Wer kennt sich aus auf den Philippinen (auch vorab) mit "Witwenrentenbeantragung der D.- Rentenversicherung- + Zusaetzliche VBL-Witwenrente - besonders welche Formulare

  • Hallo,

    Wer kennt sich aus auf den Philippinen (auch vorab) mit "Witwenrentenbeantragung der D.- Rentenversicherung + Zusätzliche VBL-Witwenrente - besonders welche Formulare?


    Ich habe mich zum 2. Mal (in über 11 Jahren Philippinen) etwas befasst mit der "Witwenrentenbeantragung" meiner Frau, da ich nun bald 77 werde (Sie ist 72).

    - Mir geht es besonders um die auszufüllenden Formulare und den generellen Ablauf der Beantragung-Prozedur, um die entsprechenden Formulare (vorab) auszufüllen und meiner Frau zu hinterlassen, da die Wahrscheinlichkeit recht hoch ist, dass ich vor ihr versterben werde!

    Sie ist leider mit Allem, was Internet betrifft und PC-e ct. völlig überfordert , obwohl sie über 35 Jahre als voll ausgebildete Krankenschwester in Deutschland gearbeitet hat,


    Deshalb kommt es mir sehr darauf an, ihr die entsprechenden Formulare vorher aus dem Internet auszudrucken und so weit wie möglich auszufüllen!


    Leider habe ich festgestellt, dass die Formulare, die ich bereits vor 10 Jahren ausgefüllt habe - sich nicht nur stark geändert haben, sondern offensichtlich auch falsch sind.


    Die Beantragung der großen Witwenrente (knapp 50 Jahre verheiratet):

    1.) Ich bin mir jetzt nicht im Klaren, ob das Formular R0500 (Antrag auf Hinterbliebenenrente) genommen wird, da es offensichtlich (nur) verwendet wird, wenn der Ehepartner noch keine Rente erhält und verstirbt!

    2.) Auch das Formular R0505 (Antrag auf große Witwenrente) ist m.E. nicht sicher, weil auf dem Formular vermerkt ist, dass der Beantragende bereits eine "kleine Witwenrente" erhält!

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    Ich habe vor kurzem im Menü der DRV der DRV geschrieben und gefragt, welches Formular (überhaupt) genommen werden soll, falls mir etwas passiert habe aber bis jetzt keine Antwort erhalten!


    3.) Weiterhin bin ich mir auch nicht im Klaren, ob (zunächst/-vorab) Eine Änderungsanzeige mit dem Ableben des Verstorbenen (Formular vom Dt. Postrentendienst) an den Deutschen Postrentendienst geschickt werden muss/sollte bzw. ob das zwingend erforderlich ist?


    Des Weiteren ist mir auch nicht klar (auch ob es wegen der Zustellwege und Zeit) sinnvoll ist, einen Antrag auf Vorauszahlung (auf diesem Formular) auszufüllen bzw. zu beantragen!?

    Weiterhin wäre ja wenn das gemacht würde die Zahlungserklärung (Nicht EU/EWR) auszufüllen.

    Wobei ich Bedenken hätte, ob die HSBC auf einem deutschen Formular "Ihren Stempel" setzen würde.

    (Ich hatte da schon einmal mit der Robinsons Bank Probleme, als ich fragte, ob die mir Ihren Stempel auf die Lebensbescheinigung setzen sollte, wurde das abgelehnt, da verboten!!!


    Wäre schön, wenn ein Member entweder schon konkrete Erfahrungen gemacht hat, oder sich definitiv Gedanken über den Ablauf (auch besonders der Formulare) gemacht hat.


    Mir ist auch nicht ganz klar, wie der generelle Ablauf überhaupt ist: Heißt, wird erst der Witwenrenten-Antrag bei der deutschen Rentenversicherung gestellt und danach mit dem Ergebnis das Ganze noch bei der Betriebsrentenversicherung (ebenfalls wegen Witwenrente) gestellt oder läuft das parallel bzw. informiert die DRV im Zuge der Witwenrentenerteilung die VBL in Karlsruhe?


    Meine Frau selbst bezieht nur eine recht kleine VBL-Rente, da sie sich (leider) damals von der Versicherungspflicht befreien lassen hat (durch m.E. Betrug v. Versicherungsvertreter, da sie nach paar tagen kein Wort Deutsch konnte)... und ich erhalte eine recht ordentliche DRV und VBL-Rente.

    Wahrscheinlich wird sie dann von den paar Hundert Euro eigener VBL-Rente keine Kürzung hinnehmen müssen!


    Vielen Dank im voraus für jegliche Konkretisierung!

    MfG.

    Wol23

    :(

  • Welche Rentenstelle ist denn für Dich (Euch) zuständig ?


    DRV-Bund weiss ich -

    direkt eine Mail senden (Deine Eingangsfrage) -

    ich habe da gute Erfahrungen gemacht!


    Viel Erfolg :thumb


    Auszug / Mail mit DRV-Bund:


    "Wie können Sie dennoch mit uns online einfach und sicher in Kontakt treten?

    Auf unserer Internetseite können Sie unter

    www.deutsche-rentenversicherung.de/onlinedienste

    ohne Registrierung Anträge stellen und Unterlagen einreichen."

    :friends

    Wer nur in die Fußstapfen anderer tritt, hinterlässt keine eigenen Spuren !
    :hi

  • Hallo Toni,

    vielen Dank - aber wie ich gerade sehe, handelt es sich bei dem Formular "nur" um Leute, die mal in die Phil. Pensionskasse GSIS eingezahlt haben.

    Wenn der/die Verstorbene also ein Anrecht auf eine Philippinische Pension gehabt hat, kann der überlebende Ehegatte mit diesem Formular eine Phil. Witwen/Witwer - Pension beantragen, da Deutschland inzwischen ein Deutsch-Philippinisches Sozialabkommen hat!

    Trotzdem danke - vielleicht betrifft es ja auch einige Member.


    Was ich selbst suche - ist das richtige Formular der deutschen DRV, das möglicherweise R0505 ist?

    Vielleicht erhalte ich von der DRV eine Nachricht. Dann werde ich sie posten.

    MfG.

    Wol23

  • Ich denke das richtige Formular für dich ist R0500

  • Hallo,

    EIN HOCH AUF DIE DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG: ALLE FRAGEN WURDEN SEHR AUSFUEHRLICH BEANTWORTET!



    Ich hatte insgesamt 3 Anfragen an duie DRV gemacht, von denen die erste sogleich beantwortet wurde.

    Meine anderen beiden Anfragen wurden gestern von der DRV ausfuehrlich beantwortet:

    1.) Das Sterbevierteljahr (= 3 Monate) kann der Ueberlebende Ehepartner im Inland und im Ausland beantragen!

    2.) Zur Beantragung der Wiwenrente wird benoetigt:

    Antrag R0500, R0660 (Angaben ueber jegliches Einkommen), A1309 (Zahlungserklaerung mit Bankbestaetigung), A1001 (wahrheitsgenaesse Erklaerung), A1002 (Lebensbescheinigung), Kopoie der Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, Passkopie.

    Fuer die VBL muss gesondert ein Antrag gestellt werden. Dieser beeinflusst den Witwenrentenantrag jedoch nicht.



    Ich halte es schon fuer sehr sinnvoll vor dem Ableben die benoetigten Formulare runterzuladen, auszudrucken und soweit wie moeglich auszufuellen!

    Selbst wenn der Ehepartner (etwas) veraltete Formulare schicken sollte, sind die Angaben grundsaetzlich schon einmal bei der Rentenversicherung vorhanden. Die werden sich dann sowiso noch melden wegen u. U. neueren Formularen und/oder unklaren Angaben. Ich koennte mir vorstellen, dass bei der Flut von Antraegen (fast) immer eine Ergaenzungs-Lieferung von Daten an die DRV notwendig werden wird.

    In meinem Fall kommt dazu, dass leider meine Frau (trotz 35 Jahren Arbeit im deutschen Krankenhaus) nicht in der Lage ist, mit dem PC/Internet umzugehen. Das war/ist fuer mich (76) ein Grund mehr alles soweit wie moeglich vorzubereiten.



    Ich hoffe, dass die o.a. Infos fuer den Einen/Anderen hilfreich sind.

    MfG.

    Wol23

  • Ich habe mir jetzt auch mal, sensibilisiert durch diesen Thread, die betreffenden Formulare heruntergeladen und ausgefüllt. Ich würde das auch jedem raten, den es betrifft bzw. irgendwann betreffen könnte.


    Unsere "Bodyguards" wären, mit oder ohne Computerkenntnisse, mit Sicherheit damit überfordert. Das verwendete Behördendeutsch erschließt sich u. U. selbst "Bio-Deutschen" nicht immer auf Anhieb, insbesondere wenn es sich um Sätze mit doppelter Verneinung handelt.


    Andererseits ist es kein "Hexenwerk", und man ist nach mehr oder weniger einer Stunde durch. Erst am Ende des Formulars R0500 bin ich schließlich auf einen Punkt gestoßen, den ich hier zur Diskussion stellen möchte.


    Hier heißt es auf Seite 18 unter Punkt 18


    Bestätigungsvermerk


    "Aus der Sterbeurkunde ergibt sich, daß die hinterbliebene Person mit dem / der verstorbenen Person zum Zeitpunkt des Todes verheiratet war bzw. in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt hat".


    Wird diese Frage von Seiten der Rentenversicherung mit "nein" beantwortet / gewertet, heißt es weiter:


    "nein", "die Sterbeurkunde enthält keine Angaben über den die Rente beantragenden Ehepartner / Lebenspartner, deshalb muß die Heiratsurkunde / Eheurkunde / Lebenspartnerschaftsurkunde nach dem Tod ausgestellt sein".


    Ich habe mir jetzt einmal philippinische Sterbeurkunden angesehen. Hierin wird zwar der "civil status" des Verstorbenen vermerkt, aber eben nur mit dem gängigen Begriff "married". Eine namentliche Erwähnung des Ehepartners dagegen ist nicht vorgesehen/ersichtlich.


    Hier stellt sich mir die Frage, wie das der Rentenversicherungsträger bewertet? Genügt es darauf zu bestehen, daß der hinterbliebene Partner in der Urkunde explizit erwähnt wird? Hat man denn die Möglichkeit, auf eine namentliche Erwähnung zu bestehen? Und wenn ja, würde dies dem Rentenversicherungsträger überhaupt genügen oder muß u. U. die Sterbeurkunde sogar einer UP unterzogen werden?


    Wer wäre bei einer fehlenden namentlichen Erwähnung des verbliebenen Partners dafür zuständig, nach dem Ableben eine Heiratsurkunde zu erstellen? Das könnte doch wahrscheinlich wiederum nur eine deutsche Behörde oder?


    The man

  • Habe eben auf die Sterbeurkunde meiner Frau geschaut, da steht zwar der Name von Vater und Mutter und es steht " verheiratet" drin, aber nicht mein Name. Der Name von meinem Stiefsohn mit Adresse steht aber auf der Sterbeurkunde, das kommt bestimmt daher, da er das mit dem Bestattungsunternehmen usw. gemacht hat.

  • Wer wäre bei einer fehlenden namentlichen Erwähnung des verbliebenen Partners dafür zuständig, nach dem Ableben eine Heiratsurkunde zu erstellen? Das könnte doch wahrscheinlich wiederum nur eine deutsche Behörde oder?


    The man

    Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wen Ihr verheiratet seid gibt es doch schon eine Heiratsurkunde. Ich glaube nicht das du nach dem Ableben noch jemand findest der eine ausstellen wird.

    will weg aus D in die Sonne ohne Schnee und dort soll es günstig zu leben sein


    Weg bin ich nun, Sonne gibts genug ohne Schnee, nur mit dem letzten Punkt klappt es nicht zur Zeit

  • Wer wäre bei einer fehlenden namentlichen Erwähnung des verbliebenen Partners dafür zuständig, nach dem Ableben eine Heiratsurkunde zu erstellen? Das könnte doch wahrscheinlich wiederum nur eine deutsche Behörde oder?


    The man

    Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wen Ihr verheiratet seid gibt es doch schon eine Heiratsurkunde. Ich glaube nicht das du nach dem Ableben noch jemand findest der eine ausstellen wird.

    Zur Sterbeurkunde noch die Heiratsurkunde beilegen und gut ist. Manchmal sind die zu beantwortenden Frage wirklich

    kompliziert gestellt. Ich habe meiner Frau alles Pfannenfertig vorbereitet, die Formulare schon im Computer ausgefüllt und ausgedruckt

    sie hätte nur noch eine Bankadresse angeben und Unterschreiben müssen. Leider ist meine Frau vor mir verstorben und für mich gabs dann nur eine Renten Anpassung. Das mit dem vorbereiten empfehle ich aber allen verheirateten Expats, eine Frau hätte sehr grosse Probleme um erstens zu den Formularen zu kommen,vom Web.ausdrucken oder per Post zugeschickt bekommen usw.

    Ich denke ev. könnte auch die Botschaft oder irgend ein Konsul dabei behilflich sein.

    gogobo

    Der Sinn des Lebens besteht nicht darin ein Erfolgreicher Mensch zu sein

    sondern ein Wertvoller !


    -Einstein-


  • Wer wäre bei einer fehlenden namentlichen Erwähnung des verbliebenen Partners dafür zuständig, nach dem Ableben eine Heiratsurkunde zu erstellen? Das könnte doch wahrscheinlich wiederum nur eine deutsche Behörde oder?

    in D gilt, dass (beglaubigte) Kopien von Heiratsurkunden (bzw alle Personalstandsurkunden) nur von der Behörde ausgestellt werden kann, bei der diese Urkunde auch ursprünglich registriert wurde. Also das entsprechende Standesamt..

    Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wen Ihr verheiratet seid gibt es doch schon eine Heiratsurkunde. Ich glaube nicht das du nach dem Ableben noch jemand findest der eine ausstellen wird.

    Ich weiß es auch nicht zu 100% .. aber dies wird vielleicht benötigt, um nachzuweisen, dass der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes noch verheiratet war. Dass ist bei Tod in D nicht nötig, weil der Ehegatte auf der Sterbeurkunde genannt ist...

    Wenn eine Sterbeurkunde aus dem Ausland vorliegt, wo das nicht draus hervorgeht, mag das bei einer Heirat in D einfach sein, solch eine Kopie der HU zu bekommen, aber bei Heirat im Ausland?

    CEMAR wird vielleicht noch gehen (entscheidend ist ja dann das Ausstellungsdatum).. Aber eine HU aus HK oder DK ??? (Fragen über Fragen) ... ich vermute man muss der DRV dann anderweitig irgendwie erklären, dass die Ehe bis zum Tod bestand...

  • Ich weiss jetzt von einem Freund der verstorben ist, seine Frau musste unter anderem

    mit der Todesurkunde, Stempel von PSA bei DFA eine Apostille (Beglaubigung ) einholen.

    Auch als meine Frau verstorben ist wurde eine Apostille verlangt.

    Das ist noch nicht lange so.

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    -Einstein-


  • Wer wäre bei einer fehlenden namentlichen Erwähnung des verbliebenen Partners dafür zuständig, nach dem Ableben eine Heiratsurkunde zu erstellen? Das könnte doch wahrscheinlich wiederum nur eine deutsche Behörde oder?


    The man

    Ich verstehe deine Frage nicht so ganz. Wen Ihr verheiratet seid gibt es doch schon eine Heiratsurkunde. Ich glaube nicht das du nach dem Ableben noch jemand findest der eine ausstellen wird.

    Ja natürlich gibt es eine Heiratsurkunde. Die ist für die DRV aber anscheinend mit dem Tod eines der beiden Partner bereits "veraltet". Lt. Antragsformular R0500 will man eine Bestätigung, daß die Ehe bis zum Tod bestand!


    Sollte dies nicht aus dem Certificate of death hervorgehen, möchte man eine Heiratsurkunde vorgelegt bekommen, die nach dem Tod ausgestellt wurde. Ob das überhaupt möglich wäre, ist in Zweifel zu ziehen, wie leachim bereits andeutet.


    Vielleicht sollte man es ja darauf ankommen lassen:yupi!


    The man

  • Lt. Antragsformular R0500 will man eine Bestätigung, daß die Ehe bis zum Tod bestand!

    .. wenn das so dort steht, ist das ja die Bestätigung meiner Vermutung in #12 ..


    Die deutsche Sterbeurkunde ist ja das einfachste Mittel, dies nachzuweisen. Aber dadurch ist auch klar, dass es je nach Land andere Möglichkeiten gibt das nachzuweisen.

    Eine Kopie einer HU aus HK würde ja auch nicht beweisen, dass man bis zum Tode verheiratet war, denn eine Ehescheidung in D wird sicherlich nicht nach HK gemeldet..

  • Mir ist schon bewußt, warum man von Seiten der DRV diese Bestätigung möchte. Insofern gehe ich da auch völlig konform mit hge. Ich frage nur wegen der praktischen Durchführbarkeit des ganzen.


    Aber zum besseren Verständnis anbei nochmals der betreffende Passus:


  • Hallo,

    Nur eine persönlich gemachte Erfahrung/Info:

    "The man" schrie am 25. juli,2023, dass bei Sterbeurkunden, der Name des Ehepartners nicht erwaehnt wird.


    Ich habe jetzt die Sterbeurkunde (vom Doktor ausgestellt) Schwiegervaters angesehen.

    Da geht jedoch hervor, dass die Ehefrau (mit Namen genannt und mit Wife geschrieben) den Tod angezeigt hat!!!


    Ich deshalb die beiden Nichten meiner Frau schon (verbal) gedrillt, dass -"falls mir etwas passiert" - sie begleitend bei meiner Frau (auch) darauf achten sollen, dass Ihr Name (mit Wife) ebenfalls auf "meiner Sterbeurkunde" steht!


    Alternativ bzw. zusätzlich kann/sollte - sicherheitshalber u.U. nochmals eine heue Kopie vom PSA angefordert werden.

    Um sicher zu gehen, dass das klappt habe ich vor 2 Tagen eine online beantragt und sie (erstaunlicherweise) prompt heute erhalten (mit Messenger). Da ist auch ein Ausstellungsdatum/Lieferdatum ersichtlich! Man koennte es also auch beifügen- besonders wenn es z.B. am Todestag ("makaber") oder kurz danach gemacht würde!


    MfG.

    Wol23

  • Wol23 ,

    ich hatte das glaube ich schonmal geschrieben, bei meiner Frau stand ich nicht auf der Sterbeurkunde, ihr Sohn stand aber mit Adresse und das es ihr Sohn ist drauf, das kam wahrscheinlich daher, weil er es mit dem Bestatter alles gemacht hat. Haette ich das gemacht waere mein Name auf der Sterbeurkunde gewesen.

  • Hallo,

    soweit mir bekannt ist, kommt immer der "Informant" mit auf die Todesbescheinigung!


    Wenn das so ist und man möchte, dass die Ehefrau (mit Wife) darauf erscheint, sollte man also shen, dass sie der "Informant" ist - was wahrscheinlich in den allermeisten Fällen der Fall ist!


    MfG.

    Wol23