Heiratsvisum, Befreiung von A1 und Altersunterschied

  • Das ist doch einwandfrei sauber und völlig legal. Zuerst heiraten, dann zurück in die Philippinen, von dort FZV beantragen und die privaten Sachen regeln und dann nach Bewilligung des FZV für organisiert nach Deutschland übersiedeln. Viele vernünftige binationale Paare machen es genau so.

    Das ist auf jeden Fall entspannter als die ganzen gestressten Fälle, die Heirat und Übersiedlung und FZV gleichzeitig machen.

    Habe doch nichts anderes gesagt...ich habe mich auf die Aussage des TE nach Rückkehrwilligkeit bezogen. Also richtg lesen, bitte! Und so einfach ist es eben nicht....wenn man ein Schengenvisum mit dem Grund Hochzeit beantragt, wird es in Deutschland (DBM) i.d.R. abgewiesen, weil man an eine Umgehung des Hochzeitsvisum denkt! I.d.R. klappt das nur, wenn A1 vorhanden ist und die UP eh läuft und das auch erst seit Corona. Heiratet man geplant ohne das vorher anzugeben bei Visumsantrag ist es meist zumindest "anstößig" bei der DBM. Dazu machen viele Standesämter keine Hochzeit mit Schengenvisum! Hier liegst du leider etwas daneben...Ist in Österreich wohl anders!



    Wie gesagt, der kritische Punkt dabei ist vermutlich, dass die DBM das Schengenvisum bewilligt und nicht wegen angezweifelter Rückkehrwilligkeit ablehnt. Dabei würde ich die gesamte private Situation möglichst umfassend beschreiben, um Zweifel an der Rückkehr möglichst auszuräumen.

    Das ist eher schwer...wie soll man das machen? Einmal hier wird man nicht mehr abgeschoben als Frau eines Deutschen und in der heutigen Zeit! Speziell wenn man die Medien involviert...das wissen auch die Leute in der DBM

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Danke für die erkenntnisbringenden Beiträge.

    Meine Verlobte lernt nun fleißig für das A1 Zertifikat.

    Was ist angesagt, wenn die Trauung nicht mehr innerhalb der 6 Monatsfrist durchgeführt werden kann ?

    Was ginge dann wieder von vorne los ?

    Wenn wir stattdessen in Hongkong heiraten, taugen dann die von der DBM auf Echtheit bereits überprüften Dokumente für die Familienzusammenführung oder muss für das FZV das ganze PU Prozedere erneut durchgeführt werden ?

    Cenomar müsste erneut eingeholt werden, da es nicht älter als 6 Monate alt sein darf ? Ein neues wäre bereits für das Heiratsvisum erforderlich.

  • Es geht nur um ihre geprüfte Geburtsurkunde, die ist ja lebenslang gültig da muss nichts mehr erneut gemacht werden. Das Cenomar vom dt Standesamt bekommst du vermutlich nichtmehr zurück nach erfolgter Eheschliessung. Ein aktuelles Cenomar zu holen ist ja wohl keine Schwierigkeit, das geht in ein paar Stunden vor Ort, oder per Post.

  • Das Cenomar darf bei Antragstellung eh nicht älter als 6 Monate sein und dessen Beibringung ist auch nicht das Problem. Bloß geht dieses dann wieder in die PU ?


    Der Sprachkurs geht vom 17.04. bis zum 17.06., 5 Tage á 4 Stunden und dann Prüfung und Visaantrag Ende Juni .Schon heftig und nicht so mal eben.

    Internet wird auf fastest upgegradet und starke Powerbanks für Router und Laptop für die häufigen Stromausfälle, gute Webcam und headset mit Micro, Technische Aufrüstung ist angesagt, um auf alles vorbereitet zu sein. Die Kosten läppern sich nicht unerheblich.


    Wenn das OLG den Ehefähigkeits- check in 3 Wochen macht, ist nach 6 Monaten Mitte September deadline . Werde da beim OLG persönlich aufschlagen und die Mitarbeiterin bitten, die Sache etwas in die Länge zu ziehen, um vielleicht noch den Oktober herauszuholen.

    Aber reicht die Zeit generell noch ? Wird knapp.

  • vivavista von welcher 6-Monatsfrist sprichst du? Die vom OLG? Befreiung zur Beibringung vom Ehefähigkeitszeugnis? Also dieser Vorgang wird vom Standesamt nach Anmeldung der Heirat eingeleitet. Alle Urkunden, die ihr zur UKP abgegeben habt werden geprüft und danach ist die Prüfung der Indentität deiner Verlobten abgeschlossen. Diese wird nicht wiederholt..auch nicht wenn ihr erst in 2 Jahren heiratet. Das Cenomar wird später nochmal beim OLG gebraucht und dort quasi die Aktualität des Singledaseins deiner Verlobten geprüft.

  • Wenn das OLG den Ehefähigkeits- check in 3 Wochen macht, ist nach 6 Monaten Mitte September deadline

    Wenn ihr jetzt anfangt eure Papiere auf dem Standesamt deines Wohnortes abzugeben wird die UP gestartet. Diese dauert um 6 Monate, dann OLG somit dürfte Oktober alles soweit sein, dass man mit dem Visum loslegt...also wenn alle Papiere passen und das A1 gelingt könnte die Hochzeit noch in diesem Jahr funktionieren!


    PS. Du verdienst genug, um den LU für 3 zusätzliche Personen zu sichern? Diese Frage wird kommen, wenn 2 Kinder einreisen. Deshalb aufpassen, da du vermutlich aufgrund deines Alters nicht mehr im Berufsleben stehst

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Wenn das OLG den Ehefähigkeits- check in 3 Wochen macht, ist nach 6 Monaten Mitte September deadline

    Wenn ihr jetzt anfangt eure Papiere auf dem Standesamt deines Wohnortes abzugeben wird die UP gestartet. Diese dauert um 6 Monate, dann OLG somit dürfte Oktober alles soweit sein, dass man mit dem Visum loslegt...also wenn alle Papiere passen und das A1 gelingt könnte die Hochzeit noch in diesem Jahr funktionieren!


    PS. Du verdienst genug, um den LU für 3 zusätzliche Personen zu sichern? Diese Frage wird kommen, wenn 2 Kinder einreisen. Deshalb aufpassen, da du vermutlich aufgrund deines Alters nicht mehr im Berufsleben stehst

    Er hat irgendwo oben geschrieben das er trotz 70 noch voll arbeitet. Als was würde mich interessieren. Ich weiß aus persönlicher Erfahrung das 70 Jährige Berufskraftfahrer eine Gefahr darstellen und inzwischen ungern gesehen sind.


    Die Frau und ihre zwei Kinder könnten schnell zu einem Sozialhilfefall für den Steuerzahler werden, abhängig davon wie schnell sie sich hier anpassen und in das Berufsleben einsteigen, aber die Kinder werden noch sehr Jung sein wenn die Mutter erst 29, evtl. sogar noch Jünger ist.


    Ich halte es für angebracht wenn un diesem Fall die Finanzen des TS genau von den Behörden durchleuchtet werden da es eben nicht nur um ihn und die Frau geht.


    Was die Scheinehe angeht:


    Folgende konkrete Umstände können den Verdacht einer beabsichtigten Scheinehe begründen, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist:

    • Bestehende oder in absehbarer Zeit eintretende Ausreisepflicht des ausländischen künftigen Ehepartners (Inhaber einer Duldung oder eines Aufenthaltstitels mit einer Befristung von weniger als 1 Jahr),
    • der beabsichtigten Eheschließung unmittelbar vorangegangener Zuzug der künftigen Ehepartner aus einem anderen Standesamtsbezirk,
    • der nachziehende künftige Ehepartner hat sich erst kürzlich von einem ausländischen Ehepartner ohne gesicherten Aufenthaltstitel scheiden lassen,
    • beabsichtigte Annahme des deutschen Namens durch den künftigen ausländischen Ehepartner,
    • kurzer Zeitraum zwischen dem Kennenlernen und der Eheschließung der künftigen Ehepartner,
    • geringe Kenntnisse über die näheren Lebensumstände des jeweiligen künftigen Ehepartners (z. B. widersprüchliche Angaben über Personalien oder die Umstände des Kennenlernens),
    • die künftigen Ehepartner beabsichtigen keine gemeinsame Wohnung,
    • Fehlen einer von beiden Lebenspartnern gemeinsam beherrschten Sprache,
    • signifikanter Altersunterschied zwischen den künftigen Ehepartnern, häufig verbunden mit wirtschaftlicher Bedürftigkeit bei einem der künftigen Ehepartner,
    • bei einem der künftigen Ehepartner gab es bereits früher Anhaltspunkte für eine beabsichtigte Scheinehe.


    Der Blaue Teil trifft zwar auf dich/euch zu, allerdings müssen in der Regel mehrere Punkte zutreffen das von einer Scheinehe ausgegangen wird.


    https://bravors.brandenburg.de…svorschriften/erl_nr_1_05




    https://www.rtl.de/cms/scheine…usammenleben-4121080.html

  • Nur zur Sicherheit: du schreibst Kind 1 ist 5 Jahre, Kind 2 ist 12 Jahre und ihr kennt euch schon "über 7 Jahre".


    Ist das 2. Kind denn von Dir bzw ist die Vaterschaft anerkannt ? Vielleicht ging diese Agentur ja aufgrund der Angaben davon aus.. wenn das Kind von dir ist war die ganze A1 Diskussion hier nicht notwendig ;)


    Die Kinder wurden im Rahmen der UP mit geprüft ? Das wäre nämlich wichtig für das Visum.

    TanduayIce die UP ist schon fertig wenn ich das richtig verstanden habe

  • Die Kinder wurden im Rahmen der UP mit geprüft ? Das wäre nämlich wichtig für das Visum.

    TanduayIce die UP ist schon fertig wenn ich das richtig verstanden habe

    Dann wäre es ja noch schneller fertig! Dann braucht er nur noch das A1 Zertifikat und genügend Einkommen...wenn die ABH drauf besteht könnte sie darauf drängen, das Einkommen bis zum Alter von 18 Jahren der Kinder zu sichern. Das dürfte einem 70 jährigen möglicherweise schwer fallen. Dagegen könnte man klagen und vermutlich auch gewinnen...dauert aber

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Genau wie ich verstanden habe hat er "Angst" dass das mit A1 nicht klappt rechtzeitig und deshalb die OLG Befreiung abläuft.. aber wurde ja schon geschrieben muss das Standesamt dann mit dem OLG klären dann.


    Daher bringt mE auch die uU angestrebte Hochzeit in Hongkong nichts - außer eben das man "verheiratet" ist. A1 ist trotzdem zur Einreise notwendig.


    Und dass die Kinder dann mitdüfen trotz Heirat in Hongkong ist auch nicht sicher da LU gesichert sein muss da die Kinder zur ausländischen Mutter nachziehen ..

  • 1.Also ich bin von Beruf selbständiger Anwalt und kann und darf so lange arbeiten, bis ich umfalle.

    Eine Vorausprüfung, wie lange ich theoretisch künftig noch Unterhalt zahlen kann, findet keine gesetzliche Grundlage, wenn nicht unmittelbar eine Bedürftigkeit bevorsteht. Das Risiko einer Arbeitslosigkleit von Männern in den mittleren Jahren ist höher. Und eine sichere Rente habe ich auch.


    2. Als Anwalt kann ich mit jedem Sachbearbeiter eines Gerichts und selbst mit dessen Präsidenten vor Ort sprechen. Sehe da kein Problem, auch wenn das StA freilich unmittelbar der Korrespondenzpartner ist.


    3. Die UP ist durch. hat bei mir unsägliche 12 Monate gedauert, habe ich aber eingangs bereits geschrieben.


    4. A1-online-Intensiv Kurs Goethe institut ist belegt und geht vom 17.April bis zum 17.06.2023.

    5 Tage in der Woche á 4 Stunden, wahlweise vormittags oder nachmitags.

    Es ist kein Computer Kurs á la bubble, sondern ein online Präsens-Kurs via Zoom.

    Kostet mit Büchern 37.500 Pesos, die im voraus zu zahlen sind

    Für die Teilnahme braucht man auch das philippinische polizeiliche Führungszeugnis.


    5. Bei dieser Unterrichtsdichte bei Live-Stream solte man auch die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorhalten, das gilt besonders für Leute aus der Provinz. Vor allem sehr gutes Internet und Powerbanks für Router und Laptop, da nicht so selten mal 24 Stunden kein Strom da ist und ist somit für dortige Verhältnisse schon auch eine gewisse Steilvorlage.


    Ich schreib das so ausführlich für die Mitleser, für die so ein online-Kurs auch eine Option sein könnte.


    6. Hongkong könnte insoweit was bringen, als dass man die Trauung innerhalb von 2 Monaten unter Einbezug der Termin-Reservierungszeit problemlos über die Bühne bringen und dann sofort das FZV mit vorhandenem A1 starten kann, Die legalisierten Dokumente liegen ja schon vor.

    Des weiteren dürfte es für die Behörden angesichts des Altersunterschiedes wesentlich schwieriger sein, eine international anerkannte Ehe für ein Visa nicht zu akzeptieren, als eine Eheschließung auf deutschem Boden mittels einer Heirats-Visa-Verweigerung zu verhindern. Eine bereits rechtsgültige Ehe steigert die eigene Rechtsposition auch vor Gerichten, denke ich.

    Heiratsvisum und Trauung hier hätte allerdings den Vorteil, dass sie dann nach Verlängerung des Aufenthalttitels hier ein- und ausreisen kann, wenn sich das Organisatorische mit den Kindern länger hinziehen sollte.


    Wichtig wäre für mich daher zu wissen, wie lange sich tatsächlich und aktuell aus Erfahrung der Heirats-Visumsprozess (ohne Kinder) hinzieht, wenn alle Formalitäten erfüllt sind. Die Angaben der Botschaft auf deren Seite kenne ich auch. Wenn da aber in der Regel nach gegenwärtigem Stand 3 Monate und mehr eingeplant werden und das FZV später ohnehin wegen der Kinder noch beantragt werden muss, ist Hongkong schon ein Thema. Organisatorisch wäre das mit den Kindern in einem Aufwasch mit dem Heiratsvisum nicht zu machen und überstürzt: Schulfragen, größere Wohnung hier und und und.


    7. Was mich noch interessieren würde ist, ob jemand Erfahrung darin hat, gemeinsam mit der Verlobten beim zuständigen Botschaftspersonal im Zuge der Antragstellung vorzusprechen, um womöglich Vorbehalte oder Ungewissenheiten gleich auszuräumen. z.B. hinsichtlich der Ernshaftigkeit der Beziehung. Bei einer Kommunikation face to face regelt sich vieles im Leben oft einfacher, als anonym.

  • 1.Also ich bin von Beruf selbständiger Anwalt und kann und darf so lange arbeiten, bis ich umfalle.

    Eine Vorausprüfung, wie lange ich theoretisch künftig noch Unterhalt zahlen kann, findet keine gesetzliche Grundlage, wenn nicht unmittelbar eine Bedürftigkeit bevorsteht. Das Risiko einer Arbeitslosigkleit von Männern in den mittleren Jahren ist höher. Und eine sichere Rente habe ich auch.

    Damit sollte zumindest die finanzielle Sicherheit gegeben sein. Eine gesetzliche Grundlage gibt es schon, da der zuzug der Kinder ein "Nachzug zum Ausländer" ist und hier einwandfrei die Sicherung des LU für die Kids bis zum 18. Lebensjahr gefordert ist! Du musst hier für die Mutter (den Ausländer) nachweisen zahlungskräftig genug zu sein, um den LU der Kinder zu sichern! Der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen ist möglich, wenn der bereits in Deutschland lebende Familienangehörige über ausreichenden Wohnraum verfügt und der Lebensunterhalt gesichert ist.

    Siehe § §§ 32 i.V.m. 27 Abs. 1 und Abs. 3 AufenthG

    2. Als Anwalt kann ich mit jedem Sachbearbeiter eines Gerichts und selbst mit dessen Präsidenten vor Ort sprechen. Sehe da kein Problem, auch wenn das StA freilich unmittelbar der Korrespondenzpartner ist.

    Ja, aber das bringt dir hier keinen Vorteil. Das OLG arbeitet dieses Verfahren recht schnell ab...ist ein Standardverfahren

    3. Die UP ist durch. hat bei mir unsägliche 12 Monate gedauert, habe ich aber eingangs bereits geschrieben.

    sehr gut, somit steht dem Visum nach A1 nichts im Wege


    6. Hongkong könnte insoweit was bringen, als dass man die Trauung innerhalb von 2 Monaten unter Einbezug der Termin-Reservierungszeit problemlos über die Bühne bringen und dann sofort das FZV mit vorhandenem A1 starten kann, Die legalisierten Dokumente liegen ja schon vor.

    Nein, bringt keinen Vorteil bei dir. Nach A1 geht es beim Visum ja auch recht schnell, da alles andere geklärt ist

    Des weiteren dürfte es für die Behörden angesichts des Altersunterschiedes wesentlich schwieriger sein, eine international anerkannte Ehe für ein Visa nicht zu akzeptieren, als eine Eheschließung auf deutschem Boden mittels einer Heirats-Visa-Verweigerung zu verhindern. Eine bereits rechtsgültige Ehe steigert die eigene Rechtsposition auch vor Gerichten, denke ich

    Wie ich schon vorher sagte, dürfte der Altersunterschied kaum ein Problem sein...jedenfalls gab es bisher damit bei der DBM keine Probleme. Und sollte tatsächlich deine ABH so etwas machen, kannst du immer noch nach HK ausweichen. Ich rate immer maximal davon ab einen weiteren Rechtskreis in eine binationale Ehe einzubeziehen. Als RA solltest du das besser wissen

    Wichtig wäre für mich daher zu wissen, wie lange sich tatsächlich und aktuell aus Erfahrung der Heirats-Visumsprozess (ohne Kinder) hinzieht, wenn alle Formalitäten erfüllt sind.

    Ohne Kinder, wenn UP fertig und A1 abgelegt ungefähr 4 - 8 Wochen (wenn nicht Hauptferienzeit). Da bei euch 2 Kinder mitkommen daran denken dass mann´für jede Person einen einzelnen Termin und Antrag buchen muss und dann per Email diese Termine zusammen legt!

    7. Was mich noch interessieren würde ist, ob jemand Erfahrung darin hat, gemeinsam mit der Verlobten beim zuständigen Botschaftspersonal im Zuge der Antragstellung vorzusprechen, um womöglich Vorbehalte oder Ungewissenheiten gleich auszuräumen. z.B. hinsichtlich der Ernshaftigkeit der Beziehung. Bei einer Kommunikation face to face regelt sich vieles im Leben oft einfacher, als anonym.

    Ja, funktioniert i.d.R. nicht da nur der Visaersteller vorgelassen wird. Es bringt aber auch keine Vorteile...wir haben damals zusammen mit dem Visaentscheider gesprochen, weil ich den "privat" kannte. Hat mir aber keinen Vorteil gebracht


    So wie ich das, als langjähriger Moderator auch hier im Behördenteil, sehe ist das bei dir ein Selbstläufer wenn A1 vorhanden ist! Da braucht es weder HK noch gemeinsam auf der DBM aufschlagen. Einfach alles abgeben und gut


    PS: deine ABH wird ja aus VE wissen, dass du Anwalt bist und entsprechend vorsichtig agieren! Keine Behörde hat gerne Ärger

    Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll :hi

  • Zu 6) Bei einem bekannten und seiner ph. Freundin hat es im 4. Quartal 2022 einen Monat gedauert von Visatermin in Manila, bis sie dann hier in Deutschland einreiste --> Visa bis zur Bewilligung waren ca. 3 bis 3,5 Wochen, die restlichen Tage dann Reise organisieren (Flug buchen, letzte Erledigungen, CFO-Sticker vorab abholen). Da dem Visum ja auch die ABH deines Wohnortes zustimmen muss, gibt es hier Unterschiede abhängig von den Bearbeitungszeiten der lokalen ABH's in Deutschland.


    Zu 7) Probiert hab ich es noch nie (war bei Schengenvisuminterview mal mit meiner Frau vor Ort), aber meinem Stand nach ist die gemeinsame Teilnahme am Interview nicht geduldet / möglich.

    Des weiteren ist inzwischen zumindest bei den Schengenvisum der Prozess der Antragsannahme und des Interviews an einen Dienstleister ausgelagert worden und damit eh fraglich, ob das was bringen würde.


    Betreffend der Befürchtung, dass eine Scheinehe unterstellt wird:

    Soweit ich weis, gab es hier einmal ein Threadschreiber, der das Problem hatte. Allerdings bin ich mir nciht emhr sicher, ob es ein "Heiratsvisum" war oder sie bereits verheiratet waren und es um FZV ging. Bei ihm kam es zu einer zeitgleichen Befragung von ihm und seiner ph. Frau / Freundin, er bei der ABH, die bei der DBM.

  • 6. Hongkong könnte insoweit was bringen, als dass man die Trauung innerhalb von 2 Monaten unter Einbezug der Termin-Reservierungszeit problemlos über die Bühne bringen und dann sofort das FZV mit vorhandenem A1 starten kann, Die legalisierten Dokumente liegen ja schon vor.

    Des weiteren dürfte es für die Behörden angesichts des Altersunterschiedes wesentlich schwieriger sein, eine international anerkannte Ehe für ein Visa nicht zu akzeptieren, als eine Eheschließung auf deutschem Boden mittels einer Heirats-Visa-Verweigerung zu verhindern. Eine bereits rechtsgültige Ehe steigert die eigene Rechtsposition auch vor Gerichten, denke ich.

    Heiratsvisum und Trauung hier hätte allerdings den Vorteil, dass sie dann nach Verlängerung des Aufenthalttitels hier ein- und ausreisen kann, wenn sich das Organisatorische mit den Kindern länger hinziehen sollte.


    Wichtig wäre für mich daher zu wissen, wie lange sich tatsächlich und aktuell aus Erfahrung der Heirats-Visumsprozess (ohne Kinder) hinzieht, wenn alle Formalitäten erfüllt sind. Die Angaben der Botschaft auf deren Seite kenne ich auch. Wenn da aber in der Regel nach gegenwärtigem Stand 3 Monate und mehr eingeplant werden und das FZV später ohnehin wegen der Kinder noch beantragt werden muss, ist Hongkong schon ein Thema. Organisatorisch wäre das mit den Kindern in einem Aufwasch mit dem Heiratsvisum nicht zu machen und überstürzt: Schulfragen, größere Wohnung hier und und und

    Normal dauert es so 5-6 Wochen nach Visumsantrag für ein Heiratsvisum in Deutschland. Vielleicht geht es ein bisschen schneller wenn ihr schon verheiratet seid weil die LU Prüfung dann wegfällt, aber viel Zeit könnt ihr damit sicher nicht einsparen, das A1 muss ja in beiden Fällen zum Antrag bei der DBM vorliegen. Und das A1 scheint mir hier der wesentliche Faktor zu sein, was das Zeitliche angeht.
    Aber am Ende müsst ihr das entscheiden, welcher Weg euch sinnvoller erscheint.


    Ich nehme an, die Geburtsurkunden der Kinder sind schon mit durch die UP gegangen? Falls nicht, sollte man das natürlich baldmöglichst anstoßen, da ja offenbar geplant ist, diese auch nach Deutschland zu bringen.

  • Man sollte auch bedenken, dass die anmeldung zur Eheschließung ja schon fast abgeschlossen ist, konkret nach dem Befreiungsverfahren das ja schon läuft.


    Dass ein Altersunterschied besteht hat das sta ja schon bei der Anmeldung gesehen. Es wäre ja unlogisch, dass das sta die Braut nach d kommen lässt um dann erst mit dem Scheineheverdacht um die Ecke zu kommen.

    Natürlich darf jede beteiligte Behörde von sich aus auf Scheinehe überprüfen. Also auch abh und dbm. Aber wenn die pinay beim Interview bei der dbm keine Aussagen macht, die auf Scheinehe schließen lassen, wird da nichts kommen. Daher möglichst vorher mit der pinay durchsprechen wie man sich kennengelernt hat etc.


    Wie gesagt, Scheinehe haben wir hier im Forum selten. Ich erinnere mich nur an einen einzigen fall.

    Der hat letzten Endes aber nur zur Verzögerung bei der Einreise geführt.

  • Ich nehme an, die Geburtsurkunden der Kinder sind schon mit durch die UP gegangen? Falls nicht, sollte man das natürlich baldmöglichst anstoßen, da ja offenbar geplant ist, diese auch nach Deutschland zu bringen.

    Das kann man aber nicht einfach irgendwie "privat" anstoßen. Wenn die Kinder jetzt noch nicht UP geprüft sind wird die nächste Behörde sein, die das anstößt die DBM bei Bearbeitung der Visaanträge für die Kids. Das würde alles dann massiv verzögern.

  • Ich nehme an, die Geburtsurkunden der Kinder sind schon mit durch die UP gegangen? Falls nicht, sollte man das natürlich baldmöglichst anstoßen, da ja offenbar geplant ist, diese auch nach Deutschland zu bringen.

    Das kann man aber nicht einfach irgendwie "privat" anstoßen. Wenn die Kinder jetzt noch nicht UP geprüft sind wird die nächste Behörde sein, die das anstößt die DBM bei Bearbeitung der Visaanträge für die Kids. Das würde alles dann massiv verzögern.

    Ja das stimmt, wenn er es nicht gemacht hat, dann muss er bis zum Visumsantrag warten um sie durchzuführen. Aber wie hge gehe ich auch davon aus, dass er die Geburtsurkunden der Kinder bereits mit eingebracht hat bei der UP.