehr wahrscheinlich etliche Papiere für die UP, wenn die DBM oder ABH eine will

    In meiner Gemeinde habe ich die Ehe bereits eintragen lassen, Meldung ans Finanzamt sei auch automatisch raus.

    Vorsicht, ein bessere Steuerklasse gibt es nur wenn die Frau in Deutschland lebt und gemeldet ist

    Wann muss man zur ABH?

    Wenn die dich einladen

    Kommt man in unserem Fall evtl. um eine UP herum?

    50 : 50...

    Falls nein, wer stößt diese an und wie könnte man diese beschleunigen?

    Die DBM...beschleunigen kann man es in eurem Fall wohl eher nicht nicht (hättet ihr vorher machen können, vor der Hochzeit)

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • A1 ja, allerdings schon 3 Jahre alt. Sie ist allerdings schon viel weiter, hat schon A2-B1 Teilnahmebestätigungen von Goethe.

    Dennoch kommt sie wohl nicht um eine neue A1 Zertifizierung rum.


    Neben den Dokumenten, welche wir für DK benötigten, braucht sie unter anderem eine internationale Geburtsurkunde von mir.

    Weiß jemand ob man diese noch über-beglaubigen muss?

  • A1 ja, allerdings schon 3 Jahre alt. Sie ist allerdings schon viel weiter, hat schon A2-B1 Teilnahmebestätigungen von Goethe.

    Dennoch kommt sie wohl nicht um eine neue A1 Zertifizierung rum.

    Hat sie A2 / B1 Prüfung mit Zertifikat? Wenn nicht braucht sie ein neueres Prüfzertifikat oder sie lässt sich auf eine "mündliche Prüfung" bei der DBM ein....

    Weiß jemand ob man diese noch über-beglaubigen muss?

    Nein, muss normal nicht überbeglaubigt werden für die DBM

    :cheers Live is short, play it hard :cheers

  • Hey :) was sie für das Visum braucht steht doch in den Link den du selbst verlinkt hast :).


    Die Registrierung Ehe in den Phils hätte sie eigentlich bei der Phil Botschaft in Kopenhagen machen müssen. In den phils geht das meine ich über die dfa und dauert ewig da diese es nach Kopenhagen schicken. Ist aber mE nicht notwendig vorab, das einzige was mir einfällt der das phil Report of marriage sehen will könnte die CFO sein - da hatten wir ein Fall letztes Jahr, der könnte aber eine Kopie in Kopenhagen anfordern weil es schon dort in Bearbeitung war.


    Ich würde einfach einen Termin für a1 prüfing machen und zeitgleich also jetzt sobald sie alle Unterlagen siehe dein Link hat (solltet ihr mE ja eig alles bereits haben ) bei der dbm einen Termin für Visa und fertig. So lange schonmal die Dokumente für die UP sammeln falls sie eine Partei will - kam hier aber in letzter Zeit oft vor dass eben keine gemacht wird außer sie ist spät registriert ( steht auf ihrer GU).


    Bzgl Mietvertrag ... In der Theorie ist die Sicherung des Lebensunterhalt nicht notwendig wenn Du deutscher bist. Bzw sogar lt gesetzt. In sofern ist eigentlich gar keiner notwendig. Einige abhs wollen es aber dennoch. Ich empfehle immer einfach zu schicken .. man kann aber auch auf "Problem" machen nur das wird dann sicher nichts beschleunigen ;)

  • Wo hast du das denn mit der "internationalen Geburtsurkunde" her ? Auf der dbm Checkliste steht davon nix. Wüsste auch gar nicht was das sein soll.


    Handyman wie hätte er es denn vor der Hochzeit beschleunigen sollen ? Die UP? Das würde mE höchstens gehen wenn er ggü seinem Standesamt behauptet er will in D oder Phils heiraten und diese eine UP Anstößen. Das ja auch nicht im Sinne des Erfinders wenn eh geplant ist in dK zu heiraten ;)

  • Wo hast du das denn mit der "internationalen Geburtsurkunde" her ? Auf der dbm Checkliste steht davon nix. Wüsste auch gar nicht was das sein soll.


    Handyman wie hätte er es denn vor der Hochzeit beschleunigen sollen ? Die UP? Das würde mE höchstens gehen wenn er ggü seinem Standesamt behauptet er will in D oder Phils heiraten und diese eine UP Anstößen. Das ja auch nicht im Sinne des Erfinders wenn eh geplant ist in dK zu heiraten ;)

    Man hätte mit der ABH Kontakt aufnehmen können, um zu sehen, wie diese sich zum Thema UP positioniert. Wenn diese sagt, sie möchte eine, hätte man nach einem Weg suchen können, dass diese schnellstmöglich angestossen wird.
    Da hätte man z. B. die Registrierung der Ehe im deutschen Standesamt als Anlass nehmen können: Sofern der Standesbeamte nicht schon selbst dies dabei fordert, hätte man ev. mit ihm reden können, dass er diese veranlasst. Schließlich gibt es ja dann am Ende eine deutsche Eheurkunde.



    Ich vermute, dass "die Ehe eintragen lassen" hier nicht eine Registrierung beim Standesamt mein, sondern nur die Änderung seines Familienstandes bei der Meldebehörde.

  • roseforest


    Genauso wie es eine "international" (also mehrsprachige) Heiratsurkunde gibt ("Formule B"), gibt es auch eine "internationale" Geburtsurkunde ("Formule A").

    Recht sehr zu wünschen,


    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die über die Vorurteile der Völkerschaft hinweg wären und genau wüssten, wo Patriotismus Tugend zu sein aufhört, ...

    dass es in jedem Staate Männer geben möchte, die dem Vorurteil ihrer angebornen Religion nicht unterlägen; nicht glaubten, dass alles notwendig gut und wahr sein müsse, was sie für gut und wahr erkennen."


    Gotthold Ephraim Lessing, Ernst und Falk - Gespräche für Freymäurer

  • Neben den Dokumenten, welche wir für DK benötigten, braucht sie unter anderem eine internationale Geburtsurkunde von mir.



    .. für den ROM?


    Wo steht das dann? weder in Frankfurt, noch in Berlin noch in Copenhagen finde ich diesen Request.


    Klar, diese internationale Geb-urkunde (für den deutschen Partner) kann man leicht im StA kriegen, wo die Geb-Urkunde registriert wurde. Aber ich würde erst mal prüfen, ob sie überhaupt gebraucht wird.


    Generell zum ROM:

    Für das Visum spielt dies zunächst keine Rolle. Man sollte den ROM zwar innerhalb eines Jahres nach Heirat machen, danach geht es aber auch noch.. man muss nur noch die Papiere dazufügen, die für die "delayed registration" benötigt werden.


    Man kann es auch über Frankfurt oder Berlin machen.. da dann der interne Weg aber über Manila geht,hat man laut Seite der Konsulate mit bis zu 6 Monate Bearbeitungszeit zu rechnen. Direkt über Kopenhagen geht es offenbar schneller.

    Einen Nachteil sehe ich in der langen Bearbeitungszeit nur darin, dass man eben im Pass und eAT nicht so schnell den neuen Namen umschreiben kann. Das würde mich nicht stören; meine Frau ist nach der Heirat noch ca. 2 Jahre lang mit dem Mädchenname im Pass rumgereist. :)

  • hge

    Hat das Label [Deutschland] hinzugefügt
  • hge

    Hat den Titel des Themas von „FZV nach Heirat in DK“ zu „martin79/FZV nach Heirat in DK“ geändert.
  • Handyman wie hätte er es denn vor der Hochzeit beschleunigen sollen ? Die UP? Das würde mE höchstens gehen wenn er ggü seinem Standesamt behauptet er will in D oder Phils heiraten und diese eine UP Anstößen. Das ja auch nicht im Sinne des Erfinders wenn eh geplant ist in dK zu heiraten ;)

    Man kann doch eine Hochzeit in D oder PH planen und dafür die UP anstoßen und dann spontan bei einem Schengen Aufenthalt heiraten...niemand verbietet das

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • A1 ja, allerdings schon 3 Jahre alt. Sie ist allerdings schon viel weiter, hat schon A2-B1 Teilnahmebestätigungen von Goethe.

    Dennoch kommt sie wohl nicht um eine neue A1 Zertifizierung rum.

    Ich weiß nicht, wie gut ihr Deutsch jetzt ist.


    Wenn A1 älter als 1 Jahr ist, kann ja grundsätzlich der Sprachstand auch von einem Konsularbeamten überprüft werden. Die Teilnahme an A2-B1 lässt ja darauf schließen, dass sie sich in der Zwischenzeit auch mit Deutsch beschäftigt hat und nicht alles vergessen hat. Lohnt sich aber nur, wenn sie einfache fragen (Sprachstand a1) auch ohne Probleme beantworten kann.

  • Das mit der int. Geburtsurkunde hat sie mir gesagt, ich hab es gar nicht hinterfragt. Sind ja nur 12,5€.

    A1 macht sie gerade nochmal neu, sicher ist sicher.

    CFO ist ein guter Hinweis, Danke!


    Ich vermute, dass "die Ehe eintragen lassen" hier nicht eine Registrierung beim Standesamt mein, sondern nur die Änderung seines Familienstandes bei der Meldebehörde.

    Genau, es wurden nur im Melderegister die Daten aktualisiert und eine Kopie vom Trauschein dort aufbewahrt.

    Denke das sollte genügen? Eine rein deutschsprachige Urkunde brauch ich ja nicht zusätzlich?!



    Würdet ihr trotzdem vorab auf die ABH zugehen und vorsichtig anfragen welche Dokumente sie gerne haben wollen, ob man etwas schon vorab schicken darf,...?


    Danke!

  • Würdet ihr trotzdem vorab auf die ABH zugehen und vorsichtig anfragen welche Dokumente sie gerne haben wollen, ob man etwas schon vorab schicken darf,...?

    wenn Du Deutscher bist braucht die ABH "eigentlich" überhaupt keine Dokumente mehr. Man könnte natürlich mal "blöd" nachfragen wie sich das jetzt verhält und darauf hoffen dass sie Euch ne Vorabzustimmung für das Visum gibt, dann muss der Visa Antrag garnicht mehr zur ABH, wird aber zu 99% nicht klappen. Könnte natürlich aber auch dazu führen dass diese sich jetzt direkt informieren und feststellen dass eine UP vllt. doch gut wäre wenn ihr anfragt. Ich würde es nicht machen außer Du hast eh schon guten Kontakt zu denen.

    A1 macht sie gerade nochmal neu, sicher ist sicher.

    aber nur den Test oder?


    Was ist denn euer Plan wann sie da sein soll? Also die schnellste Möglichkeit wäre die ABH gibt Vorabzustimmung, die DBM akzeptiert ihre Deutschkenntnisse - und niemand will eine UP. Dann könnte sie innerhalb 2 Wochen ca. nach Visa Termin das Visum haben, und Wartezeit auf den Visa Termin ist ca. 1 Monat.


    Sobald sie einen Termin für den A1 Test hat sehe ich jedenfalls überhaupt kein Grund zu warten bzgl. des Visa Termins (auch wenn es einige hier vllt. anders sehen könnten) vgl Visa Handbuch des AA:


    pasted-from-clipboard.png

    Quelle: https://www.auswaertiges-amt.d…c0/visumhandbuch-data.pdf


    daher: der wenn sie den Visa Antrag "ohne" A1 stellt kann passieren:

    1) Ihr habt einen Termin für A1 dann wird das Zertifikat eben nachgereicht aber schonmal begonnen mit der Bearbeitung oder

    2) Ihr Deutsch wird da "getestet" und die DBM will sowieso kein neues Zertifikat.


    Gut es steht "kann" will die DBM sie aber wieder wegschicken würde ich den Auszug aus dem Visa Handbuch und die Bescheinigungen mitnehmen bzgl A2.


    Bzgl "sicher ist sicher " sehr ich ein bisschen anders. Ihr seit schon verheiratet also hat sie wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind einen Rechtsanspruch auf das Visum , insofern sehe ich hier keine "Bittsteller Rolle". Zudem kann man auch nach Ablehnung einen neuen Antrag stellen wenn das was angeblich fehlt beigebracht wird.

  • Keine Ahnung wie jetzt die Politik der DBM aussieht… Bei uns wurde gerade weil wir in DK geheiratet hatten eine UP veranlasst von der DBM, obwohl unsere ABH ausdrücklich vermerkt hatte keine UP zu benötigen.


    Ist deine Frau schon wieder ausgereist? FZV muß sie von Manila aus bei der DBM beantragen, geht nicht von DE aus.

  • Slickowan ist Deine Frau "late registred"? Steht auf der GU .


    Ungeachtet dessen unterstreicht es ja mein Vorschlag schnellstmöglich den Visa Antrag zu stellen damit wenn dann die UP schnellstmöglich gestartet wird.

    Nein, ist sie nicht… Alle Papiere waren Tip top vorbereitet dank der Hilfe hier im Forum. Ich habe in Manila mit dem Visastellenleiter persönlich gesprochen, und der sagte mir das der Grund für die UP die Heirat in DK war.


    Deshalb meine Frage ob seine Frau schon wieder auf den Philippinen ist, denn sonst kann sie kein FZV beantragen…

  • 2) Ihr Deutsch wird da "getestet" und die DBM will sowieso kein neues Zertifikat.

    In dem Fall würde ich das empfehlen; denn seine Frau hat ja in der Zwischenzeit weitergelernt, sodass man davon ausgehen kann, dass der A1 Standard noch erhalten ist.

    Also das 3 Jahre alte A1 abgeben mit der Erklärung, dass sie danach noch weitere Kurse A2-B1 besucht hat. Zwar noch kein Abschluss, aber Sprachstand A1 ist vorhanden und man bittet um eine Überprüfung durch einen Konsularbeamten.


    Wegen fehlendem A1 wurde bisher noch kein Antrag adhoc abgelehnt, man bekommt meistens eine Aufforderung, dass A1 bis zum Termin xx.xx. abzugeben.



    "Vorabzustimmung" durch die ABH wird meistens leider nicht gewährt. Klar, fragen kostet nichts.

    Vor Antragsabgabe lohnt sich meist der Besuch von ABHs nicht.. erst recht nicht bei "großen" ABHs. Hier würde wahrscheinlich die Terminvergabe erforderlich sein, die schon lange dauert.

    Bei kleinen ABHs mag das möglich sein...

  • Ja, man braucht keine deutsche Eheurkunde, dass ist alles freiwillig. Aber es wäre ein Weg, eine UP bereits vor dem FZV anzustossen, und nicht abzuwarten, ob es dann von der DBM oder der ABH gefordert wird.

    Mit auf die ABH zugehen meinte ich, dass die ABH ev. schon vorab sagt, ob sie eine UP haben möchte beim Visa oder nicht. Dann kann man halt wege suchen, wie man den Prozess der UP jetztschon anstossen kann.

  • Meine damalige Verlobte war mit einem Schengen Besuch Visum von Dezember 2022 bis letztes Wochenende in Deutschland.

    @Slockowan joa würde ich sagen ;) . Es gab auf jeden Fall Fälle wo die DBM bei DK Hochzeit keine UP wollte. Bzw ich bin seit 2 Jahren hier im Forum und mir ist kein einziger Fall bekannt wo jemand anders als das Standesamt in D überhaupt eine wollte (klärt mich gerne auf falls ich einen Fall übersehen haben)

    Mit auf die ABH zugehen meinte ich, dass die ABH ev. schon vorab sagt, ob sie eine UP haben möchte beim Visa oder nicht. Dann kann man halt wege suchen, wie man den Prozess der UP jetztschon anstossen kann.

    verstehe ich - nur ist sie ja jetzt schon auf den Phils. Wüsste jetzt nicht wer da jetzt außer ABH oder DBM eine UP anstoßen soll.


    Also mein Fazit: Er hat doch alles für das FzF Visum ... ich würde einfach jetzt einen Termin machen und auf der Webseite angeben wann man alle Unterlagen hat morgen.. sofern sie in der Nähe von Manila ist - das ist halt auch noch die Frage.


    Zitat

    Wegen fehlendem A1 wurde bisher noch kein Antrag adhoc abgelehnt

    das geht auch gar nicht lt. Visa Handbuch es "adhoc" abzulehnen :) s.o.

  • Ja, man braucht keine deutsche Eheurkunde, dass ist alles freiwillig. Aber es wäre ein Weg, eine UP bereits vor dem FZV anzustossen, und nicht abzuwarten, ob es dann von der DBM oder der ABH gefordert wird.

    Die Registrierung der HU wäre der "sicherste" Weg, dass eine UP kommt. Denn dem StA müssen ja die Geburtsurkunden vorgelegt werden; da die pinay Urkunde nicht legalisiert ist, muss das StA hier idR die UP verlangen.


    Da das StA beim Visumsverfahren nicht mehr involviert ist, hat man hier die größten Chancen, dass es keine UP geben wird.


    Die Registrierung der HU kann man immer noch später nach Einreise durchführen lassen. Aber dann hat man ja viel Zeit.