Hilfe für FZV

  • Nachdem ich jetzt über mehre Tage die Unterlage von der Botschaft studiert habe weiß ich mit meinen71 Lebensjahre weniger wie vorher. Kurz zu uns, wir sind seit 11 Jahre verheiratet(in den Philippinen geheiratet und in Deutschland regiestriert)ich bin in Deutschland gemeldet habe dort auch noch Wohneigentum.Meine Phil.Ehefrau hat auch schon mehre Male mit dem Turistvisa Deutschland/Europa besucht.Ich befinde mich gerade in den Philippinen und will das FZV beantragen.Wenn ich nun richtig gelesen hab brauche ich dazu einen gültigen Personalausweis ,den ich nicht habe.Um einen Personalausweis zu beantragen bei der Botschaft bräuchte ich eine Geburtsurkunde,die ich auch nicht habe.Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe bleibt mir nur eines,ein weiteres Mal mit dem Turistvisa Deutschland besuchen und dabei nach einer Geburtsurkunde/Personalausweis eine beantragen.Oder gibts ne andere Lösung?Vorab herzlichen Dank ,und viele Grüße aus Laguna

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Nachdem ich jetzt über mehre Tage die Unterlage von der Botschaft studiert habe weiß ich mit meinen71 Lebensjahre weniger wie vorher. Kurz zu uns, wir sind seit 11 Jahre verheiratet(in den Philippinen geheiratet und in Deutschland regiestriert)ich bin in Deutschland gemeldet habe dort auch noch Wohneigentum.Meine Phil.Ehefrau hat auch schon mehre Male mit dem Turistvisa Deutschland/Europa besucht.Ich befinde mich gerade in den Philippinen und will das FZV beantragen.Wenn ich nun richtig gelesen hab brauche ich dazu einen gültigen Personalausweis ,den ich nicht habe.Um einen Personalausweis zu beantragen bei der Botschaft bräuchte ich eine Geburtsurkunde,die ich auch nicht habe.Wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe bleibt mir nur eines,ein weiteres Mal mit dem Turistvisa Deutschland besuchen und dabei nach einer Geburtsurkunde/Personalausweis eine beantragen.Oder gibts ne andere Lösung?Vorab herzlichen Dank ,und viele Grüße aus Laguna

    Wenn du irgendwie an eine Meldebescheinigung kommst, dann ginge das vielleicht auch in Kombination mit Reisepass. ZB könntest du jemanden bevollmächtigen diese für dich zu holen in DE(Vollmacht per Kurier schicken oder so)und dann einfach fotografieren und dir senden. Aber vielleicht bestehen sie auch auf Perso, am Besten du kontaktierst die DBM über deren Kontaktformular auf deren Website und fragst nach ob das auch ginge, einen Versuch könnte es ja Wert sein.

  • Ja, Meldebescheinigung reicht auch.

    Stand früher so auch im Merkblatt.

    Womöglich reicht auch der Reisepass, dort steht ja auch der Wohnort.

    Das würde ich aber vorher mit der dbm klären per Mail, ob sie das akzeptiert.

    Es geht ja nur darum, die für den Wohnort zuständige ABH zu bestimmen.

  • Vielen Dank für Eure Hilfe.Sorry vergass das zu erwähnen.Für einen A1 Kurs hat sich meine Frau schon für April im Göthe Institut eingeschrieben. Inter (nette) Grüße aus Laguna.Karl

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Grüß Euch Allerseits

    Ich will nur eine kurze Rückmeldung geben

    .Ich habe letzten Donnerstag,so wie Ihr mir empfohlen habt,per E-Mail bei der Botschaft nachgefragt.Heute kam ne Email zurück es würde auch meine Reisepass reichen.und die Adresse wo wir leben wollten.Soper da gibt es nichts zu meckern.

    Vielen Dank nochmal an Euch und an die Botschaft

    Karl

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Genau so .War ne große Hilfe für mich.

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Meine Frau auch in Göhte am 17.04 allerdings morgens um 7 Uhr 30.

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Wahrscheinlich ne blöde Frage

    Mit meinen 71 Jahren beschäftigt mich folgendes.Wir sind 11 Jahre verheiratet leben auf den Philippinen,wobei ich noch in Deutschland gemeldet bin,habe dort noch Wohneigentum.Wir haben schon mehrmals zusammen Europa/Deutschland besucht sie mit Schengenvisa es gab nie Probleme bei der Visaerteilung.Nun macht sie einen A1 bei Göhte und wir wollen das FZV beantragen. Da ich meinen Lebensabend in den Philippinen verbringen will wüßte ich gern ob sie mit dem Visa auch nach meinem Tod noch nach Deutschland einreisen dürfte. Könnte sie auch dort mit dem leben/arbeiten,weil sie ja auch mein Erbe(House and Lot) antreten muß/darf.Auch vielleicht die restliche Kurse in Deutschland absolvieren,um das Daueraufenthaltsrecht zu erlangen

    Vielen Dank vorab

    (Inter)nette Grüße aus Laguna

    Karl

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Ein FZ-Visum kommt nach deinem Tod nicht mehr in Frage, da dann kein familiäres Zusammenleben mehr möglich ist :)


    Ein eigenständiges Visum sehe ich zur Zeit auch nicht, obwohl sie dann Besitz und WitwenRente hier in D hätte. Dazu müsste dann auch die Frage der Krankenversicherung in D geklärt werden, was dann bei einer (vermutlich) älteren Person nicht mehr so einfach ist. Und ohne Zusicherung einer KV wird es nicht gehen.


    Um den Besitz in D zu verwalten, wird sie mE ohne Probleme weiterhin Schengen Visum beantragen können.

  • Danke für die schnelle Anwort.Das mit der Krankenversicherung müßte vom Alter her noch gehen.wir reisen ende des Jahres nach Deutschland für ein paar Wochen,sie dann mit FZV dann sprechen wir mal bei der Ausländerbehörde vor.Das ist doch die zuständige Behörde,oder was meint Ihr.Mir gehts halt darum daß sie ein Aufenthaltrecht bekommt, da sie ein Eigentümer von einem größeren Grundstück mit Haus ist,ohne daß sie/wir uns 3 Jahre in Deutschland aufhalten müssen

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Nein, das wird nicht funktionieren. Ein eigenständiges Recht auf Leben in Deutschland ergäbe sich bei deiner Frau nur, wenn ihr vorher einige Zeit in Deutschland gelebt habt!


    Zitat

    Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen 1.Ehegatten eines Deutschen,
    2.minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
    3.Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
    zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.

    Hier wäre nur ein anderer Aufenthalt möglich...



    Auch das jetzt gewollte FZV wäre schon nicht möglich...wenn man ehrlich bei der DBM ist

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Das mit der Krankenversicherung müßte vom Alter her noch gehen.wir reisen ende des Jahres nach Deutschland für ein paar Wochen,sie dann mit FZV dann sprechen wir mal bei der Ausländerbehörde vor.Das ist doch die zuständige Behörde,oder was meint Ihr.

    .. reist sie diesmal mit richtigen FZ-Visum ein und holt dann bei der ABH ein AE?


    Ja die ABH ist die richtige Behörde...

  • Wollen wir so versuchen,meine Frau reist mit FZ ein und dann mit der Ausländerbehörde reden zwecks AE. Ich wollte ja Eure Meinung dazu hören,weil ich nicht viel Wissen habe.Danke Danke

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)

  • Wollen wir so versuchen,meine Frau reist mit FZ ein und dann mit der Ausländerbehörde reden zwecks AE. Ich wollte ja Eure Meinung dazu hören,weil ich nicht viel Wissen habe.Danke Danke

    Eine AE gibt es aber nur für das gemeinsame Leben in Deutschland...nicht für ein paar Wochen und dann "Lebensabend" in den Philippinen! Daran sind ja auch Bedingungen gebunden, wie der Integrationskurs (ca. 1 Jahr)

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für die schnelle Anwort.Das mit der Krankenversicherung müßte vom Alter her noch gehen.wir reisen ende des Jahres nach Deutschland für ein paar Wochen,sie dann mit FZV dann sprechen wir mal bei der Ausländerbehörde vor.Das ist doch die zuständige Behörde,oder was meint Ihr.Mir gehts halt darum daß sie ein Aufenthaltrecht bekommt, da sie ein Eigentümer von einem größeren Grundstück mit Haus ist,ohne daß sie/wir uns 3 Jahre in Deutschland aufhalten müssen

    Das wird schon deshalb nicht funktionieren, weil die Aufenthaltserlaubnis einen überwiegenden Aufenthalt in Deutschland voraussetzt. Wenn man Deutschland verlässt um woanders zu leben, ist die AE sofort ungültig. In jedem Fall ungültig wird sie spätestens 6 Monate nach Ausreise aus Deutschland.

  • Ja das verstehe ich absolut mit den Bedingungen.Mir gehts halt um meine Frau nach meinem Ableben. Sie war ja schließlich mehr als 11 Jahre mit mir verheiratet und hat Wohneigentum und Auskommen in Deutschland.Vielleicht will sie ja dann auch dort leben.Jetzt lote ich halt die Möglichkeiten aus ob sie ein Aufenthaltsrecht bekommen kann,ohne daß wir zusammen vorher 3 Jahre in Deutschland gelebt haben.

    Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt ist mein Schneider. Er nimmt jedes Mal neu Maß, wenn ich Ihn aufsuche.


    Alle Anderen legen immer die alten Maßstäbe an, weil sie meinen, die paßten auch heute noch.


    George Bernhard Shaw (1856-1950)